Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

AKW Brunsbüttel: Vom Rückbau und radioaktiven Problemen – Einwendungen werden erörtert

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
AKW Brunsbüttel: Der Atommüll aus Beton, Stahl und Brennelementen soll umgepackt werden und für weitere Jahrzehnte in Zwischenlager-Hallen gestellt werden. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall will das abgeschaltete AKW Brunsbüttel zurück bauen. Dazu braucht es eine umfassende Genehmigung, denn viele der Einrichtungen und Materialien in dem Atommeiler sind noch für Jahrtausende verstrahlt. Es braucht also hohe Sicherheitsstandards. Um die 900 Einwendungen sollen nun ab dem 6. Juli in Brunsbüttel erörtert werden. Der zuständige grüne Energieminister Robert Habeck will vor allem einen schnellen Abriss. Vattenfall – wirtschaftlich schwer angeschlagen – würde den gern preisgünstig haben. Örtliche Initiativen befürchten, dass der Abriss mit viel zu hohen Grenzwerten durchgewunken wird.

Kaum ein AKW hat mehr Probleme mit dem Atommüll als gerade Brunsbüttel. Der kommende Abriss macht diese nicht kleiner. Noch für viele Jahrzehnte wird der Atommüll in alten und neuen Zwischenlagern bleiben wo er ist: In Brunsbüttel.

Unterstützen und hinkommen: Der Erörterungstermin findet statt im Elbeforum Brunsbüttel, Von-Humboldt-Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ab 6. Juli 2015, 9.30 Uhr

Verrostete Atommüllfässer und ein Castor-Lager für hochradioaktive Brennelemente, dem im Januar 2015 die Genehmigung entzogen wurde, werfen schon aktuell erhebliche Sicherheitsfragen über die Lagerung des Atommülls auf. Weil es weder für leicht- und mittelaktive Abfälle ein betriebsbereites Dauerlager gibt und für die hochradioaktiven Abfälle noch nicht mal einen irgendwie benannten Standort, ist klar: Der Abriss des Atommeilers wird bestenfalls eine Umpack-Aktion und mit dem Abbau entstehen vor allem neue Atommüll-Zwischenlager, die noch weitere Jahrzehnte in Betrieb bleiben und überwacht werden müssen.

MELUR-Eroerterung-Brunsbuettel2015Mit dem nebenstehenden Bildchen (klicken zum vergrößern) aus dem „Leitfaden“ (PDF) macht das zuständige grün geführte Energieministerium in Kiel auf den Erörterungstermin in Brunsbüttel aufmerksam. Das könnte man gelinde gesagt als grobe Verharmlosung der bestehenden Probleme und Risiken bezeichnen. Allemal auch, weil schon in der Überschrift eigentlich deutlich wird, dass es auf lange Sicht keine „Grüne Wiese“ in Brunsbüttel geben wird, sondern auf Jahrzehnte ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und – einfach lesen – ein weiteres neues Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, genannt LasmA. Es ist schon verwundernd, dass in dem grünen Habeck-Ministerium niemandem dieser verharmlosende Unsinn zwischen Bild und Text auffällt.

Über eines der brisantesten Probleme sprechen derzeit offenbar weder der Energieminister Habeck noch die Betreiber Vattenfall gern. Mit keinem Wort geht Habeck in der o.g. (und am Ende dieses Beitrags zitierten) Pressemeldung auf das Problem mit dem nicht mehr genehmigten Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ein. Als eine der ersten Maßnahmen, bevor der eigentliche Rückbau losgehen kann, müssten die hochradioaktiven Brennelemente, die sich noch im AKW Brunsbüttel befinden, in Castoren verpackt und aus der Anlage geschafft werden. Da aber die Genehmigung für das Castor-Lager fehlt, ist derzeit unklar, wohin dieser Strahlenmüll eigentlich soll. Habeck hat das benachbarte Brokdorf ins Spiel gebracht, aber auch hier müsste – wenn Vattenfall diesen Weg gehen wollte – erst eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.

