Atommüll-Kommission lädt Öffentlichkeit zum Bericht: „Die Zahl der Plätze ist begrenzt!“

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„Endlager-Kommission“ lädt Öffentlichkeit zur Berichts-Debatte: Die Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

Noch laufen die Arbeiten am Bericht der „Endlager-Kommission“ auf Hochtouren und nicht immer in die gleiche Richtung. Auch zeichnet sich ab, dass die Kommission zwar Ende Juni ihre Arbeit offiziell beendet, aber die Reaktionen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis in den August sammelt, in den Bericht einbaut und das Ergebnis nicht wie ehemals vorgesehen direkt vor der Sommerpause, sondern erst im September an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergibt. So oder so: Ende April soll nun die Öffentlichkeit in Berlin über den Entwurf des Berichts der Kommission für hochradioaktive Abfälle auf einer nunmehr zweitägigen Veranstaltung diskutieren. Am Freitag, den 29. April ab 12 Uhr bis Samstag, 30. April soll der Bericht vorgestellt und debattiert werden.

„Die Anzahl der Plätze ist begrenzt“, heißt es in der Einladung. Daher ist eine Anmeldung bis zum 22. April erforderlich. Hier der Link dafür. Dort werden in den nächsten Tagen auch weitere Informationen online gehen.

Summit: Die Endlager-Kommission lädt zur Konsultation „Endlagerbericht im Entwurf“
am Freitag, 29. April, und am Samstag, 30. April 2016, in die Ludwig Loewe-Höfe Wiebestraße 42, 10553 Berlin Freitag von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr – Samstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

CDU fordert Untertage-Labor in Gorleben – „Hannoversche Resolution“ zum Atommüll

23012016-gorleben-allesfalsch-378Mit einer „Hannoverschen Resolution“ zur Atommülllagerung haben die umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen der Bundesländer auf einer gemeinsamen Sitzung Position bezogen. Darin fordern sie neben der Inbetriebnahme des Schacht KONRAD für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle auch den „unabdingbaren“ Aufbau und gesicherten Betrieb eines Untertage-Forschungslabors in Gorleben sowie eine dazugehörige Informationsstelle. Die BI Lüchow-Dannenberg nennt das „Rückfall„. Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hat sich in einem Beschluss gegen die Forderungen der CDU/CSU-Sprecher gestellt und sich mit „Nachdruck“ gegen ein solches Untertage-Labor, gegen die Infostelle und den untertägigen Besucherverkehr ausgesprochen.

Die Hannoversche Resolution der umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU liegt hier als PDF bei der CDU-Niedersachsen und hier direkt auf umweltFAIRaendern.

Auf dem Bundesumweltportal ist über die Tagung der CDU/CSU-Umweltsprecher zu lesen: „„Zur Begleitung der Endlagersuche ist ein stärkerer Ausbau der Endlagerforschung für die nächsten Jahrzehnte notwendig“ – so lautet eine der Kernforderungen der „Hannoverschen Resolution“ die die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU bei ihrer Tagung in Hannover (Sonntag bis Dienstag) beschlossen haben. „Die Endlagerforschung ist in Deutschland in den letzten Jahren leider sehr vernachlässigt worden. Länder wie Schweden sind da ein ganzes Stück weiter“, sagt der umweltpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer. „Das Wissen, das beispielsweise im Erkundungsbergwerk Gorleben erarbeitet wurde, gilt es zu erhalten und für die Suche nach einem geeigneten Standort für die Endlagerung nutzbar zu machen.““

Weiter heißt es dort dann mit Blick auf Gorleben: „Erfreut zeigt sich Bäumer in diesem Zusammenhang über die Unterstützung seiner Sprecher-Kollegen für Niedersachsens Forderung nach dem Aufbau und gesicherten Betrieb eines Untertage-Forschungslabors am Standort Gorleben sowie einer zugehörigen Informationsstelle. „Es war ein schwerer Fehler, die Öffentlichkeitsarbeit und den Besucherverkehr in Gorleben einzustellen. Damit wurde dem Bürger jegliche Informationsmöglichkeit in Bezug auf die Endlagerforschung genommen. Gorleben muss weiter besuchbar sein“, so Bäumer.“

