Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

Castor-Atommüll in Jülich: Erhebliche Kostensteigerungen

Weil der staatliche Betreiber im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich seine Hausaufgaben schlampig erledigt, müssen die SteuerzahlerInnen rund 130 Millionen Euro mehr zahlen, als erforderlich. 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern in Jülich nicht mehr ausreichend gesichert. Der Neubau einer Zwischenlagerhalle hätte die SteuerzahlerInnen nach Angaben des damaligen Vorstandschefs des Forschungszentrums, Achim Bachem, rund 220 Millionen Euro gekostet. Jetzt teilt die Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE mit, dass aktuell Kosten von insgesamt 350 Millionen veranschlagt werden, um einen sicheren Lagerzustand zu erreichen. Bislang ist offen, ob dies ein Neubau einer Lagerhalle, der Transport der Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA sein wird.

Zdebel hatte die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den Kostenplanungen für das Forschungszentrum Jülich im Zusammenhang mit den Planungen für die vom Land NRW angeordnete Räumung des derzeitigen Castor-Zwischenlagers befragt. In der Antwort teilt der parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium mit: „Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.“

Damit würden die aktuellen Kosten rund 130 Millionen Euro über den Kostenschätzungen aus dem Jahr 2011 liegen. Die Aachener Zeitung berichtete im Januar 2011: „Die weitere Lagerung von 152 Castor-Behältern mit Atommüll im Zwischenlager am Forschungszentrum Jülich (FZJ) würde Kosten von 220 Millionen Euro verursachen. Dafür wäre der Neubau einer Halle erforderlich, der alleine mit 40 Millionen Euro zu Buche schlägt, erklärte FZJ-Vorstandschef Achim Bachem gegenüber unserer Zeitung (Dienstagsausgabe). Das ist deutlich mehr, als die nordrhein-westfälische Landesregierung kalkuliert: Sie rechnet mit rund 182 Millionen Euro. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, deren Inhalt unserer Zeitung bekannt ist.“ (Siehe auch hier die Rheinische Post, Januar 2011)

 

Atommüll-„Endlager“ in Thüringen? Studie sorgt für Unruhe

WarnhinweisAtommüll-Alarm in Thüringen: „Auf der Suche nach einem Standort für ein deutsches Atommüll-Endlager sehen Wissenschaftler auch Thüringen als eine Option“, meldet die Thüringische Allgemeine und löst damit in allen politischen Lagern heftige Reaktionen aus. Anlass ist eine Studie über „Geologische Potentiale zur Einlagerung von radioaktiven Abfallstoffen unterhalb von stratiformen Salzformationen“, eine „Konzeptstudie für ein alternatives Endlagermodell“ von Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Prof. Dr. Gerhard Jentzsch und M. Sc. Thomas Ewert von der Universität Duisburg-Essen.

Der MDR hatte vorgestern bereits über diese Studie berichtet, die am 11. November als „Material“ auf der Homepage der Atommüll-Kommission (hier der Link zur PDF) veröffentlicht worden war: „Geologen bringen in einer Studie Thüringen als einen möglichen Atommüll-Endlagerstandort ins Gespräch. Ulrich Schreiber von der Universität Duisburg-Essen bescheinigt in dem MDR THÜRINGEN vorliegenden Konzept dem Thüringer Becken grundsätzlich „günstige Rahmenbedingungen“. Nach erster Analyse empfiehlt der Geologe, die Gebiete „zwischen Nordhausen und Duderstadt“, „nördlich und westlich von Mühlhausen“ sowie den „Raum Arnstadt und Stadtilm“ genauer zu prüfen.“

Weiter berichtet der MDR: „Das Thüringer Becken weist laut Schreiber die notwendigen Bodenschichten für ein Endlager ab etwa 1.000 Meter Tiefe auf. Außerdem gebe es Gebiete ohne sogenannte „tektonische Störungen“ im Boden und es habe in jüngerer Vergangenheit keine vulkanische Aktivität gegeben. Darüber hinaus verweist die Studie auf „eine geringe Besiedlungsdichte“ und „dennoch gute Anbindungen ans Bahn- und Straßennetz“.

