Grüner Parteitag: Mehr Realismus beim Atommüll ?

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Haufenweise Probleme mit Atommüll – auch im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

An diesem Wochenende findet in Hamburg die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen statt. Auf der Tagesordnung steht auch der weitere Umgang mit Atommüll. In vielen Bundesländern sitzen inzwischen grüne MinisterInnen in den zuständigen Atomaufsichtsbehörden. Die AG Schacht Konrad verweist heute in einer Pressemitteilung auf die vielfältigen „Bausstellen“ bei der ungelösten Lagerung radioaktiver Abfälle und auf „Widersprüche“ bei den Grünen im Umgang mit den wachsenden Problemen.

Zum Parteitag berichtete umweltFAIRaendern bereits hier: Grüner Parteitag: Kein Export von Atommüll aus Jülich in die USA?

zur aktuellen Debatte auch:

Dokumentation der PM von AG Schacht KONRAD; Links zu weiteren umweltFAIRaendern-Beiträgen eingefügt:

GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz heute in Hamburg: Mehr Realismus beim Atommüll ?

Die GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz, die heute um 17.00 Uhr in Hamburg beginnt, muss sich auch mit ihrem eigenen atompolitischen Erbe auseinandersetzen. Als Punkt 6 steht Schacht KONRAD auf der Tagesordnung und ein Antrag der grünen Atompolitikerin Sylvia Kotting-Uhl: Atomendlager „Schacht Konrad“ überprüfen mit zahlreichen Änderungsanträgen aus Niedersachsen. Außerdem beantragt die GRÜNE Landtagsabgeordnete Miriam Staudte aus Niedersachen „Keinen hochradioaktiven Atommüll ins Ausland verschieben – Export der Jülich-Castoren in die USA stoppen“ .

Mit dem rot/grünen Atomkonsens 2000 hatte die frühere Anti-Atom-Partei den Atomausstieg für erledigt erklärt. Der damalige GRÜNE Bundesumweltminister Trittin rechtfertigte fürderhin Castor-Transporte nach Gorleben und wirkte – wie mit der Atomwirtschaft vereinbart – an der Genehmigung von Schacht KONRAD mit. Aber überall wo die GRÜNEN in die Ländern Regierungsverantwortung übernommen haben und für die Atomaufsicht verantwortlich sicht, bricht sich die Erkenntnis Bahn, dass viele Probleme eben nicht gelöst und auch nicht einfach lösbar sind:

• Im Frühjahr 2014 listete ein Papier des Baden-Württembergischen Umweltministers Untersteller schonungslos viele der offenen Atommüll-Probleme auf.

• Der GRÜNE Umweltminister Habeck, der das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel großzügig für noch ausstehende Castor-Transporte angeboten hatte, mußte im Juni 2013 hinnehmen, dass das OVG Schleswig die Genehmigung für eben dieses Zwischenlager aufhob. Gleichzeitig wurden im Lager des AKW Brunsbüttel immer mehr rostige Fässer entdeckt.

• In der nordrhein-westfälischen Landesregierung müssen die GRÜNEN den geplanten Export von 457 Castoren mit hochaktiven Brennelement-Kugeln in die USA, den unbefristeten Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau und die unbefristete Genehmigung eines Lagers für als „Wertstoff“ deklarierten Uran-Müll mit verantworten.

• Der niedersächsische Umweltminister Wenzel übernahm nicht nur einen ganzen Strauß von ungelösten atomaufsichtlichen Problemen, sondern wurde auch mit neuen konfrontiert: Zum Gorleben-Streit und den Problemen bei KONRAD kamen etwa Rostfässer in Leese und die Alterungsprobleme in Grohnde und Lingen.

Während der GRÜNE Untersteller aber auf eine schnelle Inbetriebnahme und Erweiterung von KONRAD dringt, hat der GRÜNE Wenzel eine gebotene und im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte Neubewertung von KONRAD durchzusetzen. Ob und wie daraus eine konsistente GRÜNE Atompolitik werden kann, bleibt abzuwarten.

Noch mehr Atommüll in rostigen Fässern

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Es ist immer schlimmer als man denkt. Nicht nur im AKW Brunsbüttel lagern verrostete Fässer, aus denen der Atommüll teilweise hervorquillt. Wie das NDR Magazin Panorama (unter dem Link gibt es auch den Beitrag als Video) vorab meldet: „Fast 2.000 entdeckte Fälle von verrosteten oder anderweitig beschädigten Behältern mit Atommüll verzeichneten die Behörden in den vergangenen Jahren an deutschen Kernkraftwerken sowie in Zwischenlagern und Landessammelstellen. Die zuletzt im Kernkraftwerk Brunsbüttel entdeckten Rostfässer mit Atommüll sind demnach nur die Spitze des Eisberges.“ Mindestens an 17 weiteren Standorten wurden Atommüllfässer mit leichten oder schweren Beschädigungen gefunden.

