Newsletter: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen Geesthacht

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert

Seit Ende 2012 findet um die Atomforschungsanlage in Geesthacht etwas Ungewöhnliches statt. Der Betreiber der ehemaligen GKSS, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), hat BürgerInnen und Initiativen einen „konsensorientierten Dialog“ für die Stilllegung angeboten. Nach vielen Sondierungen und Gesprächen hat sich dieser Dialog etabliert und sich selbst Rahmenbedingungen gesetzt. Betreiber und Begleitgruppe haben jeweils ihr Selbstverständnis im Verfahren definiert und die gemeinsamen Grundzüge der Zusammenarbeit schriftlich zusammen gefasst. Viele Fragen rund um die Stilllegung der Atomanlage werden unter Beteiligung externer Gutachter und einer unabhängigen Moderation debattiert. Jetzt ist der zweite gemeinsame Newsletter des Betreibers HZG und der Begleitgruppe über die Arbeit der Dialogrunde veröffentlicht worden, der hier auf umweltFAIRaendern(*) dokumentiert wird.

(* ich nehme an diesem Dialog von Anfang an teil. Bis vor kurzem als Energiereferent von Robin Wood, seit kurzem mit umweltFAIRaendern.)

Newsletter „HZG im Dialog“ September 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors gestellt hat, steht folgende Frage im Mittelpunkt der weiteren Diskussionen:

Was passiert mit dem dabei anfallenden Atommüll? Eine Frage, die nicht nur den Dialogprozess zwischen der Begleitgruppe und dem HZG beschäftigt. Die dauerhaft sichere Lagerung des durch den Betrieb von Atomanlagen angefallenen und beim Abbau noch anfallenden Atommülls ist nach wie vor eine zu lösende Aufgabe. Nicht nur im Zusammenhang mit den Geesthachter Anlagen.

Das genehmigte Atommüll-Lager im Schacht Konrad, in dem schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle eingelagert werden sollen, verzögert sich immer mehr. Betroffen davon sind auch die Planungen bei der Stilllegung und dem Abbau der Geesthachter Anlagen. VertreterInnen der Begleitgruppe halten den Schacht Konrad nicht für geeignet.

Auch wenn es auf dem Forschungsgelände in Geesthacht keine hochradioaktiven Abfälle mehr gibt, spielt dieses Thema im Dialog eine Rolle. Denn die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls ist nach wie vor nicht geklärt. Der Salzstock in Gorleben gilt vielen in der Bevölkerung als ungeeignet. Mit dem Standortauswahlgesetz hat der Bundestag nun ein neues Verfahren zur Suche nach geeigneten Lagermöglichkeiten für hochradioaktiven Atommüll eingeleitet, bei dem erstmals auch Alternativen verglichen werden sollen. Außerdem soll eine Kommission, in der Vertreter aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt sind, Kriterien für die dauerhaft sichere Lagerung entwickeln und das Gesetz überprüfen.

Die Umweltverbände haben das beschlossene Verfahren scharf kritisiert und dazu Ende März eine Konferenz durchgeführt. Über die Tagung der Umweltverbände unter der Leitung des Deutschen Naturschutzrings wird hier informiert:

Dokumentation Tagung [Deutscher Naturschutzring]

Die Verbände hatten auch kritisiert, dass die Suche nach dauerhaft sicheren Lagermöglichkeiten für die radioaktiven Abfälle von vornherein eine breite öffentliche Beteiligung und Mitbestimmung erfordere. Vor diesem Hintergrund fand auch der Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe auf der Tagung Beachtung. Auf einem Workshop konnten wir gemeinsam über die Grundlagen des bundesweit einzigartigen Dialogs auf der Grundlage einer Suche nach „einvernehmlichen Lösungen“ bei der Stilllegung der Atomanlagen informieren und fanden damit großes Interesse. Der gemeinsame Vortrag steht hier zum download:

Download Vortrag [Deutscher Naturschutzring]

An anderen Standorten, wie z.B. bei der Stilllegung der AKWs in Biblis oder Neckarwestheim basieren die Beteiligungsverfahren nicht auf dem Prinzip einer Konsenssuche, sondern bleiben im Rahmen von Beteiligung und Information.

Welche Baumaßnahmen laufen im Rahmen des Abbaus derzeit auf dem Gelände des HZG?

Derzeit werden in der ehemaligen Versuchshalle innerhalb der Forschungsreaktoranlage zwei Brandabschnittsswände errichtet.Ziel ist es, einen Teil der Halle zu einer sogenannten Transportbereitstellungshalle umzubauen. Hierzu muss ein Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung gestellt werden. Transportbereitstellungshallen sind nach Landesbauverordnung errichtete Hallen, die ausschließlich nicht wärmeentwickelnde Abfälle in speziellen Gebinden und keine Kernbrennstoffe aufnehmen dürfen. Die dort eingelagerten Materialien sind weder brennbar noch Gas entwickelnd. Der Schutz und die Abschirmung der schwach- und mittelradioaktiven Materialien erfolgt dabei nicht durch die Bauweise der Halle sondern durch die Behälter selber, die zu diesem Zweck speziell konzipiert und zugelassen sind. Vor dem Einbringen in diese Behälter werden die radioaktiven Abfälle im Volumen reduziert und so vorbehandelt, dass sie den Ansprüchen an eine Einlagerung in das Bundesendlager entsprechen.