Nach Angaben von Ulrich Schreiber habe er Thüringen jedoch nur beispielhaft ausgewählt. Mit weiteren geologischen Daten will der Geologe sowohl Thüringen als auch weitere Regionen wie das Fränkische Becken und die Schwäbische Alb genauer auf Endlagertauglichkeit abklopfen. Letztlich gehe es um die „sicherste und beste Lagermöglichkeit“, so Schreiber. Eine Region werde immer betroffen sein, da müsse dann auch offen über finanzielle Entschädigungen gesprochen werden.“

Reaktionen…

Der aus Thüringen stammende Linke-Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert reagiert mit einer PM unter dem Titel: „Unqualifizierte Verunsicherung für Thüringerinnen und Thüringer unter Deckmantel der Wissenschaft!“ Die Studie sei der „vierte vor dem ersten Schritt“, heißt es und: Die Linke lehne jede Vorfestlegung auf Thüringen ab.

Der MDR berichtet weiter: „Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund sagte, es handle sich um eine „Studie, also um eine Art wissenschaftlichen Debattenbeitrag“. Es sei aber fraglich, ob die zuständige Endlagerkommission des Bundes diese Sicht übernehme und ihre Kriterien ändere. Nach den bisherigen Thüringen ist nach den derzeitigen Kriterien kein geeigneter Standort für ein Atommüllendlager. (Fehler im Original!) Das Ministerium erklärte, dass der Duisburger Ansatz in Europa noch nie verfolgt worden sei. Der Eichsfelder CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Grund sprach von einem „absurden“ Gedanken. Angesichts bekannter Erdschläge wäre die Sicherheit nicht gewährleistet. Die Landtagsfraktion der Grünen kündigte Widerstand an und erklärte, dass sich die Standortsuche auch weiterhin auf Regionen mit Atomkraftwerken konzentrieren solle. Nur so ließe sich die Zahl der Atommüll-Transporte klein halten. Außerdem würden so diejenigen Bundesländer in die Verantwortung genommen, die auch von Einnahmen aus der Atomenergie profitierten.“ Und: „Mühlhausens Oberbürgermeister Johannes Bruns bezeichnete die Studie realitätsfern. „Eine dicht besiedelte Region für Atommülllagerung ins Spiel zu bringen, die von Schutzgebieten und sogar einem Unesco-Weltnaturerbe umgeben ist, das ist vollkommen unverantwortlich“, sagte Bruns. Er kündigte massiven Widerstand von Politik und Bürgerschaft an.“

Schwere Suche…

Mal abgesehen von der Dramaturgie („dem MDR vorliegendes Konzept“ – das Papier ist wie erwähnt online): Mit dem Standortauswahlgesetz wurde eine angeblich ergebnisoffene Suche nach einem geeigneten Standort für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle auf die Tagesordnung gesetzt. Bei allen gravierenden Mängeln und dem absurden Umstand, dass Gorleben als Standort weiter im Verfahren bleibt, wurde seitens CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP immer wieder betont, dass ganz Deutschland für ein solches Atommülllager in Frage komme. (Die LINKE hatte das Gesetz wegen seiner zahlreichen Mängel abgelehnt.) Der Spruch von der „weißen Landkarte“ machte die Runde (mit dem schwarzen Fleck Gorleben). Um einen möglichst sicheren Standort mit möglichst großer Öffentlichkeitsbeteiligung zu identifizieren, soll die seit dem Mai 2014 eingesetzte Atommüll-Kommission Sicherheitskriterien für ein solches Dauerlager entwickeln, das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zu einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zu einem solchen Standort machen.

Im Rahmen seiner Arbeit hat die Kommission vor wenigen Wochen mit unterschiedlichen Formaten einer Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. In der ersten Phase sollen unterschiedliche „Öffentlichkeiten“ ihre Vorstellungen zunächst insgesamt einbringen. In einer zweiten Phase soll dann ein Entwurf für einen Bericht der Kommission in die Debatte. Viel Zeit bleibt für dieses Verfahren nicht: Bereits Ende Juni 2016 soll der Bericht abgeschlossen sein und dem Bundestag und Bundesrat übergeben werden. Dieser Zeitrahmen ist aus Sicht des BUND völlig ungeeignet, um eine wirklich sinnvolle und angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Der Umweltverband fordert daher eine Laufzeitverlängerung für die Arbeit der Kommission.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind unter anderem auch die Atommüll-Regionen angesprochen, Standorte, an denen bereits heute der Atommüll zwischengelagert wird. Aber auch die möglichen Regionen für ein Dauerlager sind indirekt in der Einladung angesprochen. Die Kommission hatte die Einladung zur Beteiligung an alle Landräte in Deutschland verschickt.

