Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

Atommüll-Alarm: Vattenfall unterirdisch – Immer mehr zerstörte Atom-Fässer

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Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Der Horror in den Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel geht weiter. Immer mehr Atommüllfässer mit schweren Schäden werden in den unterirdischen Kavernen des Atommeilers „entdeckt“. „Wanddurchdringende Korrosion, der Austritt von Fassinhalten oder lose Deckel gelten als starke Schäden“, so berichtet u.a. der NDR.

Insgesamt lagern allein in den sechs Kavernen 631 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll. Wegen der enorm hohen Strahlung können diese Kavernen von Menschen nicht betreten werden. Daher mußten erst Verfahren entwickelt werden, wie denn eine Kontrolle der Fässer, die dort seit den 70er Jahren eingelagert sind, erfolgen konnte. Warum das erst nach 30 Jahren erstmals erfolgt, bleibt ein Geheimnis von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde in Kiel.

„In den unterirdischen Lagerräumen seien bisher 335 Behälter inspiziert worden, von denen 102 „stark beschädigt“ gewesen seien, teilte das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium am Donnerstag in Kiel mit“, heißt es weiter beim NDR und: „Bislang wurden vier Lagerräume untersucht. In Kaverne III, die als nächstes mit einer Spezialkamera inspiziert wird, lagern insgesamt 75 Fässer, überwiegend mit sogenanntem Verdampferkonzentrat aus dem Reaktorbetrieb. Da die ersten Einlagerungen in der Kaverne III im Jahre 1979 erfolgten, rechnet die Atomaufsicht auch hier „mit erheblichen Schäden“. Bereits in den Kavernen I und II waren etliche defekte Fässer entdeckt worden, bei denen zum Teil die Inhalte austraten.“

Atommüll-Alarm: Sicherheit bei AKW-Rückbau Obrigheim vor Gericht – Spendenaufruf für Prozesskosten

radioaktivIm stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim läuft seit Jahren der Rückbau. Mit massiven Protesten von Seiten der örtlichen Anti-Atom-Initiave. Immer wieder haben diese kritisiert, zu wenig an den Rückbaumaßnahmen beteiligt zu sein, vor allem aber haben sie Maßnahmen des Betreibers und Genehmigungen der zuständigen rot-grünen Atombehörde kritisiert, weil wichtige Sicherheitsprobleme ungenügend beachtet wurden. Nun werden diese Sicherheitsprobleme vor Gericht behandelt, wie die Initiative Atomerbe Obrigheim in der folgenden PM mitteilt.

Alles zum Thema AKW Obrigheim auf umweltFAIRaendern.de

„Verhandlungstermin im Prozess zu Stilllegung und Abbau des AKW Obrigheim

Auch jetzt, mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim, gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Die Initiative AtomErbe Obrigheim kritisiert, dass bei dem seit 2008 laufenden Rückbau aus Kostengründen nicht mit der größtmöglichen Sicherheit und Risikovorsorge vorgegangen wird.

Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Das Ziel ist, mehr Sicherheit und Transparenz beim Rückbau des AKW Obrigheim zu erreichen. Denn dieser wird nach Angaben des Betreibers EnBW noch rund 10 Jahre dauern und umfasst auch den Abbau der am stärksten radioaktiv verstrahlten Teile im Innern des Reaktorgebäudes. Eine zusätzliche Gefahr stellen die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente dar, die sich immer noch in der Anlage befinden. Statt diese in einem seit 2005 geplanten und nach neuesten Sicherheitsstandards gebauten CASTOR-Zwischenlager zu verwahren, wird eine riskante, überflüssige und kostengünstige Verschiebung an den ca. 50 km entfernten AKW-Standort Neckarwestheim vorgezogen – wohl erst nach den nächsten Landtagswahlen 2016.

Nun hat das zuständige Gericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Verhandlungstermin für den Prozess festgesetzt:

Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2014, jeweils ab 10.15 Uhr
Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstr. 11, 68165 Mannheim

Die Initiative AtomErbe Obrigheim würde sich freuen, wenn viele von Euch uns zur Verhandlung begleiten und Präsenz zeigen. Es ist der erste Prozess zu Stilllegung und Abbau eines Atomkraftwerks und daher besonders wichtig.

Wir bitten dringend um eine Spende zur Unterstützung der Klage, um den Prozess finanziell bestehen zu können, zumal die „mächtige“ Gegenseite – EnBW und Umweltministerium – wesentlich mehr Ressourcen zur Verfügung hat und ausschöpft:

RA Thomas Rahner Anderkonto
IBAN: DE46 50890000 0003321916 BIC: GENODEF1VBD
Volksbank Südhessen-Darmstadt

Der Rückbau des AKW Obrigheim darf nicht zum Negativbeispiel werden!

Seit 2009 fordert die Initiative AtomErbe Obrigheim von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, nicht nur für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG), sondern auch für alle weiteren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen. Leider ohne Erfolg. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist das erste, das in Baden-Württemberg stillgelegt wurde. Es hat damit eine wichtige Pilotfunktion, wie vom Betreiber EnBW immer wieder angeführt wird. Inzwischen wurden drei Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen im August 2008, Oktober 2011 und Mai 2013 erteilt. Zur 2. SAG haben vier Mitglieder der Initiative im Dezember 2011 mit fachlicher und juristischer Unterstützung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.

