Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Nachgefragt: Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Atommüll in Jülich

Über eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung informiert die Homepage des Deutschen Bundestags. „Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage heißt es zur Erläuterung: „In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.

Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kern brennstoffen eingetretenist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atom-muell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-umgang-mit-kernbrennstoffen/).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).“

Grünbuch: Atommülllager – Gorleben und das Standortauswahlgesetz

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll? Mit dem Teil 5 setzen wir hier die Reihe zu den „dauerhaften“ Atommülllagern, den Stand der Dinge und die geplanten Kosten auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zu den Haushaltberatungen 2016 fort. Bislang einziger als Standort für hochradioaktive Abfälle benannt ist der Salzstock in Gorleben. Insgesamt 7,7 Mrd. Euro waren als Gesamtkosten bislang geplant. Wie sich diese Kosten mit Blick auf die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes seit 2013/4 festgelegte neue Suche entwickeln, ist offen.

Gorleben ist allerdings zumindest in Frage gestellt, nachdem es seit jahrzehnen Auseinandersetzungen und Widerstand gegen die willkürliche politische Entscheidung zur Benennung von Gorleben gekommen war und mit dem so genannten Standortauswahlgesetz (StandAG) 2013 nun offiziell eine „ergebnisoffene“ Suche eingeleitet wurde, die auch den Vergleich von alternativen Standorten beinhalten soll. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg informiert hier.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Nicht nur weil bislang rund 1,7 Mrd Euro für die Arbeiten in Gorleben ausgegeben wurden, gibt es an dieser Absichtserklärung massive Zweifel. Denn die Auseinandersetzungen um Gorleben hätten für einen anstrebten Neustart bei der Atommülllager-Suche auch zur Folge haben müssen, Gorleben auszuschließen. Das aber ist nicht geschehen.

Im Rahmen des StandAG arbeitet derzeit eine auch mit gesellschaftlichen VertreterInnen zusammengesetzte „Endlager“-Kommission mit der Aufgabe, dass StandAG zu überprüfen, Vorschläge für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche und wissenschaftliche Kriterien und Anforderungen für die Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Abfälle zu entwickeln. Nach den derzeitigen Planungen soll ein Bericht bis Ende Juni 2016 fertiggestellt sein und die Arbeit der Kommission beendet werden.

Sowohl das StandAG als auch die Kommission sind vor allem in der Anti-Atom-Bewegung heftig umstritten. Die Fraktion DIE LINKE hat das Gesetz wegen zahlreicher Beschränkungen und Mängel abgelehnt. Viele Gruppen und Verbände haben sich geweigert, unter den Festlegungen des Gesetzes mitzuarbeiten. Nicht nur die Kritik am Festhalten von Gorleben als Standort gehört zu dieser Kritik.

Mit dem StandAG sind die Erkundungs-Arbeiten in Gorleben eingestellt worden. Mit dem Land Niedersachsen ist ein Offenhaltungsbetrieb vereinbart, der den Betrieb in Gorleben vorerst darauf begrenzt, dass er künftig weiter zur Verfügung stände, sollte das neue Suchverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass Gorleben doch als beste Wahl anzusehen ist. Nach dem Stand AG soll ein Prüfung von wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Erst wenn Gorleben diese nicht erfüllt, könnte es zu einem Ausschluss aus dem weiteren Suchverfahren kommen.

In Verbindung mit dem StandAG und dem Standort Gorleben stehen die Rücktransporte von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castor-Behälter sollen nicht wie bislang in das oberirdische Zwischenlager nach Gorleben, um den Standort nicht weiter zu „zementieren“. Als Signal für den beanspruchten „ergebnisoffenen“ Neustart ist vereinbart, dass diese Castoren auf unterschiedliche Zwischenlager an den AKW-Standorten verteilt werden sollen. Bislang ist es zu keiner Lösung in dieser Frage gekommen, da sich einige Bundesländer wie Bayern weigern, eine Teil der Behälter anzunehmen.

E.on hat Klage gegen diese Passagen des StandAG eingereicht, weil das Unternehmen die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen will. Aus Sicht des Atomkonzern gibt es keine Gründe, warum dieser Atommüll nicht weiterhin nach Gorleben transportiert werden könnte.

Außerdem bereitet das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel große Probleme für die erforderlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit den WAA-Rücktransporten.