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Landrat Kreis Lüchow-Dannenberg: Jürgen Schulz (Parteilos)

In einer Resolution vom 14. März bringt sich gegen diese CDU/CSU-Forderung der Kreistag Lüchow-Dannenberg in Stellung. Dort heißt es: „Der Kreistag Lüchow-Dannenberg spricht sich mit Nachdruck gegen die Einrichtung und den Betrieb eines Unterlage-Forschungslabors im Salzstock Gorleben aus wie kürzlich von den umweltpolitischen Sprechern der CDU in der so genannten „Hannoversche Resolution“ gefordert.

Ebenso lehnt er eine dazugehörige Informationsstelle mit untertägigem Besucherverkehr ab.

Der Kreistag fordert das Bundesumweltministerium auf, den CDU-Forderungen frühzeitig eine eindeutige Absage zu erteilen.

Begründung:
Im Standortauswahlgesetz ist eindeutig benannt, dass die Erkundung in Gorleben beendet ist. Die CDU-Forderungen zielen aber auf die Offenhaltung eines Bergwerksbetriebes inklusive Forschungsarbeiten für das Medium Salz ab. Wörtlich spricht die CDU davon, dass „zur Begleitung der Endlagersuche ein stärkerer Ausbau der Endlagerforschung für die nächsten Jahrzehnte notwendig“ sei. Dies ist nicht mit dem Gesetz konform.
Öffentliche Besuchsfahrten etc. waren 2015 eingestellt worden, um den Eindruck einer Sonderstellung für Gorleben zu vermeiden.“

Über diesen Beschluss hat der Landrat Jürgen Schulz noch im März den Bundestag, die dortigen Fraktionen, die Fraktionen im Landtag Niedersachsen und das dortige Umweltministerium, das Bundesamt für Strahlenschutz, das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium, die Entsorgungskommission und die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ sowie die Presse informiert.

Schon zuvor hatte auch die BI Lüchow-Dannenberg kritisiert: „“Mit dieser Forderung fällt die Union sogar hinter das Standortauswahlgesetz (StandAG) zurück, im dem klipp und klar steht, dass die Erkundung in Gorleben beendet ist”, hält die BI der Union vor. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Sie können es nicht lassen. Jahrelang wurde die Öffentlichkeit über die wahren Absichten in Gorleben hinter´s Licht geführt, nun soll nach dem Willen der CDU/CSU erneut dieser Pfad betreten werden. Mit einem Neustart bei der Endlagersuche und mit Redlichkeit hat dies nichts gemein.”

Hier weitere Aussagen der CDU/CSU-Sprecher aus der Hannoversche Resolution laut Bundesumweltportal: „Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf eine zügige Lösung der Endlagerfrage ist nach Ansicht der CDU/CSU-Umweltpolitiker die Neustrukturierung der zuständigen Institutionen im Entsorgungsbereich. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) als Regulierer und die bundeseigene Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) als Betreiber der Projekte müssten dabei unabhängig voneinander aufgestellt werden. Bäumer: „Zudem müssen die Ressortzuständigkeiten klar getrennt werden – das BfE gehört zum Bereich Umwelt, für die BGE muss das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sein. Nur so kann eine wirkungsvolle Kontrolle von außen gewährleistet werden.“

