Atommüll-Zwischenlagerung und Risiko: Minister Habeck – „Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“

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Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.

„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.

Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.

Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll

Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.

Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.

Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.

Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.

Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.

Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später

Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.

Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.

Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar.  Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.

Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.

Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.

Atomland Niedersachsen: Atomaufsicht legt Tätigkeitsbericht vor

Atom-Standorte Niedersachen - NMU-2015
Atomland Niedersachsen. Die zuständige Atomaufsicht hat jetzt einen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kontrolle und Genehmigung der zahlreichen Atom(müll)-Anlagen vorgelegt. Die Karte aus dem Bericht zeigt die Standorte. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND haben alle bundesdeutschen Atomstandorte mit weiteren Informationen als Atommüllreport online.

Erstmals legt die niedersächsische Atomaufsicht im Umweltministerium einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Im Dezember 2015 veröffentlichte sie einen über 100 Seiten starken Bericht für das Jahr 2014. Damit will das Ministerium unter Leitung von Stefan Wenzel einen Beitrag zur „Förderung der Transparenz“ leisten, heißt es in der Pressemeldung zur Veröffentlichung. Insgesamt 20 Atomanlagen werden von dem niedersächsischen Ministerium überwacht. Dafür stehen lediglich 48 Stellen zur Verfügung, wie es in dem Bericht heißt.

  • Nach der Vorlage eines „Sorgenberichts“ – in dem alle Atommüllstandorte der Bundesrepublik ausführlich dargestellt wurden – haben Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND diesen Bericht mit weiteren Informationen als Atommüllreport online veröffentlicht.
  • Der Bericht der niedersächsischen Atomaufsicht ist hier auf umweltFAIRaendern online (PDF).

Zu den Atomanlagen in Niedersachsen – die in dem Bericht aufgeführt werden (Link zur PM des NMU) – gehören die noch in Betrieb befindlichen AKWs in Grohnde und Lingen (Emsland), die abgeschalteten Meiler in Lingen, Stade und Esenshamm (Unterweser). Außerdem die ebenfalls in Lingen befindliche Uran-Brennelementefabrik der AREVA, die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben (PKA), das (Castor-)Transportbehälterlager Gorleben sowie die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll in Lingen, Esenshamm und Grohnde. Außerdem der Siemens Unterrichtsreaktor 100 der Universität Hannover (SUR 100), das Abfalllager Gorleben, das Lager für radioaktive Abfälle Stade, das externe Zwischenlager Unterweser (LUW), Lager für radioaktive Abfälle auf dem Betriebsgelände nordwestlich des KKU (LUnA), das Zwischenlager Braunschweig der PTB, die Produktions- und Konditionierungsbetriebe für radioaktive Stoffe der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, Braunschweig (EZN / GE) sowie Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (LNI). Hinzu kommen die Atommüll-Lager in ASSE, Konrad (in Bau) und Gorleben.

Alle diese Anlagen werden von den lediglich 48 Stellen in fünf Referaten (was vermutlich ein paar mehr MitarbeiterInnen bedeutet, da Teilzeitstellen auf volle Stellen umgerechnet werden) überwacht. Hinzu kommt, dass diese MitarbeiterInnen – wie der Bericht ausführlich darlegt – in einem umfangreichen System zwischen Fortbildungen und Arbeitskreisen im Bund eingebunden sind. Für die Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten bedient sich die Atomaufsicht in den meisten Fällen externer Gutachter, z.B. vom TÜV Nord und anderen.

Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

Atommüll: 100 Jahre und mehr – sehr lange oberirdische Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter bei verlängerter Zwischenlagerung dicht? Diese und andere Fragen einer Langzeit-Zwischenlagerung untersucht eine neue Studie. Foto: GNS

Mit der „hypothetischen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle über einige hundert Jahre“ und den damit „verbundenen technischen und nichttechnischen Herausforderungen und Erfordernisse(n)“ befasst sich eine Studie des Öko-Instituts und des TÜV Nord im Auftrag der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages. In der Studie werden auch andere Staaten betrachtet, die – anders als offiziell in Deutschland (40 Jahre) – Zwischenlager-Zeiträume von 100 Jahren vorsehen, bevor eine unterirdische Verbringung vorgesehen ist. In der Zusammenfassung heißt es: „Eine derartige Langzeitzwischenlagerung ist eine grundsätzlich denkbare Strategie, die allerdings eine bewusste Entscheidung und Begründung voraussetzt. Sie ist keine Form der endgültigen Entsorgung, sondern verschiebt die Endlagerung in die Verantwortung zukünftiger Generationen.“

Die Frage, ob eine langfristige oberirdische oder oberflächennahe Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sinnvoll sein könnte ist nicht neu. Immer wieder ist z.B. intensiv über ein so genanntes „Hüte-Konzept“ diskutiert worden. Darin geht es kurz gesagt darum, durch ein Konzept der „betreuten“ Lagerung die Menschen auch über längere Zeiträume mit den Gefahren der Atommülllagerung derart zu „befassen“, dass sie sich dieser dauerhaft bewusst bleiben und entsprechende Technologien zur Kontrolle bewahren. Siehe dazu hier mehr.

Das jetzt vorgelegte „Gutachten zur Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle“ geht auf diese grundsätzlichen Betrachtungen nicht weiter ein, setzt sich aber mit den Anforderungen einer Zwischenlagerung von Zeiträumen über 100 Jahre auseinander. Ausdrücklich wird dabei daran festgehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die radioaktiven Abfälle langfristig unterirdisch einzulagern.

Auch wenn offiziell eine Langzeit-Zwischenlagerung nicht wirklich angestrebt wird: Immer mehr wird aber klar, dass die derzeit mit 40 Jahren geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern wird, da ein entsprechendes unterirdisches Lager vermutlich erst deutlich nach 2050 zur Verfügung stehen wird und die Einlagerung weitere Jahrzehnte beanspruchen wird. Dabei ist auch die Rede davon, dass ein solches Lager erst in den 2080ern in Betrieb gehen könnte und die Einlagerung noch bis ins nächste Jahrhundert andauern würde.

Die Frage, wie sich die derzeit eingesetzten Castor-Behälter und das darin befindliche radioaktive Inventar über Zwischenlagerzeiten von 40 und mehr Jahren verhalten werden, ist bis heute nicht ernsthaft untersucht. (Siehe dazu auch den obigen Link zum Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung). Vor diesem Hintergrund ist die neue Studie sicherlich auch in einzelnen Aspekten relevant, wenn es darum geht, was bei längeren Zwischenlager-Zeiten in Sachen Sicherheit erforderlich ist. Nicht nur bezogen auf die Behälter, sondern auch auf die Lagerhallen.

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