Atommülltransporte – Neckarwestheim – 1989

Seit Ende der 80er Jahre im Focus der Anti-Atom-Bewegung: Atommülltransporte. Hier ein Castorbehälter (TN) mit hochradioaktiven Brennelementen bei der Verladung im AKW Krümmel, ca. 1990. Foto: Dirk Seifert

Die Castortransporte nach Gorleben kennt jedeR. Von den jüngsten Plutonium-MOX-Transporten zum AKW Grohnde wissen schon weniger Menschen etwas. Doch das Thema Atommülltransporte beschäftigt die Anti-Atom-Bewegung schon seit spätestens Ende der 80er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt waren aus den Bauzäunen bei den Atomkraftwerken Betriebszäune geworden. Auch die Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 und die großen Demonstrationen für die Abschaltung der AKWs konnten nicht verhindern, dass die letzten Neubauten noch ans Netz gingen: z.B. das AKW Brokdorf im Herbst 1986, nur wenige Monate nach Tschernobyl.

Es gab nicht mehr die Perspektive, die im Bau befindlichen Atomkraftwerke zu stoppen, aber es gab die zahllosen Atomtransporte, in denen teilweise hochradiaktiver Atommüll kreuz und quer über Autobahnen und Landstraßen gekarrt wurde. Einen ersten Höhepunkt stellten die Transporte von hochgefährlichen Plutonium-Brennelementen über Lübeck nach Schweden dar. In Lübeck kam es zu massiven Protesten, an zahlreichen Orten auf der Strecke der Atomtransporte gab es Aktionen: Vielen Menschen wurde jetzt erst klar, dass die atomare Katastrophe auch in ihrem Ort möglich war. Ein Unfall mit hochradioaktiven Brennelementen und der Freisetzung der Radioaktivität hätte für die Menschen katastrophale Folgen – weit abseits der eigentlichen Atomkraftwerke.

Während sich Ende der 80er Jahre rund um den Hamburger Hafen massive Proteste gegen Atomtransporte mit dem Frachter „Godewind“ entwickelten und die Castortransporte aus den AKWs Krümmel und Brunsbüttel quer durch Hamburg und den Hauptbahnhof für Aufregung sorgten (dazu die Broschüre: Atommüll auf Geisterfahrt, PDF), kam es auch rund um die AKWs in Neckarwestheim zu Aktionen gegen die Atomtransporte. Darüber berichtet eine Broschüre der Tübinger Aktionsinitiative gegen Atomanlagen. Die Broschüre „Atommülltransporte – Neckarwestheim 1989“ (PDF) steht hier zum Download bereit.

Katastrophenfall Brunsbüttel – eine Broschüre der BUU (1977)

Der mangelhafte Katastrophenschutz ist nicht erst seit Fukushima ein heftig umstrittenes Thema, mit dem die Anti-AKW-Bewegung darauf aufmerksam macht, dass es gegen die Risiken eines Super-GAUs und seiner Auswirkungen keinen Schutz geben kann. Nicht nur die Frage, wie man Millionen Menschen im Falle, dass es zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität kommt,  evakuieren will, ist nicht wirklich zu beantworten. Selbst wenn eine solche Maßnahme logistisch durchführbar wäre: große Gebiete mitten in Deutschland würden über Jahrzehnte zur Sperrzone erklärt werden müssen und wären unbewohnbar.

Bereits Anfang der 70er Jahre, als die Atomkraftwerke in Deutschland nach und nach in Betrieb gingen, warnten die Bürgerinitiativen vor dem Horror einer atomaren Katastrophe. 1977 veröffentlichten die Bürgerinitiativen Umweltschutz Unterelbe (BUU), ein loser Zusammenschluss von vielen zig Ortsgruppen, die im Kampf gegen das AKW Brokdorf entstanden waren, eine Broschüre: Katastrophenfall Brunsbüttel.

