Vattenfall-Konzern begrenzt Haftung beim Super-GAU

Vattenfall reduziert Verantwortung für Atomunfälle, Foto: zwiboe / pixelio.de

Der schwedische Staatskonzern Vattenfall wird im Herbst den zwischen der Konzernmutter und der deutschen Tocher Vattenfall Europa AG bestehenden Beherrschungsvertrag beenden – und sich damit als Konzern aus der Verantwortung vor Haftungsschäden für den Fall einer atomaren Katastrophe verabschieden. Welt online berichtet, dass dazu die in Berlin ansässige Vattenfall Europe AG – Deutschlands drittgrößter Stromversorger -umgebaut und zu einer GmbH wird. „In Zukunft, so teilte das Unternehmen mit, werde die AG auf eine bereits bestehende „Vattenfall GmbH“ verschmolzen.“

Wie es bei Vattenfall üblich ist, werden die eigentlichen Informationen – wenn überhaupt – eher am Rande genannt. Erst in der letzten Zeile der aktuellen Pressemitteilung erwähnt der Atomkonzern, diese erhebliche Veränderung.

Vattenfall behauptet, diesen Schritt vor allem aus steuerlichen Gründen zu vollziehen. Allerdings – so Welt online: „Dennoch glauben Beobachter, dass der Wegfall der Haftungsrisiken für den schwedischen Steuerzahler ebenfalls ein wesentliches Motiv für diesen Schritt ist. “ Das ist auch naheliegend, denn als der Beherrschungsvertrag im Jahr 2008 bekannt wurde, gab es riesen Ärger in Schweden. Dieser Konflikt war auch einer der Gründe, warum der damalige Vattenfall-Chef und ehemaliger Klimaschutzberater von Angela Merkel – Lars Goeran Josefsson – 2010 bei Vattenfall seinen Hut nehmen musste.

Denn ausgerechnet für die beiden Pannen-Meiler Krümmel und Brunsbüttel mussten nun die schwedischen SteuererzahlerInnen die Haftung übernehmen. Allerdings: Nach wie vor ist die Haftung der AKW-Betreiber für die Kosten einer atomaren Katastrophe ohnehin äußerst begrenzt und deckt nur einen Bruchteil der realen Kosten.

Welche Auswirkungen die Übertragung der beiden AKWs in eine Vattenfall GmbH im weiteren hat, wird erst einmal zu prüfen sein. Vattenfall erklärt zwar, dass „im Zuge der Umfirmierung der Vattenfall AG in eine GmbH ….“ das Stammkapital der Gesellschaft auf 500 Millionen Euro erhöht“ werde, also im Vergleich zur Vattenfall Europe AG nahezu verdoppelt.“

Aber nicht nur im Katastrophenfall ist dies bei weitem nicht ausreichend. Auch der bevorstehende Rückbau der beiden Atommeiler wird immense Kosten verursachen, über deren Höhe bis heute nur spekuliert werden kann. Für diesen Rückbau haben die Konzerne über Jahre hinweg Rückstellungen gebildet, die ihnen außerdem enorme Steuervorteile eingebracht hatten.

Was nun bei der Neureglung mit diesen Rückstellungen wird, ist vollkommen unklar. Kein Wunder also, dass das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium erklärte, sich die Auswirkungen der Neuregelungen bei Vattenfall detailliert schriftlich darstellen lassen zu wollen.

Laut Pressemitteilung von Vattenfall  werden von der Veränderung in Deutschland rund 340 MitarbeiterInnen betroffen sein. Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf die Vattenfall GmbH über.  Dabei sollen die Mitbestimmungsrechte laut Vattenfall nicht berührt werden. Das schwedische Unternehmen in einer schriftlichen Mitteilung: „Der Konzerntarifvertrag und sämtliche Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten fort.“ Ob das wirklich so ist, wird sich noch herausstellen müssen. Immerhin wird aus dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft, Tuomo Hatakka, durch den Umbau zur GmbH ein „Vorsitzender der Geschäftsführung“. Das verändert normalerweise die Mitbestimmungsrechte.

