AKW Lingen: Niedersachsen genehmigt Abriss

AKW Lingen - SWR - RWE
AKW Lingen – Prototyp der Meiler in Brunsbüttel, Krümmel etc. Seit 1977 stillgelegt. Nun soll die atomare Erblast abgebaut werden. Foto: Betrieber RWE

Noch kurz vor Weihnachten hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit dem Genehmigungsbescheid 1/2015 (Abbau [Teilprojekt 1]) die erste atomrechtliche Genehmigung für den Abbau des Uralt-Atomkraftwerks Lingen erteilt. Mit dem Bau dieser Anlage war 1964 begonnen worden. 1977 wurde die Anlage nach einem schweren Störfall dauerhaft abgeschaltet und über Jahrzehnte „sicher verschlossen“. Nach Angaben von RWE ist die Entscheidung zum Rückbau bereits 2008 getroffen worden. Für den Abriss ist ein Zeitraum von 20 Jahren geplant.

Wikipedia fasst die jetzt erteilte Genehmigung so zusammen: „Mit dem Genehmigungsbescheid vom 21.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die erste atomrechtliche Teil-Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt. Die Genehmigung regelt insbesondere den Abbaubetrieb, den Abbau der nicht kontaminierten und der kontaminierten Anlagenteile und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Für den Abbau der aktivierten Anlagenteile ist eine weitere atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Der anschließende konventionelle Abriss nach Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung bedarf keiner weiteren atomrechtlichen Genehmigung. Nach den Planungen der Betreiberin des Kernkraftwerks Lingen soll der Abbau etwa zwanzig Jahre dauern.“

Der Neuen Osnabrücker Zeitung ist zu entnehmen: „Im Dezember 2008 hat RWE den Antrag auf Aufhebung des sicheren Einschlusses und Genehmigung zum Abbau der Anlage gestellt, dem jetzt stattgegeben wurde. Abgebaut werden soll die Anlage in drei Teilprojekten, deren letztes der Abbruch der Gebäude sein wird.“

Vorgesehen ist, anfallenden Atommüll in das geplante Atommülllager Schacht Konrad zu transportieren. Dieses Lager aber verzögert sich seit Jahren, weil es beim unterirdischen Ausbau immer neue Probleme gibt. Vor 2022/24 wird mit einer Inbetriebnahme derzeit nicht gerechnet. An anderen AKW-Standorten entstehen daher im Rahmen der laufenden Stilllegungen neue Zwischenlager auch für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle.

Neben der Brennelemente-Fabrik der AREVA ist in Lingen ein weiterer Atomreaktor noch in Betrieb. Das AKW Emsland ging 1988 in Betrieb und hat noch bis 2022 eine entsprechende Genehmigung.

Auf der Homepage des Umweltministeriums in Hannover sind die folgenden Genehmigen zum Rückbau des AKWs veröffentlicht:

„Mit dem Genehmigungsbescheid 1/2015 (Abbau [Teilprojekt 1]) vom 21.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die erste atomrechtliche Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt.

Vorteil Atomkonzerne – Klatsche für Wirtschaftsminister Gabriel: CDU/CSU stoppt Konzernhaftungsgesetz

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt Gesetzentwurf der eigenen Regierung zu Fall – zum Vorteil für die Atomkonzerne.

Vorteil Atomkonzerne! Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit Duldung der SPD den von der eigenen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Konzernhaftung zu Fall. Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Affront gegen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), der das Gesetz in der Regierung auf den Weg gebracht und es mehrfach als äußerst dringlich bezeichnet hatte. Es ist auch eine Warnung für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Atom-Zeche am Ende teuer bezahlen sollen. So bekommen die Atomkonzerne eine deutlich bessere Verhandlungsposition bei den laufenden Verhandlungen in der neuen Atom-Kommission von der Regierungsfraktion CDU/CSU geschenkt.

Heute hat die CDU/CSU im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erneut die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Konzernhaftung verhindert und damit ein Inkrafttreten noch zum Jahreswechsel endgültig unmöglich gemacht. Die SPD-Fraktion erklärte sich zwar mit der Absetzung im Ausschuss einverstanden, betonte aber auf Nachfrage der Opposition, dass sie das Gesetz angesichts der angekündigten Abspaltungen bei den Atomkonzernen E.on und RWE eigentlich für überaus dringlich ansehe. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts.

