Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland – Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit

Über die internationalen Rechtsgrundlagen und „Noten“ in Sachen Atommüll-Rückführung aus der Wiederaufarbeitung (WAA) mit den Regierungen von Frankreich und England und zu den Lagerkosten für den Atommüll wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit einer Kleinen Anfrage Einzelheiten von der Bundesregierung erfahren. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen bis spätestens 2020 aus Frankreich und England zurück in die Bundesrepublik transportiert werden. Zdebel fordert im Zusammenhang mit den Castor-Rücktransporten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit an den ausgewählten Standort-Zwischenlagern.

Zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission: „Die Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente ist entsprechend dem Verursacherprinzip richtig. Diesen Atommüll nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben zu transportieren, ist ebenfalls zu begrüßen. Bei den nun kommenden Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung an den AKW-Standorten müssen das Bundesamt für Strahlenschutz nun auch die Öffentlichkeit umfassend beteiligen! Wer die Bevölkerung ausschschließt, muss sich nicht wundern, wenn es Widerstände gegen die Transporte gibt. Forderungen, das Sicherheitsniveau in den Standort-Zwischenlagern zu erhöhen, müssen jetzt endlich aufgegriffen werden. “

  • In Verbindung mit den Rücktransporten des Atommülls aus der WAA hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion die LINKE Sicherheits-Nachrüstungen an den Standort-Zwischenlager gefordert. Insbesondere die Nachrüstung von „heißen Zellen“ zur Reparatur defekter Castor-Behälter sei aufgrund der Besonderheiten der in Glas eingeschmolzenen radioaktiven Abfälle aus der WAA erforderlich. Auch Greenpeace hält diese Maßnahme für erforderlich. Siehe dazu: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
  • Auch in Bayern wird die Nachrüstung einer „heißen Zelle“ im Zischenlager des AKW Isar(Ohu) gefordert. Siehe aktuell die Süddeutsche.

Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager sollen die radioaktiven Abfälle aus der Auslands-Wiederaufarbeitung nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben rollen. Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern und massiven Widerstand aus Bayern ist vor wenigen Tagen ein Einigung erfolgt. Demnach sollen die Castor-Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs Isar/Ohu, Neckarwestheim, Biblis und Brokdorf verteilt werden.

Insgesamt 21 der Castoren mit Atommüll stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, die auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis und Isar/Ohu verteilt werden sollen. Fünf weitere Behälter kommen aus der WAA im französischen La Hague. Diese sollen in das Standort-Zwischenlager nach Neckarwestheim. Die Anträge der Standort-Betreiber sollen im Jahr 2016 gestellt werden. Bis 2020 soll der Rücktransport abgeschlossen werden. Die konkreten Transporttermine sollen von bilateralen Arbeitsgruppen jeweils mit Frankreich und England festgelegt werden.

Zu den Kosten der Atommülllagerung in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England, die von den Atomunternehmen zu zahlen sind, liegen der Bundesregierung laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel „keine Informationen“ vor. Auch zu den Vereinbarungen mit den Regierungen in Frankreich und England zur Rückführung der Atomabfälle per Castor-Transporten verweist die Bundesregierung auf Nachfragen zu den entsprechenden „Notenwechseln“ vor allem auf „Vertraulichkeit“. Diese Noten regeln u.a. die Rücknahmeverpflichtung der Atomabfälle durch die Bundesrepublik.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass gegenüber Frankreich mitgeteilt wurde, dass die ehemals in 2008 vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können. Dies habe man der französischen Regierung in „Verbalnoten“ am 27. Februar 2013 und am 1. Dezember 2014 mitgeteilt. „Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart“, heißt es dazu weiter. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass gegenüber England „in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht“ wurden. Mehr Angaben macht die Bundesregierung nicht und verweist auf die „Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen“.

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  • Anmerkung zur Tabelle: Neben dem Atommüll aus der Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus den bundesdeutschen Atomkraftwerken der Betreiber EnBW, E.on, RWE und Vattenfall enthalten die Castoren zwei Glaskokillen mit Atommüll aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum in Karlsruhe. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf  eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit: „Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen. Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen.“

Zur Abwicklung der Rückführung des radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gibt es „bilaterale Arbeitsgruppen“ jeweils mit Frankreich und England. Mit Frankreich bestehen zwei solcher Arbeitsgruppen, eine „hochrangige“ und eine „technische“.

Über deren Sitzungen und der Vertreter auf der bundesdeutschen Seite enthält die Antwort der Regierung einige Aussagen. Demnach hat die „hochrangige“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt am 26. November 2015 getagt. „Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen.“

Am 9. Juli 2015 hat die „technische“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt getagt, zu der auf „deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen“ waren.

Thema war „insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C-Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren.“

„Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren.“

Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

AKW-Brokdorf-Nov2015
AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

BI Lüchow-Dannenberg lädt ein: „Endlagersuche am Beispiel Gorleben: Alles falsch gemacht!“

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Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht entscheidet 1977 Gorleben zum Standort für ein Atommülllager. Bis heute führt diese Entscheidung zu schwersten gesellschaftlichen Konflikten. Foto: BI Lüchow-Dannenberg

Einer der Fehler der derzeit laufenden Arbeit der Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist: Gorleben ist weiter im Spiel. Wie das mit dem Anspruch, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager in Einklang zu bringen ist, fragen sich nicht nur zahlreiche Anti-Atom-Initiativen. Das gilt umso mehr, da eine Aufarbeitung des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie insgesamt völlig unterbleibt und nicht einmal der „verbrannte Standort“ Gorleben (Sigmar Gabriel) einer „Aufarbeitung“ unterworfen wird. Was Kommission und Gesetz nicht leisten, nimmt die BI Lüchow-Dannenberg nun selbst in die Hand.

Alles zum Thema Atommüll-Kommission und StandAG auf umweltFAIRaendern.

Im Januar wird unter dem Titel „Alles falsch gemacht! Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn. Und heute zwischendrin“ von der BI Lüchow-Dannenberg eine Aufarbeitung der Geschichte um den Standort Gorleben versucht. Bald 40 Jahre ist es her, dass Gorleben von niedersachsens CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in einem Federstreich und mit Zustimmung von SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt auserwählt wurde. Bis heute halten die mit dieser Willkür-Entscheidung verbundenen Konflikte an und habe über Jahrzehnte die Gesellschaft gespalten.

1977 wurde Gorleben als Standort für ein „Nukleares Entsorgungszentrum“ bestimmt. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes sollte die Suche nach einem Langzeitlagerstandort noch einmal ganz neu beginnen. Doch trotz geologischer Bedenken und gegen massive politische Gegenwehr blieb Gorleben weiter im Verfahren.

  • Welche Fehler wurden und werden von der Standortbenennung Gorlebens bis zur Verabschiedung des StandAG gemacht?
  • Welche Konsequenzen sind mit Blick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Atommüllpolitik daraus zu ziehen?
  • Wie geht es weiter mit der Atommüllpolitik nach dem Bericht der Kommission Ende Juni 2016?

Diesen Themen und Fragen wollen wir uns einen Tag lang widmen.
Alles Falsch! – Tagesveranstaltung, Sa. 23.01.2016 – 10.00h – 18.00h
„Kraftwerk“ Lüchow / Wendland, Programm, Referent_innen und alle Infos gibt´s hier

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