Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.
Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen
Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?
Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.
Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.
Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.
Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.
Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!
Für die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel waren u.a. die Ausführungen der Sachverständigen Oda Becker maßgeblich. Sie hatte mit einer Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig dargelegt, wie erheblich die Gefahren durch (gezielte) Flugzeugabstürze und moderne panzerbrechende Waffen sind, die in der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist illegal. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren offenbar heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 bestätigt. Das teilte die Klägerin Anke Dreckmann gerade in einer Mail mit und schickte das nebenstehende Foto als Gruß. Das OVG hatte erhebliche Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen ausgemacht und die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aufgehoben. Das Urteil dürfte massive Auswirkungen auf die gesamte Atommüllentsorgung haben. Denn in der Sache läuft das Urteil darauf hinaus, dass auch alle anderen Standort-Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen enthalten.
Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) reagiert auf dieses Urteil: „“Mit dieser Entscheidung kippt das gesamte Lagerkonzept für hochradioaktiven Atommüll an allen Atomstandorten”. Zedel ist Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Endlager-Kommission des Bundestages.
Die am kommenden Montag tagende Endlager-Kommission dürfte mit diesem Urteil mächtig unter Druck geraten. Nicht nur das fehlende Endlager hat bislang die Entsorgungspolitik schwer belastet. Nun wird auch die Zwischenlagerung zur Farce.
Das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz und der Betreiber Vattenfall hatten nach dem Urteil des OVG mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht versucht, die nicht zugelassene Revision und Neuverhandlung durchzusetzen. Damit sind sie nun gescheitert. Die Atomaufsicht im grünen Energieministerium in Schleswig-Holstein hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, dass sie die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel im Falle, dass das OVG-Urteil rechtskräftig würde, per Notverordnung aufrecht erhalten wolle.
Will es schneller beim Atommüll – grüner Minister Habeck aus Schleswig-Holstein
Die Atommüll-Welt kann so einfach sein: „„Statt darüber zu lamentieren, was alles nicht geht und warum es länger dauert, sollten wir die Bedingungen dafür schaffen, dass wir im gesetzlichen Zeitplan bleiben“, sagte Habeck“, grüner Minister aus Schleswig-Holstein. Dabei wird er unterstützt von seinem grünen Amtskollegen aus Baden-Württemberg, Franz Untersteller. Nachzulesen in den Kieler Nachrichten. Anlass für diese Reaktion von Untersteller und Habeck dürfte sein, dass im Rahmen der Endlager-Kommission Anfang November von einigen Referenten Zweifel angemeldet wurden, ob der im Standortauswahlgesetz festgelegte Fahrplan für ein Atommüll-Endlager eingehalten werden könnte.
Außerdem verzögert sich die Inbetriebnahme des geplanten Atommülllagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad immer mehr, so dass in den Bundesländern an den Standorten mit stillgelegten AKWs neue Zwischenlager gebaut werden müssen. Erst vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung außerdem eingeräumt, dass es wohl doppelt so viel Atommüll geben wird, wie bislang zugegeben.
In den KN heißt es: „Die beiden Grünen-Politiker forderten den Bund auf, die Zeitplanung des beschlossenen Standortauswahlgesetzes einzuhalten. Dieses sieht vor, dass ab 2016 bundesweit ein Endlager gesucht und bis 2031 auch gefunden sein soll. In einem der dpa vorliegenden Brief an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) drücken Habeck und Untersteller ihre Sorge aus, dass möglicherweise nicht vor dem Jahr 2050 mit der Inbetriebnahme eines Endlagers zu rechnen sei. Im Frühjahr hatte Hendricks erklärt: „Wenn ich es realistisch sehe, kann mit der Einlagerung des Mülls nicht vor 2050 begonnen werden.“ Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hatte 2050 als frühestes realistisches Datum bezeichnet.“
Zwar ist die Sorge der Minister berechtigt, wenn man die Rostfässer nicht nur in Brunsbüttel betrachtet. Ob es aber hilfreich ist, jetzt Druck zu machen, wenn zahlreiche Fragen bzw. technische Probleme bislang überhaupt nicht geklärt sind? Erst vor wenigen Tagen hatten die Grünen selbst auf ihrem Parteitag gefordert, dass für den Ausbau des Schachts Konrad eine Neubewertung erfolgen müsse, um die Erfahrungen aus dem havarierten Atommülllager in der ASSE zu berücksichtigen.
Da geht es unter anderem um die Frage, ob und wie eine Rückholbarkeit der Atomabfälle eingeplant und ermöglicht werden könne. Auf diese Problematik hatte Habeck selbst vor wenigen Wochen in der Endlager-Kommission (PDF) hingewiesen.
Habeck und Untersteller stehen unter Druck, weil sie im Rahmen der Debatte um das Endlagersuchgesetz angeboten hatten, Castoren aus Sellafield und LaHague in ihren Bundesländern aufzunehmen, damit diese nicht erneut nach Gorleben müssten. Bis heute aber ist diese Frage nicht nur nicht geklärt (unter anderem weigern sich die Atomunternehmen, dafür die Kosten zu übernehmen).
So hat das OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben, weil etliche Sicherheitsnachweise entweder gar nicht oder sogar falsch erbracht worden sind. Derzeit wird auf das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts gewartet. Möglicherweise aber kann die weitere Lagerung nur per Notverordnungen stattfinden.
Die Atommüll-Zwischenlager an den Standorten haben außerdem befristete Genehmigungen und immer mehr wächst die Sorge, dass diese Frist nicht ausreicht, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Die Lager sind etwa um 2005 für eine Frist von 40 Jahren genehmigt worden. Wenn das Endlager frühestens 2050 kommen würde, müsste die Lagerfrist also verlängert werden.
„Hochradioaktiver Müll wird bisher vor allem im Zwischenlager Gorleben und an den Atomkraftwerken in Castor-Behältern zwischengelagert. „Zwischenlager dürfen nicht stillschweigend zu Endlagern werden“, sagte Habeck. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten sich bereiterklärt, einen Teil der von Deutschland in den kommenden Jahren aufzunehmenden Castoren aus Wiederaufbereitungsanlagen im Ausland zwischenzulagern“, berichten die KN weiter.