Skandalös ist: „Obwohl das Problem der beschädigten Atommüllfässer seit Jahren bekannt ist, hat die Bundesregierung bis heute keine umfassende Übersicht über den Zustand der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland.“ Außerdem meldet Panorama: „Experten gehen davon aus, dass die Anzahl der beschädigten Fässer und Container mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen noch weitaus höher ist.“

„Michael Sailer, Atomexperte des Öko-Instituts, sagte Panorama 3: „Ich erwarte, dass man bei genauerer Inspektion in verschiedenen Lagern weitere Korrosionen findet. Aus meiner Sicht sehen wir bislang nur die Spitze des Eisbergs und wissen nicht, wie groß der Eisberg unter Wasser ist.““

Die Macht der Konzerne: Schadensersatzklagen, TTIP, Vattenfall und E.on

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Die Atomkonzerne überziehen die Bundesrepublik mit Schadensersatz-Prozessen zum Atomausstieg und versichern ohne rot zu werden: Aber natürlich stehen die zum Ausstieg und zur Energiewende. Besonders „reizend“ ist die – unter strikter Geheimhaltung stattfindende – Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington. Dort will der schwedische Staatskonzern „Investitionsschutz“ durchsetzen. Knappe 4,7 Mrd. verlangt das Unternehmen für die Abschaltung der Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel. Lachender zweiter im Boot: E.on. In Brunsbüttel ist E.on mit einem Drittel der Anteile beteiligt, am AKW Krümmel sogar zu 50 Prozent. Da die beiden Betriebsgesellschaften für die Atommeiler offenbar unter der Führung von Vattenfall mitgeklagt haben, dürfte auch E.on bei den SteuerzahlerInnen abkassieren, sollte das Schiedsverfahren erfolgreich sein. (siehe z.B. Rheinische Post)

Was derzeit im Rahmen von CETA und TTIP für die gesamte Industrie verhandelt wird und ihnen noch weit über die sonst schon bestehenden Eigentumsgarantien hinausgehende Rechte verschaffen soll, ist im Rahmen der internationalen Energie-Charta bereits Realität und könnte den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen hohe Kosten aufbürden. Siehe dazu auch die FR.

4,7 Mrd. Euro für die maroden AKWs Brunsbüttel und Krümmel? Wie eigentlich kommt Vattenfall auf eine derartige Summe? Wofür genau soll dieser Schadensersatz erbracht werden.

Ein Szenario: Im Sommer 2007 gehen beide Atommeiler durch Störfälle vom Netz. Brunsbüttel wird bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima nie wieder Strom erzeugen. Nach der Abschaltung im Sommer 2007 werden im Laufe weiterer Prüfungen etliche Mängel – z.B. mangelhafte Halterungen von Sicherheitseinrichtungen – entdeckt und müssten teuer ausgetauscht werden. Schon zu dieser Zeit, vor allem in den Folgejahren, wird darüber spekuliert, dass es mit der Wirtschaftlichkeit des eher kleinen Reaktors (770 MW) nicht sonderlich gut bestellt ist.

Viele Kosten – z.B. für Personal etc. – liegen fast genauso hoch wie beim erheblich größeren AKW Krümmel (1.400 MW). Hinzu kommt: Seit Betriebsbeginn Anfang der 70er Jahre ist das AKW Brunsbüttel wegen immer neuer Störfälle fast genauso viel abgeschaltet wie am Netz. Die Verfügbarkeit der Anlage ist über die gesamte Betriebsdauer extrem schlecht. Selbst die erhoffte Laufzeitverlängerung (Wikipedia) hätte daran nur unwesentlich etwas verändert, denn immer stärker machte sich die Liberalisierung der Strommärkte und die Energiewende bemerkbar.

Anders sieht es im deutlich jüngeren AKW Krümmel aus. Nach dem Trafobrand im Sommer 2007 versucht Vattenfall mit umfangreichen Reparaturen im Sommer 2009 die Anlage wieder ans Netz zu nehmen. Doch das wird zur Bruchlandung. Erst werden im Reaktorwasser Teile entdeckt, dann kommt es erneut zu einem Kurzschluss in einem Transformator. Außerdem stellt sich heraus, dass Vattenfall Auflagen nicht umgesetzt hat. Es werden Risse in Armaturen gefunden, die aufwendig saniert werden müssen. Doch in Erwartung der Laufzeitverlängerung will Vattenfall den Pannenmeiler wieder in Betrieb nehmen. Dabei ist auch Krümmel von zahlreichen Stillständen betroffen und dürfte kaum über eine Verfügbarkeit von ca. zweidrittel der Betreibszeit verfügen.

