Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

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Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

Atommüllkonferenz: Auf dem Prüfstand – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Strahlenschutz

Castoren-Fertigung bei GNS - Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS
Castoren-Fertigung bei GNS – Wie sehen die künftigen Anforderungen an die Zwischenlagerung aus? Foto: GNS

Die Anti-Atom-Initiativen stellen auf ihrer nächsten Atommüllkonferenz (AMK) am 24. September in Göttingen die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Strahlenschutz auf den Prüfstand. Atommülllager in Jülich und Brunsbüttel ohne ausreichende Atomrechts-Genehmigungen, der mögliche Neubau einer Castor-Halle in Lubmin, laufende Nachrüstungen im Zuge des Terrorschutzes an allen Zwischenlagern, fehlende heiße Zellen und die Erkenntnis, dass die Zwischenlagerung 80 und mehr statt der bislang genehmigten 40 Jahre dauern kann, werfen erhebliche sicherheitsrelevante Fragen auf. Der Atommüllreport plant außerdem für den 25. November eine Fachtagung zum Thema Zwischenlagerung. Zweites Schwerpunktthema der AMK ist die eher im Stillen laufende nationale Umsetzung der EU-Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom. Bis Februar 2018 muss die auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden – mit der Möglichkeit, strengere Regelungen als die derzeit kritisierten zu treffen.

Hinter den Kulissen läuft längst eine Debatte bei Bundes- und Landesbehörden, wie es mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle weiter gehen kann. Weil die Sicherheit der Castor-Behälter angesichts neuer terroristischer Bedrohungen nicht mehr ausreicht, laufen als Sofort-Maßnahme derzeit an allen Standorten Nachrüstungen. Ausreichend dürften die nicht sein, denn vor allem im Süden der Republik erfüllen die Gebäude im errichteten Zustand kaum Sicherheitsfunktionen und sind daher strukturell nur in Ansätzen aufrüstbar.

Hinzu kommt: Die Zwischenlagerung wird spätestens mit den Erkenntnissen der „Endlager“-Kommission mindestens doppelt so lange dauern wie bislang geplant. Damit stellen sich auch an die Behälter neue Anforderungen. Last but not least: Mit dem Rückbau der Atommeiler verschwinden auch die Orte, an denen im bisherigen Zwischenlagerkonzept defekte Behälter repariert werden konnten. Heiße Zellen könnten das Problem lösen – kommt die Betreiber aber teuer. In Bund-Länder-Gremien und bei der Entsorgungskommission wird außerdem über eine „Konsolidierte Zwischenlagerung“ gesprochen. Gemeint ist der Ersatz der bisherigen 15 Zwischenlager durch Neubauten an 3 – 5 Standorten.

Zu einem solchen Neubau kann es schon in nächster Zeit kommen, denn in Lubmin bei den EnergieWerkenNord sind in der bestehenden Castor-Halle die Anti-Terror-Maßnahmen vermutlich nicht nachrüstbar. Ein entsprechendes Konzept der Betreiber ist gescheitert und vom Bundesamt für Strahlenschutz nicht akzeptiert worden. Seit dem Sommer 2015 sitzen die Betreiber nun an einem alternativen Plan, der auch den Neubau einer Zwischenlagerhalle beinhaltet und bei dem mit Blick auf eine verlängerte oberirdische Lagerzeit und den Herausforderungen beim Terror-Schutz auch grundsätzlich neue Bau-Konzepte in der Debatte sind. Klar dürfte sein: Kommt es in Lubmin zu einem solchen Neubau, steht auch die Sicherheit der bisherigen Zwischenlager auf dem Prüfstand.

Auch für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dürfte sich diese Sicherheitsfrage neu stellen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung aufgehoben haben. Sicherheitsnachweise seien nicht erbracht worden oder auch falsch erfolgt, hatte das Gericht geurteilt. Vattenfall bereitet gerade den neuen Genehmigungsantrag vor und muss erheblich nachbessern, um nach den neuen Sicherheitsanforderungen künftig eine Genehmigung zu erhalten. Kaum wahrscheinlich, dass für eine neue Genehmigung nicht auch gravierende bauliche Nachrüstungen erfolgen werden.

