Atommüll, eine Kommission und Gorleben: Alles falsch gemacht?

In Berlin tagt die Atommüll-Kommission, angeblich auf dem Weg, ein „ergebnisoffenes Suchverfahren“ samt Alternativenvergleich für die dauerhaft möglichst sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle vorzubereiten. Ziel sei es, dieses in einem gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Doch ausgerechnet der seit jahrzehnten umstrittene Standort Gorleben ist weiter im Verfahren. „Alles falsch gemacht!“ stellt die Bürgerinitiative Lüchow Dannenberg daher fest und veranstaltet dazu am kommenden Samstag eine Tagung, an der auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

In einer Pressemeldung zu dieser Veranstaltung schreibt die BI Lüchow Dannenberg: „Über die Frage, was aus den Fehlern, die es in Gorleben gegeben hat und was nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages kommt, werden nun die Bundestagsabgeordneten Hiltrud Lotze (SPD), Eckhard Pols (CDU) und Hubertus Zdebel (Linke) mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) debattieren.

Eingeladen wurden auch die Kommissionsmitglieder. Landrat Jürgen Schulz wird die Seminarteilnehmer, Referenten und Parteienvertreter_innen begrüßen.

In der Kommission selbst geht es derzeit in die vorentscheidende Phase. Die Frage, ob die “Fehler”, die es in Gorleben gab, aufgearbeitet werden, ist dabei von erheblicher Bedeutung.“

Gorleben steht wie nur wenige andere Atomstandorte als Symbol für die heftigsten Auseinandersetzungen um die unverantwortliche Atomenergienutzung in Deutschland. Die größten Polizeieinsätze aus Anlaß der damaligen Castor-Transporte, keine Beteiligung der Öffentlichkeit, das außer Kraft setzen von Grundrechten und immer wieder Tricksereien und der Einsatz politischer Macht haben tiefe Spuren des Mißtrauens weit über die Region Gorleben hinaus hinterlassen. Gorleben sei politisch verbrannt, sagte Sigmar Gabriel zutreffender Weise vor einiger Zeit.

Die Glaubwürdigkeit des neuen Sucherverfahrens wird also in der Tat auch davon abhängen, ob und wie die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Nur so bestünde die Chance, dass diese in Zukunft nicht wiederholt werden. Und in der Tat: Es gibt kaum Anlaß, optimistisch zu sein, dass die laufende Kommission eine ehrliche Aufarbeitung der in Gorleben und anderswo begangenen Fehler, Ungerechtigkeiten, Diskriminierungen und Rechtsbrüche leisten wird. Eine wirkliche Fehleranalyse könnte nur zu dem Schluß kommen: Gorleben muss aus dem Verfahren genommen werden, wenn es gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens für die dauerhafte und möglichst sichere Atommülllagerung zu erreichen.

Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI betont: „“Diese ‘Fehler’ aber waren aus unserer Sicht nicht nur Fehler, sondern es handelte sich um einen politisch bewusst gesteuerten Prozess, Gorleben als Endlager zu realisieren, wobei die störende Öffentlichkeit, Klagen etc. ausgebremst wurden und stattdessen pseudowissenschaftlich die ‘Eignungshöffigkeit’ und später sogar die ‘Eignung’ begründet wurden – die Aktenlage ist erdrückend, eine große Hypothek und verstellt den klaren Blick auf die Nichteignung Gorlebens.”

Die BI setzt sich auch aktuell mit dem geplanten Leitbild auseinander, das in dem geplanten Bericht der Kommission enthalten sein soll. Siehe dazu hier mehr: Lernen aus Erfahrung?

Atommüll-Zwischenlagerung und Risiko: Minister Habeck – „Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“

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Atommüll-Zwischenlager: Wegen der wachsenden Terrorgefahren mahnt Minister Robert Habeck (rechts im Bild) zur Eile bei der Endlagersuche.

„Terror erhöht Druck, ein Endlager zu finden“, titelt das Hamburger Abendblatt mit Bezug auf den für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Robert Habeck. Derzeit wird der hochradioaktive Atommüll in Castoren oberirdisch zwischengelagert, mit wachsenden Risiken. Frühestens 2050 könnte ein unterirdisches Lager in Betrieb gehen, vermutlich aber erst später. „Wir setzen voraus, dass diese Gesellschaft immer stabil sein wird und wir auch 2080 oder 2100 eine demokratisch aufgeschlossene, auf Konsens achtende und immer über die nötigen Mittel verfügende Gesellschaft sein werden“, warnt Habeck. Wer so warnt, muss auch über die Risiken bei der Zwischenlagerung sprechen.