Vor allem in Niedersachsen sei in der Endlagerfrage viel Vertrauen verloren gegangen. Die Entscheidungen für das weitere Vorgehen, so die Forderung der Umweltpolitiker von CDU und CSU, müssten deshalb in einem offenen, transparenten, nachvollziehbaren und rechtstaatlichen Verfahren getroffen werden. In ihrer „Hannoverschen Resolution“ appellieren sie zudem an alle Beteiligten und Betroffenen, die auf breiter demokratische Basis getroffene Entscheidung zur zügigen Rückholung der Abfälle aus der Asse nicht zu torpedieren. Im Hinblick auf das für die Rückholung notwendige Zwischenlager betont Bäumer: „Aus sicherheitsfachlichen und praktischen Überlegungen sollte der Standort möglichst nahe am Bergwerk liegen. Die Menschen in der Region müssen dann aber die Sicherheit haben, dass es sich wirklich nur um eine Zwischenlagerung handelt und die Abfälle schnell abtransportiert werden. Was wir beim Thema Endlagerung vor allem brauchen, ist Verlässlichkeit.“ Quelle: cdu-fraktion-niedersachsen.de „

Coming next: Hochradioaktive Neckar-Schifffahrt mit Castor

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Die beiden Reaktoren des AKW Neckarwestheim. Hier soll zusätzlicher hochradioaktiver Atommüll per Castor und Schiff aus dem AKW Obrigheim über den Neckar angeliefert werden.

Im beschaulichen Schwabenland gehen die Vorbereitungen für Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll auf dem Neckar still und leise voran. 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim sollen in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachtet werden. Jetzt ist einer der Schritte zur Umsetzung getan: Die Genehmigung für den Bau einer Schiffsanlege-Stelle am AKW Neckarwestheim ist ohne viel Aufhebens erteilt. Der BUND Baden-Württemberg kritisiert, dass nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, „obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat“.

Hintergrund der geplanten Castor-Transporte ist das fehlende Zwischenlager am schon seit Jahren stillgelegten AKW Obrigheim. EnBW will sich das Geld für ein solches Lager in Obrigheim sparen und hat deshalb den Transport der hochradioaktiven Brennelemente nach Neckarwestheim auf die Tagesordnung gesetzt. Der soll nicht über die Straße erfolgen, sondern über zahlreiche Staustufen und unter Brücken hindurch in das AKW nach Neckarwestheim bei Heilbronn. Der BUND Baden-Württemberg kritisierte heute die Genehmigung der Anlegestelle in Neckarwestheim per PM, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Atommülltransporte auf dem Neckar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, kritisiert die Genehmigung  der Schiffanlagestelle am Atomkraftwerk Neckarwestheim. „Die EnBW plant den Neckar als Drehscheibe für Atommüllverschiebungen zu nutzen. Hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW Obrigheim und radioaktiv belastete Materialien aus dem Abriss sollen hin und her geschippert werden. Die großen Risiken für Mensch und Umwelt, etwa bei einer Havarie eines Schiffes werden ausgeblendet, kritisiert die BUND Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der BUND widerspricht der  Behauptung der EnBW, die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien umfangreich geprüft worden.  „Das Landratsamt Heilbronn hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich, obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat, „ sagt Pilarsky-Grosch.

Den Verzicht auf eine UVP begründet das Landratsamt auf äußerst fragewürdige Weise, meint der BUND. So sind der Bau der Umschlaganlage mit einer massiven Spundwand einerseits und die Umgestaltung des Hangs mit Waldrodung andererseits nach Auffassung des Landratsamts zwar im Sinn der Planfeststellung ein zusammenhängendes Vorhaben, im Sinn der UVP aber getrennt zu betrachten. Diese juristischen Verrenkungen bei der Genehmigung haben einen Grund, vermutet BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch: „EnBW und Landratsamt scheuen eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie der Teufel das Weihwasser, weil dann Alternativen zum äußerst riskanten Atommülltransport auf dem Neckar untersucht werden müssten“.

Bemerkenswert findet der Umweltverband, dass die EnBW mit ihrer Pressemitteilung ein Foto verschickt, auf dem der Wald von 1 ha Fläche, den sie bereit im Frühjahr 2015 im Vorgriff auf die Genehmigung abholzen ließ, noch vorhanden ist. Auch die rote Ellipse, die das Vorhaben auf diesem Foto umreißt, umfasst weniger als 1/3 der abgeholzten Waldfläche.