In Jülich, wo 152 hochradioaktive Castor ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung zwischenlagern, machen sich Betreiber und Behörden die Sache eher leicht: Statt eines Neubaus wollen sie dort den Atommüll entweder nach Ahaus oder in die USA verschieben.

Zweites Schwerpunktthema der Atommüllkonferenz ist die laufende Debatte um die Novellierung der Strahlenschutzverordnung entlang der entsprechenden EU-Richtlinie. Vor allem das Strahlentelex bringt hierzu viele Kommentare und Kritiken. Nicht nur der Strahlenschutz hinsichtlich des Betriebs von Atomanlagen ist von Bedeutung. Während der kommenden Abrissarbeiten bei den stillgelegten Atommeilern sollen Strahlenwerte wie zu Betriebszeiten gelten. Hinzu kommt, dass kontaminierte und sehr gering strahlende Abrissabfälle in großen Mengen unkontrolliert entweder wiederverwertet oder deponiert werden sollen. Die bislang geltenden Grenzwerte und Empfehlungen der Strahlenschutzverordnung sind aus Sicht der AtomkritikerInnen schon jetzt zu hoch und müssten deutlich gesenkt werden. Auch eine Fachtagung des Atommüllreports hat sich jüngst mit diesem Thema beschäftigt:

Hier als Dokumentation das Programm der 9. Atommüllkonferenz

24. September 2016

Programm

11.00 – 11.15 Uhr Eröffnungsplenum

Begrüßung, politische Einführung (Ursula Schönberger, Henning Garbers)

11.15 – 12.45 Uhr Fachdiskussionen

Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Wie ist es um die Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle in der Bundesrepublik bestellt? Welche Probleme sind akut und welche Probleme zeichnen sich ab? Wie weit tragen Sicherheitskonzepte und wo gibt es Schwachstellen? Welche Szenarien zur Verlängerung oder Ausweitung bestehender Genehmigungen oder zur Errichtung neuer Zwischenlager werden diskutiert.

Referent: Wolfgang Neumann, intac Hannover
Moderation: Henning Garbers

Novellierung der Strahlenschutzverordnung

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung erlassen. Diese Richtlinie ist bis zum 06.02.2018 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Wo zeichnen sich Veränderungen zum Vor- und zum Nachteil ab? Die Euratom-Richtlinie sieht Mindeststandards vor, die sich aber weiterhin an den vielfach kritisierten Grenzwertempfehlungen der ICRP orientieren. Das jeweils nationale Recht kann aber strenger sein. Gibt es noch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen?

Referentin: Oda Becker, unabhängige Expertin für Risiken von Atomanlagen
Moderation: Ursula Schönberger

12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause

13.45 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

AG 1: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau

→ HAW-Zwischenlager:

Technische/fachliche Erörterung der Problematik
Wer verfolgt welche Strategien? Wie positionieren wir uns? „Heiße Zellen”, Rücktransporte – beschleunigte Genehmigungsverfahren, Bereitstellung zur Zwischenlagerung (Brunsbüttel), Regionale Lager, NaPro-Bereitstellungslager

→ Input: Wolfgang Neumann, Intac Hannover
→ Moderation: Henning Garbers

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll

→ Auseinandersetzung mit Ergebnis der Atommüll-Kommission und dem darauf folgenden Gesetzgebungsprozess: Welche Beteiligungsformate und andere Entwicklungen(z.B. nicht-öffentliches Auswahlverfahren, Behördenstruktur) kommen auf uns zu und was hat das für konkrete Folgen auf unsere Arbeit, Interessenkonflikte in der Bewegung
→ Input: Ulrike Donat
→ Moderation: Martin Donat

AG 3: Atommüllreport

→ Themen: Ergebnisse Rückstellungskommission, Redaktionstreffen
→ Input: Getrud Patan, Wolfgang Irrek
→ Moderation: Ursula Schönberger

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum

  • Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
  • Aktionsvorschläge, konkrete Planungen
  • zweitägige oder häufigere Atommüllkonferenzen gewünscht?
  • Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Veranstaltungsort

Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen

 

Konsequenzen aus „Endlager“-Kommission: BUND fordert mehr Sicherheit für Zwischenlager Gundremmingen

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AKW Gundremmingen mit noch zwei in Betrieb befindlichen Reaktoren und einem Castor-Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll. Foto: ?

