Bundesdeutsche Uranfabriken Lingen und Gronau abschalten – Exporte stoppen!

Vor der Demonstration am 29. Oktober in Lingen für die Stilllegung der beiden bundesdeutschen Uranfabriken laden die Initiatoren zu einer Pressekonferenz. Im Focus der Kritik der „Zickzack-Kurs“ vor allem des Bundesumweltministeriums. Einerseits werden den belgischen und französischen Atommeilern besondere Gefahren bescheinigt und die Einstellung des Betriebs gefordert. Andererseits will sich das Ministerium nicht für einen Export-Stopp bei den Lieferungen von Uranbrennstoff aus den deutschen Fabriken in Gronau und Lingen einsetzen. Entsprechende Vorschläge, die Ausfuhrgenehmigungen für derartige Uran-Lieferungen zu verweigern, hatte die Ärzteorganisation IPPNW jüngst mit einem Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm untermauert. Der Betrieb der Uranfabriken in Lingen und Gronau ist vom Atomausstieg ausgenommen und in keiner Weise befristet. Die Anlagen beliefern weltweit Atomkraftwerke mit Brennstoff.

In einer neuen Stellungnahme will die Anwältin darlegen, warum die Bundesregierung handeln muss und handeln kann. Anfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hatten ergeben, dass die AKWs Doel, Fessenheim und Cattenom in den vergangenen Jahren mit Brennelementen aus Lingen beliefert wurden. Der Geschäftsführer der Urananlage in Gronau hatte gegenüber dem WDR zuvor festgestellt, dass die belgischen AKWs aus seiner Atomanlage beliefert würden.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert: „Einladung zur PK am 21. Oktober 2016, im Anschluss an die Routine-Landespressekonferenz, die um 10.30 Uhr beginnt,
im Niedersächsischen Landtag, Raum 1541 (LPK-Raum).

Uranfabriken schließen – Warum Umweltministerin Hendricks den Exportstopp für Brennelemente aus Lingen endlich anordnen kann und muss.
Infos zur Demonstration in Lingen am 29.10.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Bundesumweltministerium fährt einen Zickzack-Kurs: Einerseits wird in einem Brief vom 5. September 2016 an die IPPNW versichert, dass man unsere Sicherheitsbedenken bezüglich der grenznahen belgischen und französischen Atomkraftwerke teile, andererseits wird behauptet, der Regierung seien rechtlich die Hände gebunden, einen Exportstopp für Brennelementelieferungen nach Frankreich und Belgien anzuordnen. Zur Begründung zieht das Ministerium einen Passus aus dem Atomgesetz heran, der aus dem Jahre 1958 stammt. Damit greift es auf ein Gesetz zurück, mit dem die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland zugelassen wurde und gefördert werden sollte. Das ist in Zeiten des Atomausstiegs nicht nur bemerkenswert, es geht auch in der Sache fehl.

Die IPPNW hat erneut die Rechtsanwältin Frau Dr. Cornelia Ziehm beauftragt, die Behauptungen des BMUB zu bewerten. In ihrer rechtlichen Stellungnahme legt Ziehm dar, dass und warum die Argumentation des BMUB nicht überzeugt und sich sehr wohl eine Rechtsgrundlage aus dem Atomgesetz ergibt, nun endlich einen Brennelementestopp aus Lingen für die AKW Doel, Fessenheim und Cattenom zu verfügen.

Um ihren Forderungen nach einer Schließung der Brennelementefabrik in Lingen und der Urananreicherungsanlage in Gronau den nötigen Druck zu verleihen, rufen 100 Antiatomgruppen aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Frankreich am 29.10.2016 in Lingen unter dem Motto „Atomkraft jetzt den Saft abdrehen – Uranfabriken schließen“ zur Demonstration auf. Wir informieren über den Stand der Mobilisierung und die Redebeiträge der Kundgebung.

Hierzu und zur Vorstellung der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundesumweltministerium sowie zur Darstellung der Reaktion auf unser Gutachten aus den Landesumweltministerien/der Atomaufsicht Niedersachsen und NRW laden wir Sie herzlich ein.

Folgende Personen werden auf der Pressekonferenz sprechen:

  • Dr. Angelika Claußen, Vizepräsidentin Europa der Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW),
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin,
  • Kerstin Rudek, Vorstand der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg,

Zeit: 21. Oktober 2016, im Anschluss an die Routine-Landespressekonferenz – Beginn: 10:30 Uhr
Ort:  LPK-Raum im Niedersächsischen Landtag, Raum Nr. 1541, Dachgeschoss des Georg-von-Cölln-Hauses. Zugang über Hofeingang Landtagserweiterungsgebäude, Leinstraße 30 oder über Haupteingang Forum des Landtags, Am Markte 8

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Dr. Angelika Claußen, Dr. Cornelia Ziehm, Kerstin Rudek“

 

Weiteres Milliarden-Geschenk für Atomkonzerne? Schwarz-Rot lehnt Antrag der LINKEN zur Verlängerung der Brennelementesteuer in den Ausschüssen ab