Diese Vorbehandlung bezeichnet man als Konditionierung.Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Transportbereitstellungshallen in Schleswig-Holstein liegt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Damit die ehemalige Versuchshalle die Funktion der Transportbereitstellungshalle übernehmen kann, müssen zahlreiche weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodenbereichs, damit die Behältnisse für die Transportbereitstellung dort gelagert werden können. Da es sich hierbei um eine Erdbaumaßnahme handelt, muss gemäß Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein der Bodenbereich sondiert werden.

Externer Gutachter ausgewählt 

Am 21. März 2013 wurde vom HZG beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel der Antrag zur Stilllegung des Brennelement freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums eingereicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat anschließend ein EU-weites Vergabeverfahren für die Auswahl des Sachverständigen für die Begutachtung des Stilllegungsantrags durchgeführt und Ende Dezember 2013 den TÜV Nord SysTec mit der Begutachtung des Stilllegungsantrags beauftragt.

Rückblick Öffentliche Veranstaltung 

Unter dem Titel „Antrag auf Stilllegung eingereicht – und jetzt?“ fand am 8.Mai 2014 die dritte öffentliche Veranstaltung im Rahmen des Dialogprozesses statt. Nach einem Grußwort des HZG-Geschäftsführers Prof. Wolfgang Kaysser berichteten Dr. Torsten Fischer (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am HZG) und Jörg Kunert (Pressesprecher der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)) über die bisherigen Erfahrungen im Dialogprozess.Anschließend stellte Dr. Peter Schreiner (Leiter der Zentralabteilung Forschungsreaktor) den technischen Ablauf des Abbaus und die aktuellen praktischen Arbeitsschritte vor. Abgerundet wurde das Bild mit einem Vortrag von Jens Meier (Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume), der die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und die Rolle der Aufsichtsbehörde beleuchtete.Alle Vorträge finden sich hier als Download: Zu den Downloads

Von den rund 60 Gästen wurden die Vorträge positiv angenommen. Es entstand eine rege Diskussion um das Konzept. Wie bei vielen vorherigen Gelegenheiten interessierte vor allem eines: „Wie lange bleibt denn der Atommüll in Geesthacht und ist er in der Transportbereitstellungshalle sicher gelagert?“. Hierzu nehmen wir in diesem Newsletter ausführlich Stellung.

Wie lange bleibt der Atommüll am Standort Geesthacht? 

Der Gesetzgeber gibt vor, dass HZG den Atommüll in einer Form aufzuarbeiten (konditionieren) und in Behälter zu verpacken hat, dass er die Anforderungen des genehmigten Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „Schacht Konrad“ bei Salzgitter erfüllt. Er ist dann in der Transportbereitstellungshalle (siehe oben) zu lagern, bis das Bundesamt für Strahlenschutz den Abtransport anordnet. Die Entscheidung, wie lange der Atommüll in der Transportbereitstellungshalle verbleibt, liegt demnach nicht beim HZG.

Der Begriff Transportbereitstellungshalle erweckt dabei den Eindruck, dass es sich hierbei um kurze Zeiträume handeln wird. Schaut man jedoch ins Detail, merkt man, dass es derzeit noch nicht einschätzbar ist, wie lange sich die „Transportbereitstellung“ hinzieht.Zunächst muss man dabei auf die Situation des „Schacht Konrad“ eingehen. Im ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter wurde der Erzabbau 1976 schon nach 10 Jahren aus Kostengründen eingestellt. Auf der Suche nach neuen Optionen kam damals unter anderem der Betriebsrat auf die Idee, man könne das Bergwerk als Lagerungsstätte für Problemabfälle nutzen und ausbauen. Es begannen unter Leitung der bundeseigenen Gesellschaft für Strahlenschutz Erkundungsarbeiten für die Eignung der Grube als Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Großkomponenten aus dem Abriss von Atomkraftwerken.

Von Beginn an wurde die Erkundung von Protesten aus der Bevölkerung begleitet. Im Juni 2002 wurden dann trotz aller geäußerten Bedenken der Planfeststellungsbeschluss durch das niedersächsische Umweltministerium erteilt und im Februar 2008 die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie einer Landwirtsfamilie gegen die Genehmigung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Der Kritik am Auswahlverfahren und der Eignung des Schachtes für die Atommülllagerung hat dieses keinen Abbruch getan. Im Februar 2013 formuliert die niedersächsische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag: „Für die rot-grüne Koalition steht daher fest, dass gravierende Fehler insbesondere bei der wissenschaftlichen Analyse, den defizitären Sicherheitskriterien und der mangelnden Bürgerbeteiligung tiefgreifende und langfristige schädigende Auswirkungen haben können.“

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel fordert genau wie die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), dem Verein Landvolk Braunschweiger Land und der Bürgerinitiative AG Schacht KONRAD, dass sich die Kommission für die Auswahl eines Bundesendlagers für hochradioaktiven Atommüll auch um die Problematik der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll kümmert und damit der „Schacht Konrad“ erneut auf den Prüfstand kommt.

