Atommüll, eine Kommission und Gorleben: Alles falsch gemacht?

In Berlin tagt die Atommüll-Kommission, angeblich auf dem Weg, ein „ergebnisoffenes Suchverfahren“ samt Alternativenvergleich für die dauerhaft möglichst sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle vorzubereiten. Ziel sei es, dieses in einem gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Doch ausgerechnet der seit jahrzehnten umstrittene Standort Gorleben ist weiter im Verfahren. „Alles falsch gemacht!“ stellt die Bürgerinitiative Lüchow Dannenberg daher fest und veranstaltet dazu am kommenden Samstag eine Tagung, an der auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

In einer Pressemeldung zu dieser Veranstaltung schreibt die BI Lüchow Dannenberg: „Über die Frage, was aus den Fehlern, die es in Gorleben gegeben hat und was nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages kommt, werden nun die Bundestagsabgeordneten Hiltrud Lotze (SPD), Eckhard Pols (CDU) und Hubertus Zdebel (Linke) mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) debattieren.

Eingeladen wurden auch die Kommissionsmitglieder. Landrat Jürgen Schulz wird die Seminarteilnehmer, Referenten und Parteienvertreter_innen begrüßen.

In der Kommission selbst geht es derzeit in die vorentscheidende Phase. Die Frage, ob die “Fehler”, die es in Gorleben gab, aufgearbeitet werden, ist dabei von erheblicher Bedeutung.“

Gorleben steht wie nur wenige andere Atomstandorte als Symbol für die heftigsten Auseinandersetzungen um die unverantwortliche Atomenergienutzung in Deutschland. Die größten Polizeieinsätze aus Anlaß der damaligen Castor-Transporte, keine Beteiligung der Öffentlichkeit, das außer Kraft setzen von Grundrechten und immer wieder Tricksereien und der Einsatz politischer Macht haben tiefe Spuren des Mißtrauens weit über die Region Gorleben hinaus hinterlassen. Gorleben sei politisch verbrannt, sagte Sigmar Gabriel zutreffender Weise vor einiger Zeit.

Die Glaubwürdigkeit des neuen Sucherverfahrens wird also in der Tat auch davon abhängen, ob und wie die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Nur so bestünde die Chance, dass diese in Zukunft nicht wiederholt werden. Und in der Tat: Es gibt kaum Anlaß, optimistisch zu sein, dass die laufende Kommission eine ehrliche Aufarbeitung der in Gorleben und anderswo begangenen Fehler, Ungerechtigkeiten, Diskriminierungen und Rechtsbrüche leisten wird. Eine wirkliche Fehleranalyse könnte nur zu dem Schluß kommen: Gorleben muss aus dem Verfahren genommen werden, wenn es gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens für die dauerhafte und möglichst sichere Atommülllagerung zu erreichen.

Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI betont: „“Diese ‘Fehler’ aber waren aus unserer Sicht nicht nur Fehler, sondern es handelte sich um einen politisch bewusst gesteuerten Prozess, Gorleben als Endlager zu realisieren, wobei die störende Öffentlichkeit, Klagen etc. ausgebremst wurden und stattdessen pseudowissenschaftlich die ‘Eignungshöffigkeit’ und später sogar die ‘Eignung’ begründet wurden – die Aktenlage ist erdrückend, eine große Hypothek und verstellt den klaren Blick auf die Nichteignung Gorlebens.”

Die BI setzt sich auch aktuell mit dem geplanten Leitbild auseinander, das in dem geplanten Bericht der Kommission enthalten sein soll. Siehe dazu hier mehr: Lernen aus Erfahrung?

Kommt ein Castor gefahren… Hochradioaktiver Erörterungstermin am Neckar

121213-KWO-Obrigheim
Jede Menge Atommüll beim Rückbau des AKW Obrigheim: Castoren mit hochradioaktivem Atommüll sollen zum AKW Neckarwestheim verschifft werden.