Weder Vattenfall noch das Energieministerium liefern dazu klare Aussagen. Hinzukommt, dass noch Atommüll aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von Deutschland zurückzunehmen ist. Nachdem Habeck für einen Teil der Castoren aus der WAA Sellafield das Lager in Brunsbüttel angeboten hatte, ist nach der Aufhebung der Genehmigung dort, von der Bundesregierung das Zwischenlager am noch in Betrieb befindlichen 20 km entfernten AKW Brokdorf ins Spiel gebracht worden. Sollte aber Vattenfall den Castor-Müll aus Brunsbüttel in Brokdorf unterbringen wollen, wäre das Lager in Brokdorf inkl. des dort bis 2021 noch produzierten Atommülls vermutlich zu klein.

Jenseits dieser Probleme zeigt sich mit Blick auf den kommenden Erörterungstermin in Brunsbüttel das ganze Desaster der Atommüll-Lagerung in bunter Farbenpracht. Weder bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, noch mit Blick auf die langfristige Lagerung ist irgendwas wirklich verlässlich und sicher geregelt.

Das zeigt sich auch in einem Bericht der SHZ über eine Veranstaltung von Vattenfall unter dem Titel „Klönschnack am Deich“. In der SHZ ist zu lesen: „Zwischenlager – aber ohne Erlaubnis“ und: „Vattenfall erwartet Abbruchgenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Februar 2016 / Experte kritisiert Regierungskurs“. Der „Experte“ ist der Geschäftsführer der GNS: „Ein Rückbau des Kernkraftwerks, so sagte der Entsorgungsexperte der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Dr. Hannes Wimmer, sei allerdings nur sinnvoll, wenn es ein Endlager für hochradioaktive Stoffe gebe.“

Wimmer ist einer von denen, die damit immer noch den Salzstock in Gorleben meinen. Erst vor ein paar Wochen hatte dieser Wimmer auch am AKW Krümmel auf einer Vattenfall-Veranstaltung über Gorleben geschwärmt.

In Brunsbüttel ist er laut SHZ mit folgenden Äußerungen aufgefallen: „Wimmer erinnerte an das Atomgesetz, das vom Bund nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werde. Darin sei festgeschrieben, dass der Kraftwerksbetreiber verpflichtet sei, die vom ihm erzeugten atomaren Abfälle schadlos zu entsorgen. Dem Bund sei dazu aber die Aufgabe übertragen worden, „die Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung der Atomabfälle einzurichten“. Dieser Verpflichtung sei der Bund bis heute nicht nachgekommen. Er sei immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Dabei sei auch Gorleben noch nicht endgültig vom Tisch. Gorleben sei nicht aus technischen Gründen gescheitert, sondern wegen „der weitgehend nicht vorhandenen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung“.

Wimmer weiter: „Einen Zick-Zack-Kurs der Politik können wir uns in der Endlagerung nicht mehr leisten.“ Es gehe nicht an, dass eine Bundesregierung etwas auf den Weg bringe, das dann von der Folgeregierung wieder gekippt werde. Dabei machten andere Länder wie die Schweiz, Finnland und Schweden vor, wie man es besser machen und längerfristig verbindlich planen könne.“

Ja, die Herren der Industrie haben es nicht leicht mit diesen Regierungen einerseits und dem dummen Volk andererseits, das einfach nicht die Akzeptanz beibringen will, wo die Wirtschaft doch das alles mit der Atomenergie und dem Müll so wunderbar im Griff und unter Kontrolle hat.

Wimmer geht von dem folgenden Szenario aus: „Der Redner ging davon aus, dass eine Standortentscheidung für ein Endlager frühestens 2031 getroffen werde, zehn weitere Jahre würden für die Genehmigungsverfahren ins Land gehen, ehe frühestens 2055 mit dem Bau begonnen werden könne. Die ersten Castoren könnten dann 40 Jahre später ins Endlager gebracht werden, so dass „der letzte Castor, wenn alles gut läuft, im Jahr 2100 unter der Erde verschwinden wird“. Wimmer weiter: „Solange wir kein Endlager haben, bleiben die Castoren hier!“ Er geht aber davon aus, dass schon in den nächsten sieben bis acht Jahren schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Wolfenbüttel eingelagert werden können.“