Im den Ausschüssen für Finanzen und Umwelt haben heute die Vertreter der CDU/CSU und der SPD gemeinsam einen Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE zur Fortsetzung der Brennelemente-Steuer beim Betrieb von Atomkraftwerken abgelehnt. Damit sparen die Konzerne ab 2017 bis zum Ende des AKW-Betriebs 2022 mehr als fünf Milliarden Euro. Atomstrom wird im Zeitalter der Energiewende damit billiger! Obwohl sich die Umweltministerin und einzelne SPD-Abgeordnete zuvor für eine Verlängerung dieser Steuer ausgesprochen hatten, verweigerten sie in den Ausschuss-Sitzungen ihre Zustimmung zum Antrag. Die Debatte dazu wird weiter gehen, im November ist eine Beschlussfassung im Bundestag vorgesehen.

Im federführenden Finanzausschuss erläuterte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, den Antrag seiner Fraktion mit folgenden Worten (es gilt das gesprochene Wort):

„Mit unserem Antrag „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) wollen wir erreichen, dass die Brennelemente-Steuer beim AKW-Einsatz nicht Ende 2016 ausläuft, sondern bis zum Ende der Laufzeit sämtlicher Atomkraftwerke, also bis 2022 weiter geführt wird. Der Verzicht auf eine Fortsetzung dieser Steuer bedeutet für die Atomkonzerne eine weitere Entlastung von rund 5 Mrd Euro und dass der Atomstrom verbilligt wird – ein völlig falsches Signal für den Atomausstieg und die Energiewende!

Es gibt keinen Grund, warum diese Steuer von der großen Koalition in der letzten Legislatur befristet wurde. Auch der damalige Redner der CDU/CSU-Fraktion sprach damals davon, dass diese Steuer (Zitat) „aus ökonomischen wie ökologischen Gründen richtig und zielführend“ wäre (Zitat Ende) (Plenarprotokoll 17/55). Der Redner war Dr. Frank Steffel.

Trickreich haben die Atomkonzerne bereits in 2016 die Schlupflöcher genutzt und erhebliche Steuerzahlungen der eingeplanten rund 1,1 Mrd Euro für die Brennelemente-Steuer erheblich eingespart: Soweit bekannt, haben wohl alle AKW-Betreiber im laufenden Jahr den Einsatz neuer Brennelemente unterlassen und auf das Frühjahr 2017 verschoben, um so die Steuerzahlungen für 2016 zu vermeiden.

Heute (während der Ausschusssitzung) wird die Bundesregierung beschliessen, die Atomkonzerne abermals und zusätzlich von einem Milliarden-Risiko bei der künftigen Atommülllagerung zu befreien. Damit wird das Verursacherprinzip außer kraft gesetzt. Das vielgepriesene Unternehmer-Risiko gilt offenbar bei der Atomenergie nur, wenn es den Konzerne sichere Gewinne bringt. Die Verluste und die finanziellen Risiken für den Atommüll müssen am Ende wiedereinmal die BürgerInnen bezahlen. Die Bundesregierung hatte zugesagt, die Vorschläge der KFK eins zu eins zu übernehmen, aber nicht einmla das wird eingehalten, sondern den den Konzernen nun offenbar noch einmal rund 2 Mrd. Euro Rabat gewährt.

Faktisch ist das alles eine Subventionierung der Atomunternehmen im ganz großen Stil und damit eine massive Benachteiligung für alle anderen Unternehmen im Energiesektor!

Die Umweltministerin Barbara Hendricks und auch Kolleginnen und Kollegen aus der SPD haben sich in den letzten Monaten wiederholt für eine Fortsetzung dieser Brennelmente-Steuer ausgesprochen. Es wäre wünschenswert, wenn in dieser Frage nicht der Koalitionszwang, sondern Vernunft und Gerechtigkeit bei der Abstimmung über unseren Antrag zum Tragen kommt. Die Zeit für Steuergeschenke für den Betrieb von Atomkraftwerken muss endlich vorbei sein!“

 

Fortsetzung der Uran-Steuer für AKWs: SPD muss Flagge zeigen

Wird die Uran-Brennelemente-Steuer verlängert oder wird der Atomstrom in Deutschland um rund 5 Mrd. Euro bis 2022 zum Vorteil der Atomkonzerne günstiger? Am kommenden Mittwoch muss die SPD auf Antrag von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Bundestag Flagge zeigen. Im Finanz-Ausschuss wird der Antrag „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124 (PDF)) debattiert.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss zu dem Antrag: „Allein rund 1,1 Mrd. Euro würde die Uran-Brennelemente-Steuer für das Jahr 2017 bringen. Obwohl diese Steuer im Sinne der Gleichstellung mit anderen Energieträgern sinnvoll und zweckmäßig ist, hat die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU deren Erhebung aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf Ende 2016 befristet. Unser Antrag fordert nun, diese Steuer aufrechtzuerhalten, bis das letzte AKW vom Netz geht. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn im Zeitalter nach Fukushima und der Energiewende in Deutschland nun ausgerechnet der gefährliche Atomstrom verbilligt würde. Die Umweltministerin Barbara Hendricks und auch SPD-Abgeordnete haben die Entfristung dieser Steuer öffentlich gefordert. Jetzt muss die SPD auch Flagge zeigen und für die Fortsetzung dieser Steuer stimmen.“

Um Steuern für den Uran-Brennstoff einzusparen haben die Atomkonzerne in diesem Jahr weitgehend auf den Wechsel der Brennelemente in ihren Reaktoren verzichtet und den Austausch auf das Frühjahr 2017 verschoben.

