Vier Jahre Atomkatastrophe in Fukuschima: Neckarwestheim, Düsseldorf, Tihange und anderswo – Mahnwachen und Demonstrationen für den Ausstieg

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Am 8. März wird in Neckarwestheim demonstriert. Bild anklicken für mehr Infos.

Zum vierten Mal jährt sich am 11. März die Atomkatastrophe von Fukushima, die bis heute andauert. Hunderttausende Menschen mussten vor der Radioaktivität flüchten und können auf Jahrzehnte nicht mehr in ihre Dörfer und Städte zurück. Noch immer ist der Zustand im Inneren der Reaktoren weitgehend unbekannt und noch immer dringt Radioaktivität in die Umgebung und in das Wasser. In Erinnerung und als Mahnung, dass die unverantwortliche Atomenergienutzung möglichst sofort beendet werden muss, demonstrieren rund um diesen Jahrestag AtomkraftgegnerInnen an vielen Orten.

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Am 14. März wird in Düsseldorf eine Demonstration nicht nur als Mahnung an Fukushima stattfinden. Sie richtet sich auch an die bundesdeutschen Atomkonzerne. Mit milliardenschweren Schadensersatzklagen wollen sich E.on, RWE, Vattenfall und EnBW den Atomausstieg vergolden lassen. Außerdem wollen sie sich nicht länger an den enormen Kosten für die langfristige Lagerung des Atommülls beteiligen. Mit so genannten Bad-Bank-Plänen hat z.B. E.on die Atomenergie in eine eigene Gesellschaft ausgelagert. Der Bundesregierung haben die Konzerne die Gründung einer staatlichen Stiftung vorgeschlagen. Nach einer Einmalzahlung von 36 Mrd. Euro wollen sie danach mit den weiter wachsenden Kosten der

 

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Atommülllagerung nichts mehr zu tun haben. Dabei gehen Schätzungen schon heute davon aus, dass der Rückbau und die Atommülllagerung mindestens 48 Mrd. Euro kosten werden.

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen

Haben politisch verantwortliche Vertreter der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung möglicherweise durch absichtliche Unterlassungen den Schadensersatzklagen von RWE zum Atom-Moratorium nach Fukushima zum Erfolg verholfen? Diesem Verdacht ist der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nachgegangen. RWE hat den Bund und das Land Hessen wegen der fehlerhaften Stilllegung des AKW auf Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro verklagt.

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen sind nicht davon geleitet, Aufklärung zu betreiben. Zu der brisanten Frage über die Aktivitäten und Motive des damaligen Abteilungsleiters Gerald Hennenhöfer weicht die Bundesregierung aus. Allerdings räumt sie ein, dass es Widersprüche durch „unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden“, gegeben habe. Diesem Hinweis wird nachzugehen sein. Ob möglicherweise mit Absicht Unterlassungen von politisch Verantwortlichen erfolgten, die die Schadensersatzklagen von RWE begünstigten, muss zunächst weiter in Hessen untersucht werden. Davon wird es abhängen, ob zu einem späteren Zeitpunkt in Berlin weitere Schritte erforderlich werden. Als Bundestagsabgeordneter werde ich mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln aber weiter bemühen, die Aufklärung zu unterstützen“, so Hubertus Zdebel.

Ein ungeheuerlicher Verdacht

Im Rahmen der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsaussschusses im hessischen Landtag ist durch Recherchen des ARD-Magazins Monitor der Verdacht aufgekommen, dass die erfolgreiche Schadensersatzklage von RWE gegen das Atom-Moratorim nach Fukushima möglicherweise durch absichtlich mangelhafte Rechtsanordnungen begünstig worden sein könnte.

Ein Schriftwechsel zwischen dem damaligen RWE-Chef Grossmann und dem hessischen Ministerpräsidenten Bouffier legen diesen Verdacht nahe. Außerdem berichtete Monitor über Auseinandersetzungen im Bundesumweltministerium. Demnach habe es schwere Konflikte zwischen dem damaligen Bundesumweltminister Röttgen und seinem Atom-Abteilungsleiter Hennenhöfer einerseits und der Fachabteilung RS I 3 andererseits über das gebotene rechtliche Vorgehen gegeben.

  • Bürger haben inzwischen Strafanzeige gegen den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gestellt, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Die Abteilung warnte demnach über „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der fehlenden konkreten Risiken und Gefahren in der Begründung der atomrechtlichen Anordnungen zur vorübergehenden Betriebseinstellungen der Atommeiler. In einem Brief von Hennenhöfer, in dem die Fachabteilung von der Teilnahme an einer Sitzung ausgeschlossen wurde, weil man „ohne Aufpasser“ diskutieren wollte, ist auch die Rede von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ zu dieser Abteilung und von jahrelangen anderen Konflikten.

