F5T30 – Tschernobyl – Fukushima – Internationaler Ärztekongress der IPPNW, Feb. 2016 Berlin

Fukushima-Tepco-110316_1f_sora_1In 2016 jähren sich die Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften und von Tschernobyl zum 30. Mal (F5T30). Anti-Atom-Initiativen bereiten sich auf vielfältige Aktivitäten aus diesen Anlässen vor. Auch die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die im Februar einen großen Kongress über die Folgen der Atomenergie und die Gründe für den Ausstieg durchführen werden. Dazu gehört auch eine Bilanz der immer noch andauernden Atomkatastrophen.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Einladung:
26.-28. Februar 2016, Berlin
5 Jahre Leben mit Fukushima – 30 Jahre Leben mit Tschernobyl

Internationaler IPPNW-Kongress

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. | International Physicians for the Prevention of Nuclear War – German affiliate (IPPNW)

Programm

Anmeldung

Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe AktivistInnen und Interessierte,

vor 30 Jahren, am 26. April 1986, fand die Mär von der „sicheren Atomkraft“ mit dem Super-GAU von Tschernobyl ein abruptes Ende. Millionen von Menschen wurden direkt durch radioaktiven Niederschlag betroffen; viele starben und noch viel mehr leiden bis heute an den Folgen der Strahlung. Vor 5 Jahren, am 11. März 2011, zeigte sich, dass die Menschheit die Lektion von Tschernobyl  nicht gelernt hatte, als es in Fukushima zu einem mehrfachen Super-GAU kam. Auch hier sind wieder Millionen von Menschen betroffen.

Diese beiden Atomkatastrophen stehen stellvertretend für das enorme menschliche Leid, die generationsübergreifenden  gesundheitlichen Folgen und die ökologische Zerstörung, die in den letzten 70 Jahren durch die Nukleare Kette verursacht wurden. Denn vom Uranbergbau über die zivile und militärische Nutzung der Kernspaltung bis hin zum Atommüll, Fallout und radioaktiven Abraum schädigt die Atomindustrie Mensch und Umwelt.

2016 sind die Jahrestage von Tschernobyl und Fukushima „rund“. Aus diesem Anlass erneuern die internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ihre Forderung nach einem sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie. Auf einem internationalen Kongress informiert die IPPNW darüber, was es für die betroffenen Menschen bedeutet, seit 30 Jahren mit den Folgen von Tschernobyl zu leben – und seit 5 Jahren mit den Folgen von Fukushima.

Namhafte WissenschaftlerInnen aus Japan, der ehemaligen Sowjetunion, Deutschland, den USA und aller Welt, engagierte AktivistInnen sowie HelferInnen, die seit vielen Jahren ehrenamtlich die Menschen in den verstrahlten Gebieten unterstützen, werden vom 26.-28. Februar 2016 in der Berliner Urania zusammen kommen, um gemeinsam den Blick nach vorne zu wagen. Denn aus der katastrophalen atomaren Vergangenheit lernen bedeutet, eine Welt ohne atomare Risiken zu denken – und umzusetzen.

Wir würden uns freuen, Sie dabei zu haben.

Atomausstieg ins Grundgesetz – CDU-Abgeordneter dagegen

2016 jähren sich die anhaltenden Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften Mal und von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. Als Reaktion auf Fukushima vollzog die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine Kehrtwende: Die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wurde zum schrittweisen Atomausstieg, acht Meiler wurden sofort stillgelegt. Die LINKE forderte: Die Nutzung der Atomenergie muss auch per Grundgesetz verboten werden. Darüber diskutiert derzeit auch auf Initiative des BUND die Atommüll-Kommission. Eine Forderung, die der CDU-Abgeordnete und Kommissions-Mitglied Steffen Kanitz (NRW) jetzt in einer Stellungnahme ablehnte.

„Das Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“ wurde bereits mehrmals in den letzten Sitzungen der AG2 besprochen. Ich halte diesen Ansatz für nicht notwendig bzw. verfassungsrechtlich bedenklich“, schreibt Steffen Kanitz jetzt an die Vorsitzenden der AG2 und an die Mitglieder der Atommüll-Kommission. Für ihn ist diese Maßnahme „Symbolpolitik“. Auf knapp zwei Seiten legt er seine Position dar und schreibt u.a: „Der Kernenergieausstieg ist als Staatsziel im Grundgesetz nicht erforderlich, da er politisch wie gesellschaftlich von einer breiten Mehrheit getragen wird und umfassend im Atomgesetz verankert und geregelt ist.“ (Der vollständige Brief ist als Drucksache auf der Homepage der Kommission online und hier als PDF).