Der Kraftwerksleiter Knut Frisch berichtete laut SHZ: „Frisch hatte eingangs auf zwei Transport-Bereitstellungshallen verwiesen, die für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgehalten werden müssten. Dazu kündigte er für die Zeit vom 6. bis 8. Juli einen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel an. Die ersten leeren Castoren für die Aufnahme der Abfälle würden in Kürze in Brunsbüttel angeliefert. Im Kernkraftwerk an der Unterelbe seien nach Aussage von Knut Frisch derzeit 370 Mitarbeiter beschäftigt – 250 bei Vattenfall und 120 bei der Werksfeuerwehr und im Wachdienst. 60 Mitarbeiter seien schon jetzt für die Vorbereitungen des Rückbaus tätig. Dabei könnten sie auf die Erfahrungen von zwei Fachleuten aus dem Kernkraftwerk Stade zurückgreifen, die jetzt in Brunsbüttel im Einsatz seien.“

Dokumentation: „Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“

Datum 22.06.2015

KIEL/BRUNSBÜTTEL. Der geplante Rückbau der Kernkraftwerks Brunsbüttel geht in die nächste Etappe: Vom 6. Juli an findet im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ statt. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, diskutiert.

Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau„, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (22. Juni 2015). „Um den Atomausstieg unumkehrbar zu machen, müssen wir das Kernkraftwerk zurückbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, die auch Sorgen im Umfeld auslöst. Daher spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle.

Nähere Informationen zu dem Erörterungstermin enthält der „Leitfaden“, der auch zu finden ist unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150619_Eroerterungstermin_KKW_Brunsbuettel.html#

Der Leitfaden soll insbesondere Personen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen.

Hintergrund zum Rückbauverfahren:

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat Ende 2012 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Gesellschaft zahlreiche Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, u.a. einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreibergesellschaft hat außerdem die Genehmigung einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) beantragt.

Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das MELUR, nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit.
Im Anschluss reichten fast 900 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Menschen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich nicht vor 2017 entschieden werden.

Hinweis an die Medien
Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

 

Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Handlungsbedarf für rot-grünen Senat: 48 Atomtransporte durch Hamburg in drei Monaten

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-131Insgesamt 48 Atomtransporte haben zwischen dem 12. Februar und dem 6. Mai 2015 durch Hamburg stattgefunden. Davon waren 33 Transporte mit so genannten Kernbrennstoffen, darunter auch Plutonium in Form von zwei Transporten mit Mischoxidbrennelmenten (MOX) aus dem belgischen Dessel in das AKW Brokdorf. Das sind die zusammengefassten Ergebnisse einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, die hier als PDF online ist. Der neue rot-grüne Senat in Hamburg will per freiwilligen Verabredungen mit den Hafenunternehmen zu einem Ende der Atomtransporte kommen, heißt es im Koalitionsvertrag.

In vielen Fällen wurde auch Uranerzkonzentrat transportiert, das über den Hamburger Hafen aus Namibia, Canada oder Kasachstan kommt und z.B. in Frankreich für die Herstellung von Brennelementen vorbereitet wird. Insgesamt lagen am 6. Mai 34 Genehmigungen für den Transport von Kernbrennstoffen durch Hamburg vor.

Die Grünen – inzwischen am Hamburger Senat beteiligt und mit einem Umweltsenator Jens Kerstan ausgestattet – wollen mit den Hafenbetrieben zu einer Vereinbarung kommen, dass radioaktive Stoffe künftig nicht mehr umgeschlagen werden sollen. Im Koalitionsvertrag (PDF) heißt es in etwas schwierigem deutsch: „Transport und Umschlag von radioaktiven Kernbrennelementen: Der Transport und der Umschlag von radioaktiven Stoffen aus Zwecken oder für Zwecke als Kernbrennstoff ist bundesrechtlich abschließend geregelt und kann deshalb von Senat oder Bürgerschaft nicht einseitig beschränkt werden. Die neue Regierung wird allerdings bei relevanten Unternehmen darauf hinwirken, im Wege der Selbstbeschränkung auf den Umschlag und seeseitigen Transport derartiger Stoffe im und durch den Hamburger Hafen zu verzichten.“

Mal abgesehen davon, dass rot-grün Hamburg damit rot-grün Bremen widerspricht, die ein Verbot zumindest der Kernbrennstoff-Transporte über die Bremischen Häfen erlassen haben: Die Frage wird sein, was genau das obige jetzt eigentlich bedeuten soll und vor allem: Wann macht sich die Umweltbehörde daran, mit den Hafenunternehmen diese Dinge neu zu regeln?