BUND Baden-Württemberg: „Schippert bald Atommüll über den Neckar? Zumindest hat das Landratsamt Heilbronn bereits ein Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb einer Umschlaganlage für Atommüll am Neckarufer eingeleitet und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) 10.000 Quadratmeter Wald roden lassen. Der BUND in Baden-Württemberg kritisiert das Vorgehen der EnBW: Der Konzern schafft Fakten, ohne dass eine Genehmigung für den Transport der hoch radioaktiven Brennelemente vorliegt. Außerdem lässt das Landratsamt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und keine alternativen Wege für den Transport des Atommülls prüfen. Der Erörterungstermin zur Umschlaganlage für Atommüll am Neckar findet am 20. Januar 2016 im Landratsamt Heilbronn statt.“

Das meldet der BUND in Baden-Württemberg heute auf seiner Homepage. Hintergrund für das kommende Verfahren ist der Rückbau des vor einigen Jahren stillgelegten AKW in Obrigheim. Weil der Betreiber E.on vor Ort den Bau eines Zwischenlagers sparen will, sollen Castor-Transporte mit hochradioaktiven Brennelementen zum AKW Neckarwestheim gebracht werden. Über alle weiteren Dinge ist auf der Homepage des BUND mehr zu lesen. Weitere Castor-Transporte wird es demnächst auch zum AKW in Philippsburg durchs Ländle geben. Atommüll aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague sollen dort eingelagert werden. Auch dafür wird in diesem Jahr noch ein Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

AKW Brokdorf: Atommüll-Zwischenlager muss auf den Prüfstand

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22
Sicherheit der Atommülllagerung ungelöst. AKW Brokdorf besser abschalten!

Gerade sorgt der schleswig-holsteinische Energieminister Robert Habeck im Kieler Landtag für eine Beratung, ob sieben weitere Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield künftig im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden sollen, da meldet die SHZ: „Zwischenlager muss auf den Prüfstand“. Die Gemeinde Brokdorf lehnt die zusätzlichen Castor-Behälter ab.

Die SHZ verweist auf einen Beschluss: „Schon im Oktober 2014 hatte die Gemeinde in einem Beschluss gefordert, dass in Brokdorf lediglich Brennelemente aus der Produktion vor Ort eingelagert werden dürften. Auf keinen Fall, so schrieb damals Bürgermeisterin Elke Göttsche an Minister Habeck, dürfe aus dem Zwischen- eine Endlager werden.“ Die Position hatte die Gemeinde vor wenigen Tagen erneuert.

Sogar die FDP meldet sich zu Wort, berichtet die SHZ. Der Brunsbütteler Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky wirft Habeck „unverantwortliches Handeln“ vor. Und Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf akut“ fordert: „Die Sicherheit des Zwischenlagers in Brokdorf muss erneut auf den Prüfstand“. Dabei verweist er auch auf das nur knapp 20 Kilometer entfernte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Für das baugleiche Lager dort hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig Anfang 2015 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel aufhoben. Seitdem darf dort kein zusätzlicher Atommüll eingelagert werden.

In einer PM hat die Initiative „Brokdorf akut“ den Minister Habeck aufgefordert, umfänglich für mehr Sicherheit und für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu sorgen. Dabei haben Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner nicht nur die WAA-Castoren im Blick, deren andersartiger Atommüll (Glaskokillen) neue Sicherheitsanforderungen stellt und aus ihrer Sicht auch die Nachrüstung einer so genannten Heißen Zelle erforderlich mache.

Angesichts der vielen Probleme mit der Atommülllagerung fordern sie, das endlich Schluss gemacht werden müsse, weiteren Atommüll zu erzeugen. Daher müsse das AKW Brokdorf sofort abgeschaltet werden.