Weitere Informationen zum Endlager Konrad finden Sie unter den folgenden Links:

http://www.endlager-konrad.de

http://www.ag-schacht-konrad.de/

Für den Rückbauprozess am Standort Geesthacht leiten sich daraus zwei Konsequenzen ab: Zum einen muss man feststellen, dass auch viele Menschen in Salzgitter den Atommüll aus Geesthacht nicht haben wollen und sich die ganze Misere einer Technologie zeigt, bei der beim Einstieg nicht an die Folgen gedacht wurde. Zum anderen bedeutet es aber auch ganz konkret für den Abbau, dass es möglich sein könnte, dass auch die Suche nach einem Endlagerkonzept für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll neu beginnt und damit die Atommüllbehälter lange in der Transportbereitstellungshalle verbleiben könnten, ohne dass das HZG darauf einen Einfluss hat.Aber auch ohne diese eher politischen, genehmigungsrechtlichen Probleme wirft das Konzept „Schacht Konrad“ für die Begleitgruppe folgende wesentlichen Fragen auf. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2014 geplant. Doch immer wieder stießen die Betreiber bei den Ausbaumaßnahmen auf unerwartete technische Probleme. Aufgrund „erheblichen Sanierungsbedarfs bei den Schächten und der Hauptstrecke unter Tage“ bestätigte das Bundesumweltministerium im Mai 2013 eine Verzögerung bis mindestens 2021. Als neuen berechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Dieser Termin sei nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jedoch mit Unsicherheiten behaftet.Sollte der „Schacht Konrad“ dann irgendwann einmal in Betrieb gehen, sieht das Einlagerungskonzept vor, dass pro Jahr 10.000 m3 Atommüll in den Schacht verbracht werden. Dabei wurde ein Schlüssel festgelegt, der vorgibt, dass jeweils 60 % Atommüll aus gewerblichen Atomkraftwerken kommen und 40 % aus bundeseigenen Atomanlagen wie z. B. dem HZG, dem Forschungszentrum Jülich und Karlsruhe oder dem Zwischenlager in Lubmin. Auf die Entscheidung, von welchem Standort zunächst abgefahren wird, hat das HZG keinen Einfluss.

Ebenfalls außerhalb der Entscheidungsgewalt am Standort Geesthacht liegt die Steuerung der Finanzmittel für den Rückbau der verschiedenen Forschungseinrichtungen. Hier verfügt das Bundesforschungsministerium über einen Finanztopf aus dem alle Rückbauprojekte finanziert werden. Ob dabei die Arbeiten an allen Standorten gleichzeitig vorangetrieben werden oder ob einzelne Projekte prioritär behandelt werden, wird jährlich neu festgelegt.

Sowohl die Kontingentierung des einzulagernden Mülls als auch die Finanzsteuerung der Rückbauprojekte bewirken, dass konkrete Aussagen zum Zeitpunkt, an dem der Atommüll Geesthacht verlässt, auch ohne die Probleme beim Ausbau des Schachtes Konrad, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig terminiert werden können. Im günstigen Falle fließen die Gelder kontinuierlich und die Geesthachter Behälter werden als eine der ersten nach Salzgitter abgefordert. Aber auch eine jahrelange Verzögerung und ein Bevorzugung anderer Standorte sind denkbar.

Die Begleitgruppe geht aufgrund dieser Erwägungen von einer jahrelangen, ja eventuell sogar jahrzehntelangen Lagerung der Atommüllbehälter in der Transportbereitstellungshalle aus. Daher fordert sie ein Höchstmaß an Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Gefährdung auch bei solch langen Lagerungsdauern auszuschließen. Für das HZG steht bei allen Vorhaben die Sicherheit an erster Stelle. Das Forschungszentrum wird für einen maximalen Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung sorgen.

Wie geht das Genehmigungsverfahren weiter? 

Nachdem der Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors nach einer Bewertung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann und Diskussionen im Dialogprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden ist, läuft nun das Genehmigungsverfahren an. Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass dieser Scoping-Termin Anfang 2015 stattfinden wird.

Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt. In diesem werden nach dem Scoping-Termin die Antragsunterlagen zwei Monate lang öffentlich ausgelegt bzw. auch im Internet veröffentlicht. Dazu kann dann als einzelne Stellungnahme oder Sammeleinwendung Kritik gegen die dargelegten Maßnahmen erhoben und in das Verfahren eingebracht werden.Die Genehmigungsbehörde bereitet auf dieser Grundlage den anschließenden Erörterungstermin vor, bei dem alle Fragen und Kritikpunkte behandelt werden müssen. Die Behörde leitet diesen Termin und die Antragsteller sind zur Auskunft verpflichtet.Auch die Begleitgruppe wird eine solche Einwendung erheben, denn nur auf diese Weise ist eine weitere Beteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren möglich.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN 

Neue Termine Besichtigung Forschungsreaktor 

Die Forschungsreaktoranlage des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums kann weiterhin von jedem Interessierten ab 18 Jahren besichtigt werden.Die nächsten Termine und ein Anmeldungsformular finden Sie hier: Anmeldung Besichtigung

Umfangreiche Informationen im Download 

Alle Vorträge bei unseren öffentlichen Veranstaltungen, die Grundzüge der Zusammenarbeit und den größten Teil der Unterlagen im Genehmigungsverfahren finden sich zum Download auf der Internetseite des HZG: Zu den Downloads

Bericht über HZG-Dialog in Fachpublikation über Politische Mediation 

Im Frühjahr dieses Jahres erschien von Christopf Besemer das Buch “Politische Mediation. Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten” beim Verlag Stiftung Mitarbeit.In einem Kapitel berichtet die Mediatorin Silke Freitag über die bisher erfolgreiche Bürgerbeteiligung des Prozesses „HZG im Dialog“. Download des Kapitels hier: HZG im Dialog

Atommüll-Alarm: Debatte um Castor-Export von Jülich in die USA erreicht Atommüll-Kommission

webheader_atomalarm_920x230Die Auseinandersetzungen um einen geplanten Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich erreichen nun die „Atommüll-Kommission“ in Berlin. Am Montag kam es zu einer Debatte mit der Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU). Hubertus Zdebel (Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), Klaus Brunsmeier (BUND) und auch Jörg Sommer (Deutsche Umweltstiftung) kritisierten die Pläne der Bundesregierung sowie der rot-grünen Landesregierung in NRW zum Atommüll-Export scharf. Ein solcher Export verstoße gegen das Atomgesetz. Das hatten zuvor auch Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und dem BUND NRW aufgezeigt. Unter dem Motto „Atommüll-Alarm: Tatorte in Deutschland“ informiert die Anti-Atom-Bewegung derzeit im Rahmen einer Kampagne über das Desaster bei der Atommülllagerung.

Auch der Chef der Entsorgungskommission, einem Beratergremium der Bundesregierung, hält einen Export in die USA für fragwürdig. Der Süddeutschen sagte Michael Sailer vor wenigen Tagen: „„Das ist ganz klar deutscher Atommüll“… „es gibt überhaupt keinen Grund, weswegen der in die USA gebracht werden sollte.“ Rein technisch spreche nichts grundsätzlich dagegen, die Castoren etwa in Ahaus aufzubewahren.“ (Printausgabe, 11.9.2014, S. 6)

Die Atommüllentsorgung entwickelt sich immer mehr zu einem Desaster. Das zeigen auch die Auseinandersetzungen um die 152 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des Atommeilers AVR Jülich. Bereits seit Ende 2011 führen deutsche und US-amerikanische Stellen Gespräche über einen Export in die USA. Allerdings sind die Voraussetzungen noch nicht geklärt. Vor allem fehlt es derzeit auch noch an einer Technik, mit der die angestrebte Aufarbeitung des Atommülls überhaupt erfolgen könnte. Bis Ende 2018 will die Bundesregierung zur weiteren Prüfung 250 Millionen Euro im Haushalt des Bundesforschungsministeriums bereit stellen. Hinzu kämen dann noch die Kosten für die Lagerung, Bearbeitung und Entsorgung in den USA. Schätzungen gehen von Gesamtkosten von mindestens einer Milliarde Euro aus. Offiziell gibt es dazu von der Bundesregierung noch keine Angaben (Siehe dazu die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel).

Hintergrund des geplanten Exports ist laut Bundesregierung auch, dass es sich bei dem Atommüll aus Jülich um hochangereichertes Uran handelt, dass grundsätzlich atomwaffentauglich ist und in den USA abgereichert werden soll. Siehe dazu den folgenden Link:

Strittig ist der Export aber auch, weil damit ein Grundsatz der Atommüll-Entsorgung massiv in Frage gestellt wird: Die nationale Verantwortung für den Atommüll, die sonst von allen Parteien immer wieder beteuert wird. Die Jülich-Exporte lassen auch weitere Zweifel an dem ohnehin umstrittenen vermeintlichen „Neustart“ bei der Endlagersuche und der damit verbundenen „Atommüll-Kommission“ wachsen. Darüber berichten z.B. auch die Klimaretter: „Export untergräbt Glaubwürdigkeit der Endlager-Suche“.