Besonders pikant ist, dass der Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss der großen Koalition in das Parlament eingebracht wurde und die Eilbedürftigkeit auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mehrfach betont worden war. Während die Opposition dieses Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung der Konzern-Verantwortung ansah, blockierte der eigene Regierungspartner nun auf Fraktionsebene den Beschluss der Bundesregierung! Damit stärkt die CDU/CSU die Verhandlungsposition der Atomkonzerne auch in den Verhandlungen der vor wenigen Wochen neu eingesetzten Kommission, die über die Rückstellungen in Sachen Atommüll bis Ende Februar Vorschläge machen soll, wie diese dauerhaft geregelt werden sollen.

Das Vorgehen der CDU/CSU ist ein deutliches Alarmsignal, was am Ende der Kommissions-Arbeit heraufkommen dürfte. Inzwischen gibt es immer mehr Gerüchte, die davon sprechen, dass die Kosten der Atomkonzerne für den Abriss der AKWs und die dauerhafte Atommülllagerung auf 48 Mrd. Euro festgeschrieben werden sollen. Derzeit sollen rund 38 Mrd. an Rückstellungen gebildet worden sein. Alles was dann an Kosten noch kommt, zahlen die SteuerzahlerInnen. Eine Verständigung soll es dann auch über die zahlreichen Klagen der Atomkonzerne geben, die dann möglicherweise für erledigt erklärt werden. Allerdings: Den Verfassungsklagen auf Schadensersatz für den Atomausstieg nach Fukushima wird insgesamt nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Mit dem jetzt zunächst gescheiterten Nachhaftungsgesetz sollten die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Bank-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es daher überaus wichtig gewesen das Gesetz in Kraft zu setzen, bevor die Konzerne derartige Schritte umsetzen

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Belgisches Roulette: Wiederinbetriebnahme der belgischen Atommeiler Tihange und Doel

AKW Tihange Huy koeltorens von Michielverbeek - CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Das belgische AKW Tihange in der Nähe zur deutschen Grenze. Foto: Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

In Sachen Atomsicherheit spielt die belgische Regierung Roulette: Viele tausende Risse im Herzstück der AKWs in Doel und Tihange. Die Ursache für die Risse in den beiden Reaktordruckbehältern (RDB) sind bis heute nicht wirklich geklärt, die Risse sogar im Betrieb weiter angewachsen. Im Länderdreieck Belgien, Deutschland und Niederlande regt sich massiver Protest. Die Bundesregierung prüft, gibt sich offiziell besorgt, tut aber nichts.

Die Initiatoren einer Online-Aktion berichten sogar: „Untersuchungen im Kernforschungszentrum Mol führten zu einem „unerwarteten Resultat“ (O-Ton Electrabel): Ein mit Rissen vorbelasteter Stahl versprödet bei radioaktiver Bestrahlung um ein Vielfaches schneller als ein Material ohne Defekte. Es wurden bei den Versuchen die vom Betreiber einkalkulierten Sicherheitsmargen gravierend überschritten.“

  • Informationen gibt es auf der Seite der Initiative Stop Tihange

Dennoch hat die zuständige Atomaufsicht FANC am 17. November grünes Licht gegeben, dass die Riss-Reaktoren in Doel und Tihange bis Weihnachten wieder am Netz sein sollen. Im Länder-Dreieck zwischen Belgien, Niederlande und Deutschland herrscht Alarm-Stimmung: Über 103.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift die belgische Regierung zur Einsicht und zur endgültigen Abschaltung der Meiler auf.

Da kann einem wirklich der Atem stocken: Viele tausende Risse sind 2012 in den beiden RDB der belgischen Atommeiler in Doel 3 und Tihange 2 festgestellt worden. Die Risslängen sind mittlerweile von 2,5 cm auf unglaubliche 18 cm gestiegen. Der RDB ist das absolute „Herzstück“ eines Atomreaktors. In ihm befinden sich die hochradiokativen Brennelemente und findet die nukleare Kettenreaktion statt. Dabei steht der Reaktor permanent unter hohem Druck, der sich bei Störfallereignissen sprunghaft um ein Vielfaches erhöhen kann. Jede Schädigung des Materials kann zu einer Katastrophe führen, sollte sich ein solcher Riss unter dem enormen Druck öffnen. Einen Schutz gegen diesen Störfall gibt es nicht. Diese Risse sind also eine massive Gefahr und im Krisenfall könnte es zu einem Bruch des Reaktordruckbehäters kommen. Dann wäre der Super-GAU kaum noch aufzuhalten.

