AKW Neubau Hinkley Point endlich einstellen – EU muss Subventionsentscheidung zurücknehmen

Die Planungen für einen AKW Neubau im britischen Hinkley Point kommen nicht ernsthaft voran, obwohl der französische Konzern EDF von der britischen Regierung massive Subventionen bekommen soll. Möglich machte dies ein Freibrief der EU-Kommission, die die milliardenschwere finanzielle Unterstützung mit Steuergeldern billigte. Eine neue Studie im Auftrag von Greenpeace bestätigt, dass der AKW-Neubau zur Stromerzeugung den britischen SteuerzahlerInnen überaus teuer zu stehen käme.

Demnach wären die Kosten noch weitaus höher als bislang angenommen, weil zusätzlich die Atommülllagerung nicht ausreichend berücksichtig wurde. „Rund 1,6 Milliarden Euro würde das AKW Hinkley Point C ab Inbetriebnahme jährlich bei voller Auslastung erhalten – über 35 Jahre. Das hat die britische Regierung dem Konzern mit dem Abnahmepreis von 92,50 britischen Pfund (rund 120 Euro) pro Megawattstunde zugesichert“, fassen die Klimaretter das Desaster zusammen. Eine Studie der unabhängigen Atomexpertin Oda Becker im Auftrag des Grünstromanbieters Greenpeace Energy kommt nun zu noch höheren Kosten. Nach ihren Berechnungen ist davon auszugehen: „Für einen einzigen Reaktor ergebe sich so schon ein Fehlbetrag von 1,5 Milliarden Pfund.“

Die staatlichen französischen Atomkonzerne EDF sowie die AREVA sind beide wirtschaftlich schwer angeschlagen und haben Milliardenverluste zu stemmen. Als Ergebnis dieser schweren Krise werden die beiden Konzerne gerade in Frankreich mit viel Steuergeld zusammen geführt. Immer wieder hat EDF als „Bauherr“ von Hinkley Point trotz aller Unterstützung durch die britische Regierung und die EU-Kommission die Bauentscheidung aufgeschoben. Die Risiken – gerade angesichts der Preisentwicklung bei den Erneuerbaren Energien – ist offenbar immer noch zu groß. Auch darüber informierte jüngst der Ökostromer Greenpeace Energy.

Hubertus Zdebel: „Wir haben im Bundestag vergeblich versucht, die Bundesregierung dazu zu bewegen, gegen den Atom-Wahnsinn in Großbritannien vorzugehen und die EU-Kommission zur Aufhebung ihrer absurden Erlaubnis für die staatlichen Subventionen zu bewegen. Vergeblich. Gut, dass verschiedene Stadtwerke und Initiativen von Stadtwerken, Ökostromern und BürgerInnen am Start sind, die EDF-Pläne zu Falle zu bringen. Und gut, dass trotz allem die Atomwirtschaft aufgrund der Entwicklung der Erneuerbaren Energie tief in den roten Zahlen ist und sich ihre gefährlichen Investments gründlicher überlegt.“

Atommüll-Bürgermeister fordern mehr Beteiligung und neues zentrales Castor-Lager

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Bürgermeister der Atomstandorte fordern mehr Beteiligung und ein neues zentrales Zwischenlager für Castoren. Der neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft ASKETA kommt aus Brunsbüttel.

Bürgermeister der Atomstandorte in Deutschland fordern mehr Beteiligung beim Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen und der Zwischenlagerung. Auf einem Treffen der ASKETA (Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland) am 14. Januar 2016 formulierten die Bürgermeister ihre Forderungen an die Bundesregierung  in Sachen Atomausstieg, „Endlagersuche“ und vor allem mit Blick auf die Zwischenlagerung. Sie fordern u.a. auch ein neues zentrales Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle, das etwa 2045 zur Verfügung stehen müsste.

Gleichzeitig wurden auf dem Treffen die Vorsitzenden neu gewählt. Neuer Vorsitzender ist Stefan Mohrdieck, Bürgermeister in Brunsbüttel und seine Stellvertreter sind der Niederaichbacher Bürgermeister Josef Klaus und der Bürgermeister von Biblis, Felix Kusicka.