Habecks Warnung ist berechtigt und höchst brisant (siehe auch hier KN). Doch es reicht nicht, in Sachen „Endlagerung“ auf die Tube zu drücken, wenn bereits heute die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu einem immer größeren Risiko wird. Selbst wenn es gelingt – was viele Experten anzweifeln – bis 2050 ein unterirdisches Atommülllager in Betrieb zu nehmen: Was sind diese Terrorgefahren bei der Zwischenlagerung und wie sollen die oberirdischen Castor-Lager gesichert werden, bis es ein „Endlager“ gibt? Und ist es dann noch zu verantworten, dass AKWs wie Brokdorf, Grohnde und Co weiter am Netz bleiben und noch mehr Atommüll erzeugen? Habeck bleibt hier viele Antworten schuldig.

Geheimschutz und Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Atommüll

Spätestens seit 2011 haben Bundesbehörden, Länder und Geheimdienste erhöhte Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr beschlossen, die derzeit an den Atomstandorten unter Ausschluss der Öffentlichkeit umgesetzt werden.

Die laufen unter dem Namen „Sonstige Einwirkungen Dritter“, kurz SEWD. Von Härtungen ist die Rede, Mauern werden an den Castor-Lagern nachgerüstet, Dächer von Gebäuden an AKWs wie in Brokdorf und Lingen (Emsland) mit Gerüsten ausgestattet, die die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Bis das umgesetzt ist, sollen administrative und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen. Doch was das genau für Maßnahmen sind, darüber wird aus Gründen der Gefahren- bzw. Terror-Abwehr geschwiegen.

Mit fatalen Folgen, die die Grundrechte aus den Angeln zu heben drohen: Weil selbst Gerichte die Geheimschutz-Maßnahmen nicht mehr überprüfen können, hob das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Nachweise mangelhaft oder gar nicht erbracht waren. Die Behörden behaupten mit Hinweis auf den Geheimschutz die Sicherheit – überprüfen können weder BürgerInnen noch Gerichte, ob das stimmt.

Auch wenn es laut Behörden keine konkreten Gefährdungslagen gibt. Klar ist, dass die Terror-Gefahren nicht nur durch die weltweiten Konflikte und Selbstmord-Attentäter größer geworden sind. Auch die Waffen, mit denen Anschläge durchgeführt werden könnten, haben die Risiken drastisch verschärft. Auch das war Thema der Verhandlung und des Urteils im Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager am AKW Brunsbüttel.

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, wenn an den Atommülllager-Standorten die Forderungen nach mehr Sicherheit lauter werden. Der Handlungsbedarf wächst also und immer größer wird das Dilemma zwischen Geheimschutz und Bürgerrechten: So sollen bei den anstehenden Rücktransporten für Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England die erforderlichen Genehmigungsverfahren an den Standortlagern in Ohu/Isar, Philippsburg, Brokdorf und Biblis unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Behörden sagen: Vor Ort würde sich durch den neuen Müll nichts ändern, daher sei eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Umgekehrt aber ist klar: Die Behörden wissen nicht, wie sie das Dilemma zwischen Geheimschutz und Grundrechten rechtsstaatlich lösen können und haben die Sorge, dass am Ende eine Genehmigung nicht erteilt werden könnte. Das Desaster wäre perfekt.

Das ungefähr ist der Hintergrund, über den schleswig-holsteins Umweltminister Habeck zwar nicht konkret spricht, auf den er aber Bezug nimmt, wenn er die wachsenden Terrorgefahren zum Anlass nimmt und mehr Tempo bei der „Endlagerung“ fordert.

Unterirdisches Atommülllager: Frühestens 2050 – wahrscheinlich aber später

Um das Jahr 2050 soll ein Atommülllager für die Ewigkeit gefunden und betriebsbereit sein. So jedenfalls ist es im Standortauswahlgesetz festgelegt und eine Atommüll-Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Kriterien für ein solches Dauerlager vorzubereiten und zu klären, wie dabei eine möglichst konsensorientierte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden kann. Im Jahr 2031 soll dann nach einer vergleichenden Suche ein Standort ausgewählt werden.

Eines der entscheidenden Probleme: Immer noch halten mächtige Vertreter der Atomlobby am Standort Gorleben fest, obwohl dieser selbst nach Aussagen des amtierenden Wirtschaftsministers „politisch verbrannt“ ist. Gorleben endlich auszuschließen wäre die Grundlage für einen echten Neustart bei der Suche nach einem „Endlager“.