An der Erarbeitung dieser Broschüre waren u.a. Ali Reimers und Heinrich Voss beteiligt, beides Landwirte, die gegen den Bau des AKW Brokdorf klagten. In dem Film „Das Ding am Deich“ sind die beiden jüngst auch mit ihren Erfahrungen im Kino zu sehen gewesen.

Die PDF der Broschüre „Katastrophenfall Brunsbüttel“ (BUU, 1977) gibt es hier zum download.

Katastrophenschutz AKW Grohnde – Landrat und Innenminister sehen Mängel und verweisen auf den Bund

Wie steht es um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen, insbesondere rund um das AKW Grohnde? Dazu hat der Linke Landtagsabgeordnete Kurt Herzog in Niedersachsen einen mündliche Anfrage gestellt. Darin bezieht sich Herzog auf eine Kritik an den bestehenden Katastrophenschutz-Regelungen, die der für Grohnde zuständige Landrat auch in einem Brief an den Innenminister Schünemann formuliert hatte: „Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (…)“

Vor allem drei Fragen stellt Herzog:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Schünemann hat auf diese Fragen von Herzog nun geantwortet: Zu dem Briefwechsel mit dem Landrat sagt der Innenminister: „Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.“

Interessant ist folgender Hinweis: Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. … Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.“ Die gesamte Antwort des Innenministers aus Niedersachsen gibt es hier.

Anders formuliert, auch die Arbeitsgruppe sieht offenbar erheblichen Handlungsbedarf. Auf der nächsten Innenministerkonferenz vom 5.-7.12.2012 in Rostock-Warnmünde steht der mangelhafte Katastrophenschutz auf der Tagesordnung.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Unfallverlauf wie in Fukushima unter den Bedingungen um drei deutsche Atomreaktoren betrachtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Katastrophenschutz auf die Auswirkungen eines solchen Unfalls nicht vorbereitet ist.

Bereits vor einiger Zeit hatte auch der Spiegel die Mängel unter der Überschrift „Die hiflosen Helfer“ kritisiert. Schließlich räumte auch Deutschlands oberster Katastrophenschützer ein, dass vor allem größere und weiträumige Evakuierungen im Falle einer Katastrophe die Hilfsorganisationen völlig überfordern wurden.

 

Auch rund um das AKW Brokdorf gibt es Proteste über den mangelhaften Katastrophenschutz.

Alle Artikel zum Thema Katastrophenschutz auf umweltFAIRaendern.de

Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

Atommüll und Ausstieg: Alles hängt an Konrad?

Schacht Konrad – politische Interessen sorgten für die Genehmigung. Foto: Dirk Seifert

Kaum sind die ersten Atomkraftwerke stillgelegt, werden Forderungen nach einem schnellen Rückbau bis hin zur „Grünen Wiese“ laut. Kein Wunder, denn wenn die Segnungen der Gewerbesteuer ausbleiben, will man den radioaktiven Dreck auch nicht mehr vor der Haustür haben.

„Grüne Wiese“ – Problem gelöst?

Ganz so einfach ist das nicht. Denn das Dilemma mit dem radioaktiven Abfall ist, dass wir ihn innerhalb menschlich vorstellbarer Zeiten nicht mehr los werden. Wir können ihn allenfalls von einem Ort zu einem andern Ort schaffen. Ein solcher Ort soll Schacht KONRAD werden, eine stillgelegte Eisenerzgrube in der Stadt Salzgitter. Die ist zwar genehmigt, sicher aber ist der Schacht dennoch nicht. In dieses Bergwerk sollen künftig alle leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle versenkt werden…

Im neuen ROBIN WOOD Magazin berichtet Ursula Schönberger von der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad über die Atommüllprobleme, was beim Ausstieg aus der Atomenergie auf uns zukommt und warum das vermeintliche Atommülllager im Schacht Konrad nicht sicher, dennoch aber aus politischen Gründen genehmigt wurde…. Hier geht es zur Inhaltsübersicht des neuen ROBIN WOOD Magazins. Und hier ist der Artikel als PDF.

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