Ein Teil des Uranerzkonzentrats wird nach der Aufbereitung in Frankreich in den deutschen Urananlagen in Gronau und Lingen weiter verarbeitet. In Gronau erfolgt bei der URENCO die Anreicherung, damit das Uran ausreichend spaltbar ist. In Lingen werden unter dem Dach der AREVA Brennelemente hergestellt. Beide Anlagen sind vom Atomausstieg nicht betroffen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen.

Atommüll bei Vattenfall soll besser geprüft werden

asse244_v-contentgrossDas haut um: Atommülllager sollen besser gesichert werden. Z.B. indem die Lagerplätze künftig genehmigt werden und die Fässer alle vier Jahre mal hochgehoben werden!  Im Vattenfall AKW Brunsbüttel (oder anderen AKW oder Atommülllagern) hatte man das bislang nicht gemacht. Dort hatte Vattenfall vor etwas über zwei Jahren beim Aufräumen im Keller ziemlich marode Atommüllfässer mit leicht- und mittleradioaktivem Inhalt gefunden, der seit den 70er Jahren dort vor sich hingestrahlt hatte. Weil die Strahlung für Menschen zu hoch war, mussten robotergesteuere Verfahren zur Untersuchung der unterirdischen Räume entwickelt werden. Fazit: 145 von 573 geprüften (!) Fässern waren stark beschädigt. Einige der insgesamt 632 Fässer konnten bislang gar nicht geprüft werden.

„Stärkere Kontrollen durch die Atomaufsicht. Mit strengeren Vorgaben für die Betreiber will Schleswig-Holstein die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erhöhen. Die Überwachung durch die Atomaufsicht setze künftig bereits beim Befüllen der Behälter ein, sagte Energieminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel. Die Lagerstätten sollen zudem künftig jährlich inspiziert, und alle vier Jahre sollen die Behälter auch von unten kontrolliert werden. Rostschäden ließen sich nach Einschätzung der Experten aber nie ganz verhindern“. So lautet die Zusammenfassung auf RTL.

Eine Expertengruppe – unter anderem mit Beteiligung von Michael Sailer vom  Öko-Institut – wurde von der Atomaufsicht in Kiel eingesetzt, die jetzt einen rund 140 Seiten starken Bericht vorgelegt hat, in dem auch beschrieben wird, um welche Arten von Atommüll es sich handelt: „Bericht zu Rostschäden an Atommüllfässern: Energiewendeminister Habeck erweitert Kontrollmechanismen“ (Der Bericht ist hier direkt zum download als PDF).

Der NDR berichtet: „Habeck machte deutlich, auch eine mangelnde Sicherheitskultur beim Betreiber Vattenfall habe zu den Mängeln bei Lagerung und Überwachung geführt. Um die neuen Regeln umzusetzen, muss Vattenfall nach Einschätzung von Jan Backmann, dem Leiter der Atomaufsicht, mit Kosten im Millionenbereich rechnen. Der Generalbevollmächtigte für Norddeutschland bei Vattenfall, Pieter Wasmuth, hofft darauf, dass sich die technischen Mittel zur besseren Kontrolle weiterentwickeln, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.“

