Gesellschaft für Nuklearservice – 80 Castoren pro Jahr

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS

Am Standort Mülheim fertigt die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) 80 neue Castorbehälter pro Jahr. Darüber berichtet die Deutsche Welle in einem Beitrag vom Juli. Rund zwei Millionen Euro kostet ein solcher Behälter, in dem hochradioaktive Brennelemente aus Atomkraftwerken für einen Zeitraum von ca. 40 Jahren zwischengelagert werden. Danach – so zumindest der Plan – sollen die Brennelemente in ein so genanntes Endlager, wo sie dann für den Zeitraum von einer Million Jahre von der Umwelt isoliert verwahrt werden sollen. Ein solches Lager aber gibt es bis heute weltweit noch nicht.

Die GNS stellt sowohl Behälter für Druck- als auch für Siedewasserreaktoren her. Brennelemente für Druckwasserreaktoren (meist durch ihre Kuppel erkennbar, Brokdorf, Grohnde, …) bestehen aus einer größeren Anzahl von Brennstäben im Vergleich zu den Siedewasserreaktoren. Dadurch passenca. 52 Brennelemente aus Siedewasserreaktoren oder etwa 19 Brennelemente aus Druckwasserreaktoren in einen solchen Castorbehälter.

Für die Stilllegung von Atomreaktoren sind diese Behälter erforderlich, um die hochradioaktiven Brennelemente nach einer Abklingzeit von 4 – 5 Jahren aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager auszulagern und in den Castorbehältern dann ins Trockenlager, den so genannten Standort-Zwischenlagern, abzustellen. Um die Sicherheit dieser Lagerung gibt es seit Jahren heftige Auseinandersetzungen. Erst vor wenigen Monaten hatte das Oberverwaltungsgericht wegen Sicherheitsmängeln die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Fast alle Standortlager sind mit dem in Brunsbüttel baugleich oder sogar noch einfacher gebaut.  

Die DW berichtet weiter: „Insgesamt beschäftigt die GNS 670 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro. In den kommenden 15 Jahren wird die GSN pro Jahr 80 Castor-Behälter ausliefern – zwar geht in neun Jahren das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz, die Brennstäbe können dann noch weitere fünf Jahre im Abklingbecken verbringen. Aber auch danach rechnet sich Geschäftsführer Wimmer weiter einträgliche Chancen für den Absatz von wenigstens 25 Castoren pro Jahr aus. Und zwar auf dem internationalen Markt. Denn „in anderen Ländern laufen ja derzeit Neubauvorhaben oder auch Laufzeitverlängerungen, so dass wir für unsere Produkte in Japan, in Korea, in anderen europäischen Ländern und auch in den USA sehr wohl Chancen sehen, diese zu verkaufen“. Schon heute versorgt die GNS Kernkraftwerks-Betreiber in Tschechien sowie mit Einzelverträgen auch in Litauen, Bulgarien und der Schweiz.“

Sicherheit unter politischem Druck: Klage über Sicherheitsmängel im Atommülllager Brunsbüttel wird verhandelt

AKW-Brunsbuettel-21April2013161Bis heute ist das Atommüll-Standortlager am AKW Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt. Dennoch wird seit Monaten darüber diskutiert, ob in dieses Lager noch mehr Atommüll eingelagert werden darf, um so einen Kompromiss für die laufende Endlager-Such-Debatte hinzubekommen. Gestern hatte eine Runde von Ministerpräsidenten und Bundesumweltminister dazu getagt.  Ab Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut mit den Sicherheitsdefiziten: „Die Klage eines Anwohners gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Sachaufklärung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Der Prozess beginnt am Montag, dem 17. Juni 2013, 10 Uhr, und ist zunächst für 3 Tage terminiert.“ Das teilt die Initiative Brokdorf-akut heute mit. Weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Die Genehmigung für das atomare Standortzwischenlager (ZL) Brunsbüttel wurde am 28.11.2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Am 17.2.2004 reichte ein Brunsbütteler Bürger dagegen Klage ein. Das OVG Schleswig wies die Klage am 31.1.2007 ab. Das Bundesverwaltungsgericht gab der dagegen eingelegten Revision statt und verwies die Klage mit Beschluss vom 10.4.2008 ans OVG zurück mit der Aufforderung zu prüfen, ob die Genehmigung willkürfrei erteilt worden ist.

Das OVG hatte die Klage damals abgewiesen, weil es die maßgeblichen Vorschriften des Atomgesetzes zum Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritte (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) generell für nicht drittschützend ansah und damit Anwohnern von Atomanlagen  einen Schutzanspruch im Hinblick auf terroristische Angriffe, insbesondere in Bezug auf den (gezielten) Flugzeugabsturz und einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen grundsätzlich absprach.

Das Verfahren hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geklärt hat, dass Kläger überprüfen lassen können, ob mit der atomrechtlichen Genehmigung ausreichende Schutzvorkehrungen gegen entsprechende (auch terroristisch motivierte) Ereignisse getroffen worden sind. (Diese neue Rechtsauffassung war nach den Ereignissen in den USA vom 11.9.2001 überfällig.)

