Ach Vattenfall – Ende Gelände? Das Elend mit dem Klimakiller Moorburg

Ende Gelände für Vattenfall? Auch auf dem Wasser. Foto: Pay Numrich
Ende Gelände für Vattenfall? Auch auf dem Wasser. Fotos: Pay Numrich

Ach Vattenfall, ihr habt es nicht einfach und irgendwie ist da bei euch immer der Wurm drin: „Kohlekraftwerk Moorburg läuft noch immer nicht rund“ meldet die Welt und erzählt: „Die Anlage geht wohl erst zum Ende des Sommers komplett in den regulären Betrieb.“ Damit nicht genug, nervt euch immer noch die BUND-Klage, mit der dieser Umweltverband euch vorschreiben will, die Elbe nicht als Kühlwasser zu missbrauchen und aufzuheizen. Richtig, selbst die EU-Kommission hat was zu meckern, weil die (grüne) Umweltbehörde bei der Genehmigung damals irgendwie die EU-Anforderungen nicht so richtig angewendet hat – vielleicht weil ihr denen Leid tatet? Oder etwa wegen der Schadensersatzklage in Washington, wo ihr euch als diskriminiertes Unternehmen dargestellt hattet und wegen zu hoher Umweltauflagen Schadensersatz von irgendwas über eine Milliarde Euro – oder? –  verlangt hattet? Als wäre das nicht schon genug, für so ein Kohlekraftwerk, dass so auf modernstem Niveau die Klimakatastrophe voranbringt: Auch das Urteil zur Weser-Vertiefung trifft euch, denn, so die Welt: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Klage gegen die Durchlaufkühlung mit dem Elbwasser.“ Mist oder? „Ach Vattenfall – Ende Gelände? Das Elend mit dem Klimakiller Moorburg“ weiterlesen

Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen

Vattenfall2014Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen

Wie Energiewende in Hamburg nicht gehen kann: Klimaschutz-Fiasko im Modellquartier „Mitte Altona“

AbwaertsHamburg und die Energiewende. Das geht nicht wirklich immer zusammen und immer wieder taucht da der Klimakiller-Konzern Vattenfall an Stellen auf, wo man ihn nicht braucht. Jetzt zum Beispiel in dem neuen Wohnquartier „Mitte Altona“. Behilflich ist ihm dabei immer noch zumindest die Spitze der SPD, die sich als Minderheitspartner mit Vattenfall bei der Fernwärme (und dem Stromnetz) verbunden hatte, um eine vollständige Rekommunalisierung wie vom schließlich erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gefordert, zu verhindern. Jetzt hat der frühere grüne Umwelt-Staatsrat Christian Maaß im Auftrag von „BZE-Ökoplan“ in einem Gutachten dem Hamburger Senat Rechtsverstöße bei den Verträgen mit Vattenfall zur Wärmeversorgung der „Mitte Altona“ nachgewiesen.

In einer Pressemeldung nimmt der Hamburger Energietisch zu dem Rechtsgutachten und den Vorwürfen gegen die Stadt Hamburg (und Vattenfall) Stellung: „2011 hatte die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) angekündigt, die Wärmeversorgung im geplanten großen Klima-Modellquartier „Mitte Altona“ solle möglichst vollständig klimaneutral und regenerativ erfolgen. Mit der Vergabe der kompletten Wärmeversorgung an Vattenfall geschieht nun das Gegenteil. Besonders brisant ist, dass es bei der von Vattenfall geplanten „bilanziellen“ Lieferung von erneuerbarer Wärme in einem großen Fernwärmenetz um einen bundesweiten Präzedenzfall geht.

Vattenfall will die 1600 Wohnungen in der „Mitte Altona“ zu 60 % mit Fernwärme aus einer Anlage in der Müllverwertung Borsigstraße (MVB) versorgen, die seit Kurzem der Stadtreinigung Hamburg gehört, und zu 40 % mit normaler Fernwärme, die überwiegend mit Steinkohle erzeugt wird und daher als klimaschädlich einzustufen ist. Der Arbeitspreis für „Fernwärme Natur Mix“ soll aufgrund der „grünen Eigenschaft“ um 42 % höher sein als der reguläre Fernwärme-Arbeitspreis der Vattenfall Wärme Hamburg (VWH). Die mit der Altholzverbrennung in der Borsigstraße erzeugte Fernwärme wird bereits bisher in das Fernwärmenetz der VWH eingespeist. Eine erhöhte Produktion von Fernwärme aus regenerativen Energien ab dem Bezug der Wohnungen in der „Mitte Altona“ ist laut Auskunft des Senats nicht vorgesehen.