Die Inbetriebnahme eines Dauer-Lagers 2050 hält kaum jemand der Experten für realistisch. Das hat sich in den Debatten auch in der Atommüll-Kommission gezeigt, deren Mitglied Robert Habeck ist. Nicht nur ehemalige Vattenfall-Atommanager wie Bruno Thomauske halten den Zeitplan für unrealistisch. Auch Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz und für alle derzeitigen Endlager-Projekte zuständig, hält den Termin 2050 für nicht einhaltbar.  Zu groß sind die Probleme, die mit der Standortsuche und der Anforderung, den Atommüll für eine Million Jahre möglichst sicher zu lagern, verbunden sind. Ein betriebsbereites Lager könnte daher auch erst mit einigen Jahren Verspätung zur Verfügung stehen. Und selbst wenn es bereit steht: Bis die Castoren mit ihrer hochradioaktiven Fracht nach und nach unter die Erde gebracht sind, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Daran können noch so viele Appelle nicht einfach was ändern.

Bis dahin ist klar: Das Atomerbe wird in Form von rund 2.000 Castor-Behältern oberirdisch zwischengelagert werden müssen.

Und genau deshalb ist die Forderung von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, jetzt über neue und verbesserte Sicherheitskonzepte bei der Zwischenlagerung nachzudenken, mehr als zwingend. Wer solche Warnungen, wie Habeck sie nun ausgesprochen hat, ernst nimmt, der kann und darf sich einer solchen Debatte um mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung nicht verweigern. Erst recht dann nicht, wenn er um Vertrauen für staatliche Maßnahmen wirbt.

BI Lüchow-Dannenberg lädt ein: „Endlagersuche am Beispiel Gorleben: Alles falsch gemacht!“

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Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht entscheidet 1977 Gorleben zum Standort für ein Atommülllager. Bis heute führt diese Entscheidung zu schwersten gesellschaftlichen Konflikten. Foto: BI Lüchow-Dannenberg

Einer der Fehler der derzeit laufenden Arbeit der Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist: Gorleben ist weiter im Spiel. Wie das mit dem Anspruch, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager in Einklang zu bringen ist, fragen sich nicht nur zahlreiche Anti-Atom-Initiativen. Das gilt umso mehr, da eine Aufarbeitung des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie insgesamt völlig unterbleibt und nicht einmal der „verbrannte Standort“ Gorleben (Sigmar Gabriel) einer „Aufarbeitung“ unterworfen wird. Was Kommission und Gesetz nicht leisten, nimmt die BI Lüchow-Dannenberg nun selbst in die Hand.

Alles zum Thema Atommüll-Kommission und StandAG auf umweltFAIRaendern.

Im Januar wird unter dem Titel „Alles falsch gemacht! Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn. Und heute zwischendrin“ von der BI Lüchow-Dannenberg eine Aufarbeitung der Geschichte um den Standort Gorleben versucht. Bald 40 Jahre ist es her, dass Gorleben von niedersachsens CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in einem Federstreich und mit Zustimmung von SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt auserwählt wurde. Bis heute halten die mit dieser Willkür-Entscheidung verbundenen Konflikte an und habe über Jahrzehnte die Gesellschaft gespalten.

1977 wurde Gorleben als Standort für ein „Nukleares Entsorgungszentrum“ bestimmt. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes sollte die Suche nach einem Langzeitlagerstandort noch einmal ganz neu beginnen. Doch trotz geologischer Bedenken und gegen massive politische Gegenwehr blieb Gorleben weiter im Verfahren.

  • Welche Fehler wurden und werden von der Standortbenennung Gorlebens bis zur Verabschiedung des StandAG gemacht?
  • Welche Konsequenzen sind mit Blick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Atommüllpolitik daraus zu ziehen?
  • Wie geht es weiter mit der Atommüllpolitik nach dem Bericht der Kommission Ende Juni 2016?

Diesen Themen und Fragen wollen wir uns einen Tag lang widmen.
Alles Falsch! – Tagesveranstaltung, Sa. 23.01.2016 – 10.00h – 18.00h
„Kraftwerk“ Lüchow / Wendland, Programm, Referent_innen und alle Infos gibt´s hier

Grünbuch: Atommülllager Morsleben, der Bundeshaushalt und eine Zustandsbeschreibung

Welche enormen Kosten die Atommülllagerung mit sich bringt, ist hier berichtet worden: 24 Mrd. Euro werden allein die sogenannten Atommüll-Endlager in Morsleben, ASSE, Schacht Konrad und Gorleben/Anderswo kosten – nach bisherigen Schätzungen! Im Grünbuch 2015, in dem das Bundesumweltministerium als Erläuterung zum Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr berichtet, werden aus amtlicher Sicht die Sachstände zu den einzelnen „Endlager-Projekten“ dargestellt – und die jeweiligen Kosten. In den nächsten Tagen wollen wir diese Informationen hier veröffentlichen. Beginnen wollen wir mit den Darlegungen im Grünbuch des BMUB zum „Endlager“ Morsleben.

