Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Zwei Castorbehälter für das AKW Krümmel

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Im Vattenfall AKW Krümmel sind zwei leere Castor-Behälter eingetroffen. Weitere 19 fehlen noch, um das Reaktorgebäude vollständig von der hochradioaktiven Fracht zu entleeren. Foto: Vattenfall, Castor im Zwischenlager Brunsbüttel

Das Vattenfall AKW in Krümmel hat am letzten Montag zwei leere Castor-Behälter für die bestrahlten Brennelemente per Bahn erhalten. Allerdings fehlen immer noch 19 solcher Behälter, um alle bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorgebäude zu entfernen und diese in das benachbarte Standort-Zwischenlager zu bringen. Weder von Vattenfall selbst noch auf der so genannten Dialog-Seite Perspektive Krümmel ist bislang über die Ankunft der beiden Castoren  etwas zu lesen. Allerdings berichten die Lübecker Nachrichten (kostenpflichtig) über dieses Ereignis.

Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen Zwischenlager in Jülich

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Statt Atomtransporte: Anti-Atom-Initiativen bauen ein neues Castor-Zwischenlager in Jülich. Foto: Silvia Gutermuth

Während sich Betreiber, NRW-Landesregierung und das Bundesforschungsministerium im Angesicht von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll vor allem mit der Frage befassen, ob das strahlende Material besser nach Ahaus oder gleich in die USA verfrachtet werden sollte, haben Anti-Atom-Initiativen aus dem Bündnis West-Castor am letzten Wochenende den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich begonnen. Verkehrte Welt, könnte man meinen.

Unter anderem die Aachener Zeitung berichtete über diese Aktion: „… mindestens 50 Teilnehmer aus ganz NRW, die im Blaumann mit Schutzhelm oder als „Atomianer“ in schwarzen Kutten mit dem gelb-schwarzen Warnhinweisdreieck vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen demonstrierten.“

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152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR Jülich lagern derzeit ohne erforderliche Genehmigung. Foto: FZ Jülich

Die brisante Fracht in Jülich lagert derzeit ohne ausreichende Genehmigung, wird nur noch geduldet. Der Grund: Der staatliche Betreiber konnte bislang nicht den Nachweis erbringen, dass der Erdbebenschutz für die Castor-Lagerhalle ausreichend ist. Die Genehmigung lief daher im Sommer 2014 aus und die Landesregierung in NRW ordnete die Räumung des Lagers in Jülich an, forderte vom Betreiber ein entsprechendes Konzept, wie das gehen könnte.

Offiziell stehen drei Varianten im Raum: Neubau einer Lagerhalle in Jülich, Transport der Castoren in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA. Betrachtet man die Dinge konkret, dann wird klar: Der Betreiber würde das strahlende Zeug am liebsten in die USA verfrachten. Dann wäre es auch für die „Endlagerung“ in Deutschland kein Thema mehr. Verhandlungen in diese Richtung führt das Forschungszentrum Jülich schon seit Jahren und hat vom Bundesforschungsministerium dafür einen dreistelligen Millionenbetrag bewilligt bekommen.

IMGP6537Weil sich aber der Widerstand gegen diese Exportpläne aus rechtlichen und grundsätzlichen Erwägungen heraus, eher verstärkt hat, steht nun offenbar der Transport dieser hochradioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus hoch im Kurs. Zuletzt hatte sich die Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag gegen Atommüll-Exporte ausgesprochen und dabei u.a. auch ein Verbot der Exporte des Jülicher Strahlenmülls in die USA im Blick.

Für die Zwischenlagerung in Ahaus sind entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt und spätestens Anfang 2016 wird mit den entsprechenden Genehmigungen zum Transport und zur Einlagerung in Ahaus gerechnet. Möglicherweise ab dem Sommer 2016 könnten die gefährlichen Frachten dann auf der Straße in Richtung Ahaus rollen.