Laut der leider nicht datierten Seite „Revista“ ist die ASKETA „1994 in Grafenrheinfeld gegründet (worden) und vertritt derzeit 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen, darunter 15 Kernkraftwerksstandorte mit 9 „aktiven“, 8 nach Fukushima abgeschalteten und 3 stillgelegten Kernkraftwerksblöcken, Standorte mit Zwischenlagern für radioaktive Reststoffe und auch Standorte mit Forschungseinrichtungen.“

An zahlreichen AKW-Standorten steht derzeit die Genehmigung für den Rückbau der nach Fukushima abgeschalteten Meiler an. Nicht nur der Rückbau und die Frage, was mit den dabei anfallenden niedrig, sowie leicht- und mittelradioaktiven Abfällen passieren soll, treibt die Gemeinden um. Vor allem wächst die Sorge, dass die mit einer Laufzeit von 40 Jahren bewilligten Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich länger in Betrieb bleiben könnten, da sich die Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager vermutlich um viele Jahre verzögern wird.

Die Bürgermeister fordern daher jetzt von der Bundesregierung ein „befüllbares zentrales Zwischenlager bei Ablauf der Standortzwischenlagergenehmigung“ (siehe unten). Das neue Lager müsste demnach um das Jahr 2045 betriebsbereit sein und Platz für insgesamt bis zu 1.900 Castor-Behälter zur Verfügung stellen.

Im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ vom August 2015 hat die Bundesregierung am Standort für ein künftiges „Endlager“ erstmals von einem neuen Eingangslager gesprochen. Die Rede war von ca. 500 Castoren, die dort untergebracht werden sollten, sobald eine erste Teilerrichtungsgenehmigung für das „Endlager“ erteilt würde. Damit wäre nach den Zeitplänen im Standortauswahlgsetz etwa Anfang/Mitte der 2030er Jahre zu rechnen. Allerdings – siehe dazu die Links oben – glaubt kaum ein Experte, dass die Zeitpläne im StandAG eingehalten werden können.

Die Notwendigkeit neuer Zwischenlager wächst allerdings auch mit Blick auf die Terrorgefahren. Zwar werden derzeit die bestehenden Castor-Lager bundesweit nachgerüstet. Allerdings wachsen die Zweifel, ob diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit betriebenen Maßnahmen ausreichend sind.

In einer Erklärung von dem Treffen der Bürgermeister am 14. Januar in Kassel heißt es: „Bei ihrer Sitzung haben die Bürgermeister der ASKETA am 14. Januar 2016 folgende Forderung an die Bundesregierung, das Bundesumweltministerium, die Endlagerauswahlkommission und als Abschlussstatement der ASKETA im Rahmen des Workshops der Endlagerauswahlkommission mit den Vertreter der Regionen, der im Anschluss am 15.1.2016, stattfand, formuliert:

1. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren bei Zwischenlagerverlängerung bzw. bei Änderungsgenehmigungsverfahren!
2. Sitz in den Begleitgremien Endlagerauswahlverfahren und der angedachten Stiftung bzw. Finanzierungsfonds!
3. Befüllbares zentrales Zwischenlager bei Ablauf der Standortzwischenlagergenehmigung!
4. Verlässlicher Terminrahmen für Endlagerauswahlverfahren!
5. Strukturausgleich für die Standortkommunen der Standortzwischenlager!

Mit dem Beschluss des Bundestages zum Endlagerauswahlgesetz im Juli 2013 wurde nicht nur eine neue zeitintensive Suche nach einem Endlager auf den Weg gebracht. Die ASKETA-Mitglieder sehen eine ganz besondere Verpflichtung der Bundesregierung im Bereich der Endlagerung. Hier müssen endlich Fortschritte gemacht werden. Denn hier ist die Bundesrepublik Deutschland in alleiniger Verantwortung.“

Vattenfalls schwere Verluste: Neue Minusrekorde als Folge verfehlter Geschäftspolitik

Vattenfall-AKW-Brunsbuettel-Dez2013-15Der Horror für Vattenfall geht weiter: Fast vier Milliarden Euro Verlust-Abschreibungen und einen Verlust von 2,1 Mrd. Euro. Das sind die beiden wichtigen Daten für das Geschäftsjahr 2015 (Handelsblatt). Und weit und breit ist kein Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Mit hohen Verlusten dürfte der laufende Verkauf der Braunkohle-Sparte ausgehen, den Vattenfall bis zum Sommer abschließen will. Auch beim Stromverkauf sieht es düster aus: Immer noch sinken die Großhandelspreise, liegen teilweise bei nur noch 23 Euro je Megawattstunde. Ein wirtschaftlicher Kraftwerks-Betrieb ist damit nicht mehr zu machen und ein Ausweg aus der Krise kaum absehbar. In der Lausitz erleiden die Kommunen nun schwere Steuerausfälle.