Welche Regionen grundsätzlich in Frage kommen können, ist angesichts der in der Debatte befindlichen Formationen Granit, Salz und Tonstein grundsätzlich kein Geheimnis. Eine Studie der BGR hatte die möglichen Vorkommen ganz allgemein bereits vor Jahren zusammen gestellt. Mehr dazu in diesem Text: Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“.

Welche dieser Formationen aber möglicherweise für die dauerhafte unterirdische Lagerung von Atommüll in Frage kommt, hängt von den Kriterien ab, die an eine sichere Lagerung gestellt werden. Diese soll die Kommission entwickeln und dem Bundestag und Bundesrat vorlegen und später in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden.

Vattenfall und das AKW Brunsbüttel: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager beantragt

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Schön sauber und hoch radioaktiv: Atommüll-Castorlager am AKW Brunsbüttel. Nach der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung unternimmt Vattenfall nun den zweiten Versuch. Foto: Vattenfall

Vattenfall hat heute für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel einen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesamt für Strahlenschutz auf den Weg gebracht. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, nach dem die erste Genehmigung rechtswidrig erteilt worden war. Seitdem lagern die neun Castorbehälter nur noch auf Basis einer Duldung durch die Landesregierung in Kiel. Das Ministerium teilt mit, dass der jetzt von Vattenfall gestellte neue Antrag nicht die Aufnahme von Castoren aus der Wiederaufarbeitung beinhalte. Einige der insgesamt 26 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Aufarbeitung in Sellafield (GB) waren für eine Zwischenlagerung in Brunsbüttel in der Diskussion.

Der NDR berichtet hier über den Antrag. Vattenfall hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht, die unten vollständig dokumentiert ist. Wie es aus Sicht von Vattenfall zur Aufhebung der Genehmigung kam, erklärt das Unternehmen hier.

Die Kieler Atomaufsicht und ihr grüner Minister Robert Habeck reagierte mit einer PM. Darin heißt es: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.“

Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberverwaltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung aufgehoben, weil nach Auffassung der Richter zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder gar falsch erbracht worden wären. Auch stellte das Gericht höhere Schutzanforderungen für die betroffene Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Auseinandersetzungen um den Geheimschutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, kurz SEWD.

Immer mehr Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen finden im Bereich dieses Geheimschutzes statt und werden so der Überprüfung selbst durch Gerichte entzogen.

In der PM nimmt Habeck auch zu dem Zusammenhang mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel Stellung. Ohne neue Genehmigung darf Vattenfall derzeit keine Castorbehälter mit den hochradioaktiven Brennelementen aus dem Reaktorgebäude in das Zwischenlager stellen. Das könnte zu Verzögerungen führen. Allerdings: Noch ist der Rückbau nicht genehmigt und es hat zahlreiche Proteste gegen den Umgang des Ministeriums mit dem Verfahren gegeben.

Seitens der Atomaufsicht in Kiel heißt es: „Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung„, sagte Habeck.“

Unklar bleibt auch, wie es mit der Rücknahme des Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield weiter geht. Schleswig-Holstein hatte angeboten, einen Teil der Behälter aus Sellafield in das Castor-Lager in Brunsbüttel aufzunehmen. Dazu wäre aber eine weitere Genehmigung erforderlich, denn bislang dürfen die Castor-Lager ausschließlich für den Atommüll vor Ort genutzt werden.

Die Atomaufsicht weiter: „Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben„, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.“

Dokumentation

Pressemeldungen | 16-11-2015 | 10:57 AM

Vattenfall stellt Antrag auf Neugenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel

Vattenfall hat heute (16.11.2015) für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel einen Antrag auf Neugenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, eingereicht. „Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen. Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel endgültig bestätigt. „Wichtig ist dabei, dass beide Gerichte – weder das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht – nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben“, so Pieter Wasmuth weiter. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“

Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.

Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.

Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.

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