In diesem Prozess steht jetzt der erste Verhandlungstermin an. Insgesamt geht es um mehr Transparenz, Sicherheit und Risikovorsorge beim Rückbau des AKW. Die Hauptklagegründe sind:

• Bis mindestens 2016 verbleiben laut Umweltministerium die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente noch in der Anlage und erhöhen die Risiken beim Rückbau. Besser wäre, mit dem Abbau zu warten, bis die Brennelemente ins geplante Standort-Zwischenlager gebracht worden sind.
• Bei der 2. und 3. Genehmigung gab es keine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht, obwohl es um den Abbau des nuklearen Teils und der am höchsten radioaktiv belasteten Teile im innersten Bereich des AKW geht.
• Eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlagenteile fehlte zu Beginn des Rückbaus. D.h. es war nicht klar, welche Bearbeitungsmethoden angewendet werden sollen und was an radioaktiven Stoffen anfällt. Unklar ist, ob dies inzwischen nachgeholt wurde.
• Die „Freigabe“ der 275.000 Tonnen, aus denen das AKW Obrigheim besteht, ist nicht in den Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen geregelt. Stattdessen gibt es Freigabebescheide, die eine sehr großzügige Handhabung zulassen, so dass bei der „Freimessung“ des Abbaumaterials noch nicht einmal die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden müssen. Es wurden bereits mehrere Tausend Tonnen Abbaumaterial aus Obrigheim „freigemessen“. Daraufhin gilt es nicht mehr als Atommüll, sondern als gering radioaktiv belasteter Abfall, der wie normaler Müll behandelt werden muss oder sogar frei wiederverwertet werden darf. Mehrere Hundert Tonnen wurden so bisher auf die Mülldeponien in Buchen und in Sinsheim gebracht oder im Müllheizkraftwerk Mannheim verbrannt. Der größte Teil der 275.000 Tonnen wird überhaupt nicht systematisch gemessen, da er als „kontaminationsfrei“ deklariert ist.

Mit dem Prozess soll juristisch geklärt werden, ob das so zulässig ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim hält es für absolut wichtig, öffentlich zu machen, dass auch nach dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren beseitigt sind und dass endlich die Gesundheit der Menschen Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Der Prozess ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit, Transparenz und Risikovorsorge für alle AKW-Rückbauten.“

Atommüll-Alarm: Brennender Atommüllfrachter auf der Nordsee

webheader_atomalarm_920x230„Auf einem Schiff das mit Atommüll aus der schottischen Atomanlage Dounreay beladen ist, ist in der Nordsee ein Feuer ausgebrochen. Es trieb manövrierunfähig im Meer und driftete auf eine Bohrinsel zu, deren Besatzung evakuiert werden musste. Der schottische Umweltminister spricht von einem “ernsten Vorfall”.“ Das berichten die Kollegen von contrAtom in ihrem Blog. „Das dänische Schiff “Parida” hat zwei Container mit je drei Fässern à 500 Liter schwach radioaktives Material aus dem Atomkomplex an der schottischen Nordküste geladen und war auf dem Weg ins belgische Antwerpen. Bei stürmischer See meldete die Besatzung einen Brand in einem der beiden Rauchfänge des Frachters. Mit ausgefallenem Motor trieb das Schiff auf die Küste zu. Als es sich 20 Kilometer von der Bohrplattform entfernt befand, habe ein britischer Militärhubschrauber alle 52 Arbeiter evakuiert.“ Den ganzen Artikel gibt es hier.

Mehr über den Atomkomplex in Dounreay auf umweltFAIRaendern:

 

Atomenergie-Alarm: EU für AKW-Subventionen zulasten der SteuerzahlerInnen

radioaktivTotgesagte leben länger. In diesem Fall die Atomindustrie zu Lasten der SteuerzahlerInnen in Europa. Sie sind brandgefährlich, überflüssig und extrem teuer. Und weil sie zu teuer sind, hat die EU-Kommission heute zugestimmt, dass in Großbritannien neue Atommeiler künftig auf Kosten der SteuerzahlerInnen gebaut werden dürften. Den Atomkonzernen werden für Jahrzehnte Preise garantiert, die deutlich über denen der Erneuerbaren Energien liegen. Hier der Wahnsinn in der Original-PM in deutscher Übersetzung:

Kommission genehmigt Beihilfen für Kernkraftwerk Hinkley Point in Großbritannien
08.10.2014

Die überarbeiteten Subventionspläne des Vereinigten Königreichs zur Förderung des Baus und Betriebs eines neuen Kernkraftwerks in Hinkley Point (Somerset) sind nach Auffassung von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.