Ein Foto der bereits gerodeten Fläche im Anhang.

Atommüll Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen314Schweden plant ein „Atommüll-Endlager“ und hat jetzt ein internationales Öffentlichkeitsbeteiligungs-Verfahren gestartet, in dessen Rahmen auch Einwendungen in Deutschland erhoben werden können. Darüber informieren derzeit das Bundesumweltministerium und einige Landesministerien, z.B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Solche Einwendungen müssen bis zum 15. April an die zuständigen Behörden in Schweden übermittelt werden, können aber in deutscher Sprache formuliert werden. Eine solche Einwendung, deren Verwendung jede/m/r offen steht, hat der Göttinger Professor Rolf Bertram formuliert, die umweltFAIRaendern hiermit dokumentiert.

Der Text ist übernommen von der Homepage Offene Akademie und dort unter dem Titel „Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen“ veröffentlicht: Kopieren? Unterzeichnen? Absenden?

Wichtiger Hinweis – BMU teilt mit: Die Übersendung per E-Mail ist der von der zuständigen schwedischen Behörde bevorzugte Weg. Sie können mögliche Einwendungen unter Angabe des Aktenzeichens „NV-07138-15“ an die Adresse registrator@swedishepa.se senden. Diese E-Mail Adresse ist auf der Seite des BMUB http://www.bmub.bund.de/P4200/ unter dem Link „schwedische Behörde“ im Text oder auch oben rechts in einem Kasten veröffentlicht. Die Möglichkeit des Postwegs ist lediglich ein zusätzliches Angebot der schwedischen Behörde.

Der Mensch kann die Wege der Radionuklide nicht steuern, und sie machen auch vor nationalen Grenzen nicht halt, ob in der Luft, im Wasser oder in der Nahrungskette“ (Stephani Cooke, „Atom – Die Geschichte des nuklearen Irrtums“, Kiepenheuer, 2011)

Die schwedische „Svensk Kärnbränslehantering AB“, übersetzt „Brennelemente- und Brennelemnteabfall-AG“, beantragt einen Weiterbetrieb des Zwischenlagers auf der  Simpevarp Halbinsel in Oskarshamn-Bezirk und eine Erweiterung um eine Fabrik zur Konditionierung, sowie ein Endlager in Forsmark. Bis zum 15. April sind Einwendungen grenzüberschreitend auch aus Deutschland möglich. Die im Folgenden vorgeschlagenen Einwendungen sollten ganz, teilweise oder erweitert – als Sammeleinwendung oder –besser – als Einzeleinwendung erfolgen. Die Auflistung ist gemäß der Abfolge in der offiziellen Ankündigung von mir zusammengestellt – s. unter internet: „Schweden startet grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-Prüfung“. Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens „NV-“ zu schicken. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Ein Muster finden Sie hier.

Die postalische Adresse für die Einwendungen ist

Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden

Auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz BfS findet sich auch die email-Adresse (registrator@swedishepa.se) falls die Einwendungen als Anhang versendet werden.

Zu beanstanden sind (Vorschläge):

1. zu „Beschreibung der Gegend Forsmark“ – S. 4 –

1.1 es ist nicht hinreichend beschrieben, wie ein Austausch des Grundwasserflusses mit den tieferen Grundwässern vermieden wird,
1.2 es liegt keine vollständige Erfassung der in der ROTEN LISTE beschriebenen bestandsgefährdeten Objekte (Lurche, Vögel, Pflanzen etc.) vor,
1.3 es ist nicht erkennbar, wie der „ungewöhnliche Wildnischarakter“ vor den unvermeidbaren radioaktiven Emissionen dauerhaft erhalten werden soll,
1.4 es ist nicht ausreichend dargelegt, wie die „unberührte Natur“ erhalten werden soll.