 

Vattenfall-AKW Krümmel: Nasslager wird geräumt – Hochradioaktive Brennelemente werden in Castoren verpackt

AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren - so weit das geht. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Hochradioaktive Brennelemente werden aus dem Nasslager in Castoren verpackt. Foto: Dirk Seifert

Im Vattenfall-AKW Krümmel wird das Brennelemente-Nasslager geräumt. Eine entsprechende Zustimmung hat die schleswig-holsteinische Atomaufsicht (Energiewendeministerium) jetzt laut einer Pressemitteilung für den ersten CASTOR-Behälter erteilt. Die Landeszeitung meldete bereits am 16. September: „Am kommenden Montag soll im Kernkraftwerk Krümmel die Entnahme der bestrahlten Brennelemente beginnen. Das teilte der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy (VENE) jetzt mit. Zunächst sollen bis Oktober vier Castor-Behälter gefüllt werden. Im November und Dezember folgen dann vier weitere Castor-Behälter.“ Weiter heißt es dort: „Von den 21 benötigten Castor-Behältern stehen bereits 17 in Krümmel. Im kommenden Jahr soll die Anlage frei von Brennelementen sein.“

Zum Thema Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern findet am morgigen Samstag in Göttingen die Atommüllkonferenz der AntiAtomInitiativen statt: Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz.

  • Zum Thema berichtet umweltFAIRaendern.de u.a. in diesen Texten: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert
  • und möglicherweise wird in Lubmin ein neues Zwischenlager fällig: Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

    Außerdem schreibt die Timo Jahn in der Landeszeitung: „Jeder (Castor) bietet Platz für 52 Brennelemente, die zurzeit noch im Lagerbecken des ehemals leistungsstärksten Siedewasserreaktors der Welt stehen. „Wir machen das zunächst in zwei Kampagnen und werden die Maßnahme 2017 fortführen“, berichtet Kraftwerksleiter Torsten Fricke. Insgesamt müssen 21 Castor-Behälter beladen werden.“

    Weiter heißt es in der Pressemeldung aus dem Hause der grünen Energieministers Robert Habeck (im folgenden als Dokumentation: „Die Betreibergesellschaft Vattenfall kann nun anfangen, die abgebrannten Brennelemente aus dem Nasslagerbecken herauszuholen, in die Spezialbehälter zu verladen und anschließend in das Brennelement-Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände zu transportieren. Mit der Brennelementefreiheit wird eine der notwendigen Voraussetzungen geschafften, um mit dem Rückbau des Kernkraftwerks zu beginnen. Ein CASTOR-Behälter fasst – je nach Abbrand – bis zu 52 Brennelemente. Im Lagerbecken befinden sich 990 abgebrannte Brennelemente aus dem Reaktorbetrieb des seit 2009 stillstehenden Kernkraftwerks. Vattenfall hat zunächst für insgesamt acht CASTOR-Behälter entsprechende Belade-, Transport- und Einlagerungsvorgänge beantragt. Die Atomaufsicht prüft für jeden Behälter gesondert die konkrete Beladungskonfiguration (die Anordnung von Brennelementen im CASTOR-Behälter) und die Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen.

    Vattenfall hat im August 2015 die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel beantragt, das Genehmigungsverfahren dafür läuft derzeit. Gemäß Antrag ist Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen, dass das Kernkraftwerk frei von Kernbrennstoff ist.

    Bis wann die 990 Brennelemente im Standort-Zwischenlager untergebracht sein werden, lässt sich noch nicht genau abschätzen. Die Arbeiten führen speziell geschulte Beladeteams der betreibereigenen „Gesellschaft für Nuklearservice“ durch. Diese Gesellschaft ist bundesweit für alle Kernkraftwerke zuständig. Insgesamt werden in Krümmel mindestens 20 CASTOR-Behälter benötigt werden. Da von einer Nasslagerung zu einer Trockenlagerung übergegangen wird, muss der mit Brennelementen beladene CASTOR-Behälter vor der Einlagerung in das Standort-Zwischenlager noch getrocknet werden.

    Hintergrund:
    Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltet und hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.
    CASTOR ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Cask for Storage and Transport of Radioactive Material“ („Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“).“

Deutsche Uran-Lieferungen für marode AKWs im Ausland gehen weiter – Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe

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Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel

Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.

Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.

 

In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.

In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.

Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)

Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“

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Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der  Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach  Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“

Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.

  • Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771
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