In einer Pressemitteilung stellte Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung und Mitglied in der Atommüll-Kommission am letzten Montag fest: „Atomexporte gefährden die Zusammenarbeit in der Endlagerkommission“

Mindestens fragwürdig ist die Haltung der Grünen in NRW zu den geplanten Atommüll-Exporten aus Jülich. Während grüne Bundestagsabgeordnete diese Exporte ablehnen und im rot-grünen Koalitionsvertrag von NRW solche Transporte ausgeschlossen sind, hält der grüne Umweltminister Remmel diese Option für eine Möglichkeit. Siehe dazu:

Über die Debatte in der Atommüll-Kommission am vergangenen Montag berichtet der Bundestag auf seiner Seite: Wanka verteidigt Export aus Jülich – Endlager-Kommission – 23.09.2014

„Berlin: (hib/SCR) Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat in der vierten Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA verteidigt. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen „Forschungsreaktor“ handle. Derzeit befinde sich die Bundesregierung in Abstimmungsgesprächen mit den Vereinigten Staaten, sagte die Ministerin. Laut Garrelt Duin (SPD), der in seiner Funktion als nordrhein-westfälischer Minister für Wirtschaft und Energie in der Kommission sitzt, wird sich im Herbst entscheiden, ob die Brennstäbe in die USA exportiert, in das Zwischenlager Ahaus verbracht oder vor Ort gelagert werden. Letztere Variante sei seiner Ansicht nach aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht sehr wahrscheinlich, sagte der Landesminister.

Mehrere Kommissionsmitglieder widersprachen Wankas Auffassung deutlich. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung mahnte die Regierung an, sich an „Recht und Gesetz“ zu halten. Der Atommüll aus Jülich falle unter das Exportverbot des Standortauswahlgesetzes. Hubertus Zdebel (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, einen „kommerziell genutzten Reaktor umzudefinieren“, um dieses Verbot zu umgehen. Klaus Brunsmeier vom BUND wies darauf hin, dass der Reaktor international nicht als Forschungsreaktor verzeichnet sei. Zudem befürchtete er, dass ein möglicher Export „sehr schädlich für die Arbeit der Kommission“ sein werde, da damit eine „vertrauensvolle“ Zusammenarbeit untergraben werden würde. Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die „Detailfrage“ nach der Art des Reaktor gar nicht so entscheidend sei. Es gehe vielmehr um die Botschaft, die mit einem solchen Export gesendet werde. Diese sei nicht geeignet, Vertrauen in der Bevölkerung aufzubauen.“

Atommüll-Alarm: BUND droht mit Klage gegen Castor-Export aus Jülich in die USA

Nach Greenpeace (Wollenteit, PDF) hat nun auch der BUND in NRW eine Rechts-Studie über den geplanten Atommüllexport (auch hier, PDF) von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorgelegt. Ergebnis: Illegal. Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf war heute auch der Anti-Atom-Aktivist Tom Clements dabei. Clements kommt aus der Nähe der Savannah River Site, einem Atomkomplex in South Carolina, wohin der Atommüll aus Jülich nach bisherigen Planungen der Bundesregierung und der Landesregierung in NRW abgeschoben werden soll. Er berichtete, dass auch in den USA der Widerstand wächst. Bereits 250 Millionen sollen  für die Vertrags- und Transportkosten im Haushalt des Bundesforschungsministeriums bis 2018 bereit gestellt werden. Insgesamt wird mit Kosten von einer Milliarde Euro gerechnet. Sollten die Pläne weiter verfolgt werden, will der BUND in NRW Klage gegen den Export und die Atomtransporte erheben. (Foto: Tom Clements, Aktivist aus den USA: Kein Atommüll aus Jülich in die USA. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG)

Pressemitteilung des BUND NRW: Düsseldorf, 22.09.2014 | Zahlreiche nordrhein-westfälische und bundesweite Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände haben sich gegen den geplanten Atommüllexport aus Jülich und Ahaus gewandt. Vor Pressevertretern in Düsseldorf erläuterten die Aktivisten ihre Kritik und stellten ein neues Rechtsgutachten vor. Anlass ist der Deutschland-Besuch von Tom Clements, des Direktors der „Savannah River Site Watch“, einer großen Umweltinitiative im Bereich des US-Atomwaffenzentrums im Bundesstaat South Carolina.

„Die Bemühungen um den illegalen Atommüllexport aus Jülich und Ahaus zum Standort ‚Savannah River Site‘ (SRS) in South Carolina des US-Energieministeriums sind nicht akzeptabel, weil SRS kein Atommülllager ist oder gar eine Deponie für die Abfälle von kommerziell betriebenen Atomreaktoren. Deutschland muss sich schon zuhause um eine Atommülllagerung kümmern und die Probleme nicht auf uns abschieben“, ist die zentrale Aussage von Tom Clements. Er verwies auf die breite Ablehnung in der Bevölkerung, die dortige Anlage in eine Langzeit-Atommülldeponie auf kommerzieller Basis zu verwandeln. Selbst nach US-amerikanischem Recht sei SRS als Atommülllager nicht geeignet.