Auf Druck Almunias hatte das Vereinigte Königreich die geplanten Beihilfen erheblich verändert, um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Außerdem verringert sich der finanzielle Beitrag der britischen Bürger zu diesem Projekt.
Almunia erklärte dazu heute (Mittwoch) in Brüssel: „Nach Einschreiten der Kommission hat das Vereinigte Königreich die Fördermaßnahmen für das Kernkraftwerk Hinkley Point erheblich geändert, sodass etwaige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringert und darüber hinaus die britischen Steuerzahler beträchtlich entlastet werden. Auf dieser Grundlage kann die Kommission nach eingehender Untersuchung nun feststellen, dass die Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.“

Nach den Bestimmungen des EU-Vertrags können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Kernenergie zu fördern – eine Entscheidung, die unter seine nationale Zuständigkeit fällt. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Das Vereinigte Königreich beabsichtigt die Einführung einer Preisförderungsmaßnahme in Form eines so genannten Differenzvertrags, der dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt.

Im Verlauf der der eingehenden Untersuchung (siehe IP/13/1277) konnten die britischen Behörden nachweisen, dass mit der Beihilfemaßnahme ein echtes Marktversagen behoben wird, und die anfänglichen Zweifel der Kommission ausräumen. Insbesondere könnten die Projektträger aufgrund der beispiellosen Art und Tragweite des Projekts nicht die erforderlichen Finanzmittel beschaffen.

Die folgenden Änderungen sorgen dafür, dass wettbewerbsverzerrende Auswirkungen der Beihilfe verringert werden und den Verbrauchern im Vereinigten Königreich Vorteile entstehen:

◾Im Hinblick auf die staatliche Darlehensbürgschaft stellte die Kommission fest, dass die Bürgschaftsgebühr, die der Betreiber an das britische Finanzministerium zahlen sollte, für ein Vorhaben mit diesem Risikoprofil zu niedrig war. Die Bürgschaftsgebühr wurde daher beträchtlich angehoben. Infolge dieser Anhebung wird die Beihilfe um mehr als 1 Mrd. GBP (rund 1,3 Mrd. Euro) geringer ausfallen, und dem britischen Finanzministerium entsteht ein entsprechender Gewinn.

◾Darüber hinaus kommen auf Betreiben der Kommission die mit dem Projekt erwirtschafteten Gewinne stärker den britischen Verbrauchern zugute: Sobald die Gesamtgewinne des Betreibers (Kapitalrendite) höher ausfallen als der zum Zeitpunkt des Beschlusses geschätzte Wert, werden sie mit der Behörde geteilt, die die Unterstützung gewährt. Des Weiteren ist im Beschluss ein zweiter, höherer Schwellenwert festgelegt, ab dem die Behörde mehr als die Hälfte der Gewinne erhält. Diese Gewinne kommen auch den Verbrauchern des Vereinigten Königreichs zugute, da die Preisstützung, die die Behörde dem Betreiber gewährt (der so genannte Basispreis), entsprechend gesenkt wird.

So wird sich eine Erhöhung der Gewinnspanne um nur einen Prozentpunkt in einer Einsparung von mehr als 1,2 Mrd. GBP (rund 1,5 Mrd. Euro) niederschlagen. Dieser Gewinnteilungsmechanismus wird nicht nur für die ursprünglich vorgesehene Dauer von 35 Jahren, sondern auf Ersuchen der Kommission für die gesamte Laufzeit des Projekts, d. h. 60 Jahre, angewandt. Falls die Baukosten geringer ausfallen als erwartet, sollen diese Einsparungen ebenfalls umgelegt werden.

Hintergrund
Die Finanzierung des neuen Kernkraftwerks Hinkley Point C erfordert eine Fremdfinanzierung in Höhe von 17 Mrd. GBP (rund 21,6 Mrd. Euro), und das Gesamtkapital wird sich auf ungefähr 34 Mrd. GBP (rund 43 Mrd. Euro) belaufen. Die Baukosten werden auf 24,5 Mrd. GBP (rund 31,2 Mrd. Euro) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen, und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 GW Strom erzeugen (7 % der britischen Elektrizitätsproduktion) – mehr als jedes andere Einzelkraftwerk im Vereinigten Königreich. Wegen der Stilllegung bestehender Kern- und Kohlekraftwerke wird das Vereinigte Königreich zwischen 2021 und 2030 rund 60 GW Strom anderweitig erzeugen müssen. Das Kernkraftwerk Hinkley Point wird die bisher noch nirgendwo in der Welt eingesetzte EPR-Technologie (Europäischer Druckwasserreaktor) nutzen. Derzeit sind nur drei Projekte in Bau – in Frankreich, Finnland und China -, die auf dieser Technik beruhen werden.

Staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei im Sinne der EU-Vorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wenn dieser Grundsatz nicht beachtet wird, ist mit der staatlichen Maßnahme eine Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) verbunden, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. In diesem Fall prüft die Kommission, ob die fragliche Förderung mit den gemeinsamen EU-Vorschriften in Einklang steht, die bestimmte Arten von Beihilfen zulassen. Ohne diese gemeinsamen Vorschriften würde der Wettbewerb im Binnenmarkt durch einen „Subventionswettlauf“ verfälscht, den Mitgliedstaaten zugunsten privater Unternehmen austragen würden.
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12746_de.htm

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