Vattenfall: Mitarbeiterversammlung über den Ausstieg mit Bürgermeister

Abwaerts
Vattenfall 2013…. Foto: Dirk Seifert

Wie soll es mit Vattenfall Deutschland jetzt weiter gehen? Darüber sollen am 14. August auf einer Mitarbeiterversammlung der Vattenfall GmbH die Hamburger Beschäftigten informiert werden. Das ganze findet im CCH statt. Auf der Gästeliste steht auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Schulz.

Öffentliche Stellungnahmen oder Informationen seitens der Hamburger Gewerkschaften, vor allem der IG Metall, liegen bislang nicht vor.

Es geht um einiges: Schon jetzt stehen mindestens 1.500 Arbeitsplätze auf der Abschussliste, davon ein größerer Teil auch in Hamburg. Ein weiterer Personalabbau dürfte aufgrund der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns folgen.

Siehe hier zur Stimmungslage bei den Vattenfall-Beschäftigten schon vor den jüngsten Notstands-Meldungen: Ohne Perspektive? Schlechte Stimmung bei Vattenfall-Beschäftigten

In Hamburg mobilisieren GewerkschafterInnen für den Volksentscheid von Unser Hamburg - Unser Netz mit einem Aufruf, denn man hier unterschreiben kann.
In Hamburg mobilisieren GewerkschafterInnen für den Volksentscheid von Unser Hamburg – Unser Netz mit einem Aufruf, denn man hier unterschreiben kann.

Angesichts enormer Verluste und Schulden hat der schwedische Eigentümer vor etwas über einer Woche klar gemacht, dass der Konzern zum 1. Januar 2014 aufgespalten wird. Die Geschäfte in Deutschland, den Niederlanden und England werden in eine eigenständige Gesellschaft überführt. Für viele Insider der entscheidende Hinweis, dass sich Vattenfall aus Deutschland endgültig verabschieden und sich wieder auf das skandinavische Kerngeschäft zurück ziehen wird.

Nur die Frage, wie schnell und wie konkret das gehen wird, ist noch Verhandlungssache. Bei der Gewerkschaft IG BCE ist offenbar klar: Bis Ende 2014 wird Vattenfall das Braunkohle-Geschäft aufgeben. Dazu zählen sowohl die Braunkohle-Tagebaue als auch die Kraftwerke, mit denen Vattenfall in Deutschland mehr als 80 Prozent seines Stroms erzeugt. Das ist also der größte Teil des Unternehmens in Deutschland. Angekündigt ist auch schon seit längerem, die Anteile an einem weiteren Braunkohlekraftwerk bei Leipzig zu verkaufen. Ebenso angekündigt ist der Verkauf der 20 Prozent Anteile am AKW Brokdorf.

Viel bleibt dann nicht mehr nach: Ein unwirtschaftliches Kohlekraftwerk in Moorburg, die Strom- und Fernwärmenetze in Berlin und Hamburg inkl. einiger kleinerer Kraftwerke und zwei stillgelegte Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel inkl. des dazugehörigen Atommülls.

Strom- und Fernwärme könnte auch noch schnell verloren, wenn die Volksentscheide in Hamburg „Unser Hamburg – Unser Netz in Hamburg“ (22. September, vollständige Rekommunalisierung der Netze für Strom, Fernwärme samt Stromerzeugung (beide noch Vattenfall und Gas (E.on)) und der Berliner Energietisch (3. November, Stromnetz und Gründung von kommunalen Stadtwerken) erfolgreich sind. Vielleicht wäre es ohnehin das beste, wenn Vattenfall jetzt einfach aussteigt?!!