Der BUND in Bayern nimmt die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission zum Anlass, erhöhte Sicherheitsforderungen an das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Gundremmingen zu stellen. Konkret wird die Nachrüstung einer Heißen Zelle zur Reparatur defekter Castoren und erhebliche Nachrüstungen gegen (gezielte) Flugzeugabstürze und „andere Einwirkungen von außen“ verlangt.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Forderungen des BUND in Bayern mit der folgenden Pressemeldung:

BUND NATURSCHUTZ BEWERTET BERICHT DER „KOMMISSION ZUR LAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE“ DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES UND FORDERT NEUES VERFAHREN ZUM ZWISCHENLAGER GUNDREMMINGEN.

Der BUND Naturschutz fordert, dass das Zwischenlager Gundremmingen gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und terroristische Angriffe von außen und innen abgesichert werden muss. Während des Betriebs des Zwischenlagers müssen weitere Sicherheitseinrichtungen wie heiße Zellen für Reparaturen im Fall schadhafter Castoren vor Ort sein, auch nach Abbau des restlichen AKWs. Hierzu fordert der BUND Naturschutz die Eröffnung eines neuen Genehmigungsverfahrens. Für den BUND Naturschutz sind dies die Konsequenzen aus dem Bericht der Endlagersuchkommission, der deutlich macht, dass die hochradioaktiven Abfälle noch weit über die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts vor Ort zwischengelagert werden müssen.

20.07.2016„Als ein Fazit der Arbeit der „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des deutschen Bundestages sehen wir, dass das atomare Zwischenlager Gundremmingen nicht vor Ende dieses Jahrhunderts geräumt werden wird. Wir fordern grundsätzlich, dass dies schneller gehen sollte. Aber realistisch müssen wir feststellen, dass der Atommüll für weitere 3 oder 4 Generationen hier am AKW Gundremmingen bleiben wird. Die Untätigkeit des Atomstaates Bayern in Sachen Atommülllager rächt sich nun. Wir fordern, dass alle juristischen und politischen Möglichkeiten und Wege ausgeschöpft werden, dieses atomare Zwischenlager Gundremmingen substantiell sicherer zu machen. Im aktuellen Zustand ist der Atommüll voraussichtlich nicht sicher gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs oder gegen terroristische Angriffe. Wir stellen grundsätzlich in Frage, ob ein zügiger Abriss die richtige Lösung ist, mit Blick auf die Risiken eines Abrisses mit Staubentwicklung. Bei einem Abriss wird der Reaktor entfernt, der heute die sicherheitsrelevanten Einrichtungen des AKW enthält, auch die Einrichtungen zum Umfüllen potentiell defekter Castoren im Zwischenlager. Wir fordern daher eine öffentliche Alternativenprüfung, Abriss oder Einschluss, die die Sicherheit für die Bevölkerung als Priorität ansetzt“, so Harald Kraus, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Dillingen des BUND Naturschutz in Bayern.

„Die Betreiber RWE und E.ON haben in 2014 den Antrag auf Abbau des AKW Gundremmingen gestellt. Wir fordern die sofortige Abschaltung des AKW. Den vorliegenden Antrag auf Abriss haben wir im Scoping-Termin am 25. Oktober 2015 massiv kritisiert. Dieser sogenannte Abriss geht in Gänze am Problem vorbei. Plangemäß verbleibt nach dem Abriss das gesamte radioaktive Inventar hier in Gundremmingen, zu über 99,5 Prozent als hochradioaktiver Abfall im atomaren Zwischenlager. Der Rest, als schwach-mittelradioaktiver Abfall, wird in Fässern hierbleiben – denn auch hierfür ist kein Bundeslager sicher in Sicht. Der Aktionismus um den Abriss vernebelt die Realität – das unsichere atomare Zwischenlager bleibt mit seiner tödlichen Gefahr vor Ort bei uns. Unsere Forderung ist daher, den Fokus auf die Verbesserung der Sicherheit dieses Zwischenlagers hier vor Ort zu setzen. Wir fordern eine Neuprüfung, juristisch wie fachlich in einem neuen Verfahren. Dringlich und umgehend müssen Verbesserungen der Sicherheit angepackt werden. Das atomare Zwischenlager muss sicher werden gegen den Absturz großer Flugzeuge und gegen terroristische Angriffe“, fordert Karsten Schultz-Ninow, Vorsitzender der Kreisgruppe Günzburg des BUND Naturschutz.