Die Sachaufklärung durch das OVG gestaltet sich indes äußerst schwierig:

1. Das beklagte BfS hat es abgelehnt, dem Gericht detaillierte Angaben zu den vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorzulegen. Dies wird damit begründet, dass mutmaßliche Täter daraus Schlüsse ziehen könnten, wo Lücken im Sicherungskonzept liegen und wo bauliche Schwachstellen vorliegen.
Die Anwälte der beigeladenen Firma Vattenfall behaupten sogar dreist, dass diese Geheimhaltung auch zum Wohle des Klägers gereicht (der ja seine Klage gar nicht detailliert begründen kann); denn es sei für den Kläger besser, die Klage zu verlieren als wenn Terroristen technische Daten zur Kenntnis bekämen.
Dem Gericht geben die Anwälte praktisch die Empfehlung, ohne Kenntnis der Unterlagen einfach nach dem gesunden Menschenverstand zu urteilen.

Hier soll also die grundgesetzlich verbriefte Gewaltenteilung eingeschränkt und die Kontrollfunktion der Gerichte ausgehöhlt werden. Der Gesellschaft dienlicher wäre es, sich einer derart gefährlichen Technologie schnell zu entledigen, statt die Aufgaben der Organe des Rechtsstaats zu beschneiden.

2. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hatte für das BfS die Flugzeugabsturzsicherheit des ZL Brunsbüttel begutachtet und dabei nur leichtere Flugzeugtypen als den Airbus A380 betrachtet. In einem Schreiben der GRS vom 28.4.2013 heißt es, dass ihr zum Zeitpunkt der Genehmigung (Ende 2003) keine detaillierten Konstruktionsdaten vorgelegen hätten. Diese seien von der GRS erst im Herbst 2005 von der EADS „erbeten“ worden. Mit dieser Ausrede kann sich das Gericht unmöglich abspeisen lassen; denn – von kleineren späteren Veränderungen abgesehen – lagen die Konstruktionsdaten natürlich bei EADS vor. Es sollen 2003 sogar schon ca. 100 Bestellungen für den A380 vorgelegen haben.

Es liegt ein offensichtliches Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde vor. Der A380 ist ca. doppelt so schwer wie die bis dahin größten Verkehrsflugzeuge und seine Tanks können ca. 310.000 l Treibstoff fassen.

Die Methodik, mögliche auslösende Ereignisse kleiner anzunehmen als sie sind, in ihren Auswirkungen zu unterschätzen oder sogar ganz zu negieren, wird von Gutachtern gern angewendet, um die Kosten für erforderliche Gegenmaßnahmen für den Auftraggeber gering zu halten. (Probate Beispiele sind die zu niedrig bemessenen Sturmflutmauern am AKW Fukushima, die Deichhöhen an der Unterelbe, der Erdbebenschutz sowie als jüngstes Beispiel die zu niedrig bemessenen Deichbesticke an der Oberelbe.)

3. Vattenfall hat zwischenzeitlich einen Änderungsantrag für das ZL Brunsbüttel beim BfS gestellt, der noch nicht beschieden ist. Dabei soll es sich um das Zumauern von Lüftungsöffnungen und die Errichtung von Zwischenwänden im Inneren des ZL handeln, wodurch die Stellplatzkapazität sich von 80 auf 36 Castorbehälter verringern würde. Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei um die Erhöhung der Sicherheit gegen terroristische Angriffe handeln. (Vergleichbare Anträge sollen auch für die übrigen ZL in Deutschland gestellt worden sein.)
Es stellt sich die Frage, ob sich das Gericht nur mit der Rechtmäßigkeit der Genehmigung aus dem Jahr 2003 beschäftigen will oder auch mit der beantragten Umrüstung, die möglicherweise deshalb beantragt wurde, um einer Prozessniederlage zuvorzukommen.

4. Trotz dieser rechtlich unübersichtlichen Lage hatte Bundesumweltminister Altmeier das ZL Brunsbüttel (und das ZL Unterweser, ebenfalls noch beklagt wird) als mögliche Abstellplätze für die aus dem Ausland zurückzunehmenden hochradioaktiven Glaskokillen benannt. Eine schnelle Entscheidung sei nötig, um das noch unbedingt vor der Bundestagswahl zu beschließende Endlagersuchgesetz verabschieden zu können. Durch diese Hektik ist die Rechtsprechung des OVG zusätzlich erschwert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, einer Lagerung des Atommülls in SH unter Bedingungen zuzustimmen. Diese Bedingungen thematisieren aber weder die Sicherheit noch die Geeignetheit des ZL Brunsbüttel. Auch dadurch lastet politischer Druck auf dem Gericht, dessen Entscheidung somit Einfluss auf die Endlagersuche nehmen könnte.