 

Atommülllager: Mauern als Terror-Schutz

Mauer Reiner Flassig CC-by-sa 2.0de
Atommüll-Zwischenlager: Neue Mauern gegen den Terror. Foto: Reiner Flassig, CC-by-sa 2.0/de

An allen Atommüll-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen Genehmigungsverfahren bzw. Baumaßnahmen, um die Sicherheit zu verbessern. Das geschieht weitgehend im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Seit spätestens 2011 gelten neue Anforderungen für den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dabei spielt der Anti-Terror-Schutz eine herausragende Rolle, sowohl, was gezielte Flugzeugabstürze als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Auch am Castor-Zwischenlager in Ahaus steht die Genehmigung entsprechender Maßnahmen bevor.

Die Münstersche Zeitung berichtet vor wenigen Tagen über den Stand der Dinge. Demnach steht die Genehmigung für Nachrüstungen im Zwischenlager Ahaus kurz bevor. Da geht es um eine zusätzliche Schutzmauer, aber auch um Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass das Kerosin nach einem Flugzeugabsturz auf das Castor-Lager schneller abfließen kann.

Wann mit den geplanten Baumaßnahmen dann nach der Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz begonnen werden kann, ist offen, berichtet die MZ: „Aber auch danach könne nicht direkt vom Baubeginn gesprochen werden: „Ob dann die Bagger direkt anrollen, ist nicht klar“, so Rosen. „Die gesamten Arbeiten müssen ja auch nach der Genehmigung erst einmal ausgeschrieben werden“, erklärt er. Das sei jetzt noch nicht möglich. Denn: Aktuell wisse man ja noch nicht einmal, was genau in der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung stehen würde. Erst danach könne man den eigentlichen Bau der Schutzmauer vorbereiten. Doch selbst wenn die Arbeiten beginnen, werde nicht direkt sichtbar am BZA gebaut: Zunächst müssten erst einmal die geplanten Kerosinablaufkanäle in die Hallenwände gebohrt werden. Das geschehe von innen und sei von außen nicht zu sehen. Erst danach sollen die Vorarbeiten für die geplante, rund zehn Meter hohe Schutzmauer rund um das Atommüll-Zwischenlager beginnen.“ Mit dem Bau der Mauer soll noch 2016 begonnen werden.

Bei den Genehmigungsverfahren ist die Öffentlichkeit außen vor. Obwohl die Maßnahmen die Sicherheit der Zwischenlager erhöhen sollen weil offenbar mit deutlich massiveren Angriffsmöglichkeiten gerechnet wird, können betroffene BürgerInnen keinen Einblick in die geplanten Maßnahmen nehmen oder gar gerichtliche Überprüfungen auf den Weg bringen. Sämtliche Maßnahmen gelten im Rahmen der Terror-Abwehr als geheim. So ist eine sachverständige Überprüfung unabhängiger Experten nicht möglich. Behörden und deren Fachleute entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So wird eine öffentliche Sicherheitsdebatte unmöglich.

Nicht nur bei den Zwischenlagern stellt sich aber die Frage, ob die Maßnahmen ausreichen bzw. das leisten, was sie verhindern sollen oder ob nicht grundsätzlich über neue Formen der Zwischenlagerung nachgedacht werden muss. Das Problem wird besonders bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken deutlich. So wurden am AKW Brokdorf auf sämtlichen Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet. Die Behörden schweigen zu den Gründen für diese Maßnahme, aber es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, warum: Ein mit modernen Panzerfäusten ausgestattetes Terrorkommando soll daran gehindert werden, auf einem Dach direkt an der Reaktorkuppel zu landen.

Es ist logisch, dass die Behörden also davon ausgehen, dass ein solcher Angriff verheerende Folgen haben würde. Daher die Schutz-Maßnahme. Die Frage aber steht im Raum: Reicht das aus, um einen solchen Angriff zu verhindern? Könnte das Kommando nicht ebenso gut an anderen geeigneten Stellen in der Nähe landen? Das Problem wird klar: Wenn mit Sicherheitsnachrüstungen eine Abwehr gar nicht möglich ist, dann müssen die Reaktoren vom Netz. Genau darüber aber wollen die Behörden offenbar keine Debatte.

Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-23
Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

×