Morsleben ist jenes Atommülllager in einem Salzstock bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt, das im Rahmen der Wiedervereinigung von der DDR übernommen wurde. Für die bundesdeutsche Atomwirtschaft war das zum richtigen Zeitpunkt, denn große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Abfälle türmten sich Anfang der 90er Jahre auf und hätten den Neubau neuer Zwischenlagerkapazitäten erfordert. Obwohl von vornherein der marode Zustand – in gewisser Weise mit der ASSE vergleichbar – bekannt war, sorgte die damalige Bundesregierung unter Umweltministerin Angela Merkel für den Weiterbetrieb der Anlage in Morsleben.

Der weitaus größte Teil des dort eingelagerten Atommülls stammt aus Westdeutschland: Von der Gesamtmenge 36.753 Kubikmetern sind 22.321 Kubikmeter erst ab 1994 eingelagert worden. Außerdem befinden sich 6.617 Strahlenquellen in dem Salzstock. (Weitere detaillierte Informationen bietet www.atommüllreport.de)

Erst nach schweren Deckeneinstürzen und einem von Umweltorganisationen vor Gericht erwirkten Einlagerungsstopp wurde Morsleben stillgelegt. Seitdem wird versucht, den nach Äußerungen vom Bundesamt für Strahlenschutz im Grunde nicht für ein Endlager geeignetem Salzstock dauerhaft zu verschließen. Seit Jahren gelingt das nicht, weil angesichts der gravierenden geologischen Mängel mit den vorgesehenen technischen Maßnahmen nicht nachgewiesen werden kann, dass der Atommüll langfristig sicher eingeschlossen bleibt. Eine Rückholung der Abfälle – wie bei der ASSE – soll unter allen umständen vermieden werden.

Im Grünbuch ist dazu das folgende zu lesen (wir bringen den Text in der Form von Fotos, weil wir es leider eine saubere Umwandlung der PDF zu Text ohne großen Bearbeitungsaufwand nicht hinbekommen. Zur besseren Lesbarkeit bitte jeweils auf das Bild klicken.)

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Gorleben-Erfinder Ernst Albrecht ist tot – Endlager-Suche: Streit um „Mitentscheidung“

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert

Soviel Atommüll, soviel zu schreiben: Der Erfinder von Gorleben ist, wie seine Tochter Ursula von der Leyen ausgerechnet in Afghanistan mitteilte, gestorben. Ernst Albrecht – ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, war es, der unter der Bundesregierung von Helmut Schmidt mit einem Fingerzeig für die ansonsten wissenschaftsfreie Entscheidung sorgte, die den Salzstock von Gorleben zu einem bis heute umstrittenen Standort für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle machte. Endlager? Genau, da gibt es ja nun eine Kommission für. Deren AG1 tagte am letzten Freitag und stritt über ein Konzept-Papier, wie es denn nun mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter gehen soll.

Das Gute vorweg: Keine Differenzen gab es bei der Frage, ob denn Information und Transparenz gewährt werden sollen. Auch die Mitwirkung war kein ernstes Problem. Die Autoren des Vorschlags, die Vorsitzenden der AG1 „Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz“ Gassner und Meister, hatten außerdem im Punkt 4.3. angeregt: „Öffentlichkeitsbeteiligung durch Mitentscheidung“. Da ging es nicht nur um die Frage, ob und wie Mitentscheidungsrechte bei der eigentliche Suche im Rahmen des zu evaluierenden Standortauswahlgesetzes eingeräumt werden sollen, sondern auch, ob diese Rechte bereits im Rahmen der Berichtserstellung durch die Kommission möglich sein sollten.

Nicht nur von Seiten einschlägiger Kritiker wurde das massiv in Zweifel gezogen. Für heftiges Erstaunen sorgte vor allem der Vertreter des grün-geführten Bundeslandes Baden-Württemberg, der solch weitgehende Rechte für nicht geboten hielt. Im Januar sollen die Dinge weiter debattiert werden, dann sollen ExpertInnen aus dem Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung gehört werden, um diesem Konflikt weiter nachzugehen.

Der Tagesspiegel aus Berlin berichtete gestern über zwei andere Akteure bzw. Mitglieder der Kommission. Gerald Hennenhöfer und Michael Sailer werden in einiger Ausführlichkeit in dem Artikel unter dem Titel: „Der atomisierte Unterschied“ vorgestellt. „Im Laufe der Jahre haben sich ihre Positionen angenähert. Erstaunlich“, stellt die Autorin fest.

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