Doch mit allen Mitteln versuchen die Betreiber und von der belgischen Atomaufsicht einbezogene Experten nachzuweisen, dass diese Schädigungen keine Gefahr für den Betrieb darstellen. Ein Vertreter der von der belgischen Atomaufsicht FANC einbestellten internationalen Expertengruppe des International Review-Boards widersprach der offiziellen Einschätzung: “One member of the Board, however, remains concerned that the residual margins in the safety case are inadequate”, heißt es in dem Abschlussbericht des Boards (S. 4, PDF)

Sogar Bundestagsabgeordnete der CDU aus der Region rund um Aachen und NRW haben inzwischen aus Sorge um die Wiederanfahrgenehmigung die endgültige Abschaltung der Meiler von der belgischen Regierung gefordert und Bundes-Umweltministerin Hendricks aufgefordert, in diesem Sinne aktiv zu werden. Auch der Landtag in NRW befasste sich jetzt mit dem Thema. Eher lauwarm werden in einer Resolution (PDF) nun weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Stilllegung der beiden Reaktoren gefordert. Bemerkenswert aber durchaus: Auch diese Reaktion der rot-grünen Mehrheit kam aufgrund eines Antrags der CDU zustande. (Siehe auch hier RP-Online.)

Auch im Bundestag, genauer im Umweltausschuss, waren die Risse und die Wiederanfahrgenehmigung für Doel und Tihange gestern auf Initiative des Linken Abgeordneten Hubertus Zdebel (*) Thema. Während das Bundesumweltministerium bestätigte, dass die beiden Reaktoren noch vor Weihnachten wieder am Netz sein werden, berichtete der zuständige Chef der Atomaufsicht, dass eine Bewertung der belgischen Entscheidung derzeit noch laufe und am 16. Januar eine Unterrichtung durch die belgische Atomaufsicht in einem internationalen Workshop erfolgen würde. Offiziell wäre die Bundesregierung (Aachener Zeitung) besorgt, aber: Das war’s.

Derweil mobilisieren Initiativen im Grenzgebiet zwischen Belgien, Niederlande und Deutschland (NRW, Rheinland-Pfalz). Bereits über 105.000 Unterschriften für die sofortige Abschaltung der beiden Reaktoren sollen am morgigen Freitag in Brüssel dem dortigen Innenministerium übergeben werden und weiter Druck machen.

Natürlich wird das Thema Katastrophenschutz angesichts der Entscheidung der belgischen Atomaufsicht extrem relevant. Nach Fukushima stellte das Bundesamt für Strahlenschutz fest, dass der Katastrophenschutz in Deutschland nicht ausreichend ist. Denn noch in einer Entfernung von bis zu 170 Kilometern müssten im Falle einer Nuklear-Katastrophe Evakuierungen durchgeführt werden.

Bis heute sind die erforderlichen Konsequenzen aus dieser Feststellung nicht gezogen worden und die erwähnte Resolution des NRW-Landtags fordert daher auch längst überfällige verbesserte Katastrophenschutzmaßnahmen, insbesondere auch in Abstimmung mit den betroffenen Staaten.

Erst im letzten Jahr zeigte eine vergleichsweise begrenzte Katastrophenschutz-Übung ein totales Desaster in der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden. Siehe dazu auch im taz-Blog: Protokoll des Super-GAUs: Was am Tag X passiert. Und hier berichtet der Focus zu diesem Störfall des Katastrophenschutzes.

 

(*) Der Autor dieses Textes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll-Kosten sichern: Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Fonds veröffentlicht

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Rechtsanwalt Hartmut Gassner über den öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds.

Während heute die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dafür sorgte, dass das von der Bundesregierung eingebrachte und als eilbedürftig bezeichnete Konzern-Atom-Haftungsgesetz vorerst gestoppt ist, läuft die Arbeit der neuen Atom-Kommission zur Sicherung der Rückstellungen für Rückbau und Atommülllagerung an. Jetzt hat die Kanzlei GGSC und deren Anwalt Hartmut Gassner ein Gutachten im Auftrag der Grünen vorgelegt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Fonds etabliert werden soll, eine Variante, die die Atomkonzerne als verfassungswidrig ablehnen.