 

Atommüll-Schachereien zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel

Atommüll – und andere Probleme. Foto: Dirk Seifert

Die Atommüllentsorgung ist und bleibt ein Desaster. Weil im Atomkraftwerk Krümmel die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht ausreichen, wird diese Strahlenfracht seit Jahren in das AKW Brunsbüttel gekarrt. Ein weiteres Beispiel für die bis heute völlig ungelöste Entsorgung des Atommülls haben die Lübecker Nachrichten jüngst eher nebenbei in einem Artikel (3. Juni 2012) über das AKW Krümmel an die Öffentlichkeit gebracht. Darin heißt es: „In regelmäßigen Abständen wird in Krümmel der Inhalt von 12 bis 14 solcher 200-Liter-Fässer in einen großen, eckigen Container gefüllt. Zuletzt ist das 2011 geschehen, die nächste Umfüllaktion ist für Ende nächsten Jahres geplant. 15 Container stehen jetzt in einer Halle, bis sie auf Lastwagen nach Brunsbüttel ins Zwischenlager gebracht werden.“

Das nennt man Entsorgungsnotstand und das zeigt, wie seit Jahrzehnten mit dem anfallenden Atommüll umgegangen wird. Von einem Konzept, wie es Bundesregierungen und Atombetreiber immer wieder nennen, ist das weit entfernt. Damit die AKWs weiter ungestört Strom und vor allem Gewinne für die Betreiber produzieren konnten, wurde das Atommüll-Desaster mit immer neuen Improvisationen kaschiert. Selbstverständlich rechtsstaatlich abgesichert!

Die Anti-Atom-Initiative „Brokdorf akut“ hat aufgrund der Meldung in den Lübecker Nachrichten bei der zuständigen Atomaufsicht nachgefragt, ob die Informationen zutreffen und auf welcher Basis diese Atommülltransporte stattfinden.

Die Antwort der zuständigen Behörde ergibt folgendes: Bereits Mitte der 90er Jahre haben sich die von Vattenfall (bzw. damals noch HEW) betriebenen AKWs aufgrund von fehlenden Lagermöglichkeiten im AKW Krümmel darauf verständigt, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll – darunter auch kernbrennstoffhaltige Abfälle – im AKW Brunsbüttel einzulagern. Im Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel vom 22. Dezember 1999 heißt es auf Seite 3:

Einer der Gründe für den Entsorgungsengpass war offenbar, dass das ehemals von der DDR genehmigte und trotz gravierender Sicherheitsmängel auch in der Bundesrepublik noch weiter betriebene Atommülllager in Morsleben (ERAM) nicht mehr zur Verfügung stand. Denn entgegen den damaligen Sicherheits-Beteuerungen der Bundesumweltministerin Angela Merkel war es in Morsleben zu Deckeneinstürzen des Salzstocks gekommen und schließlich ist Morsleben per Gerichtsbeschluss geschlossen worden.

Geplant ist, sämtliche leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle künftig im Schacht Konrad zu versenken. Der ist zwar genehmigt, aber massive Sicherheitsbedenken bestehen bis heute. Und: Immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad verschoben. Derzeit ist die Rede davon, dass 2019 die Annahme von Atommüll starten könnte.

Auf Seite 4 des Genehmigungsbescheids, der die Einlagerung von Atommüll aus dem AKW Krümmel im Transportbehälterlager II am AKW Brunsbüttel erlaubt, heißt es:

Laut dem Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel zur Annahme von Atommüll aus Krümmel vom 26. November 2009, in dem im wesentlichen die Bestimmungen von 1999 bestätigt wurden, ist diese Genehmigung nunmehr bis zum 31.12.2014 befristet.

Für diese Genehmigung stellt die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dem Antragsteller eine Gebührenrechnung: „Die Genehmigungsgebühr wird festgesetzt auf 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert). Auslagen werden gesondert festgesetzt“, heißt es auf Seite 2.