Vattenfall in der Krise: Texte auf umweltFAIRaendern.de:

Vattenfall steigt aus: Anteile am AKW Brokdorf sollen verkauft werden

Steigt Vattenfall aus Brokdorf aus? Übernimmt E.on das AKW vollständig? Foto: Dirk Seifert
Steigt Vattenfall aus Brokdorf aus? Übernimmt E.on das AKW vollständig? Foto: Dirk Seifert

UPDATE/KORREKTUR: Die Berliner-Zeitung hat sich möglicherweise geirrt, was den Verkauf der Anteile von Vattenfall am AKW Brokdorf angeht. Wie ich leider erst jetzt feststelle, dementiert Vattenfall diese Meldung: „Die Berliner Zeitung zitiert in ihrem Beitrag vom 25. Juli 2013 einen Vattenfall-Sprecher mit der Aussage, Vattenfall wolle seinen Anteil am Kernkraftwerk Brokdorf veräußern. Dazu stellt Vattenfall klar: Diese Aussage wurde nicht getroffen und entbehrt jeder Grundlage.“

Offenbar plant der schwer angeschlagene Konzern Vattenfall den Ausstieg aus dem AKW Brokdorf, an dem er mit 20 Prozent beteiligt ist. E.on hält die anderen 80 Prozent an dem Atommeiler an der Unterelbe. „Wir werden uns auch von unserem Anteil am Atomkraftwerk Brokdorf trennen, das wir gemeinsam mit Eon betreiben“, sagte Müller. Damit wäre Vattenfall hierzulande komplett aus der Atomkraft raus.“ Das berichtet die Berliner-Zeitung. Allerdings: In Schweden ist Vattenfall weiterhin Betreiber zahlreicher Atomkraftwerke und will deren Laufzeit sogar verlängern und dann neue Atommeiler bauen. Siehe dazu: Vattenfall: Laufzeitverlängerung für schwedische Atomkraftwerke

Vor zwei Tagen hat der Vattenfall-Konzern seinen Offenbarungseid geleistet und angesichts massiver Verluste in Höhe mehrerer Milliarden Euro die Notbremse gezogen. Siehe dazu ausführlich: Handelsblatt: Vattenfall sucht Investoren für Komplettübernahme des Deutschland-Geschäfts und: Vattenfall-Krise: Konzern wird gespalten – Vorbereitung, dass Vattenfall Tschüss sagt?!

Dazu zählt auch der Rückzug aus dem Deutschland-Geschäft, der nun offenbar schrittweise eingeläutet ist. Nach und nach werden nun immer mehr Einzelheiten bekannt, die der Konzern offenbar in den letzten Monaten bereits vorbereitet hat. Dazu zählt nicht nur der jetzt angekündigte Verkauf der Anteile am AKW Brokdorf. Auch von der Braunkohle-Sparte wird sich der schwedischen Staatskonzern wohl bis Ende 2014 trennen.

Siehe auch: Vattenfall Deutschland zerfällt: Verkauf der Braunkohle-Sparte bis Ende 2014

Abbau – Aufbau: AKW Brokdorf bekommt Generator aus dem AKW Unterweser

Bauteile aus dem AKW Unterweser/Esenshamm werden demnächst im AKW Brokdorf zum Einsatz kommen. Anfang Juli traf der Generator und der dazugehörige Induktor in Brokdorf ein. Die Teile sollen während der nächsten Revision eingebaut werden, die am 10. August beginnen soll.

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Anlandung des alten Unterweser-Generators an der Elbe vor dem AKW Brokdorf. Foto: wega

Im März 2013 hat die NWZ über die Demontage im AKW Unterweser berichtet. Dort war zu lesen, dass es zu einer Pannenserie mit den Generatoren gekommen war:  “Bis 2002 war der erste Generator im KKU im Einsatz, der nach 177 000 Betriebsstunden ausgewechselt wurde. Seitdem waren viermal Generatoren ausgetauscht worden. Der 2002/2003 eingebaute Ersatz-Generator aus dem Pool der deutschen Kernkraftwerke war 2004 durch einen nagelneuen Generator ersetzt worden. Dieser hatte aufgrund eines Herstellungsfehlers bereits 2005 einen Schaden erlitten und musste repariert werden.“

Na dann!