Dass es verbesserte Maßnahmen im Umgang mit dem Atommüll in den Atomreaktoren gibt, ist natürlich gut und richtig. Dennoch kann man im Grunde nur den Kopf schütteln. Braucht man wirklich eine vermutlich hochdotierte Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Mitgliedern (siehe im Bericht), nur um festzustellen, dass man hin und wieder mal ein Atommüllfass hochheben sollte, um nachzusehen, ob vielleicht der Boden durchgerostet ist? Da hätte so ein Chef von einer Atomabteilung eigentlich auch selbst drauf kommen können. Da lässt sich irgendwie schon die Kritik aus der Opposition in Schleswig-Holstein ein wenig nachvollziehen. Der NDR berichtet u.a. von der Kritik an dem relativ geringen Erkenntnisgewinn. Allerdings: Bei der Sicherheit im Umgang mit Atommüll sollte es keine Abstriche geben. Und wenn man sich die „Handlungsempfehlungen“ ansieht, die ab Seite 105 – 118 gegeben werden, dann drängt sich auch die Frage auf: Wie kann so viel Regelungsbedarf übrig sein, wenn dieser Atommüll bereits seit 40 Jahren gelagert wird?

Dokumentation der PM der Atomaufsicht SH:

„KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck zieht aus den starken Rostschäden an Atommüllfässern weitere Konsequenzen. So sollen künftig zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. „Das ist für die sichere Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erforderlich“ sagte Habeck heute (29. April 2015) in Kiel, wo er den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Korrosionsschäden vorstellte.

Habeck hatte die Arbeitsgruppe im Oktober 2014 im Zuge der von der Atomaufsicht angeordneten Inspektion der Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt. Dabei waren schwere Korrosionsschäden an Fässern mit Verdampfer- und Filterkonzentraten festgestellt worden. In den Fässern werden Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke gelagert.

Habeck: „Zwischenlagerung ist noch Aufgabe für Jahrzehnte“

„Die Zwischenlagerung von schwach –bis mittelradioaktiven Abfällen ist in Schleswig-Holstein eine langfristige Aufgabe für die Betreiber und für das Land. Denn auch wenn das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad wie vorgesehen 2022 in Betrieb geht, wird die Einlagerung dort sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Durch den Rückbau der Atommeiler wird zudem weiterer Abfall hinzukommen“, sagte Minister Habeck. „Korrosion wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass solche erschreckenden Schäden wie in den Kavernen in Brunsbüttel nicht noch einmal auftreten.“

Die aus unabhängigen Sachverständigen vom Öko-Institut und dem TÜV Nord sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat bis zum März 2015 geprüft und beraten. Dabei hatte sie die Lagerung der Abfälle der drei Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie die Landessammelstelle in Geesthacht unter die Lupe genommen.

„Eine zentrale Ursache der Probleme war: Keiner hat die Zwischenlagerung der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle als eine langfristige Aufgabe wahrgenommen, weder die Betreiber noch der Staat. Vielmehr gingen alle davon aus, dass bald ein Endlager vorhanden sein würde. Nur, dass dieses „bald“ noch immer nicht da ist“, sagte Habeck. „Diese vermeintliche Perspektive auf ein baldiges Endlager führte zu Fehleinschätzungen. Zudem waren die Regularien für den Umgang mit den Rohabfällen auch nicht auf die zeitliche Dimension von Jahrzehnten ausgerichtet. Die Abfälle blieben länger in den Lager- und Aufbewahrungsstätten als geplant. Es fehlte an einer klaren Zäsur für eine Neubewertung.“

Sonderfall Brunsbüttel: In- und externe Kontrollmechanismen fehlten

Der knapp 140 Seiten starke Bericht weist auf, dass Korrosion als Alterungserscheinung bereits früh auftauchte. Der erste für Schleswig-Holstein bislang ermittelte Fall, bei dem Konzentrat austrat, datiert von 1979 in Brunsbüttel. Auch an anderen Standorten gab es Fässer mit Korrosionserscheinungen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war aber ein Sonderfall. „Die 2012 bis 2014 vorgefundenen Schäden heben sich von allen sonst anzutreffenden Korrosionserscheinungen quantitativ und qualitativ klar ab. 145 von 573 Fässern waren stark beschädigt“, sagte Habeck.