 

Die drei schriftlichen Fragen von Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung (25.2.2015)

Ihre Schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 2/146, 2/147 und 2/148 vom 16. Februar 2015 (Eingang im Bundeskanzleramt am 18. Februar 2015) beantworte ich wie folgt:

Frage 2/146

„Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31. März 2011 und 4. April 2011 des Referats RS I 3 als auch z. B. des Hessischen Ministe­riums für Justiz (Vermerk vom 17. März 2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5. Februar 2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hin­ sichtlich der Begründungfür die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkrete Gefahren und Risiken stärker einbezogen wer­den müssten, reagiert, und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesauf­ sichtbei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorge­ tragen (bitte einzeln auflisten)?“

Antwort Frage 2/146:

In der vom Magazin Monitor zitierten Vorlage der Arbeitsgruppe RS I 3 des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 4. April 2011 wird auf die in einer Vorlage vom 31. März 2011 aufgezeigten „rechtlichen und finanziellen Risiken“ hingewiesen. Die Vorlage vom 31. März 2011 vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass die Rechtsgrundlage des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes einen einheitlichen Gefahren- und Risikobereich erfasst, der insofern auch einstweilige Be­triebseinstellungen zwecks „Gefahrenerforschung“ erfasst. Die Vorlage weist ausdrücklich daraufhin, dass die in der Vorlage erörterte Anordnung des Sofortvollzugs durch die Länder rechtmäßig erlassen werden konnte. Darüber hinaus weist die Vorlage lediglich darauf hin, dass im Hinblick auf die in der Vorlage dargelegte Rechtsauffassung generell ein gewisses rechtliches und somit auch finanzielles Risiko verbleibt.

 

Frage 2/147

„Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8. April 2011, in dem er mitteilte, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv ge­störten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssys­tems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpas­ser“ durchzuführen (siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5. Februar 2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der BehördenIeitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte (bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch …“und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“)?

Antwort Frage 2/147

2011 wie heute gehört es zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Arbeitsgruppe RS I 3, AG RS I 3), bundesaufsichtliche Fragestellungen zu sicherheitstechnisch relevanten Themen bei Kernkraftwerken in Deutschland gegebenenfalls auch durch ein Beratungsgremium, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), klären zu lassen. Dabei stößt die AG RS I 3 die Beratungen der RSK durch Beratungsaufträge mit konkreten Fragestellungen an und bringt durch aktive Beteiligung an den Beratungen die bundesaufsichtlichen Fragestel­lungen und Anmerkungen direkt in die Diskussion ein. Die Ministervorlage der AG RS I 3 vom 4. April 2011 hatte das Ziel, diese Aufgaben und Ver­antwortung der AG gegenüber der Leitung des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) deutlich zu machen und eine Entscheidung zu erbitten, falls diese Verantwortung in diesem speziellen Fall nicht gewünscht wäre. Diese Klarstellung wurde aus Sicht der AG RS I 3 notwendig, weil sich unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden, zunächst widersprachen.

Ohne die genaue Begründung für die Argumente des damaligen Abteilungs­leiters für Reaktorsicherheit in seinem Vermerk vom 8. April 2011 im Einzelnen zu kennen bzw. zu bewerten, hat dieser jedenfalls insbesondere auf die politische Entscheidungslage hingewiesen, wonach die Robustheitsprüfung der Kernkraftwerke durch eine in jeder Hinsicht unabhängige Exper­tenkommission erfolgen sollte.

Die Ministervorlage vom 4. April 2011 und der Vermerk vom 8. April 2011 hatten keinen unmittelbaren Bezug zu der den Ländern übermittelten For­mulierungshilfe des damaligen BMU vom 16. März 2011 für die Bescheide der Länder zur einstweiligen Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke. Wie sich aus der in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Vorlage der AG RS I 3 vom 31. März 2011 ergibt, ging auch die AG RS I 3 davon aus, dass auf der Grundlage der Formulierungshilfe gemäß § 19 Absatz 3 Atomgesetz rechtmäßige Anordnungen der Länder bzw. eventuell ergänzender Anordnungen zu deren Sofortvollzug erlassen werden konnten.