Die Initiative Brokdorf-akut hofft, dass das OVG eine gründliche Sachaufklärung durchführt und zu einem fairen Urteil kommt.“

Für Rückfragen: Initiative Brokdorf-akut – www.brokdorf-akut.de

Siehe auch: Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

Mehr zum Thema:

Nous sommes à la recherche Endlager

Schacht Konrad August 2012-08.jpgAtommüll-Lager-Suche überall – auch in Frankreich. Die Grande Atomnation will seine hoch- und mittelradioaktiven Abfälle in Bure vergraben, 120 km von der deutsch-französischen Grenze entfernt. Schon seit einigen Jahren wird dort unter Tage geforscht. Jetzt soll erstmals eine öffentliche Anhörung stattfinden. Bürger-Initiativen aus Frankreich und Deutschland rufen zu Protesten gegen die Veranstaltung auf: Sie nennen das „Pseudobürgerbeteiligung“. (siehe hier: Anti-Atom-Netz Trier)

Der Trierische Volksfreund schreibt: „Kritiker haben es schon immer vermutet: Im lothringischen Bure, etwas mehr als 200 Kilometer von Trier entfernt, soll ein Atommüll-Endlager entstehen. Nun ist es offiziell: Seit gestern läuft ein Anhörungsverfahren.“

Weiter berichtet das Blatt: „Rheinland-Pfalz will sich gemeinsam mit dem Saarland und mit Luxemburg an der Anhörung beteiligen. Und zwar mit einem eigenen Gutachter des Darmstädter Öko-Instituts, teilte Energie-Ministerin Eveline Lemke mit. Geprüft werden sollen die Eignung des Standorts, die Sicherheit des Grundwassers, die Strahlenbelastung und das Risiko durch Atomtransporte. Die Untersuchungsergebnisse sollen auf einem Sondergipfel der Großregion im Frühjahr kommenden Jahres vorgestellt werden.“

In Bure sind – wie im deutschen Gorleben – bislang etwa 1,5 Mrd. Euro in die Erkundung gesteckt worden. „Aus dem Versuchslabor in Bure ist nun offiziell ein Zentrum für umkehrbare Tiefenlagerung hoch radioaktiven Atommülls geworden.“

Während Frankreich also auf ein Konzept orientiert, das die dauerhafte Lagerung  „umkehrbar“ macht, also die Option einschließt, den Atommüll später wieder bergen zu können, wird in Deutschland derzeit noch auf die Unumkehrbarkeit gesetzt.

Auch in Deutschland wird die Endlager-Suche per Gesetz forciert: Unbeirrt trotz Protesten nahezu aller Umweltverbände und der Anti-Atom-Bewegung peitschen PolitkerInnen von CDU, CSU, FDP, Grünen und SPD mit dem Großgefühl „historischer Momente“ einen Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Gremien.

Siehe auch: Noch ein Endlager mehr? “Neuer” Atommüll und überall neue Lagerhallen

Atomkonzerne und kein Konsens: “Wir zahlen nicht”

Endlagersuche: “Energiebosse haben Altmaier in der Hand “

Historische Endlagersuche – Gesetzentwurf und Zeitplan

Total historische Konsenstage: Grüne Schleswig-Holstein beraten Castorannahme – CDU/FDP für Gorleben

Endlagersuche: „Energiebosse haben Altmaier in der Hand „

ESG-facebook-shareBislang ist der „historische Konsens“ beim Endlagersuchgesetz eine Rechnung ohne Atomkonzerne. Die haben schon längst signalisiert, dass es Alternativen zu Gorleben gar nicht braucht. Vor allem aber: Sie haben es in der Hand, ob die Bedingungen, die an die Zustimmung zu diesem Gesetz gestellt werden, erfüllt werden können. Z.B. ob die bereit sind, Castorbehälter an den AKWs zu lagern, statt diese wie geplant nach Gorleben zu transportieren.

Das Handelsblatt titelt daher: „Die Energiebosse haben Altmaier in der Hand.“ Heute trifft sich der Bundesumweltminister erstmals, um mit den Konzernen über die Geschichte zu reden. Vattenfall hat gestern bereits bei einem Gespräch mit der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein klar gemacht, dass wenig Bereitschaft besteht, dem Minister entgegen zu kommen. Siehe dazu: Total historische Konsenstage: Grüne Schleswig-Holstein beraten Castorannahme – CDU/FDP für Gorleben

Historische Endlagersuche – Gesetzentwurf und Zeitplan

ESG-facebook-shareAlle reden vom Endlagersuchgesetz und wie toll das alles ist, so mit totalem Konsens und richtig historisch und so. Und damit nun alle mal ordentlich mitreden können, weil ja totale Transparenz herrschen soll:

Hier der Gesetzentwurf zur Endlagersuche als PDF.

Hier der Zeitplan, mit dem das Gesetz beschlossen werden soll (PDF) „Historische Endlagersuche – Gesetzentwurf und Zeitplan“ weiterlesen

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