Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage

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Herr E.on (links) und der Kollege von RWE in der „Endlager-Kommission“

Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.

Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.

In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.

Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.

Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.

Folgen des Brunsbüttel-Castor-Urteils: Ärzte fordern AKWs und Zwischenlager abschalten

radioaktiv-07„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel endgültig aufgehoben hat, fordert die Ärzteorganisation IPPNW die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie die zuständigen Länderminister auf, den Atomkraftwerken unverzüglich die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Da die Zwischenlager alle baugleich sind, ist ihr Betrieb ebenso illegal wie der Betrieb des Zwischenlagers Brunsbüttel. Ohne sicheren Entsorgungsnachweis ist die fortdauernde Produktion von weiterem Atommüll nicht zulässig. Die Landesbehörden für die Atomaufsicht stehen in der Pflicht, die neun verbliebenen Atomkraftwerke sofort stillzulegen.“

Mit dieser Pressemitteilung reagiert die IPPNW auf das Brunsbüttel-Castor-Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen ein Urteil des OVG Schleswig bestätigt, nach dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben ist.

Weiter heißt es in der PM: “Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindliche Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz”, erklärte der Klägeranwalt Ulrich Wollenteit. In der Verantwortung stehen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, auf deren Gebiet noch Atomkraftwerke betrieben werden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die terroristische Bedrohung durch einen gezielten Flugzeugabsturz oder durch die Nutzung moderner panzerbrechender Waffen als realistisch angesehen. „Das Kartenhaus ist zusammengefallen. Die Aufsichtsbehörden können sich jetzt nicht mehr über die Fakten hinwegsetzen: Es gibt keine sichere Entsorgung des strahlenden Atommülls – weder in Zwischenlagern, noch in Langzeitlagern“, so Dr. Alex Rosen, stellvertretender IPPNW-Vorsitzender.

„Wir fordern Gleichbehandlung vor dem Gesetz: So wie Kohlekraftwerke stillgelegt werden können, so müssen jetzt auch Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ebenfalls muss eine neue offene Diskussion mit allen beteiligten Bürgern über alle Sorten des Atommülls geführt werden, den schwach, mittelhoch und hoch radioaktiven Atommüll. Das bisherige Konzept der Endlagerung, wie es in der Endlagerkommission verhandelt wird, ist damit obsolet“, so Rosen.“

 

Widerruf, sonst Klage: Das Castor-Lager an den AKWs Gundremmingen auf dem Prüfstand

bild_gundremmingen_05Wenige Wochen nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil wird die Initiative „Zwischenlager Forum“ Klage gegen das Atommülllager an den AKWs in Gundremmingen erheben. Darüber berichtet heute auch die Süddeutsche Zeitung. Das Forum will „den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers beantragen. Und für den Fall, dass das Bundesamt für Strahlenschutz diesen Antrag ablehnt, ist die Initiative wild entschlossen, Klage einzureichen.“

Die SZ berichtet unter anderem: „“Die süddeutschen Zwischenlager sind ja noch viel windiger gebaut und somit megagefährlich“, sagt Forum-Sprecher Raimund Kamm und fordert: „Die müssen sich jetzt bewegen.“ Nach Kamms Angaben sind in Brunsbüttel die Hallenwände 1,20 Meter stark und die Decken 1,30 Meter. Die bayerischen Lager hätten dagegen nur eine Wanddicke von 85 Zentimeter und eine Deckenstärke von 55 Zentimeter. Ein anderer Vergleich fällt ebenfalls eindeutig aus: Während in Brunsbüttel derzeit neun Castoren-Behälter gelagert werden, sind es in Gundremmingen 42. Jeder Behälter enthält 52 Brennelemente. Insgesamt gibt es in Gundremmingen 192 Castor-Stellplätze, damit ist es das größte dezentrale Zwischenlager Deutschlands.“

Im Unterschied zu dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das Lager in Gundremmingen bestandssicher genehmigt. Betreiber RWE gibt sich nach außen daher gelassen. Doch auch RWE-Sprecher Jan-Peter Cirkel spricht nur davon, dass das Brunsbüttel-Urteil „keine unmittelbare Konsequenzen“ für Gundremmingen habe und verweist auf laufende Nachrüstungen in Form von zwei zusätzlichen Schutzmauern an den Längsseiten, um die Halle gegen Terroranschläge zu schützen. Entscheidend dürfte nun sein, was die mittelbaren Folgen aus dem Brunsbüttel-Urteil sein werden. Und da könnte eine Klage für viel Wirbel sorgen.

