Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Was tun mit immer mehr Atommüll. In den Schacht Konrad soll der (vorerst) nicht. Wohin aber dann? BI LüDan fragt die Atommüll-Kommission. Foto: Dirk Seifert

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat heute auf das jüngst von der Bundesregierung unter Vorbehalt beschlossene Atommüll-Programm reagiert. Im so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) wird neuerdings davon gesprochen, hochradioaktive Abfälle gemeinsam mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll zu vergraben. Ob das möglich und sinnvoll ist, soll nun die „Endlager-Kommission“ weiter klären. Die BI verweist darauf, dass ein solches „Mischlager“ gänzlich andere Sicherheitsanforderungen an ein zu findendes Atommülllager stelle, als für ausschließlich hochradioaktive Abfälle. In einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, so die BI, wolle sie nun erfahren, „wie sie mit der plötzlichen Änderung ihres Arbeitsauftrages umgehen wird“ und bezeichnet es als ein „Unding, dass nach der Halbzeit der Kommissionsarbeit die Aufgabe der Kommission völlig neu ausgerichtet wird“ und wie die Kommission „unter diesen Vorgaben und mit dem engen Zeitrahmen zu akzeptablen Ergebnissen kommen“ will. Sie verweist auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre eine solche gemeinsame Einlagerung aus Sicherheitsgründen abgelehnt habe. Quo vadis Kommission? „Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission“ weiterlesen

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll in Jülich: Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernWas eigentlich treiben die Verantwortlichen des Forschungszentrums Jülich in Sachen sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll? Immerhin 152 Castor-Behälter befinden sich in Jülich sozusagen im Ausnahmezustand, weil der Betreiber bis heute nicht nachweisen konnte, ob das Lager ausreichend gegen die Folgen eines Erdbebens ausgelegt ist. Eine atomrechtliche Genehmigung gibt es schon seit dem Sommer 2013 nicht mehr, weil der Betreiber alle Fristen für die erforderlichen Nachweise überschritten hat. UPDATE 13/08/15: Nur noch „geduldet“ im Rahmen einer Verwaltungsanweisung des Landes NRW steht der Atommüll in Jülich. Mit dem Ablaufen der Duldung durch das NRW-Atomministerium im Sommer 2014 befindet sich die Lagerung der Atomabfälle möglicherweise im „rechtsfreien Raum“ bzw. in einem ungenehmigten Zustand. Das Bundesamt für Strahlenschutz – zuständige Genehmigungsbehörde für das Atommülllager – wartet bis heute, dass der Betreiber endlich neue Untersuchungen liefert.

Es ist im Grunde ungeheuerlich, was sich die staatlichen Betreiber in Jülich seit vielen Jahren leisten. Einer der Höhepunkte sicherlich die vertuschten Störfälle beim Betrieb des ehemaligen Atomreaktors AVR (PDF), aus denen der Atommüll in den 152 Castor-Behältern stammt. Aber auch das Genehmigungsverfahren für die Lagerung dieser Castoren hat es in sich: Jahrelang war absehbar, dass diese befristete Genehmigung auslaufen würde und ebenso klar war, dass eine Verlängerung nicht vom Himmel fallen würde, zumal sich die Sicherheitsanforderungen in den letzten Jahren erhöht haben. Zweimal verlängerte die Atomaufsicht in NRW die Notverordnung, nachdem die atomrechtliche Genehmigung ausgelaufen war. In der Hoffnung, der Betreiber würde beim Bundesamt für Strahlenschutz dafür sorgen, dass die erforderlichen Nachweise abgeliefert werden. Erst nachdem das auch im Sommer letzten Jahres nicht erfolgte, verfügte die Atomaufsicht, der Betreiber möge doch bitte die Alternativen zum weiteren Umgang mit – bzw. Verbleib – der hochradioaktiven Abfälle darlegen.

Auch das endete in einer Pleite: Nach einer externen Prüfung des wiederum verspätet vorgelegten „Detailberichts“ (PDF) durch das FZJ gab es massive Kritik. Der Bericht sei an vielen Stellen weder belastbar noch nachvollziehbar.

Bis heute wartet das Bundesamt für Strahlenschutz auf weitere Unterlagen vom Betreiber in Jülich. Auf der BfS Homepage ist das nachzulesen: „Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt oder dass es im Fall der Bodenverflüssigung nicht zu einer Überschreitung der Planungswerte nach §§ 49, 50 StrlSchV kommt.“

Obwohl die eigentliche atomrechtliche Genehmigungsfrist bereits im Sommer 2013 auslief, legte der Betreiber erst am 29. April 2014 eine „gutachterliche Kurzstellungnahme“ vor, die allerdings im „vereinfachten Verfahren“ den Nachweis der ausreichenden Erdbebensicherheit nicht erbringen konnte. Erst Anfang 2013, so die im Rahmen einer Anfrage nach Umwelt-Informations-Gesetz (vom BUND NRW, das Gutachten ist hier als PDF zum download) rausgerückte Stellungnahme, habe es erste Untersuchungen gegeben.

Da in Folge eines Erdbebens eine Bodenverflüssigung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde im Herbst/Winter 2013/2014 in „Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde BfS … ein umfangreiches Bohr- und Erkundungsprogramm mit Niederbringung von 4 tiefen Erkundungsbohrungen und 15 Drucksondierungen in unmittelbarer Nähe zum Gebäude 12.6 durchgeführt…“.