„Die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle“ des Deutschen Bundestages hat zum 30. Juni ihren Endbericht vorgelegt. Wir sehen nicht, dass die Fragen der naturwissenschaftlichen Kriterien eines atomaren Endlagers, die Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Fragen der Bewertung des Standortsuchgesetzes von 2013 ausreichend beantwortet sind. Unser Bundesverband BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND) hatte den stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Brunsmeier als Vertreter in diese Kommission gesandt. Wir haben so unsere Fragen platziert. Wir sind aber nicht zufrieden mit den Antworten“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Nach vielfältigen Diskussionen hatte der BUND in 2014 beschlossen, dass der BUND einen von zwei für die Umweltverbände vorgesehenen Sitzen in der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Klaus Brunsmeier besetzt. Die Arbeit der Kommission wurde am 30. Juni in Berlin beendet. Der BUND hat den vorgelegten Bericht in der zur Abstimmung gestellten Fassung abgelehnt. Am 1. Juli veröffentlichte der BUND ein Sondervotum. Für Bayern ergeben sich aus Sicht des BUND Naturschutz in vielfältiger Weise Konsequenzen.

  • Es ist dringend notwendig eine Analyse und eine Neukonzeptionierung der Zwischenlagersituation in Bayern vorzunehmen. Die Atommülllager sind nicht gegen einen Absturz eines großen Flugzeugs und nicht gegen terroristischen Angriffe gesichert. Die Sicherheit der Zwischenlager an den Standorten muss verbessert werden. Die Konzepte müssen die Einlagerung der zurückzuholenden Glaskokillen-Castoren aus Sellafield und La Hague mitbeinhalten.
  • Das Versprechen der bayerischen Staatsregierung und der Kraftwerksbetreiber, dass nach dem vollständigen Abriss eine grüne Wiese vorzufinden wäre, ist haltlos. Das radioaktive Inventar würde nach jetzigem Stand über Jahrzehnte in den Zwischenlagern vor Ort bleiben!
  • Der BUND Naturschutz fordert, dass Bayern seiner Verantwortung als Atomstromproduktions-Staat gerecht wird und sich an der Findung eines Atommülllagers in einer geeigneten geologischen Formation beteiligen muss.
  • Der Umgang mit schwach- und mittelradioaktivem Müll muss ebenso unter strengen Sicherheitskriterien für Mensch und Umwelt geklärt werden.
  • Der BUND Naturschutz lehnt „Freimessen“ von radioaktivem Schrott ab. „Freimessen“ würde bedeuten, dass Anlagenteile und Material, deren Radioaktivität unter einem von der Strahlenschutzverordnung festgeslegten Grenzwert liegt, aus dem Atomrecht entlassen wird und dann ohne weiter Kontrolle in der Gesellschaft verteilt werden darf. Der BUND Naturschutz sieht hier hohe Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung. Der BUND Naturschutz fordert die Prinzipien von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einzuhalten und fordert Maßnahmen der Stoffstromkontrolle. Die Strahlenschutzverordnung muss hierfür überarbeitet werden.
  • Der Atomausstieg muss im Grundgesetz verankert werden.

Für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.; Tel.: 0151-5048 9963, herbert.barthel@bund-naturschutz.de

Thomas Frey, Regionalreferent Schwaben des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.;
Tel.: 0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de

downloads: PE_FA_08_16_Mehr_Sicherheit_für_das_Zwischenlager_Gundremmingen.pdf

Ohne Öffentlichkeitsbeteiligung: Hochradioaktiver Atommüll aus Obrigheim darf in Neckarwestheim zwischengelagert werden

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AKW Neckarwestheim mit seinen zwei Reaktoren (einer ist stillgelegt). Rechts im Bild soll der Anleger für die Castoren aus Obrigheim entstehen.

Ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung hat das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (vormals BfS) die Einlagerung von 15 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten AKW Obrigheim im Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Für den grünen Umweltminister in Baden-Württemberg „macht es Sinn“ (PM), wenn diese riskanten Atomtransporte über den Neckar verschifft werden, damit in Obrigheim der Betreiber EnBW die Kosten für den Bau und Betrieb eines eigenen Zwischenlagers einsparen kann. Eine Genehmigung für den Transport ist beantragt, aber noch nicht erteilt. Außerdem müssen die Schiffsanleger für die geplanten Neckar-Transporte noch fertig gestellt werden. Der BUND und andere Anti-Atom-Gruppen kritisieren die geplanten Atomtransporte und haben Proteste angekündigt. Auch vor Ort regt sich Widerstand in der Kommunalpolitik.

Der BUND in BaWü kritisiert die Genehmigung und schreibt auf seiner Homepage: „Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind per se schon viel zu riskant. Bei einem Transport per können schon kleinere Zwischenfälle unabsehbare Folgen für Mensch und Umwelt haben. Ein Unfall trifft automatisch auf viele Kilometer Wasser und auf Tausende Menschen. Es wird nicht nur bei einer Fahrt mit der gefährlichen Fracht bleiben. Da nur drei Castoren auf ein Schiff passen, werden für die 15 Obrigheimer Castoren mindestens fünf Fahrten durchgeführt werden müssen. „Die Pläne der EnBW gleichen einem Shuttle-Service für hochradioaktiven Atommüll. Das Risiko dafür ist unberechenbar. Wenn Umweltminister Franz Untersteller die Sorgen der Anlieger ernst nehmen möchte, so heißt das: Kein Transport auf dem Neckar!“, so Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer BUND Heilbronn-Franken.“

Das AKW Obrigheim wird seit Jahren zurück gebaut. Bürgerinitiativen haben wiederholt das Vorgehen des Betreibers mit Unterstützung der Landesregierung schwer kritisiert und sind damit auch vor Gericht gezogen. Aus Sicht der Initiative AtomErbe Obrigheim werden beim Strahlenschutz gesundheitliche Risiken nicht ausreichend beachtet.

Während das bisherige Genehmigungsverfahren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, sagte Umweltminister Untersteller laut PM: „„Wichtig ist nun, dass die EnBW ihre bisherige Informationspolitik fortführt und auch künftig frühzeitig die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in das weitere Verfahren einbindet“, betonte Untersteller. Besonders im Zusammenhang mit der vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch zu erteilenden Genehmigung für den Transport der Castoren auf dem Neckar gelte es, die berechtigten Fragen und Sorgen der betroffenen Anlieger ernst zu nehmen.“

Eine Sichtweise, die zumindest vor Ort in Neckarwestheim Erstaunen auslösen dürfte: „Der Bürgermeister der Standortgemeinde Neckarwestheim, Jochen Winkler, wurde von der Information überrascht. „Mit gutachterlicher Hilfe werden wir die Unterlagen, die wir angefordert haben, prüfen.“ Blinden Aktionismus werde es nicht geben, so Winkler. Sollte Aussicht auf Erfolg bestehen, werde sich die Gemeinde aber gegen die zusätzliche Belastung wehren. Der Kommune war zugesagt worden, dass in den Stollen nur Brennelemente aus Neckarwestheim gelagert werden.“ Das berichtet die Heilbronner Stimme und führt weiter aus: „Insbesondere ärgert sich Winkler, dass es keine direkte Information gebe. Im Genehmigungsverfahren sei nicht vorgesehen, dass die Standortkommune beteiligt wird. Nun habe man über das Informationsfreiheitsgesetz Einblick in die Unterlagen verlangt. Der Kontakt zur EnBW sei zwar nicht abgebrochen – „noch gibt es einen Draht zur EnBW“ – doch hier gebe es einfach unterschiedliche Standpunkte. “

Die Heilbronner Stimme berichtet außerdem: „Kurzfristig kann die Verlagerung ohnehin nicht stattfinden. Derzeit wird noch die Schiffsanlegestelle in Neckarwestheim gebaut. Diese Arbeiten sind frühestens Anfang 2017 fertig, ein Transport ist erst anschließend möglich. Weitere Aussagen gibt es weder bei der EnBW noch bei den Bundesbehörden.“

