Atommüll: Eine Kommission, Gäste und die Öffentlichkeit

Donat-Fox-Fuder-AG1-Endlagerkommission-Nov2014-01
Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert

Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.

Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.

Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.

Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.

Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten

Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.

Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.

Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des  gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.

Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“

Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.

Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download:

Keine Übersicht und kein Vertrauen: Niedersachsens Umweltminister kritisiert Atommüll-Politik

UmweltministerStefanWenzelJan201401
Kritisiert die Atommüll-Politik: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel

Wo viele Grüne inzwischen schweigen und wegtauchen übt Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel heftige Kritik an der Atommüll-Politik. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sagt er unter der Überschrift „Wir haben keine Übersicht über Atommüll“, dass das gerade erst verabschiedete Endlagersuch-Gesetz umgehend geändert werden muss. Gorleben kommt als Standort nicht in Frage.

In der HAZ heißt es weiter: „„Im Grunde ist das ein Skandal“, sagt Landesumweltminister Stefan Wenzel. Als Skandal betrachtet Wenzel den Sachverhalt, dass die neue hochkarätige Kommission zur Suche nach einem Atomendlager überhaupt keine Übersicht hat über Art und Ausmaß des hochgiftigen Mülls. „Es gibt ein paar Zahlen, aber keine vollständige Bilanz, welche Arten und Mengen radioaktiver Abfälle angefallen sind beziehungsweise noch anfallen werden – das ist doch ein Hammer“, meint Wenzel: „Manches ist als Wirtschaftsgut deklariert.““

In der Tat haben Bürgerinitiativen in Sachen Atommüll einen besseren Überblick als die Behörden und Ministerien. Im Herbst letzten Jahres legten sie eine Bestandsaufnahme für den Atommüll an allen Atom-Standorten in Deutschland vor. Detailliert werden in dem „Sorgenbericht“ die Mengen radioaktiver Hinterlassenschaften aufgelistet. Eine vergleichbare Übersicht haben derzeit offenbar weder Bundes- noch Landesbehörden.

Derzeit arbeiten die Anti-Atom-Initiativen im Rahmen der Atommüllkonferenz daran, auch eine Online-Ausgabe zu erstellen.

Niedersachsens Umweltminister Wenzel kritisiert in der HAZ das Endlagersuchgesetz und die dazu gehörende Kommission, die unter heftiger Kritik der Umweltverbände vorletzte Woche an den Start gegangen ist und bis 2016 Vorschläge für die Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle machen soll.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll 2031 ein Endlagerstandort festgelegt werden. Ein Zeitplan, der schon heute von verschiedenen Seiten kritisiert wird. Auch Wenzel sagt in der HAZ: „„Dieser Zeitplan wird so nicht zu halten sein“, glaubt Wenzel. Denn die ganze Forschungslandschaft, die sich bisher auf den Standort Gorleben konzentriert habe, müsse sich umorientieren. „Diese einseitige Fixierung rächt sich jetzt.“ Gorleben, da ist sich Wenzel ganz sicher, wird am Ende der Arbeit der Endlagersuchkommission als Endlagerstandort ausgeschieden sein: „Wenn man den Stand von Wissenschaft und Technik als Kriterium zugrundelegt, bin ich sicher, dass das 1979 konzipierte Gorleben rausfällt.““

Auch Wolfram König vom BfS sagt öffentlich, was andere nur hinter vorgehaltener Hand erzählen. Im Spiegel heißt es: „Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, rechnet frühestens im Jahr 2050 mit einem betriebsbereiten Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland. „Das wäre sehr ambitioniert“, sagte König der Deutschen Presse-Agentur vor der ersten Sitzung der Endlager-Kommission am Donnerstag. Die Kommission soll bis 2016 Kriterien für die bundesweite Suche erarbeiten. „Alle früheren Zeitvorstellungen haben sich als falsch erwiesen“, betonte König. Bis 2031 soll ein Ort gefunden und dann dort ein Endlager gebaut werden. „Aber wir dürfen das Problem auch nicht immer weiter in die Zukunft verschieben“.“

Es braucht glaubwürdige Institutionen und Verfahren

Auch wenn inzwischen der BUND und die Deutsche Umweltstiftung trotz massiver Kritik an der Such-Kommission beteiligt sind; zahlreiche andere Verbände und Initiativen haben das wegen der Mängel und Vorfestlegungen des Gesetzes abgelehnt.