„Hier kamen eine Reihe von Faktoren zusammen. Nach dem abrupten Einlagerungsstopp für die Asse 1978 wurden die Kavernen kurzerhand zur Lagerstätte umfunktioniert. Eine Zustimmung der Atomaufsicht dazu war den Regularien entsprechend nicht notwendig und wurde nicht erteilt. Dass die Kavernen wegen der schlechten Zugänglichkeit schlecht zu kontrollieren und damit für eine langfristige Lagerung nicht gut geeignet waren, hat man nicht bedacht. Es gab keine regelmäßigen Inspektionen, sie waren auch gar nicht vorgesehen. Es gab auch von Anfang an praktische Probleme mit der Trocknung der Konzentrate, denen technisch nicht begegnet wurde. Hier kann man von Mängeln in der Sicherheitskultur bei den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel sprechen.“, sagte Habeck.

Die Atomaufsicht wurde erst beteiligt, wenn die Abfälle in förmlichen Verfahren endlagergerecht konditioniert – also für ein erwartetes Endlager entsprechend verpackt – wurden. Bis dahin war der Umgang mit den Rohabfällen allein der Betreibersphäre zugeordnet. „Insgesamt fehlten in Brunsbüttel in- und externe Kontrollmechanismen.“,

Habeck machte deutlich, dass von den korrodierten Fässern in den Kavernen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt ausging und ausgeht. „Allerdings gebietet es das Strahlenminimierungsgebot, den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Verrostete Behälter, bei denen Inhalt austritt, der aufwändig geborgen werden muss, sind unter diesem Aspekt sicherheitstechnisch nicht zu tolerieren.“

Überwachung der Atomaufsicht wird erweitert

Als eine Konsequenz kündigte der Minister an, die Überwachung durch die Atomaufsicht systematisch und umfassend zu erweitern. Den Handlungsempfehlungen des Berichtes entsprechend müsste die Kontrolle künftig bereits beim Befüllen der Behälter einsetzen. Es bedürfe zudem der jährlichen visuellen Inspektion in allen Lagerstätten, die Behälter müssten alle vier Jahre auch von unten kontrolliert werden. Bei der Nutzung oder Umnutzung von Räumlichkeiten für die Lagerung innerhalb des Kontrollbereichs soll künftig die Zustimmungspflicht der Aufsicht erforderlich sein. „Diese Maßnahmen werden wir mit den Betreibern erörtern und dann entsprechend umsetzen.“

Wie viel Zeit zwischen dem Abfüllen der Fässer und der endlagergerechten Konditionierung in Langzeitbehälter vergeht, soll künftig nicht mehr im Belieben des Betreibers stehen. Vielmehr soll eine Höchstlagerdauer in Abstimmung mit der Atomaufsicht, abhängig von Abfallart, -behälter und Lagerort, festgelegt werden.

Ein Lagerstättenkataster, das alle Abfälle erfasst, ist bereits im Zuge des Berichtes entwickelt worden. „Damit ist klar, was wo liegt und in welchem Zustand es ist. Das Kataster wird künftig fortgeschrieben und ausdifferenziert, damit wir als Aufsicht in der Lage sind, bei sich ändernden Randbedingungen – etwa bei weiteren Verzögerungen in der Endlagerfrage – schnell maßgeschneiderte Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Jan Backmann.

Der Bericht empfiehlt zudem neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine Stärkung der Rolle der im Auftrage der Atomaufsicht agierenden Sachverständigen. Zudem regt er an, unter anderem eine bundesweit einheitliche Atommülldatenbank zu schaffen und auf Bundesebene eine Informationspflicht der Betreiber festzuschreiben, die sicherstellt, dass bei Auftreten von Schäden die Aufsicht informiert werden muss. „Das werden wir im Bund in den entsprechenden Gremien anstoßen“, sagte Habeck.

Habeck bedankte sich bei den in- und externen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Sie habe unter großem Einsatz 40 Jahre Lagerungspraxis auf den Prüfstand gestellt. „In verhältnismäßig kurzer Zeit, neben allen fortbestehenden Aufsichtsaufgaben und mit einer gesunden Portion Selbstkritik. Es geht dabei nicht um individuelle Fehler und Schuldzuweisungen, sondern darum, das System zu verbessern. Schließlich müssen wir die sichere Zwischenlagerung noch für Jahrzehnte sicherstellen.

Datei ist nicht barrierefrei Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Kurzfassung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 620 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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