Die Ergebnisse wurden von einem eingeschalteten Gutachter ausgewertet. Da es im  „vereinfachten Verfahren“ Lücken beim erforderlichen Nachweis in Sachen Bodenverflüssigung gab, wären also weitergehende genauere Untersuchungen erforderlich. (Siehe S. 2)

Hier allerdings muss es wiederum zu einem Problem gekommen sein. Denn im Bericht vom 31. Oktober 2014 zu den Handlungsmöglichkeiten für einen sicheren Verbleib der Castor-Behälter schreibt das FJZ an die Atomaufsicht in NRW in Sachen Erdbebenauslegung: „Allerdings hat das BfS mit Schreiben vom 19.09.2014 /3/mitgeteilt, dass die vom Sachverständigen des Forschungszentrums Jülich ermittelten Ausgangsparameter für die Bodenverflüssigungsnachweise nicht akzeptiert werden.“ Danach wird von „Neuland“, von „keinen ausreichenden Erfahrungen“ und darüber, dass es „offener denn je“ sei, „ob der sicherheitstechnische Nachweis der Standsicherheit im Lastfall Erdbeben überhaupt erbracht werden kann“ gesprochen. (Seite 4, Detailbericht, s.o.)

Was genau da zwischen dem FZJ und seinem Gutachter auf der einen und dem BfS auf der anderen Seite schief gegangen ist? Wissen wir nicht. Was seit dem passiert ist? Wissen wir nicht! Klar ist aber: Noch immer wartet das BfS wie oben dargestellt auf neue Unterlagen vom Betreiber des FZJ zur Frage der Erdbebensicherheit.

Und noch immer heißt es seitens der Behörden: Eine Entscheidung, was mit dem Atommüll passieren soll, habe der Betreiber zu treffen. Jeder Würstchenbudenbesitzer würde sich über soviel staatliche Geduld dankbar zeigen.

Ungenehmigter Zustand – Atommülllager im rechtsfreien Raum?

UPDATE 13/08/15: Bedeutsam aber ist die eingangs genannte Strafanzeige von Rainer Moormann, einem ehemaligen Mitarbeiter im FZJ. Er hat „wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff … unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich)“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet. Ausführlich legt er in seiner Begründung dar, welcher möglicherweise absichtlich herbei geführter Versäumnisse bzw. Handlungen sich die Betreiber bedient haben, die nun zu diesem „rechtsfreien“ Zustand bei der Lagerung der hochradioaktiven Abfälle führen. Spätestens seit dem 2. Juli 2014 ist dieser Zustand eingetreten, so Moormann, weil die bisherige Duldung nicht verlängert wurde und durch eine Räumungsanordnung ersetzt wurde. Diese ist aber wegen zahlreicher Gründe nicht durchführbar – vor allem aber auch, weil der Verladekran in der Lagerhalle in Jülich bis Ende 2016 wegen Mängeln nicht einsetzbar ist. Auch hier fehle derzeit die atomrechtliche Zulassung.

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Schluss mit Atommüllschieberein: Jülicher Castoren dürfen nicht in die USA

Noch immer ist ungeklärt, was mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich weiter passieren soll. Aus Anlass des Besuches von Tom Clements, Direktor der US-amerikanischen atomkritischen Nichtregierungsorganisation Savannah River Site Watch (SRS Watch), aus South Carolina, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Atommüll-Kommission des deutschen Bundestags Stellung:

„Für die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls in den 152 Castor-Behältern in Jülich muss es eine Lösung vor Ort geben. Statt auf Atomtransporte und Atommüllexporte zu setzen, sollten endlich Betreiber und Behörden alle Kraft darauf verwenden, schnellstens Maßnahmen in Jülich vorzubereiten. Nachrüstungen des bestehenden Castor-Lagers in Jülich und ein Neubau einer Lagerhalle müssen vorrangig in Angriff genommen werden“, forderte der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. „Ein Export in die USA kommt ohnehin nicht in Frage, weil dieser nach dem geltenden Atomgesetz rechtswidrig wäre. Wenn nun selbst US-Behörden klarstellen, dass das hochradioaktive Material in Jülich für Atomwaffen kein Risiko darstellt, fällt auch das letzte Argument der Betreiber für derartige Planspiele.“

Zdebel verweist auch darauf, dass in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission derzeit über ein umfassendes Export-Verbot beraten wird, mit dem klargestellt werden soll, dass z.B. der Jülicher Atommüll nicht ins Ausland gebracht werden kann. „Für die Atomabfälle, die in Deutschland verursacht wurden, muss auch bei uns eine sichere Lösung zur Lagerung gefunden werden. Das muss auch der Grundsatz bei den Beratungen in der Atommüll-Kommission werden.“

In Richtung der zuständigen Landesbehörden in NRW sowie an das federführende Forschungsministerium in Berlin sagte Zdebel: „Es ist höchste Zeit, dass endlich die US-Option definitiv beerdigt wird. Wer einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit Atommüll erreichen will, kann diesen gefährlichen Abfall nicht kreuz und quer verschieben.“

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