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellte heute ein neues Rechtsgutachten zu den rechtlichen Aspekten des Atommüllexports auf deutscher und europäischer Ebene vor. Der Umweltverband hatte damit den renommierten Professor für Öffentliches Recht an der Universität Rostock Dr. Felix Ekardt und den Rechtsanwalt Raphael Weiland (Hamburg) beauftragt. „Demnach ist eine Abschiebung des Kugelhaufen-Atommülls aus Jülich – und natürlich auch aus Ahaus – unabhängig von der Reaktoreigenschaft rechtlich nicht möglich“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Michael Harengerd. „Eine solche Entsorgung stellt schon grundsätzlich keine schadlose Verwertung im Sinne des Atomgesetzes dar.“ Abgesehen von allen anderen Vorschriften aus dem Atomgesetz, der EURATOM-Richtlinie und der atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung verwies Harengerd auch darauf, dass schon „die umweltrechtlichen Grundsätze aus dem Vertrag über die Europäische Union vom 1.12.2009 gegen eine Aufarbeitung der Brennelementekugeln im Ausland sprechen.“

Rainer Moormann, früher selbst beim Forschungszentrum Jülich beschäftigter und inzwischen längst rehabilitierter Kritiker der Kugelhaufen-Reaktortechnik, kritisierte die von schwerwiegenden Zwischenfällen und gezielten Desinformationen der Bevölkerung geprägte Vorgehensweise der Betreiber des „Atomversuchsreaktors Jülich“ (AVR): „Die Atommüllprobleme sind seit 40 Jahren bekannt, aber in Jülich nie angemessen bearbeitet worden; denn sie waren hinderlich für die Vermarktung der Kugelhaufenreaktoren.“ Moormann stellte klar, dass sowohl der AVR Jülich als auch der Thorium-Hochtemperaturreaktor bei Hamm Leistungs- und keine Forschungsreaktoren gewesen seien: „In Forschungsreaktoren findet überwiegend eine Neutronenproduktion für medizinische und sonstige forschungsbezogene Zwecke statt. Das war in Jülich und Hamm nicht der Fall.“

Scharfe Kritik an der Bundes- und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen entstand vor allem an der Absichtserklärung („Statement of Intent“) zwischen den beiden Forschungsministerien und dem US-Energieministerium über die beabsichtigte Verschiebung des Atommülls in die USA: „Hier wurde das geltende Recht ganz bewusst mit Füßen getreten“, so die Atomkraftkritiker.

In den nächsten Tagen wird Tom Clements – begleitet von seinen deutschen Mitstreitern – sowohl in Ahaus als auch in Jülich seine öffentlichen Auftritte fortsetzen, die ihn am Schluss der Reise bis nach Berlin führen werden.

Materialien:

Atomwaffen aus Atommüll? Proliferationsrisiken und der Atommüll aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop

Andreas Conradt / PubliXviewinG
Kugelbrennelement aus dem AVR Jülich. Heute soll der kommerzielle Atomreaktor zur Forschungsanlage umdefiniert werden, um den Atommüll in die USA abschieben zu können. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der rot-grünen Landesregierung in NRW den Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des Atomkraftwerks AVR Jülich. In den USA wird außerdem über den Import des Atommülls aus dem Hochtemperatur-Reaktor THTR Hamm-Uentrop gesprochen. Offiziell behauptet die Bundesregierung derzeit, dass ein Export dieser Brennelemente aktuell nicht Gesprächsgegenstand mit den US-amerikanischen Stellen sei. In diesem Atommüll ist (überwiegend) hochangereichertes Uran enthalten. Deshalb besteht möglicherweise ein gewisses Risiko, dass dieses Material für Atomwaffen missbraucht werden könnte.

Um dieses Risiko zu reduzieren, soll der hochradioaktive Atommüll nun laut Bundesregierung in die USA gebracht werden, wo er aufgearbeitet und abgereichert werden soll. Doch stimmen diese Behauptungen der Bundesregierung? Rainer Moormann und Jürgen Streich haben sich den Atommüll aus dem AVR und dem THTR genauer angesehen. Ihr Fazit: Ein Export dieses Atommülls in die USA ist auch unter dem Blickwinkel der Proliferations-Risiken nicht zu rechtfertigen.

umweltFAIRaendern dokumentiert hier den Beitrag von Moormann und Streich. Die Zusammenfassung ist gleich im Anschluss zu lesen. Der gesamte Bericht ist hier als PDF zum download bereit gestellt.