  • In der Sitzung der AG2 war im Oktober beschlossen worden, ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Atomausstiegs auf den Weg zu bringen. „Dagegen gab es auf der Folge-Sitzung am 2. November Protest der CDU-Mitglieder in der Kommission. In einem Brief erläuterte der Abgeordnete Steffen Kanitz seine Ablehnung zu diesem Vorschlag. In der Diskussion in der AG kommt auch von den Vertretern der AKW-Betreiber eine klare Ablehnung zu dem Vorschlag. Dennoch soll die Idee des Gutachtens weiter verfolgt werden.“ (siehe BUND)
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ebenfalls Mitglied in der Atommüll-Kommission: „Die Nutzung der Atomenergie ist eine unverantwortliche Technologie und bedroht Leib und Leben der Menschen. Einfache parlamentarische Mehrheiten könnten jederzeit den beschlossenen Teil-Ausstieg aus der Atomenergie wieder rückgängig machen und das Atomgesetz entsprechend ändern. Daher braucht es den höchst-möglichen Rechtsschutz mit einem Atomverbot im Grundgesetz. Wie unzureichend die derzeitigen Regelungen im Atomgesetz sind, zeigt sich auch darin, dass die Atomfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen sind und unbefristet weiter Uran-Brennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt herstellen können.“
Mit Blick auf die bis heute ungelöste dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle fügte Zdebel hinzu: „Wer die gigantische Aufgabe regeln will, dauerhaft sichere Lagermöglichkeiten für den angefallenen Atommüll im gesellschaftlichen Konsens zu finden, der muß angesichts jahrzehntelanger Konflikte Vertrauen schaffen, dass es einen späteren Wiedereinstieg nicht geben wird. `Atomausstieg ins Grundgesetz´ ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung.“

 

Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

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Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).

Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“

Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki: Atomwaffen ächten und vernichten – Urananreicherungsanlage stilllegen

„70 Jahre nach dem Abwurf der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki gedenken weltweit Menschen der mehr als 200.000 Todesopfer, die entweder direkt durch die Bomben oder an den grausamen Verbrennungen und Strahlenschäden in den Monaten danach starben. Die unglaubliche Zerstörungskraft und das jahrzehntelange Leiden der Opfer der Atomwaffenabwürfe ist und bleibt eine Mahnung und eine Aufforderung an die Atommächte, die mit dem Besitz über diese Waffen ihre Interessen durchzusetzen versuchen: Atomwaffen müssen weltweit geächtet und vernichtet werden. Diese Bomben auf japanische Großstädte waren für Hitler und Deutschland bestimmt. Statt Hiroshima und Nagasaki hätten sie ebenso gut Berlin und Hamburg treffen können. Umso mehr ist der heutige Jahrestag auch eine Mahnung an uns alle hier in Deutschland, für weltweite Abrüstung und Frieden einzutreten“, erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, Hubertus Zdebel. Der Abgeordnete weiter:

„Auch der Ausstieg aus der Atomenergie muss weitergehen. Das gilt in Japan nach dem mehrfachen Super-GAU von Fukushima ebenso wie in Deutschland. In Gronau jährt sich am 15. August die Inbetriebnahme der dortigen Urananreicherungsanlage der URENCO. Diese Uranfabrik ist vom Atomausstieg ausgeklammert und versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit dem erforderlichen Brennstoff. Gleichzeitig ist sie eine der gefährlichsten Atomfabriken, weil grundsätzlich in ihr auch das Ausgangsmaterial für eine Uran-Atombombe, wie sie in Hiroshima zum Einsatz kam, hergestellt werden kann. Eine solche Atomanlage muss endlich stillgelegt und nicht, wie E.on, RWE und die anderen Eigentümer es beabsichtigen, verkauft werden.“

Für die Energiewende: Anti-Kohle-Kette und am Tschernobyl-Tag für den Atomausstieg

Schlechte-Luft-Scholz-BUNDDieses Wochenende geht es gegen die Klimakatastrophe, gegen den Super-Gau und noch mehr Atommüll. Im Rheinland findet am Samstag die Anti-Kohle-Kette statt, mit der Konzerne wie RWE und die Politik in NRW und im Bund „ermutigt“ werden sollen, endlich den Ausstieg aus der besonders klima- und umweltschädlichen Braunkohle einzuleiten. Sonntag jährt sich zum 29. Mal die Atomkatastrophe von Tschernobyl. Unter anderem in Brokdorf, Philippsburg und Fessenheim gibt es größere Aktionen als Mahnung an die Opfer und als Forderung für den sofortigen Atomausstieg. Infos dazu gibt es hier:

Zur Situation am AKW Tschernobyl und der neuen Schutzhülle wird hier berichtet: Tschernobyl – Neubau der Schutzhülle verzögert und teurer. Aktuelles dazu ist hier auf der Seite des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel zu finden: Atomkatastrophe Tschernobyl: Schutzhülle für Sarkophag teurer und später – 615 Mio Euro fehlen derzeit

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