2. zu „Beschreibung der Gegend Oskarshamm“ – S.6 –

2.1 es fehlt eine nähere Beschreibung der auf der Halbinsel Simpevarp ermittelten „Gebiete von nationalem Interesse“ und gleichermaßen für das Natura-2000-Gebiet Figeholm,
2.2 es fehlen die Kriterien, die bei der Einstufung des erfolgten Bewertungsverfahren zugrunde gelegt wurden,
2.3 es fehlt eine genaue Beschreibung der radiologischen Messungen zur Erfassung und zum Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten,
2.4 es fehlt eine belastbare Risikoabschätzung für Transporte radioaktiven Materials zur Halbinsel Simpevarp.

3. zu „Clab“ (central interim storage facility, Zwischenlager) – S.7 –

3.1 eine genaue Beschreibung der Transportbehälter für „abgebrannte Brennstäbe“ fehlt,
3.2 es ist nicht erklärt, was unter „verbrauchten Kernkomponenten“ verstanden wird,
3.3 es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise „ schwere Unfälle ohne Auswirkungen auf die Umwelt“ vermieden werden sollen,
3.4 die zusätzlichen Risiken durch „Erhöhung der Zwischenlagerungsmenge“ der abgebrannten Brennstäbe und durch die dichtere Packung der Kernkomponenten sind nicht benannt.

4. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.9 –

4.1- Betriebssicherheit und Strahlenschutz
4.1.1 es ist nicht erwiesen, dass bei der kontinuierlichen Freisetzung von Radionukliden keine Gesundheitsbelastung für die Anwohner entsteht,
4.1.2 es ist nicht erkennbar, dass jüngere Erkenntnisse über die Schadwirkung von andauernder Strahlung im Niedrigdosisbereich berücksichtigt wurden,
4.1.3. es ist nicht erkennbar, dass die besondere Schädlichkeit von Tritium und Radiokohlenstoff (C14) berücksichtigt wurde,
4.1.4 es ist nicht erkennbar, dass durch Neutronen verursachte Aktivierungsprodukte im Strahlenschutz berücksichtigt wurden,
4.1.5 die angenommene Reinigung von kontaminierter Abluft durch Partikelfilter ist nicht nachgewiesen,
4.1.6 die Leistungsfähigeit der Wasseraufbereitungsanlage durch Filter und Ionenaustauscher ist nicht nachgewiesen,
4.1.7 es ist nicht erklärt, was unter „marginaler jährlicher Steigerung von Emissionen und Dosen“ verstanden wird.

4.2 – Einleitungen in Gewässer
4.2.1 es ist nicht nachgewiesen, dass das zur Kühlung benötigte Wasser zusammen mit dem Kühlwasser aus dem Kernkraftwerk Oskarshamn schadlos in die Hamnefjärden- Bucht eingeleitet wird,
4.2.2 es ist nicht nachgewiesen, dass potentiell kontaminiertes Grundwasser schadlos in die Herrgloet-Bucht abgegeben werden kann.

5. zu „ Weitere Umweltauswirkungen“ – S. 9 –

5.1 Die Annahme, dass „weder von Clab noch von den Transporten von und zu der Anlage Gebiete von nationalem Interesse oder Schutzgebiete“ nicht beeinflusst werden, wird nicht belegt,
5.2 es ist unverständlich, dass „Clabs Auswirkung auf die Landschaft“ wegen der umliegenden Wälder begrenzt sein soll,
5.3 auch dass durch die lokale Absenkung des Grundwassers keine Auswirkungen auf Naturwert und Grundwasserstände in Brunnen auftreten, bedarf eines Beweises.