Die jahrelange Blockadepolitik der Stromkonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall gegen die Energiewende rächt sich bitterlich: „Die großen Kraftwerke werfen kaum noch Gewinne ab. An der Leipziger Strombörse bekommen Versorger für eine Megawattstunde, die sie im nächsten Jahr liefern, nicht einmal mehr 23 Euro. Zum Vergleich: Vor vier Jahren waren es noch 50 Euro. Billiges Öl und Erdgas befeuern den rasanten Absturz zusätzlich. Erst am Dienstag musste der Karlsruher Energiekonzern EnBW deshalb fast eine Milliarde Euro abschreiben. Nun folgt Vattenfall, der hierzulande viertgrößte Stromkonzern“, berichtet das Handelsblatt.

Entsprechend auch der Spiegel: „Vattenfall verdoppelt Verluste. Lange setzte Vattenfall auf Kohle, jetzt weiten sich die Verluste des schwedischen Konzerns aus. Greenpeace sieht darin den „tiefroten Beweis“, dass Widerstand gegen die Energiewende zwecklos ist.“

Weiter heißt es dort: „Insgesamt führt der Ökostrom-Boom branchenweit dazu, dass sich viele konventionelle Anlagen auch bei der Kohle- und Gaskraft kaum noch wirtschaftlich betreiben lassen. Hall kündigte an, dass man den Sparkurs auch im laufenden Jahr fortsetzen werde. In den letzten fünf Jahren habe das Unternehmen die Kosten um 30 Prozent senken können.“

In gewohnter Weise erläutert die Chefetage von Vattenfall die Lage, wie der Spiegel berichtet: „Vattenfall hat mit geringeren Vermögenswerten zu kämpfen. „Die deutsche Entscheidung, die CO2-Emissionen langfristig zu mindern, hat den Wert unseres Braunkohle-Vermögens einem Risiko ausgesetzt“, sagte Konzernchef Magnus Hall. Das habe eine Wertminderung zur Folge gehabt. Seit Herbst 2015 stehen Kohlegruben und Kraftwerke in Sachsen und Brandenburg zum Verkauf. Der Staatskonzern will künftig keinen Strom mehr aus klimaschädlicher Braunkohle produzieren.“

Die Schuld, da sind sich die Konzerne einig, liegt nicht bei ihren Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte, sondern natürlich bei den anderen.

Auch im Heimatland Schweden gehen die Geschäfte schlecht: „In Schweden legt Vattenfall zwei Atomkraftwerke früher als geplant still. Die notwendigen Investitionen in die Sicherheit hätten eine profitable Stromerzeugung unwahrscheinlich gemacht, sagte Hall.“

Auch die Braunkohle-Gebiete in der Lausitz trifft die Krise von Vattenfall hart: „Finanzielles Desaster für Lausitzer Kommunen.  Vattenfall will alle vorab gezahlten Steuern zurück. – Der Energiekonzern Vattenfall fordert von Lausitzer Kommunen die Erstattung sämtlicher für das Jahr 2015 vorausgezahlten Gewerbesteuern. Wie das Unternehmen auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte, gehen entsprechende Schreiben in den kommenden Wochen an die Städte und Gemeinden Boxberg, Elsterheide, Kreba-Neudorf, Lauta, Rietschen, Schleife, Trebendorf, Weißkeißel sowie Weißwasser. Von der drohenden Steuerrückzahlung betroffen ist auch die Gemeinde Spreetal, die allerdings keine Vorauszahlungen verlangt, sondern die Steuern nachfordert“, berichtet der MDR aktuell.

Friedliche Katastrophe: Holger Strohm und die Verschwörer

Foto: Udo Grimberg, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 DE
Holger Strohm. Foto: Udo Grimberg, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 DE

Über Holger Strohm, der in den 70er Jahren das Standard-Werk „Friedlich in die Katastrophe“ verfasst hatte, ist auf umweltFAIRaendern vor einiger Zeit berichtet worden, weil Strohm in einigen Statements eine sagen wir zumindest erstaunliche Offenheit im Umgang mit rechten, der NPD nahe stehenden Umweltschützern zeigte. Bislang hinter vorgehaltener Hand, hat sich Jörg Bergstedt in einem Youtube-Video nun mit dem Film „Friedlich in die Katastrophe“ von 2012 kritisch auseinander gesetzt. „Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten„, schreibt dazu die taz.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Films von Holger Strohm kam eher am Rande die Kritik auf, dass der Film an einigen Stellen direkt Verschwörungstheorien aufgriff. Sei es zu den Unfallursachen von Tschernobyl, sei es mit Blick auf die Katastrophe von Fukushima. Vor allem aber Äußerungen von Strohm zur Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Nazis sorgten für Empörung und dafür, dass viele Initiativen davon absahen, Veranstaltungen mit dem Film und Holger Strohm zu machen.