IMGP6543Gegen derartige Atomtransporte von einer Zwischenvariante zur nächsten gibt es seit längerem massiven Widerstand. Der BUND NRW hat Klagen gegen derartige Transporte angekündigt und ein NRW- und bundesweites Bündnis hat Aktionen entlang der gesamten Transportstrecken in Aussicht gestellt. Sie fordern: In Jülich selbst muss ein neues und entsprechend gesichertes Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll gebaut werden. Eine Forderung, mit der die Anti-Atom-Gruppen sich eigentlich in bester Gesellschaft befinden: Im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung in NRW ist nachzulesen, dass Atomtransporte von Jülich aus nur in ein Endlager gehen dürfen. Das war/ist vor allem eine Absage an Atomtransporte nach Ahaus gewesen.

Vor diesem Hintergrund riefen die Anti-Atom-Gruppen also für den letzten Samstag zum Baubeginn für eine neue Zwischenlagerhalle in Jülich auf und machten sich munter an die Arbeit.

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses STOP Westcastor,

Aktion: „Bau eines symbolischen Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt am 24.Oktober 2015

Jülich/Würselen, 27. Oktober 2015:
Am 24. Oktober protestierten Atomkraftgegner*innen aus Jülich und Ahaus, sowie unter anderem auch aus Aachen, dem Ruhrgebiet und Köln gegen die immer noch ungeklärte Zukunft der 152 Jülicher Castoren. Mit dem Bau eines symbolischen „sicheren Zwischenlagers“ in der Jülicher Innenstadt verliehen sie der Forderung der Anti-Atom-Bewegung, am Standort Jülich ein neues, allen erforderlichen Sicherheitsansprüchen gerecht werdendes Zwischenlager zu konzipieren und zu errichten, Nachdruck!
Organisiert wurde die Aktion gemeinsam vom Bündnis gegen Castort-Exporte und STOP Westcastor.

Heiner Möllers aus Ahaus verwies in einer Ansprache darauf, dass nach dem ganzen Hickhack der letzten Jahre um den Verbleib der „Westcastoren“ Ahaus wieder auf die Agenda der Verantwortlichen gerückt sei und kündigte landesweiten Widerstand gegen entsprechende Transportabsichten an. Die Jülicherin Marita Boslar von STOP Westcastor sprach die Verantwortung des Forschungszentrums sowie die immensen Kosten, die das Abenteuer, Hochtemperaturreaktor in Jülich und Hamm erzeugten und weiter erzeugen, an.

Mit den Worten: „ Ich plädiere an die Jülicher Verantwortlichen, endlich den Neubau eines gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichertes Zwischenlager zu planen und mit dem Bau zu beginnen. Die Menschen in der Region haben ein Anrecht darauf!“ fasste Marita Boslar das Ansinnen aller Beteiligten, die diese Aktion einhellig als erfolgreich bewerteten, zusammen.

Kontakt und Infos:
• Mail: stop@westcastor.de
• Info: www.westcastor.de
• Flyer zur Aktion: http://www.westcastor.de/aktion_juelich.pdf
• Video von der Aktion: https://youtube/DM4SWNUKnio

Fehlender Terrorschutz: Neues Atommülllager für hochradioaktiven Abfall in Lubmin/Greifswald?

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Atommülllager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin: Nicht nachrüstbar?

Der Neubau eines Atommülllagers für hochradioaktiven Abfall könnte laut einem NDR-Bericht bei den EnergieWerkenNord (EWN) in der Nähe von Lubmin/Greifswald anstehen. Anlass dafür sind Sicherheitsmängel des existierenden Castor-Lagers. Einen Antrag für entsprechende sicherheitserhöhende Nachrüstmaßnahmen der bisherigen Lagerhalle 8 musste der Betreiber vor wenigen Wochen zurückziehen. Vier Jahre lang hatte der Betreiber vergeblich versucht, die erforderlichen Sicherheitsstandards durch Umrüstmaßnahmen zu erreichen. Dieser Versuch war aber gescheitert, so dass es nun zu einem Neubau kommen könnte. Bestätigen wollten weder der Betreiber noch das Bundesamt für Strahlenschutz derartige Pläne. Einzelheiten sind aufgrund des Geheimschutzes im Bereich der Terrorabwehr nicht zu erfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde betont, dass die Sicherheit derzeit mit „temporären Maßnahmen“ gewährleistet sei.