In einer Pressemeldung hat Gassner die Eckdaten seiner Stellungnahme zusammengefasst. umweltFAIRaendern dokumentiert das hier im Anschluss. Gassner selbst ist nicht nur Mitglied in der neuen Atomkommission zur Sicherstellung der Rückstellungen. Er ist außerdem Mitglied der Atommüll-Kommission, die das Standortauswahlgesetz evaluiert, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche verbessern soll und die Kriterien für die dauerhafte Lagerung von Atommüll entwickeln soll.

„[GGSC] Gutachten zu Atomrückstellungen veröffentlicht

Die Frage der Sicherstellung der Finanzierung des Atomausstiegs ist aktuell ein wichtiges politisches Thema. [GGSC] hat zur Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Fonds ein Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstattet, das nunmehr veröffentlicht wurde.

[GGSC] Gutachten: Sicherung der Atomrückstellungen durch Übertragung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds

1. Das vorgeschlagene Modell eines öffentlich-rechtlichen Fonds sieht vor, dass die EVU Zuführungen in diesen Fonds vornehmen.

2. Der öffentlich-rechtliche Fonds soll eine finanzielle Vorsorge sowohl für die Kosten von Stilllegung, Rückbau und Zwischenlagerung als auch für die Kosten der Endlagerung vorsehen. Ziel ist eine umfassende insolvenzfeste Absicherung. Der Fonds wird nicht operativ tätig.

3. Durch den öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgt in Höhe der Zuführungen der EVU eine Freistellung von der Kostenlast, nicht jedoch von der Verantwortlichkeit für die Stilllegungsphase. Für den Bereich der Stilllegung und dem damit einhergehenden Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Zwischenlagerung sind daher weiterhin die EVU allein zuständig. Durch die Freistellung von der Kostenlast erfolgt allerdings keine Begrenzung der Finanzierungsverantwortung auf die zunächst dem öffentlich-rechtlichen Fonds zugeführten Mitteln, sondern es wird stets eine aktualisierte Betrachtung der benötigten finanziellen Ressourcen vorgenommen, deren Aufkommen die EVU jeweils zu gewährleisten haben.

4. Es ist ausreichend, den öffentlich-rechtlichen Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu gründen und von einer bestehenden Behörde verwalten zu lassen. Alternativ wäre eine rechtsfähige Ausgestaltung als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Stiftung des öffentlichen Rechts möglich. Für die vorgesehenen Aufgaben –  Ermittlung und Fortschreibung der zu erwartenden Kosten und Verteilung dieser Kosten auf die EVU sowie Anlage und Verwaltung der Fondsmittel – kann auf eine rechtliche Verselbstständigung des Entsorgungsfonds verzichtet werden.

5. Für den öffentlich-rechtlichen Fonds sind Anlagevorgaben in Anlagerichtlinien festzulegen, die auf der einen Seite eine sichere Anlage gewährleisten, andererseits aber auch die Erwirtschaftung von Fondszinsen ermöglichen, durch die ein Teil der Kostenlast getragen werden kann. Bei der Festlegung der Anlagekriterien können die Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Vermögensanlage und Erfahrungen aus der Stiftungsverwaltung als Vorbild genutzt werden.

6. Der Bund sollte die Ausfallhaftung für den Fonds übernehmen, um die Insolvenzfestigkeit sicherzustellen. Die Ausfallhaftung greift dabei nur, wenn Vermögensverluste auf Grund von Verstößen gegen Anlagevorschriften entstehen. Wertschwankungen der Anlagen sind hingegen über die Nachschusspflicht durch die EVU auszugleichen.

7. Der öffentlich-rechtliche Fonds ist in der vorgeschlagenen Form verfassungsrechtlich zulässig.

8. Die bestehenden Sicherungsinstrumente sollten für den Fall der Notwendigkeit der Erhöhung der Mittel des Fonds aufrechterhalten werden. Dazu gehört insbesondere die Verlängerung der Solidarvereinbarung, durch die die Konzernmütter der Betreibergesellschaften sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen verpflichten. Hier sind zudem gesetzliche Vorgaben erforderlich.

9. Schließlich ist zu überlegen, ob eine Solidarhaftung der EVU eingeführt werden soll. Eine an die Schweizer Rechtslage angelehnte Regelung würde ermöglichen, dass die Kernkraftbetreiber gegenüber dem Stilllegungsfonds gegenseitig nachschusspflichtig sind, wenn einer von ihnen für die Kosten nicht mehr aufkommen kann. Allerdings ist zu beachten, dass eine Solidarhaftung der Betreiberunternehmen nach den bisherigen atomrechtlichen Regelungen nicht besteht. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wäre unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu schaffen.“

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