Jörg Bergstedt, bekennender Anarchist, hat sich nun intensiv mit dem Film auseinandergesetzt und sich als Reaktion eine Urheberrechts-Klage von Holger Strohm eingehandelt. Der Grund: Bergstedt „zitiere“ mit vielen Filmpassagen in seinem Beitrag und verletze damit die Eigentumsrechte. Bergstedt hält dagegen: Auch bei Filmen muss eine kritische Befassung wie auch bei Büchern erlaubt sein und deshalb müssten kritisierte Filmpassagen auch gezeigt werden dürfen, um die vorgetragene Kritik zu belegen.

Der Beitrag von Bergstedt über den Film von Holger Strohm ist hier auf Youtube zu finden. Der Beitrag ist über eine Stunde lang. Daher hat Bergstedt inzwischen auch eine Kurzfassung gemacht, die hier online ist (18 Minuten). Ein Interview mit jeweils Bergstedt und Strohm ist hier auf Youtube.

Sicherlich ist der über eine Stunde lange Beitrag von Bergstedt ein „hartes Brot“, weil er sehr weit ausholt. Aber vielleicht ist das doch auch erforderlich, um den gesamten Kontext, in dem viele Äußerungen von Strohm interpretiert werden müssen, ausreichend zu würdigen.

Taz-Autor Andreas Speit schreibt über die rechtliche Auseinandersetzung: „In dem strittigen, knapp 20-minütigen Film setzt sich Bergstedt mit Strohms Verfilmung von „Friedlich in die Katastrophe“ sehr kritisch auseinander. Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten. Genau da setzt die Klage an: Strohm, der gerne betont, er habe drei Berufsverbote wegen Linkslastigkeit bekommen, sieht durch die langen, aus seinem Film übernommenen Passagen das Urheberrecht verletzt.“

Weiter schreibt Speit: „Im Gerichtssaal lächelt Strohm, im blauen Anzug mit dunkler Krawatte, Bergstedt an. Als der jedoch sagt, dass er mit seinem Film Strohms Weg nach weit rechts dokumentieren wollte und darum auch vor Gericht streiten wolle, reagiert Strohm empört. Mit tiefer Stimme kontert der gebürtige Lübecker, dieser „Nazi-Vorwurf“ sei eine Beleidigung. Bis heute versteht er sich als Anarchist. Im Saal ist spürbar: Strohm würde sich hier gerne selbst viel stärker einbringen, obwohl in der Güteverhandlung gar nicht der Inhalt verhandelt werden soll. Er ist Reden und Streiten gewohnt, er war und ist ein Umtriebiger.“

In dem Artikel erinnert Speit an die Aussagen von Strohm zu den „guten Nazis“ (siehe dazu auch die Links im Text) und seine Artikel im rechtsextremen Ökomagazin Umwelt & Aktiv (U&A). Weiter informiert Speit: „In U&A hat er seitdem öfter geschrieben. Auf Youtube finden sich Interviews mit Strohm, in denen er darlegt, dass die Grünen jetzt eine Partei für sexuelle Minderheiten und Migranten seien; dass „Rassen“ geschaffen werden sollten, deren Intelligenzquotient bei 90 liegt, denn diese seien leichter zu kontrollieren; dass Bundeskanzlerin Angela Merkel jüdisch sei und muslimische Migranten in Schweden Schulverweigerer seien.“

Die gerichtliche Schlichtung, so die taz, hatte offenbar wenig Erfolg. Das Urteil wird für den 25. Februar erwartet.