Der NDR berichtet auf seiner Homepage: „Das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird möglicherweise doch erweitert. Offenbar reicht das bisher geplante neue Sicherheitskonzept nicht aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nach Informationen des NDR für möglich, dass auf dem Gelände eine neue Halle für Behälter mit hochradioaktivem Abfall entsteht.“

Die laufenden Nachrüstmaßnahmen bei den Castor-Zwischenlagern beziehen sich auf Gefahrenanalysen in Sachen Terror-Abwehr und sind grundsätzlich unter Geheimhaltung gestellt. Für betroffene BürgerInnen besteht daher ein grundsätzliches Problem, die Behördenmaßnahmen z.B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Selbst Gerichte haben keine Möglichkeit, die Geheimschutzmaßnahmen umfassend einzusehen. Am AKW Brunsbüttel führte dies Anfang des Jahres dazu, dass das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Betriebsgenehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufhob. Dies war möglich, weil eine Klage noch die grundsätzliche Genehmigung angegriffen hatte und das Lager nicht abschließend rechtssicher war. Eine vergleichbare Klage steht noch für das Castor-Lager am AKW Esenshamm an. Dort muss das OVG Lüneburg noch entscheiden.

Das Bundesumweltministerium berichtet in allgemeiner Weise Anfang Februar 2012 über diese Nachrüstmaßnahmen und  ergänzte wenige Tage später: Sicherung der Zwischenlager und Hintergründe der erforderlichen Nachrüstung. Zur Erläuterung heißt es dort: „Unter Sicherung wird für alle kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) verstanden.“ Auch das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet auf seiner Homepage über diese geheimen Sicherungsmaßnahmen: Zwischenlager für Kernbrennstoffe: Prüfpunkt Sicherung. Außerdem finden sich zum Stichwort SEWD diese Hinweise auf der Seite.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind in der Halle 8 folgende hochradioaktiven Abfälle gelagert: „Aktuell befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 74 Castor-Behältern in Halle 8 des Zwischenlagers Nord:

  • 59 Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk (KKW) Greifswald
  • 6 Behälter mit Brennelementen aus dem KKW Rheinsberg
  • 4 Behälter mit Brennstäben aus Karlsruhe und dem Forschungsschiff „Otto Hahn“
  • 5 Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
  • Weitere Einlagerungen sind nicht vorgesehen.“

Das BfS teilt auf seiner Homepage den folgenden Stand der Dinge zum Genehmigungsverfahren mit: „Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord.

Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Ob es – wie der NDR schreibt – um eine Erweiterung geht oder möglicherweise „nur“ darum, dass die bisherige Halle bautechnisch nicht auf die erforderlichen Sicherheitsstandards umgerüstet werden kann, ist unklar. Weiter schreibt der NDR: „Sicherheitskonzept muss überarbeitet werden: Anlass sind neue Pläne des Betreibers – der bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN). Die EWN arbeiten an einem neuen Sicherheitskonzept, um die Halle 8 mit den 74 Castor-Behältern besser vor Terror-Attacken oder Flugzeugabstürzen und deren Folgen zu schützen. Auf diese erweiterten Sicherheitsmaßnahmen hatte sich der Bund Ende 2010 mit Ländern, Betreibern und Aufsichtsbehörden geeinigt. Einen ersten Bau-Antrag beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz vom Sommer 2011 haben die EWN in diesem Juli allerdings überraschend zurückgezogen, es ging um Nachrüstungen für die Castoren-Halle.“ Berichtet wird auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz Druck macht: „Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt sich mittlerweile ungeduldig: Auch wenn die Sicherung der Halle 8 durch „organisatorische und personelle Maßnahmen“ gewährleistet sei, erwarte man einen neuen Antrag. Neben einer Nachrüstung der bestehenden Halle sei dabei auch ein Neubau denkbar, heißt auf Anfrage des NDR.“

Auch im Forschungszentrum Jülich lagern derzeit 152 Castor-Behälter unter nicht ausreichenden Sicherheitsbedingungen. Das Land NRW hat daher die Räumung angeordnet. Derzeit prüfen die Betreiber, ob der Neubau einer Lagerhalle oder Atomtransporte nach Ahaus oder sogar in die USA erfolgen sollen.