Die beabsichtigte Versorgung des kompletten ersten Bauabschnitts des großen städtebaulichen Projekts „Mitte Altona“ mit dem von Vattenfall vorgesehenen bilanziellen Fernwärme-Mix verstößt gegen den geltenden Bebauungsplan. Das ist eines der Ergebnisse eines umfangreichen Rechts¬gutachtens des früheren grünen Umwelt-Staatsrats Christian Maaß, der heute einer der Partner des Hamburg Instituts ist.
Der Hamburger Senat hat dagegen noch am 2. Juni 2015 in seiner Ant¬wort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (LINKE) behauptet, mit der anteiligen Beimischung seines Produkts „Fernwärme Natur Mix“ könne vom Versorger Vattenfall die im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag festgesetzte überwiegende Versorgung mit regenerativen Energien erfüllt werden.

Gutachter Maaß stellt einen Verstoß gegen das Doppelvermarktungsverbot in Art. 15 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU fest: „Das in Art. 15 EE-Richtlinie statuierte Doppelvermarktungsverbot, das daneben auch aus § 5 UWG folgt, verbietet die doppelte Inanspruchnahme der „grünen Eigenschaft“ von Erneuerbaren Energien.“

Bernd Schwarzfeld, Geschäftsführer des Planungsbüros BZE-Ökoplan, der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, ergänzt: „Ich erwarte nun vom neuen Senat, dass in Zukunft Vorgänge wie in der „Mitte Altona“, wo die Wärmeversorgung in völlig undurchsichtiger Weise dem Konzern Vattenfall zugeschanzt wurde, verhindert werden.“

Hanne Harder vom Hamburger Wärmedialog: „Das Ergebnis des Rechtsgutachtens des Hamburg Instituts bestätigt die Einschätzung des Hamburger Wärmedialogs. Der Klimaschutz der „Mitte Altona“ wurde wirtschaftlichen Interessen geopfert. Außerdem werden die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner für die Mogelpackung des werbewirksam, aber irreführend betitelten Vattenfall Produkts „Fernwärme Natur Mix“ erheblich zur Kasse gebeten.“

Gilbert Siegler, der Sprecher des Hamburger Energietischs (HET), von dem die zukünftigen BewohnerInnen der „Mitte Altona“ unterstützt werden, weist auf die „9 Forderungen des HET“ an den Hamburger Senat vom 7. Mai 2015 hin. In diesen wird vom neuen Senat gefordert, den Vertrag mit Vattenfall zu annullieren und entsprechend des Volksentscheids eine klimaverträgliche, regenerative und sozial gerechte Wärmeversorgung in der „Mitte Altona“ zu verwirklichen.“

Kohle Klima Moorburg: „Wir blockieren Vattenfall!“

VattenfallKohlekraftwerkMoorburg01-2015
Elbblick mit Klimakatastrophe: Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg. Die Kohle wird über die Elbe angeliefert. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall heizt das Klima an. Mit dem neuen 1600 MW Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg pustet der Konzern nun weitere ca. 8 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 in den Hamburger Himmel. Der Neubau hat dem Konzern bislang Milliarden-Euro-Verluste gebracht, nun will Vattenfall aber versuchen, wenigstens noch ein wenig Geld mit dieser Klimakatastrophe zu verdienen. Ob das gelingen kann, ist mindestens fraglich. Trost findet Vattenfall jedoch durch die gescheiterte Klimaabgabe. Statt für die Klimakatastrophe zu zahlen, wird Vattenfall für „Reserverkapazität“ aus Braunkohle sogar noch Millionen erhalten. „Gegenstrom Hamburg“ ruft nun für Samstag zu einer Blockade des Kraftwerks auf. Genauer: Auf der Elbe soll mit dem Einsatz von Schiffen, Schiffchen und Padelbooten das Anlegen eines Kohlefrachters verhindert werden, heißt es auf der Homepage.

Dort ist zu lesen: „Am 11.7.15 werden wir durch unsere Anwesenheit vor dem Kraftwerk in Moorburg die Anlieferung von Kohle verhindern. Die Blockade-Aktion gegen das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg läuft von ca. 13h bis 18h! Mit etlichen kleinen Booten werden wir auf der Süderelbe den Schiffsanleger des Kraftwerks blockieren und so das Anlegen eines Kohlefrachters verhindern. Treffpunkt ist um 13h Finkenrieker Hauptdeich (Badestelle) , ab 14h gehts aufs Wasser, ca. 15h kommen wir am Kraftwerk an und blockieren, ca. 17h ist die Rückfahrt, ca. 18h sind wir wieder an der Badestelle. S E I D    D A B E I !“  Weitere wichtige Informationen für ElbfahrerInnen sind dort auf der Seite zu finden.

Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

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