Uranlieferungen für Risiko-Reaktoren aus Gronau: 231 erteilte Ausfuhrgenehmigungen seit 2011

Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter als „Zwischenkunde“ oder vermeintlicher „Endkunde“ alle namhaften Unternehmen zur Herstellung von Brennelementen in den USA, Schweden, Frankreich, China, Korea, Großbritannien oder Spanien. Das geht aus einer Übersicht der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hervor (18/8582, PDF). Laut Angaben des Gronau-Betreibers URENCO (hier WDR) beliefert das Unternehmen auch die maroden Reaktoren Doel und Tihange in Belgien.

Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einer Rechts-Studie (PDF) aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von Bundesbürgern ausgeht. Mindestens im Fall von Tihange fordert das Bundesumweltministerium eine Stilllegung, bis weitere Prüfungen ergeben, dass die vorgefundenen Risse im Reaktor keine erhöhten Super-GAU-Gefahren bergen.

„Die Liste der Ausfuhrgenehmigungen zeigt nur ein unvollständiges Bild, macht aber dennoch deutlich, in welch großem Stil die Uranfabrik in Gronau für den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken weiterhin unbegrenzt im Einsatz ist“, kritisiert Zdebel. „An welche AKWs das zu Brennelementen verarbeitete Uran aus Gronau am Ende konkret ausgeliefert wird, geht aus den Daten nicht hervor. Wenn dort als „Endkunde“ eine Brennelementefabrik genannt wird, ist das irreführend. Endkunde sind die Atomkraftwerke, die diese Brennelemente dann zu Atomrisiken und Atommüll verarbeiten. Rund jedes zehnte AKW in der Welt erhält seinen Uran-Brennstoff aus Gronau.“ Zdebel kündigte an, die Bundesregierung zu diesem Thema weiter zu befragen und dabei auch zu klären, warum von der Möglichkeit, Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, kein Gebrauch gemacht wird.

Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Informationen des WDR haben Recherchen des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gezeigt, dass der Block 2 von Tihange mit Brennelementen von Westhinghouse aus den USA beliefert wird. Das geht aus einer Information über die „Columbia Plant“ von Westinghouse hervor (siehe hier, PDF) Block 3 in Tihange und Doel 4 werden mit Brennelementen aus Spanien von der „Enusa“ in Kooperation mit Westinghouse beliefert. Tihange 3 wird seit 2009 von dort mit frischem Brennstoff beliefert. Insgesamt 240 Tonnen Uran sollen zwischen 2016 und 2021 an die Reaktoren geliefert werden, teilte das Unternehmen in dieser Meldung mit. Mindestens Teile des dafür nötigen angereicherten Urans dürfte Westinghouse aus Gronau erhalten. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Osnabrücker Zeitung, dass die Uranfabrik in Lingen auch den Pannenmeiler im belgischen Doel mit fertigen Brennelementen versorgt. Siehe auch hier:

Urantransporte aus Lingen für marode AKWs in Belgien und Frankreich – Hubertus Zdebel (DIE LINKE) fordert Exportstopp für Brennelemente

Hubertus-Zdbel-Kommission2016-2„Bislang hat die Bundesregierung auch auf Nachfragen von mir im Umweltausschuss immer wieder behauptet, sie könne Atomtransporte mit Uran-Brennstäben von der bundesdeutschen Hersteller-Firma in Lingen zu den maroden AKWs in Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (Frankreich) nicht untersagen. Das steht im eklatanten Widerspruch zu dem von der Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs mit geltendem Recht nicht vereinbar seien und vom insoweit zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erteilt werden dürfen“, erklärt der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. „Ich fordere die Bundesregierung auf, umgehend die Anordnung eines Exportstopps zu prüfen sowie die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen zu unterbinden.“

Zdebel weiter: „Der Bund und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der grenznahen, maroden Anlagen in Cattenom, Doel und Fessenheim gefordert. Trotz dieser grundlegenden Sicherheitsbedenken untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht, obwohl diese überhaupt erst den Betrieb u.a. der genannten Atomkraftwerke ermöglicht haben und ermöglichen. Die Begründung der Bundesregierung: Sie habe keine Handhabe dagegen.

Wie Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm in dem aktuell vorgelegten Gutachten ausführt, sei zwingende Genehmigungsvoraussetzung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die ‚innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland‘ gefährde. Dabei seien grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken zu erfassen. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden, schlussfolgert Frau Dr. Ziehm in ihrem Gutachten. Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. Das wiederum bedeute einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom.

Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau, die den Brennstoff anreichert, bevor er zu Brennelementen verarbeitet wird, verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Das ist völlig inakzeptabel. Deshalb fordere ich, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden.“

Das Rechtsgutachen von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm findet sich unter: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

 

Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

Atommüll-Zwischenlager: Etwas Sicherheit wird nachgerüstet

Das Betriebsgelände des Brennelement Zwischenlager Ahaus am 27.04.2007
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage.  Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung:  Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“

Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.

Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.

Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.

Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.

Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“

Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“

Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

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