Bis Oktober 2010 galt der von der rot-grünen Regierung 2002 beschlossene Atomausstieg, nach dem über Restlaufzeiten die schrittweise Abschaltung der AKWs erfolgen sollte. Die 2009 ins Amt gekommene schwarz-gelbe Bundesregierung brauchte fast ein Jahr, bis sie dann neue Laufzeiten durch eine Erhöhung der Reststrommengen im Atomgesetz beschloss. Das währte nur kurze Zeit. Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 führte zunächst zu einem von der Bundesregierung verhängten Moratorium.

Theoretisch davon betroffen auch die AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die allerdings beide zu dieser Zeit nicht am Netz waren und zu dieser Zeit noch keine Anträge zum Wiederanfahren bei der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein gestellt hatten.

Wofür also will sich Vattenfall entschädigen lassen? Dafür, dass die Bundesregierung zunächst im Oktober 2010 die Laufzeit für beide Reaktoren um acht bzw. 14 Jahre verlängert hatte und dies per Atomgesetz im August 2011 zurücknahm?

Es geht um die nach dem alten rot-grünen Gesetz noch vorhandenen Reststrommengen der AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die im August 2011 per Atomgesetzänderung auf Null gesetzt worden sind. Der rot-grüne Atomausstieg hatte geregelt, dass diese Restrommengen ohne zeitliche Befristungen galten. Im Fall Brunsbüttel und Krümmel bedeutet das: Die jahrelangen Stillstandszeiten aufgrund des katastrophalen Zustands der beiden Schrottreaktoren spielte keine Rolle, die Reststrommengen blieben einfach erhalten. Auf diesen Unsinn der damaligen Regelungen hatte die Anti-Atom-Bewegung seinerzeit immer wieder hingewiesen, weil sie veraltete und marode Anlagen schützte.

Die Betreiber versuchten in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre Reststrommengen von neuen auf alte Atommeiler zu übertragen, scheiterten damit aber – auch im Fall Brunsbüttel – vor Gericht. Siehe Handelsblatt.

Vattenfall argumentiert, dass das Unternehmen auf diese rechtlich zugesicherten Reststrommengen vertraut und daher die Atommeiler mit hohem finanziellen Aufwand saniert habe. Schwerpunktmäßig war das vor allem für Krümmel noch relevant. Brunsbüttel stand damals mit nur noch einer eher geringen Reststrommenge da. Diese Reststrommengen in Verbindung mit den Kosten für Material, Beschäftigte, entgangene Gewinne etc. sind es, die die Schadensersatzsumme von Vattenfall ausmachen. Sicherlich nicht ganz falsch dürfte man liegen, wenn man von den 4,7 Mrd., die Vattenfall verlangt, ein Drittel für Brunsbüttel und zweidrittel für das AKW Krümmel unterstellt.

Da sind nun natürlich viele zentrale Fragen tangiert. Zunächst die zentrale Frage: War es rechtsstaatlich bzw. rechtlich einwandfrei, dass der Bundestag im August 2011 im Angesicht der Atomkatastrophe von Fukushima eine umfassende Neubewertung der Atomenergienutzung in Deutschland vornahm und für einige Atomkraftwerke zu hohe Risiken feststellte und diese sofort abschaltete? Und selbst wenn das so durch das internationale Schiedsgericht in Washington (und den zusätzlich laufenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht) bestätigt würde: Hat der Betreiber dennoch Anspruch auf einen Schadensersatz oder ist die Stilllegung der Anlagen als verhältnismäßig und im Sinne der Schutzziele der Verfassung (z.B. Unversehrheit des Lebens) vertretbar? Aber auch viele Fragen im Detail sind von möglicherweise milliardenschwerer Relevanz: Schadensersatz für den Atommeiler Brunsbüttel, der gar nicht mehr ans Netz sollte? Auf die SteuerzahlerInnen abgewälzte Kosten, die der Betreiber Vattenfall durch sein Missmanagement und die zahlreichen Pannen des Atommeilers Krümmel selbst verursacht hat? Da ließen sich eine Menge weitere Dinge auflisten.