Anmerkungen zur Waffenfähigkeit der Atomkugeln aus AVR Jülich und THTR (Hamm) und zu einer Atomkugelabgabe in die USA
Dr. Rainer Moormann, Aachen, Jürgen Streich, Frechen-Königsdorf
Zweite aktualisierte Fassung: September 2014

Zusammenfassung: Die in Jülich entwickelten deutschen Kugelhaufenreaktoren AVR und THTR wurden (anders als AKW mit Leichtwasserreaktoren) überwiegend mit hochangereichertem, waffenfähigen Uran betrieben. Hochangereichertes Uran (HEU) kann ein besonders hohes Proliferationsrisiko darstellen, da es bei ausreichend hoher Anreicherung – anders als Plutonium – den einfachen Bau von Atombomben z.B. durch terroristische Gruppen gestattet. Zur Verringerung von solchen Proliferationsgefahren haben die USA ein Rücknahmeprogramm für hochangereichertes Uran, allerdings nur aus Forschungsreaktoren zur Neutronenerzeugung, in denen das Uran anders als in AKW (wie AVR) nur unvollständig abgebrannt wird. Jülich verhandelt dennoch derzeit mit den USA über die Abgabe der 152 Jülicher Castoren mit AVR-Atomkugeln, deren zeitweise beabsichtigter Transport nach Ahaus in den vergangenen Jahren zu einer Protestwelle in NRW geführt hatte. Das strittige Jülicher Zwischenlager mit 152 Castoren enthält den Atomkugelabfall, der einer Elektrizitätserzeugung von knapp 1 Tag des aktuellen deutschen Gesamtelektrizitätsverbrauchs entspricht.

Die verglichen mit neueren AKW relativ kleine erzeugte Strommenge von 1,5 Mrd kWh in 21 Jahren Leistungsbetrieb rührt daher, dass der AVR – wie alle deutschen AKW der ersten Generation – nur eine geringe elektrische Leistung aufwies (netto: 13 MWel): Aus der großen Atommüllmenge wird der für Kugelhaufen-AKW typische, inakzeptabel große Anfall an radioaktivem Abfall deutlich und damit auch, dass es sich um ein veraltetes Nuklearkonzept handelt. Die auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Option einer Abgabe der problematischen AVR-Atomkugeln in die USA fand Zustimmung bei Bundesregierung und NRW-Landesregierung, aber es gibt massiven Widerstand in der US-Bevölkerung und bei deutschen Umweltgruppen. Wir haben die Proliferationsrisiken der AVR-Atomkugeln und der THTR-Atomkugeln (303 Castoren in Ahaus) verglichen mit dem Ergebnis, dass nur die in den Diskussionen bisher kaum betrachteten THTR-Atomkugeln ein beträchtliches Proliferationsrisiko darstellen, da der THTR bereits nach kurzem Betrieb aufgegeben werden musste, während die AVR-Atomkugeln aus Sicht der Proliferation wesentlich harmloser sind, da sie erheblich höher abgebrannt sind und zudem mit Brennelementen mit niedrig angereichertem Uran vermischt sind.

Das Uraninventar der THTR-Castoren würde für 5 bis 12 relativ einfach zu bauende Atombomben des Hiroshima-Typs ausreichen. Da die bei Extraktion des Spaltstoffs aus den Atomkugeln störende durchdringende Strahlung mit der Zeit deutlich abnimmt (und ab den Jahren 2250 – 2300 weitgehend verschwunden sein wird) nimmt die Proliferationsgefahr sogar langsam zu.

Insgesamt ist also die von Jülich offenbar beabsichtigte Abgabe der AVR-Atomkugeln in die USA im Sinne eines Gesamtkonzepts der Atomkugelentsorgung nicht zu rechtfertigen und lässt Jülicher Partikularinteressen als Motiv mit dem hier eher vorgeschobenen Argument der Proliferationgefahr vermuten.

Angesichts der langen Transportwege in die und innerhalb der USA und aufgrund der Tatsache, dass die AVR-Atomkugeln dort in riskanter, noch zu entwickelnder Weise wiederaufgearbeitet werden sollen und die Aufarbeitungsprodukte dort wie in Deutschland in ein Zwischenlager gebracht würden, wo sie dann wie in Deutschland auf ein noch zu schaffendes Endlager warten, ergeben sich aus ökologischer Sicht bei einer Abgabe in die USA deutliche Nachteile. Auch für die THTR-Atomkugeln mit ihren realen Proliferationsproblemen gibt es einfachere, in Deutschland durchführbare Wege als die Entwicklung einer Wiederaufarbeitung in den USA, um die Proliferationsgefahren zu beseitigen.

Massive Vorteile durch die Jülicher Planungen ergäben sich allerdings für zukünftige Hochtemperaturreaktoren, da mit der Entwicklung einer modernen Wiederaufarbeitung eine wesentliche technologische Schwachstelle dieser Reaktorlinie beseitigt werden könnte. Hier dürfte eine wesentliche Antriebsfeder für das Bemühen um die Atommüllverschiebung liegen – zumindest bei den in Jülich und beim DOE immer noch einflussreichen Verfechtern von Hochtemperaturreaktoren. Diese Vorteile für zukünftige Reaktoren können angesichts der beabsichtigten Energiewende aber keine Rechtfertigung für die Entwicklung der Wiederaufarbeitung sein, zumal Wiederaufarbeitung für deutschen kommerziellen Atommüll unzulässig ist.