Auch die Ostsee-Zeitung berichtet über diese Vorgänge um eine neue Lagerhalle und wie der NDR schreibt das Blatt auch über Reaktionen der Grünen in dieser Sache: „Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr warnt vor einem „Zwischenlager mit Endlagercharakteristik“. Weiter heißt es: „„Die Energiewerke Nord müssen die Karten auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit erklären, was sie mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin vorhaben“, fordert Suhr. Es wäre nicht hinnehmbar, „wenn jetzt über ein neues Antragsverfahren Bedingungen geschaffen werden, die aus Lubmin ein Zwischenlager mit Endlagercharakteristik machen“. Die Grünen haben jetzt eine umfangreiche Anfrage zum Thema im Landtag eingereicht und fordern Aufklärung.“

Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll

Finale_SaleLange hat die Atommüll-Kommission die Initiative des BUND debattiert, nun ist es beschlossen. Hochradioaktive Brennelemente auch aus Forschungs- und Versuchsreaktoren sollen generell künftig nicht mehr ins Ausland exportiert werden. Allerdings sollen Proliferationsaspekte und Aspekte der Spitzenforschung vom Gesetzgeber bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Der Beschluss ist zwar rechtlich nicht bindend; allerdings waren das Bundesumweltministerium und andere in die Debatte derart einbezogen, dass eine Nicht-Umsetzung auf gesetzlichem Weg nicht gerade ein Ausdruck von – sagen wir mal – Wertschätzung gegenüber der Kommission wäre.

Dem Beschluss zum Exportverbot widersprach der Wirtschaftsminister Duin aus NRW in Abwesenheit mit einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, der der Kommission zur Kenntnis gebracht wurde. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf die Exportverbotsregelung im Zusammenhang mit den 152 Castor-Behältern in Jülich, für die der staatliche Betreiber einen Export in die USA als eine von drei Varianten zur Räumung des dortigen Atommülllagers plant. Zunächst betonte der Minister in seinem Brief, dass er es nicht als Aufgabe der Kommission ansehe, sich zu dem Thema Atommüll-Exporte überhaupt zu äußern. Mit Blick auf die Castor-Behälter heißt es dann, dass dem Minister keine Erkenntnisse vorlägen, dass sich die Frage der Verbringung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA „alsbald nicht mehr stellt“, wie es in der Begründung zum Kommissions-Beschluss heißt. Die Option, so Duin, werde vom Betreiber weiterhin verfolgt.

Augenmerk lag auch auf dem Forschungsreaktor Garching, der immer noch mit hochangereichertem Uran betrieben wird und neben Materialforschung auch für die Herstellung von Medzinprodukten genutzt wird. Ein Export der Brennelemente ist derzeit nicht vorgesehen, aber die Betreiber wollen sich die Option für einen Export wohl nicht verschließen lassen. Notwendig wäre der aber nicht, da eine „direkte Endlagerung“ dieser Brennelemente durchaus möglich wäre.

Ebenso geht es um Atommüll aus dem Forschungsreaktor in Berlin. Bis 2016 werden die dortigen Brennelemente vertraglich geregelt in die USA transportiert (über Nordenham in die Savannah River Site, USA). Für die Zeit bis 2019, dann soll der BER endgültig stillgelegt werden, gibt es derzeit keine Verträge mit den USA, werden aber angestrebt. Zwingend wäre dieser Export aber ebenfalls nicht.

Mit 18:5 und einer Enthaltung stimmte die Kommission mehrheitlich für den folgenden Beschlussvorschlag: „Die Kommission 1. spricht sich für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus; 2. fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten, die zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung (insbesondere FRM II) Rechnung trägt.“

In der PM der Kommission heißt es: „Die Endlager-Kommission sprach sich zudem für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus. Mit klarer Mehrheit forderte sie die Bundesregierung auf, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“. Dabei müsse die Neuregelung dem Verbot der Weitergabe von kernwaffenfähigem Material Rechnung tragen und Spitzenforschung weiter ermöglichen, forderte die Kommission. Ihre Empfehlung fußt auf einem Bericht der Bundesregierung, der keinen Bedarf für Exporte hoch radioaktiver Abfallstoffe sieht.“

 

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