Es wird in jedem Fall spannend – und möglicherweise verdammt ärgerlich – was da künftig in Washington und vor dem Bundesverfassungsgericht geregelt wird. Klar dürfte eins sein: Regelungen, wie sie mit dem Investitionsschutz derzeit international verhandelt werden, müssen definitiv vom Tisch. Dazu gehört auch: Die Bundesregierung sollte sich von der Energie-Charta, die jetzt schon für die Stromkonzerne derartige Rechte einräumt, schnellstens verabschieden!

Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll

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Vattenfall will 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz für die Schrott-Meiler Brunsbüttel und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

Alles TTIP oder was? Beim Geld hört der Spaß auf. Das gilt auch für die neue rot-grüne Regierung in Schweden. Die hat sich nun laut taz hinter die Forderung von Vattenfall gestellt, mit der der Konzern sich zu Lasten der bundesdeutschen SteuerzahlerInnen die Stilllegung der Schrottreaktoren Krümmel und Brunsbüttel vergolden lassen will. Insgesamt 4,7 Mrd. Euro verlangt der vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) dafür, dass die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima von Laufzeitverlängerung auf Ausstieg umschaltete.

Klaus Ernst von der Linksfraktion hatte die tatsächlich von Vattenfall geforderte Schadensersatzsumme mit einer Nachfrage zu der Schriftlichen Frage Nr. 9/119 in der letzten Woche ans Tageslicht gebracht:

„Frage Abgeordneter Klaus Ernst, Fraktion die Linke: Wie viel beträgt nach aktuellem Stand die Entschädigungszahlung, die der schwedi-sche Stromkonzern Vattenfall im ICSID-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs geltend machen will, und in welcher Höhe kämen ggf. Zinszahlungen hinzu?

Antwort der Bundesregierung: Vattenfall beziffert seine Klageforderung vor Steuern mit 4.675.903.975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor zuzüglich 4 Prozentpunkte).

Die taz informiert: „Der schwedische Staatskonzern beruft sich dabei auf die Investorenschutzklausel in der 1998 in Kraft getretenen internationalen „Energie-Charta“. Geklagt hat Vattenfall vor zwei Jahren vor dem zuständigen International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), einem zur Weltbank gehörendem Schiedsgericht in New York.“

Vattenfall hat Erfahrung mit derartigen Klagen: „Schon die erste solche Klage gegen Deutschland ging von Vattenfall aus: 2009 hatte das Unternehmen wegen des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg ein Verfahren vorm ICSID begonnen; dieses endete 2011 mit einem Vergleich vorwiegend im Sinne Vattenfalls.“

Atommüll-Alarm: Atommüll-Lager und Flugzeugabstürze – höhere Sicherheitsnachweise in Schleswig-Holstein erforderlich

radioaktivOffenbar mindestens in Schleswig-Holstein müssen für die Lagerhallen von Atommüll neue Szenarien in Sachen Sicherheitsauslegung beachtet werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zum Castor-Standortanlager am Vattenfall AKW Brunsbüttel, dass zu einer Aufhebung der Genehmigung führte, werden nun offenbar höhere Anforderungen bei den Sicherheitsnachweisen für den Neubau von Atommüll-Lagerhallen gestellt. Das gilt nicht nur bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch bei leicht- und mittelaktivem Atommüll. Direkte Auswirkungen hat dies demnach für die laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel und der Atomforschungsanlage in Geesthacht, der ehemaligen GKSS und heute von HZG betriebenen Anlage.

Ein ehemals bereits für Spätsommer/Herbst anvisierter Scooping-Termin im Rahmen des Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht ist inzwischen auf Anfang 2015 verschoben wird. Das ist auch einem gemeinsamen Newsletter im Dialogverfahren zwischen der HZG und einer Begleitgruppe zu entnehmen.

Ob diese Konsequenz aus dem Schleswig-Urteil zum AKW Brunsbüttel auch in anderen Bundesländern und den dort laufenden Genehmigungsverfahren gezogen wird, bleibt zu klären.

In dem Urteil des OVG Schleswig werden fehlende oder gar falsche Sicherheitsnachweise moniert, die zu einer Aufhebung der vom Bundesamt für Strahlenschutz Mitte der 2000er Jahre genehmigten Standort-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll führten. Insbesondere der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen sowie (gezielte) Flugzeugabstürze waren dabei in der Debatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das BfS und der Betreiber Vattenfall die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten wollen.

Als Reaktion auf das Urteil hatte das BfS allerdings auch darauf verwiesen, dass höhere Sicherheitsnachweise damals nicht durchgesetzt werden konnten, weil die Betreiber das verhindert hätten. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

 

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