 

 

Stefan Wenzel ist sich klar darüber, dass das derzeitige Verfahren nicht taugt, um einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen. In der HAZ heißt es: „Um überhaupt voranzukommen bei der Endlagersuche, müssen nach Wenzels Worten ein paar wichtige Grundlagen gelegt werden. „Wir brauchen glaubwürdige Institutionen und Verfahren“, sagt Wenzel. Dies sei die Lehre aus dem jahrzehntelangen Kampf um Gorleben und die Lehre aus dem Versagen in der Asse. Wenig überzeugend findet Wenzel die Planungen für das neue Bundesamt für Entsorgung, welches die Fäden in die Hand nehmen soll. Diese, ursprünglich vom früheren Bundesumweltminister Norbert Röttgen in Nordrhein-Westfalen konzipierte Behörde, ist in Wenzels Augen eine unselige Konstruktion. „Die jetzige Organisation wäre ein Zwitter zwischen Aufsichtsbehörde und Betreibergesellschaft – da sind Interessenskonflikte programmiert.““

Aus den genannten Gründen fordert Stefan Wenzel, dass es dringend „noch Änderungen im bereits beschlossenen Endlagersuchgesetz geben“ muss. „Auch beim Rechtsschutz für die Bürger gebe es Nachbesserungsbedarf und schon bald müsse auch über die Finanzierungsfrage geredet werden – „darüber, ob und wie viel Geld vorhanden ist.“ Vorhandene Rücklagen müssten mündelsicher angelegt werden.“

Dissens mit dem Konsens: Endlagersuchgesetz soll geändert werden

Umweltministerin Barbara Hendricks: Endlagersuchgesetz ändern, aber nicht für Forderungen der Umweltverbände
Umweltministerin Barbara Hendricks: Endlagersuchgesetz ändern, aber nicht für Forderungen der Umweltverbände. Foto: Dirk Seifert

Das wird immer besser: Noch am Montag erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks gegenüber Umweltverbänden, dass sie keine Möglichkeit sehe, dass Endlagersuchgesetz noch einmal zu verändern, um die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zumindest in einigen Punkten aufzunehmen und ihnen damit evtl. eine Beteiligung an der zu bildenden Endlager-Kommission zu ermöglichen. Doch nur wenig später kommt von der gleichen Ministerin der Vorschlag, eben dieses Endlagersuchgesetz zu ändern, weil es Streit um die Besetzung des Vorsitzes bei dieser Kommission gibt.

Hendricks will den Streit um Ursula Heinen-Esser dadurch beilegen, dass eine Doppel-Spitze eingerichtet wird. Siehe dazu die Wolfsburger Nachrichten. Umweltverbände schütteln ohnehin über diverse Personen in der Kommission den Kopf. Aber bei Heinen-Esser platze auch dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schließlich der Kragen. Er hatte schon zuvor immer wieder auf Probleme hingewiesen. Jetzt will Hendricks mit ihrem Vorschlag eine Doppelspitze für die Kommission: Einen Vorsitz bestimmt der Bundestag (Heinen-Esser), einen weiteren die Bundesländer (NN). Genau das aber erfordert eine Gesetzesänderung.

Immer mehr wird der vermeintliche Neustart zur Farce. Und natürlich ist das auch ein Schlag ins Gesicht der Umweltverbände. Sie sollen zwar mitmachen in der Kommission, ihre Kritik am Gesetz und der Besetzung der Kommission wird aber kaum ernst genommen.

Die BI Lüchow-Dannenberg hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, die hier folgt:

Endlagersuchgesetz soll novelliert werden: Hendricks will das Gesetz ändern – nur wofür?

Eine ganz große Koalition aus CDU/CSU, SPD und Bundes-Grünen hält an Ursula Heinen-Esser für den Vorsitz der Endlagerkommission fest. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) schlägt zur Lösung des Streits um den Vorsitz in der neuen Kommission zur bundesweiten Atommüll-Endlagersuche eine Doppelspitze vor. Dazu muss das Standorterkundungsgesetz (StandAG) novelliert werden. Eine für den Kompromiss benötigte Gesetzesänderung könnte noch vor Ostern erfolgen, heißt es laut Presseberichten.

Die CDU-Politikerin war einhellig von Umweltverbänden und Anti-AKW-Initiativen abgelehnt worden, unter anderem weil sie an der Beratung und Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes mitgewirkt hat.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) schlägt nun weitergehende Änderungen des umstrittenen Gesetzes vor, um Webfehler auszumerzen und den Weg zu einem fairen und ergebnisoffenen Suchverfahren zu ebnen:

“In den vergangenen Wochen hieß es, das Gesetz könne nicht mehr geändert werden. Wenn es nur geändert wird, um eine umstrittene Personalie durchzusetzen, dann verkommt die Debatte zur Farce. Wenn hingegen das Gorleben-Kapitel aus dem Gesetz gestrichen wird und die Arbeit der neuen Superbehörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung (BkE), bis zum Abschluss der Kommissionsarbeit auf Eis gelegt wird, wäre das ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung”, sagte BI-Sprecher Wolfang Ehmke.

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

Interim_storage_facility_Brunsbuttel_03
Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

×