Im Europaticker heißt es außerdem: „Die EnBW hatte Ende 2013 die Änderung der seit 2003 bestehenden sogenannten Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager in Neckarwestheim beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt. Die Antragstellung erfolgte frühzeitig, um mit dem BfS sowie mit anderen Behörden Gespräche über die Machbarkeit des Gesamtvorhabens führen zu können. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren ging am 30. Juli 2016 vom BfS auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) über. Zuvor fand eine grundsätzliche Neuordnung der behördlichen Zuständigkeiten statt, die der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2016 mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung“ beschlossen hatte.“

Hochradioaktiv in Jülich: Atommüll ist nicht transportfähig – Greenpeace fordert neues Zwischenlager

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace ist der hochradioaktive Atommüll in 152 Castor-Behältern, die in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich lagern, nicht transportfähig. Die Umweltorganisation fordert – wie auch viele andere Anti-Atom-Gruppen und -Verbände – als Ersatz für die marode Zwischenlagerhalle einen umgehenden Neubau am Standort. Weder komme die Option eines Exports dieses Atommülls in die USA in Frage, noch ist das Zwischenlager in Ahaus für diese Abfälle geeignet, heißt es in einer Presseerklärung.

Nicht nur in NRW sprechen sich die Anti-Atom-AktivistInnen gegen einen Transport der Castor-Behälter aus und haben Proteste angekündigt. Auch in den USA in der Region der Savannah River Site gibt es massive Bedenken, diesen Müll dorthin zu transportieren, wie es der deutsche staatliche Betreiber plant. Greenpeace verweist u.a. darauf, dass ein Bürgerbeirat den Jülich-Abfall dort nicht einlagern will. In der GP-PM vom 28. Juli heißt es: „Der Beirat ist ein offizielles, vom amerikanischen Energieministerium eingesetztes und hoch respektiertes Gremium. Bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verabschiedete er nun mit großer Mehrheit ein Positionspapier. Darin heißt es, dass der Import von Atommüll aus Deutschland ein „ungerechtfertigtes zusätzliches Umweltrisiko für die Bürger der Savannah-River-Region darstellt“ und deshalb abgelehnt wird.“ Greenpeace hatte im vergangenen Jahr in einer offiziellen EU-Beschwerde bemängelt, dass der Export des Jülich-Atommülls gegen das deutsche Atomgesetz verstoßen würde und somit illegal wäre.

Doch auch ein Transport des Atommülls in das NRW-Zwischenlager nach Ahaus steht vor erheblichen Problemen. Zwar hatte das Bundesamt für Strahlenschutz vor wenigen Wochen eine Genehmigung zur Einlagerung in Ahaus erteilt, allerdings fehlt noch die Transportgenehmigung. Der WDR berichtete am 26. Juli: „Doch beim Genehmigungsverfahren für den Transport dorthin muss die zuständige Atomaufsicht eine neue Sicherheitsrichtlinie berücksichtigen. Bei der neuen Sicherheitsrichtlinie geht es um den Schutz vor Terrorangriffen. Aber momentan kann niemand sagen, ob diese Richtlinie für den Jülicher Atommülltransport nach Ahaus eingehalten werden kann. Deswegen sollen laut Wirtschaftministerium NRW zwei weitere Lösungsmöglichkeiten offengehalten werden. Eine wäre ein Transport des Atommülls in die USA, eine zweite der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich. Erst wenn klar ist, welche Lösung am schnellsten umgesetzt werden kann, wird endgültig entschieden.“

Über die Transportprobleme werde laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zwischen ihrem Ministerium und den NRW-Behörden bereits seit einiger Zeit gesprochen, teilte MdB Hubertus Zdebel jüngst mit.

Für Greenpeace sind die Konsequenzen klar: „Die Bevölkerung in den USA will den deutschen Atommüll also nicht, und ein Transport nach Ahaus ist zu riskant. „Die verantwortliche nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss endlich einsehen“, so Tobias Münchmeyer, Greenpeace-Experte für Atomenergie, „dass am Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kein Weg vorbei geht.““

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