Die SZ berichtet außerdem, dass die Frage der Nachrüstungen für den „Zusatzschutz an den bayerischen Zwischenlagern in Grafenrheinfeld (88 Castorplätze) und Ohu (152) “ noch offen ist: Die Genehmigungsverfahren laufen noch. Weitere Berichte gibt es auf BR und SWR. Auch die Augsburger Allgemeine greift das Thema auf.

Die AA schreibt: „Das Forum hält die Lagerung im Gundremminger Zwischenlager indes für viel zu gefährlich. „Notwendige Sicherheitshinweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Einstimmig haben die Mitglieder jetzt drei Forderungen beschlossen. So soll jetzt ein neues, weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. „Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein, jedoch in Bayern“, sagt Kamm. Zweitens fordern die Atomkraftgegner den Bau eines unterirdischen Endlagers. „Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schichten sein“, meint das Forum. Die dritte Forderung besteht darin, die Atommüll-Produktion sofort zu beenden. Da das Kernkraftwerk Gundremmingen auf absehbare Zeit keine Entsorgung habe, müsse der Betrieb sofort eingestellt werden. Gleiches, so Kamm, gelte im Übrigen für alle anderen Atommeiler in Deutschland.“

Forderungen, die sicherlich nicht nur in Bayern für viel Diskussionen sorgen werden.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der Initiative:

„Einstimmiger Beschluss im FORUM-Treff
Bürger werden Antrag auf Widerruf der Genehmigung des Gundremminger Atommüll-Lagers stellen

In der überfüllten abendlichen Versammlung der Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik wurde nach ausführlicher Diskussion einstimmig beschlossen: Die Lagerung des Atommülls im Gundremminger „Zwischenlager“ ist viel zu gefährlich. Notwendige Sicherheitsnachweise fehlen, dass der tödliche Atommüll auch bei einem Anschlag sicher eingeschlossen bliebe. Unsere Sorgen sind durch das höchstrichterliche „Brunsbüttel-Urteil“ vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Da die Bürgerinitiative keine eigene Klagebefugnis hat, bitten wir Nachbarn des AKW Gundremmingen den seit eineinhalb Jahren vorbereiteten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung zu stellen. Die Bürgerinitiative wird die fachliche und juristische Arbeit organisieren und bezahlen.

3 + 1 Forderungen wurden diskutiert und ebenfalls einhellig beschlossen:

1. Neues weniger gefährliches Zwischenlager bauen! Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein. Jedoch in Bayern!
2. Unterirdisches Endlager bauen! Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein bestmögliches unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
3. Atommüllproduktion sofort beenden! Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

+ 1 Energiewende nicht abbremsen sondern beschleunigen! Wir müssen und können die Atomkraftwerke schnell abschalten. Und wir müssen und können zum Schutz des Klimas gerade die Kohleverbrennung kontinuierlich verringern. Dafür muss endlich ernst gemacht werden mit der Verbesserung der Energieeffizienz. Wir können unseren Energie- und speziell auch unseren Stromverbrauch durch intelligenteres Verhalten und Einsatz moderner Technik stark verringern und dabei sogar unseren Wohlstand halten. Und wir können mit schwungvollem Ausbau gerade der Solar- und Windenergie zügig Richtung 100 Prozent Erneuerbare Energien fortschreiten. Die von der Großen Koalition beschlossenen kleinen Ausbaupfade für Solar und Wind schädigen unsere Umwelt, unsere Wirtschaft und unser Land. Im Jahr 2030 können wir, wenn wir sowohl die Risiken der alten Energien ernst nehmen wie die Chancen der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien nutzen, annähernd zu 100 Prozent unseren Strom aus Erneuerbaren Energien gewinnen. Das wird dann auch die kostengünstigste Stromversorgung sein. Denn Solar und Wind sind kostenlos und die Anlagen, um diese Naturenergie in Strom umzuwandeln, werden Dank technischer Fortschritte noch preiswerter. So machen wir unsere Energieversorgung enkeltauglich.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de
www.facebook.com/pages/FORUM-gemeinsam-gegen-das-Zwischenlager-eV/152276034836072

Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Der Atomenergie geht es an den Kragen. Das Brunsbüttel-Castor-Urteil sorgt für mächtigen Wirbel und könnte nun für einen schnelleren Atomausstieg sorgen. Schon vor einiger Zeit fragte umweltFAIRaendern mit Blick auf die Folgen des Schleswiger Richterspruchs: Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht? An vielen Atom-Standorten sind jetzt Klagen in Vorbereitung, die mit dem Urteil des OVG Schleswig im Rücken gute Chancen auf Erfolg haben.

Es wird heftig debattiert unter den Anti-Atom-Verbänden und -Initiativen und Anwälte sehen seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gute Chancen. Die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen hat bei den zuständigen Atombehörden im Bund und Ländern für große Ratlosigkeit gesorgt. Denn es sind nun deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomanlagen einzulösen und nachzuweisen.

Das ist nicht nur von erheblicher Relevanz für die Castor-Zwischenlager, sondern auch für die noch im Betrieb befindlichen Atommeiler selbst. Keines dieser AKWs hält den im Brunsbüttel-Urteil eingeforderten Maßstäben stand und auch noch so geheim durchgeführte (und damit gerichtlich nicht überprüfbare) Nachrüstmaßnahmen dürften daran nichts ändern. Schwerste Unfälle können nicht mehr als Restrisiko verharmlost werden, sondern müssen als ernstzunehmendes Risiko behandelt werden. Es geht direkt um Grundrechte, die nun zu schützen sind und die – wenn rechtlich überprüfbare Maßnahmen nicht mehr ausreichen – zur Abschaltung führen können.

Eine Klage zur Genehmigung des Castor-Lagers im abgeschalteten AKW Unterweser/Esenshamm steht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus. Es wird erwartet, dass auch dieses Gericht im Grundsatz dem Urteil aus Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht folgen wird.

In Gundremmingen, in Grafenrheinfeld, in Grohnde und Brokdorf werden derzeit Klagen entweder gegen die Castor-Standortlager oder direkt gegen die Atommeiler vorbereitet. Möglicherweise auch noch an anderen Standorten. Auch hier werden die nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen „Einwirkungen von außen“, also der Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen oder modernen panzerbrechenden Waffen im Zentrum stehen. Die Gutachterin im Schleswig-Prozess hatte mit ihrer Stellungnahme aufgezeigt, welch katastrophale Auswirkungen der Einsatz z.B. dieser Panzerfäuste haben kann und das Gericht ist dieser Darlegung in weiten Teilen gefolgt.

Dass die Behörden über diese Risiken Bescheid wissen, zeigt sich z.B. am AKW Brokdorf. Als Geheimschutzmaßnahme – und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit – wurden in Brokdorf auf den Dächern Gerüste installiert, die ganz offenkundig verhindern sollen, dass z.B. Hubschrauber dort landen können. So soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, dort einen Anschlag auf die Reaktorkuppel mit den hochradioaktiven Brennelementen zu verüben. Damit sagen die Behörden aber auch: Gegen den Einsatz von panzerbrechenden Waffen ist der Reaktor grundsätzlich nicht ausreichend von außen geschützt. Er könnte durchschlagen werden und es könnte in der Folge zu einer atomaren Katastrophe kommen.

Während bei den Castor-Hallen mit Beton-Härtungen oder zusätzlichen Schutzwänden im Geheimen versucht wird, zusätzliche Sicherheitsreserven zu erreichen, dürfte das bei den AKWs kaum möglich sein.

Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

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Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

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