6. zu „Clink“ (integrated facility for interim storage and encapsulation, Konditionierungsanlage) –S.10 –

6.1 Anlage und Tätigkeit
6.1.1 Es ist nicht beschrieben, auf welche Weise vor der Neutronenstrahlung während der Handhabung der „Brennelemente …bis sie in der Anlage ankommen“ geschützt werden soll,
6.1.2 es ist nicht beschrieben, auf welche Weise der Schutz vor Strahlung gewährleistet wird ,während „gefüllte Kanister „ und „Transportbehälter..auf dem Seeweg ins Endlager transportiert“ werden.

6.2 Auswirkungen und Folgen – S. 11 –

6.2.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
6.2.1.1.Die Auffassung, dass „eingekapselte Brennelemente… keine Quelle von Luftradioaktivität“ mehr sein können, ist wissenschaftlich längst widerlegt.
6.2.1.1 Es ist nicht belegt, dass „Clinks Emissionen in Luft und Wasser … keine gesundheitlichen Folgen für die Anwohner oder für die Flora und Fauna in der Umgebung haben“.

6.2.2 Radioaktive Abfälle
Da “radioaktive Abfälle aus Clink“ und „Abfälle aus Clab“ nicht identisch sind, ist eine identische Handhabung nicht gerechtfertigt.

6.2.3 Landnutzung (- S.11-)
Die Folgerungen im letzten Abschnitt sind nicht nachvollziehbar und bedürfen einer Erklärung.

7. zu „Endlager“ – S. 12 –

Die Angaben sind so pauschal, dass eine Bewertung der angekündigten Maßnahmen nicht möglich ist.
Ein Antrag auf Bewilligung ist daher wesentlich zu ergänzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag zurückzuweisen.

8. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.13 –

8.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
8.1.1 Der Begriff „durchgehende Beschädigung“ (S.14) ist nicht definiert. Eine Klarstellung ist unbedingt erforderlich.
8.1.2 Es ist darzulegen, auf welche Weise „..das Personal“ durch die genannte „Strahlungsabschirmung“ gegen „Neutronenstrahlung“ und gegen entstehende Aktivierungsprodukte geschützt werden soll.

8.2 Sicherheit nach der Stilllegung (S.-14-)

Unter diesem Kapitel fehlen
8.2.1 – abgestimmte Kriterien zur Bewertung einer Stilllegung,
8.2.2 – eine genaue Definition „des Systems von passiven Barrieren“,
8.2.3 – eine detaillierte Darlegung des genannten „Zusammenspiels von Ausbreitung, Eindämmung, Verhinderung und Verzögerung radioaktiver Substanzen“
8.2.4 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen „des Risikos für Menschen“ ,
8.2.5 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen der Risiken für nachfolgende Generationen,
8.2.6 – Belege für die Behauptung, dass „das Gesamtrisiko deutlich unter dem Risikokriterium“ liegt.

8.3 Nationale Interessen und Schutzgebiete
8.3.1 – Da nach eigenen Erkenntnissen des Antragstellers „Das Risiko von erheblichen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann“ (S. 14) sind die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzulegen.
8.3.2 – Es ist auch nicht hinzunehmen, „die Folgen für die Naturwerte (nur) zu begrenzen“. Sie sind zu vermeiden.

8.4 Emissionen in die Luft (S.16)
8.4.1 – Die „Erwartung, dass keine nennenswerten Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt“ auftreten, sind im Einzelnen an Hand von überprüfbaren Untersuchungsergebnissen darzulegen.

9. Zu „In Betracht gezogene Standortalternativen“ – S.16 –

9.1 Clab
9.1.1 – Im Lichte neuerer Erkenntnisse ( Erweiterung und Verschärfung der Kriterien, Verbesserung der Ermittlungsmethoden etc..) ist es unbedingt erforderlich die „ in den 1970er Jahren“ ermittelten Ergebnisse (liegt über 40 Jahre zurück) neu zu überprüfen.
9.1.2 – Bei einer neuen Überprüfung ist darzulegen, dass dabei der neueste Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde.