Atomkraftwerke – Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein

Was tun, wenn es im AKW kracht? Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Betreiber von Atomkraftwerken müssen die Bevölkerung mit einem „Ratgeber“ über Maßnahmen zum Katastrophenschutz informieren. Darin müssen die Betreiber der Bevölkerung darlegen, was sie in dem Fall tun muss, wenn es zu einer atomaren Katastrophe kommt. Für die drei Atomkraftwerke in Schleswig Holstein finden sie diese Ratgeber als PDF hier: Ratgeber Katastrophenschutz AKW BrunsbüttelRatgeber-Katastrophenschutz AKW Krümmel (beide Vattenfall und endgültig stillgelegt) und Ratgeber Katastrophenschutz AKW Brokdorf (E.on). Sie finden die Ratgeber auch auf den Seiten von E.on und Vattenfall.

Alle drei „Ratgeber“ stammen aus dem Jahr 2008 und sind damit völlig veraltet. Schon damals war immer wieder kritisiert worden, dass die in diesen Plänen dargestellten Evakuierungszonen und die Maßnahmen für die Evakuierung völlig unrealistisch und mangelhaft wären. Spätestens aber die Katastrophe von Fukushima zeigt, dass die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland völlig an den möglichen Unfallereignissen vorbei gehen und zu kurz greifen. Das hat im April 2012 nun auch das Bundesamt für Strahlenschutz festgestellt. In einer Studie kommt das BfS zu dem Ergebnis, dass es Handlungsbedarf gibt.

Problematisch ist dies auch, weil in den noch in Betrieb befindlichen AKWs bis heute die laut Bundesumweltministerium erforderlichen Nachrüstungen nicht abgeschlossen sind. Beispiel: AKW Brokdorf und hier

Die neuen Entwürfe der Katastrophenschutzpläne für die AKWs Grohnde und Lingen liegen derzeit öffentlich zur Einsicht aus und sind im Internet einsehbar. Gegen den Plan für das AKW Grohnde können sie mit dieser Sammeleinwendung Widerspruch erheben.

 

RWE hat Anträge für Rückbau des AKW Biblis gestellt

Die beiden Blöcke des AKW Biblis. RWE hat den Rückbau beantragt. Foto: setcookie / pixelio.de

Die Atomaufsichtsbehörde in Hessen hat mitgeteilt, dass der Atomkonzern RWE den Rückbau der beiden stillgelegten AKW-Blöcke Biblis A und B beantragt hat. Damit ist das atomrechtliche Verfahren eingeleitet. Allerdings wird es sich noch über Jahre hinziehen: Bis Ende 2013 sollen laut dem hessischen Umweltministerium alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen von RWE eingereicht sein. Erst Mitte 2014 wird es dann im öffentlichen Gehnehmigungsverfahren zu einem Erörterungsterminkommen. Die Erteilung der Abbaugenehmigung sei Mitte bis Ende 2015 zu erwarten. Danach seien für den tatsächlichen Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Atomgesetz weitere zehn bis 15 Jahre zu veranschlagen. (siehe auch hier).

Noch für die nächsten Jahre werden in beiden Reaktorblöcken aktive Kühlsysteme und Sicherheitseinrichtungen in Betrieb bleiben müssen. Denn laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich werden bei der GNS derzeit lediglich rund 80 Castorbehälter pro Jahr hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier). Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wird in Biblis mit dem Abriss begonnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert. Auch in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel fehlen Castor-Behälter.

Immer deutlicher wird aber auch, dass die Entsorgung des Atommülls bis heute ungelöst ist. Beim Abriss werden großen Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atommüll anfallen. Für diese Abfälle soll der Schacht Konrad, genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministerium gibt es hier. Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke hat das Ministerium diesen Frage-und-Antwort-Katalog online gestellt.

Mit dem Antrag strebt RWE den vollständigen Rückbau der beiden AKW-Blöcke an. Damit hat der Konzern sich offenbar nun gegen den so genannten “sicheren Einschluss” entschieden. Dieser hätte bedeutet, einige Umbauten vorzunehmen, um die Reaktoren dann für einen längeren Zeitraum “einzumotten” (zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wolfgang Neumann (PDF).

Mehr Informationen zu ungelösten Atommüllentsorgung hat ROBIN WOOD in einem Infoflyer zusammengestellt. Den können sie hier zur Ansicht downloaden (PDF)  oder über info at robinwood.de bestellen.

Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

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