Geologische Zeitbombe AKW Neckarwestheim – Neue Genehmigung für Dauerpumpen

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AKW Neckarwestheim: Nach Fukushima wurde einer der beiden AKW-Blöcke abgeschaltet. Der Block 2 ist bis 2022 weiter in Betrieb. Foto: Markus Lorch / pixelio.de

„Geologische Zeitbombe“ nennt die BUND-Chefin in Baden-Württemberg die Praxis am AKW Neckarwestheim, permanent Grundwasser abzupumpen. Jetzt soll die Genehmigung dafür verlängert werden. „Der BUND hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung von heute.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM:
GKN: Erörterungstermin zur Grundwasserentnahme – „Verlängerung der Genehmigung unverantwortlich“

BUND fordert die Genehmigung für die Grundwasserentnahme nicht zu verlängern, da die Praxis des Abpumpens die Betriebssicherheit nicht gewährleistet

Am Mittwoch (3. Februar) findet im Landratsamt Heilbronn der Erörterungstermin im Wasserrechtsverfahren für die Verlängerung der Genehmigung zum Abpumpen von Grundwasser auf dem Gelände des Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) statt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen.

„Das Atomkraftwerk in Neckarwestheim ist eine geologische Zeitbombe. Ein Atomkraftwerk in einen alten Steinbruch zu stellen, der nur durch ständiges Abpumpen von Grundwasser trocken gehalten werden kann, war eine fragwürdige Idee. Die Risiken wurden schon bei der Genehmigung von Block 1 von kritischen Geologen angesprochen, aber weder vom Betreiber noch von der Genehmigungsbehörde ernst genommen worden“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.

Durch das Abpumpen des Abwassers werden große Mengen an Mineralien wie Sulfat aus dem Gestein ausgewaschen. Dadurch entstehen Hohlräume im Gestein unterhalb des Atomkraftwerks. “Wie groß diese Hohlräume sind, lässt sich aus dem Sulfatgehalt und der Wassermenge zwar abschätzen, aber wo sie genau liegen, weiß kein Mensch. Die von der EnKK (EnBW Kernkraft GmbH) in Auftrag gegebenen geologischen Gutachten sollen belegen, dass die Hohlräume nicht direkt unterhalb des Atomkraftwerks liegen. Doch die Gutachten beruhen auf vielen unbewiesenen Annahmen, sodass nach unserer Einschätzung keine Aussage über die Lage möglicher Hohlräume möglich ist “, sagt Gottfried May-Stürmer, Geschäftsführer des BUND Regionalverband Heilbronn-Franken.

Hohlräume im Untergrund sind Gefahr

Wenn es eine Hohlraumbildung im Untergrund des Kraftwerkbereichs gibt, wäre dadurch die Standsicherheit, mindestens aber die Betriebssicherheit von GKN II bedroht. Standardsicherheit meint, dass das gesamte Atomkraftwerk nicht einbricht. Die Betriebssicherheit ist gefährdet, wenn Kühlwasserleitungen oder Steuerkabel einbrechen, was zum Versagen wichtiger Einrichtungen führen könnte.

„Die Sicherheit von Mensch und Umwelt muss oberste Priorität haben. Die Gutachten liefern nach unserer Erkenntnis keinen ausreichenden Beleg, dass es unter dem Atomkraftwerk keine Hohlräume gibt. Eine Verlängerung der Genehmigung wäre unverantwortlich. Solange die Stand- und Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden können, muss GKN II abgeschaltet werden“, so Dahlbender.

Termine

  • Der Erörterungstermin findet am Februar 2016 um 9 Uhr im Landratsamt Heilbronn im Großen Sitzungssaal statt.
  • Der BUND in Baden-Württemberg und seine Bündnis-Partner ruft zur Anti-Atom-Demo am März 2016 zum Atomkraftwerk Neckarwestheim auf. Unter dem Motto Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle starten wir am Bahnhof in Kirchheim am Neckar um 13:00 Uhr.

Hintergrund:

Block 1 des GKN wurde 1972-1976, Block 2 1982-1988 im Neckarwestheimer Steinbruch erbaut. Kritische Geologen, insbesondere Dr. Behmel, haben den Standort als ungeeignet  bewertet, da der aus Salzen und Gips bestehende Untergrund zur Auflösung neigt und da durch den Untergrund mehrere Verwerfungen verlaufen. Verwerfungen sind Bruchstellen im Gestein, die über Distanzen vom Zentimeterbereich bis zu einigen Dutzend bis hundert Kilometern verlaufen könne.

Anlagen:

Kontakt für Rückfragen:

  •  Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, E-Mail: brigitte.dahlbender@bund.net
  • Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer BUND Heilbronn-Franken, E-Mail: franken@gmx.de, Fon: 07131 77 20 58
  • Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, E-Mail: koch@bund.net, Fon: 0711 620306-17
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