9.2 Verkapselungsanlage ( S. 16/17)
9.2.1 – Bei einer „trockenen Behandlung der Brennelemente“ ist darzulegen, auf welche Weise die austretende Neutronenstrahlung und die damit verbundene Bildung von C-14 als Aktivierungsprodukt verhindert werden soll.
9.2.2 – Es ist nicht belegt, dass „Die beiden Alternativen in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht weitgehend gleichwertig“ sind.

9.3 Endlager (S.17)
Die Bewertung der Auswirkungen zu den alternativen Endlagerstandorten ist bezüglich „Umwelt, Wohnumgebung, menschliche Gesundheit und Wasserdurchfluss“ nicht nachvollziehbar.

Atommülllager Schacht Konrad: Wie geht Sicherheit heute? BfS will prüfen

KonradDie Diskussion über Sinn und Unsinn des weiteren Ausbaus des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad ist munter im Gange. Schon seit Jahren verzögert sich der unterirdische Ausbau immer wieder. Massiv ist die Kritik an der Genehmigung, auch weil ein Alternativenvergleich nie vorgenommen wurde, die Rückholbarkeit der Abfälle trotz der ASSE-Erfahrungen nicht vorgesehen ist und auch weil der Stand von Wissenschaft und Technik veraltet ist. Die „sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ will nun das für Errichtung und Betrieb verantwortliche Bundesamt für Strahlenschutz, auf einem Workshop mit ExpertInnen und beteiligten Akteuren über „Inhalt, Form und Ablauf der Sicherheitsüberprüfung“ debattieren.

Am 28. April soll dieser Workshop in der Stadthalle in Braunschweig stattfinden. Es riecht ein wenig nach Öffentlichkeitsbeteiligung, aber das Wort taucht in der Einladung nicht auf. Möglicherweise deshalb ist die Veranstaltung auch (noch) nicht auf der BfS-Homepage beworben? Einen rechtsverbindlichen Rahmen für den geplanten Workshop gibt es nicht. Die Veranstaltung ist quasi eine freiwillige Maßnahme des BfS.

Bereits im Januar gab das BfS auf einer Veranstaltung erste Informationen über das geplante Vorhaben. Dort finden sich auch die Vortragsmaterialien zu dem Termin als PDF.

Der Anspruch, den das BfS in seinem Save-the-Date-Schreiben vom 25. Februar formuliert: „Ziel des Workshops ist es, ein allgemein akzeptiertes Vorgehen zu entwickeln und zu diskutieren, wie eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nachvollziehbar und ergebnisorientiert durchgeführt werden kann. Dazu sollen auf Basis des breitgefächerten Kenntnisstandes der Workshop-Teilnehmer und —Teilnehmerinnen die sicherheitsrelevanten Aspekte gesammelt werden, um diese in die weitere Planung für die Überprüfung der  sicherheitstechnischen Anforderungen einfließen zu lassen.“

Für neuen Zündstoff um das geplante Atommülllager im Schacht Konrad sorgte im letzten Jahr das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem sich die bislang für Konrad genehmigten 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle um weitere 300.000 Kubikmeter Atommüll verdoppeln könnte. Nach massiven Protesten erklärte die Bundesregierung, die „Endlager“-Kommission“ möge Vorschläge unterbreiten, ob eine gemeinsame Lagerung der aus der ASSE und der Urananreicherung in Gronau erwarteten weiteren Abfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll möglich sein könnte. Eine Aufgabe, die in der Kommission auf keine Begeisterung stieß und die angesichts der knappen Zeitvorgaben auch nicht wirklich zu Ergebnissen führen dürfte.

Nicht nur ein wachsendes Bündnis von Kommunen leistet Widerstand. Auch das Land Niedersachsen fordert eine Überprüfung der bisherigen Genehmigungsgrundlagen.

Auftakt-Workshop: „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ am Donnerstag, den 28.04.2016, 9:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Braunschweig. Eine Anmeldung beim BfS ist bis zum 25. März erbeten. Tagungsunterlagen sollen Anfang April verschickt werden.

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