Um Struktur in die unübersichtliche Diskussion zur Atomkugel- und Kugelhaufenreaktorentsorgung zu bringen, fordern wir, dass FZ Jülich/RWTH Aachen dazu gebracht werden, endlich die leicht verzichtbare Nuklearforschung einzustellen und die freiwerdenden Kräfte auf Arbeiten zu Entsorgung/Rückbau von Kugelhaufenreaktoren zu konzentrieren. Wir vermuten, dass die seit mehr als 20 Jahren erfolgende Vernachlässigung dieser Arbeiten in FZ Jülich/RWTH Aachen zugunsten von Entwicklungsarbeiten für zukünftige Reaktoren dem schwierigen Kugelhaufenreaktor-Rückbau/Entsorgung schon erheblichen Schaden zugefügt hat.

In einem Anhang stellen wir die Chronologie der AVR-Atomkugeln für die vergangenen 50 Jahre dar, welche eine bis heute andauernde durchaus erschreckende Mischung aus Skrupellosigkeit, Hilflosigkeit und Schlampigkeit vieler Akteure bei FZJ und AVR offenbart.

Weitere Details werden einem in Vorbereitung befindlichen Buch zu Kugelhaufenreaktoren der beiden Autoren dieses Papiers zu entnehmen sein.

Atommüll-Alarm: Atommüll-Export und die Grünen NRW

webheader_atomalarm_originalgroesseEigentlich müsste alles klar sein, mit den Grünen in NRW, der rot-grünen Landesregierung dort und dem geplanten Atommüll-Export aus Jülich in die USA: Im rot-grünen Koalitionsvertrag NRW steht mit Bezug auf den hochradioaktiven Atommüll aus Jülich, der in 152 Castor-Behältern verpackt ist: “Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist”. (S. 41) Das war 2012. Komischerweise verhandelt seit 2012 trotz dieser klaren Ansage das unter SPD-Führung stehende Forschungsministerium von NRW gemeinsam mit der Bundesregierung über einen Export eben dieser Strahlenabfälle in die USA. Dort soll das Zeug nicht endgelagert, sondern aufgearbeitet werden.

Nimmt man den Koalitionsvertrag ernst, dann hätten diese Verhandlungen gar nicht stattfinden bzw. umgehend eingestellt werden müssen. Aber das ist nicht geschehen.

Erstaunlich ist auch, was der grüne Umweltminister in Sachen Atommüll-Exporte zu sagen hat: „Die USA-Option ist keine neue Erfindung, sondern ein bestehendes Programm“, sagt der grüne Umweltminister Johannes Remmel, „auch frühere Bundesregierungen haben Atommüll in die USA verschickt.“ Der Betreiber müsse jetzt „alle Optionen auf Herz und Nieren prüfen“. (Zitiert nach Süddeutsche Zeitung, 11. September 2014, Nr. 209, hier online)

Ja, hat der grüne Minister irgendwie den Koalitionsvertrag vergessen? Offenbar hat die Sendung WDR Westpool diese Ansage von Remmel in der SZ nicht zur Kenntnis genommen. Das Magazin berichtet nämlich: „Sollten die zuständigen SPD-geführten Ministerien der rot-grünen Landesregierung tatsächlich für einen USA-Transport sein, würde dies zu einem Konflikt innerhalb der rot-grünen Koalition führen. Denn der grüne Koalitionspartner stemmt sich vehement dagegen“. Vehement dagegen? Beim Minister Remmel klingt das ganz und gar nicht so.

Westpool meint den zuständigen Abgeordneten in der grünen Fraktion: „Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die nukleare Hinterlassenschaft in Jülich bleibt, bis wir sie in ein sicheres Endlager transportieren können“, sagte Hans Christian Markert, Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Anti-Atompolitik. Zudem verweist er auf den zwischen SPD und Grünen vereinbarten Koalitionsvertrag.“ Und weiter wird dort berichtet: „Dass sich an dieser Haltung etwas geändert hat, sieht Markert nicht: „Für uns bleibt es dabei: Der Koalitionsvertrag gilt.“ Genaue diese Position macht eine weitere Option unwahrscheinlich: den Transport ins Zwischenlager Ahaus. In diesem Fall käme es zu zahlreichen Atomtransporten quer durch NRW.“

Na, da sollten die Grünen Remmel und Markert noch mal miteinander reden. So ganz scheint da was nicht klar zu sein.

Anders klingt es bei Oliver Krischer. Der Bundestagsabgeordnete aus NRW nahm bereits 2013 Stellung. Allerdings stellt sich auch hier die Frage: Warum hat die grüne Landtagsfraktion in NRW eigentlich nicht längst dafür gesorgt, dass die Verhandlungen abgebrochen wurden?

Die andere Kritikerin der Grünen ist Syliva Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, die sich z.B. im genannten Artikel der Süddeutschen deutlich gegen diese Transporte ausgesprochen hat: Schon allein, weil sie schlicht illegal wären (siehe die Links oben).

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