Die SHZ berichtete über die Anlandung des 600 Tonnen schweren Geräts am 10. Juli.  „Die 35 Millionen Euro teure Großkomponente nahm im Juni 2007 ihren Betrieb im Kernkraftwerk Unterweser auf und erzeugte bis zum März 2011 zuverlässig und störungsfrei Strom. „Brokdorf bekommt einen neuwertigen, gerade einmal eingefahrenen Generator“, sind sich die Verantwortlichen beider Kernkraftwerke dann auch einig.“

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Verladung des Induktors für den Generator aus Unterweser. Beides soll im August 2013 im AKW Brokdorf eingebaut werden. Foto: wega
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Der Induktor für den Generator des AKW Unterweser. Verladen am Elbufer für den Tansport zum AKW Brokdorf. Foto: wega

 

Atommüll im Ausnahmezustand – Politik muss handeln

Radioaktiv-05.jpgNach dem das OVG Schleswig gestern die Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel aufgehoben hat, ist klar: Nahezu sämtliche Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle sind unzureichend gegen Terrorangriffe wie Flugzeugabstürze (A380) und panzerbrechende Waffen gesichert. Die Bevölkerung könnte nach einem solchen Angriff extremen Strahlenwerten ausgesetzt sein. Kein Standort kann derzeit nach dem Atomrecht als sicher bezeichnet werden, denn alle Genehmigungen für die Standortlager an den Atomkraftwerken sind in etwa zur gleichen Zeit um das Jahr 2003 herum genehmigt worden. Faktisch ist mit dem jüngsten Urteil das gesamte Gerüst für die Atommüllentsorgung eingebrochen.

Wenn die so genannte Entsorgung aber nicht mehr als sicher angesehen werden kann, dann müssen in der Folge auch die Atommeiler umgehend vom Netz genommen werden. Es geht um den „Entsorgungsvorsorgenachweis“ lt. Atomgesetz Paragraph 9 (1a) (siehe unten).

Der schreibt vor,  dass die Betreiber für den anfallenden Atommüll „ausreichend Vorsorge“ zu dessen Aufbewahrung zu gewährleisten haben. „Ausreichend Vorsorge“ aber bedeutet eben auch: Sicherheit. Da diese nach dem Urteil von Schleswig als nicht mehr gegeben anzusehen ist, muss abgeschaltet werden – bis ein Nachweis möglich ist, wie denn die Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Von den Atomaufsichtsbehörden der Länder und deren Ministern ebenso wie von der Bundesregierung müssen jetzt Maßnahmen geprüft und angegangen werden, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen das höchste Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

1. Abschaltung aller Atomkraftwerke, um angesichts der nicht vorhandenen Sicherheit der Atommülllager nicht noch mehr Atommüll zu erzeugen.

2. Umgehende Prüfung von Alternativen an den Standorten der Atommülllager entlang der Frage: Wäre die Einlagerung der zur Zeit in den Standortlagern befindlichen Castorbehälter in den benachbarten Atomkraftwerken möglicherweise sicherer?

3. Umgehende Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte für die Atommülllager an den Standorten – im Konsens-Dialog mit der Bevölkerung! Dabei sind nicht nur die vom OVG Schleswig-Holstein genannten Mängel einzubeziehen (die sich auf das Jahr 2003 beziehen). Auch z.B. die Erkenntnisse aus Fukushima müssen jetzt endlich berücksichtigt werden.

4. Aufgrund der weitreichenden Fragestellungen, die sich aus dem Urteil von Schleswig ergeben, muss das Verfahren zum Endlager-Such-Gesetz jetzt endgültig abgebrochen werden.

5. Damit verbunden muss es jetzt endlich zu einem offenen gesellschaftlichen Dialog mit allen BürgerInnen und Verbänden über die Sicherheitsanforderungen und Kriterien für die Atommülllagerung kommen.

Weiteres zum Urteil des OVG Schleswig: siehe auch hier:

Atomgesetz Paragraph 9 (1a) schreibt vor: „Die Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben nachzuweisen, dass sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 für angefallene und in dem unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1a und 1b vorgesehenen Betriebszeitraum noch anfallende bestrahlte Kernbrennstoffe einschließlich der im Falle der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis). Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrunde liegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.“

Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

Mehr zum Thema Atommüll und Lagerung auf umweltFAIRaendern:

 

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