Die Zwischenlager für den WAA-Müll müssten aus Sicht von Hubertus Zdebel in jedem Fall nachgerüstet werden: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

m Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand Gorleben und das StandAG wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch über Gorleben und hier zum StandAG (beide Links als PDF)

 

 

Gorleben - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_1Gorleben - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_2Stand AG im Grünbuch

Stand AG - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_1Stand AG - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_2Stand AG - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_3

Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg

ra_ulrich_wollenteitÜbernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.

Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.

Außerdem zum Thema:

Atommüll-Castor-Lager Nord bei Lubmin: Geheime Anti-Terror-Sicherheits-Probleme

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Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle der EnergieWerkeNord bei Lubmin. Foto: EWN

Offenbar gibt es beim Atommülllager Nord in der Nähe von Lubmin an der Ostsee Probleme mit dem Anti-Terrorschutz. In dem dortigen Atommülllager befinden sich derzeit 74 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll (BfS).  Genaueres ist darüber nicht zu erfahren, weil es ja alles geheim ist. Jedenfalls hat der Betreiber Energiewerke Nord (EWN) einen Genehmigungsantrag zurückgenommen, der 2011 gestellt wurde und offenbar nicht umsetzbar ist. Doch keine Bange: Alles ist natürlich sicher, versichert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dafür gäbe es „ausreichende temporäre Maßnahmen“. Und der Rest ist Glauben und ein neuer Antrag des Betreibers Energiewerke Nord, der noch in diesem Jahr an das BfS gerichtet werden soll.

Die Welt berichtet über das Thema auch anlässlich eines Besuchs der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und schreibt zur Sache: „Die Energiewerke Nord (EWN) wollen noch in diesem Jahr ein neues Sicherungskonzept für das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald vorlegen. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Henry Cordes, am Mittwoch während eines Besuches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im stillgelegten Kernkraftwerk Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Teil des ursprünglichen Konzepts zum Schutz der Einrichtung vor Terrorangriffen hätte es vom Innenministerium in Schwerin wohl keine behördliche Zustimmung gegeben. Die EWN hatte ihren Vorschlag, der als „geheim“ eingestuft war, deshalb kürzlich zurückgezogen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Sicherungskonzept zu entwickeln.“

Die SHZ hatte zuvor mit Bezug auf die «Ostsee-Zeitung» berichtet: „Auch der Antrag aus Lubmin, den die EWN am 20. Juli zurückzogen, stammt aus dem Jahr 2011. Nähere Angaben zum Inhalt machten weder die EWN noch die Behörden. Vom Innenministerium hieß es allerdings, das nun zurückgezogene Sicherheitskonzept sei «in dieser Form nicht realisierbar» gewesen. Die EWN müssten nun ein neues Konzept erarbeiten. Wie das Innenministerium weiter mitteilte, sei die Sicherheit des Zwischenlagers aber durch «ausreichende temporäre Maßnahmen» gewährleistet.“ (siehe auch unten das BfS dazu)

Und die Welt schreibt: „Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Jürgen Suhr, bezweifelte dies: «Es wirft schon Fragen auf, wenn so ein Konzept nach vier Jahren zurückgezogen wird», sagte er. Die Gründe dafür müssten auf den Tisch kommen. Seine Fraktion will das Thema daher jetzt in einer kleinen Anfrage aufgreifen.“

Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin hat eine Genehmigung bis 2039. Ein „Endlager“ allerdings wird es bis dahin für diesem Atommüll nicht geben. Das soll laut Standortauswahlgesetz frühestens 2050 vorhanden sein – oder – wie viele Experten meinen – noch später. Die Welt berichtet: „Im Zwischenlager Nord sind abgebrannte Brennelemente aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg untergebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 2009 und 2010 zudem die Erlaubnis erteilt, in Glas eingeschlossenen Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und von einem Forschungsschiff in Lubmin zwischenzulagern.“ (Das Forschungsschiff war die von der Atomforschungsanlage GKSS entwickelte „Otto Hahn“.) Nach dem über Jahre immer neuer, zuvor nicht geplanter Atommüll in Lubmin eingelagert wurde, verspricht Hendricks jetzt: „Eine Erweiterung des Zwischenlagers sei nicht vorgesehen, versicherte die Ministerin.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt auf seiner Homepage zu dem Genehmigungsverfahren folgendes mit: „Aktuelle Genehmigungsverfahren – Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord“ und schreibt: „Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Na, dann hoffen wir mal, dass die temporären Maßnahmen funktionieren…

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