Frage 2/148

“ Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juni 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadens­ersatzklagen und der zu wählenden Begründung für die einstweilige Be­triebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (bitte um Auflistung
der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

 

Antwort Frage 2/148

Über die in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Aspekte hinaus lagen im März 2011 im damaligen BMU Hinweise im Zusammenhang mit der Frage von eventuellen Schadensersatzansprüchen bezüglich der Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Leistungsbetriebs der in Rede stehenden Anlagen bzw. der von den Ländern dabei in eigener Sachkompetenz verwende­ten und zu verantwortenden Begründung nicht vor.

Eine in der Besprechung auf Ministerebene am 15. März 2011 vorliegende, von der AG RS I 3 erstellte, Liste mit zu prüfenden sicherheitstechnischen Fragestellungen und möglichen neuen Auslegungsanforderungen für Kern­kraftwerke betraf die Frage, wie und in welchem Umfang die seitens der Reaktor-Sicherheitskommission innerhalb von drei Monaten vorzunehmende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden sollte, nicht jedoch Gefah ren und Risiken, die über die in der Handreichung enthaltene allgemeine Begründung für die einstweilige Einstellung des Leistungsbetriebs hinaus – zur weiteren Begründung der einstweiligen Einstellung des Leistungsbe­triebs herangezogen werden sollten.

Die Unklarheiten über Ursachen und Abläufe der Ereignisse in Japan und die daraus resultierende Ungewissheit, ob bisher unbekannte Schadensursa­chen aufgetreten waren und in Deutschland sicher ausgeschlossen werden konnten, rechtfertigte und gab Veranlassung, von einem Gefahrenverdacht im Sinne des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes auszugehen und auf dieser Basis die getroffenen Anordnungen bezüglich der so genannten Altanlagen zu erlassen.

Zu den konkreten Inhalten der Akten der betroffenen Länder kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Er­mangelung der Überleitung der Sachkompetenz keine Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Aufstehen gegen den Atomkonzern E.ON – Fukushima-Demonstration in Düsseldorf

ddorf_plakat_1000Aufstehen gegen den Atomkonzern E.on heißt es am 14. März 2015 in Düsseldorf. Zum vierten Mal jährt sich dann die Atomkatastrophe von Fukushima. Eine Katastrophe, auf die E.on vor allem mit Schadensersatzklagen reagiert. Gegen den Atomausstieg, gegen das Atom-Moratorium und gegen den Neustart bei der Atommülllager-Suche: Wie kein anderer Atomkonzern klagt E.on was das Zeug hält und fordert milliardenschwere Entschädigungszahlungen. Für die weitere Atommülllagerung will der Konzern aber nicht mehr zahlen. Mit der Gründung einer staatlichen Stiftung und einer Einmalzahlung will sich der Konzern vor den Kostenrisiken beim Atommüll absichern. Die SteuerzahlerInnen sollen es künftig richten. Verantwortung für das Atommüll-Erbe? Nur solange die Profite stimmten. Ein Bündnis von Anti-Atom- und Umweltgruppen ruft gemeinsam mit der japanischen Gemeine „Sayonara Genpatsu Düsseldorf“ zur Demonstration vor der E.on-Zentrale auf. (Infos siehe auch hier und hier)

Mehr über den Atomkonzern E.on:

Atommafia: Dokumente der Monitor-Recherche – Gezielte Schlamperei von Regierungsvertretern zugunsten der Atomkonzerne?

Norbert Roettgen
2011 war er der zuständige Umweltminister für das Atom-Moratorium: Norbert Röttgen (CDU). Gab es absichtliche Schlampereien zugunsten von RWE und anderen?

Der Verdacht, der sich immer mehr erhärtet, ist ungeheuerlich. Spitzenpolitiker aus Bundes- und Landesregierung haben möglicherweise absichtlich mit schweren Unterlassungen dazu Beihilfe geleistet, dass die Atomkonzerne für die Abschaltung ihrer Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima Schadensersatzforderungen durchsetzen können. Bereits vor am 15.1. hatte das ARD-Magazin Monitor erste konkrete Hinweise in diese Richtung geliefert. Demnach hat der damalige RWE-Chef Grossmann beim hessischen Ministerpräsidenten eine Anweisung bestellt, die AKW in Biblis trotz bestehender rechtlicher Möglichkeit nicht wieder anzufahren. Grossmann bezieht sich in dem Schreiben an Bouffier darauf, dass der Pofalla im Kanzleramt ihm ein solches Schreiben versprochen habe. Der Brief, den Bouffier schrieb, soll im Urteil, mit dem RWE ein Schadensersatzanspruch gerichtlich zuerkannt wurde, eine große Rolle gespielt haben. In einem weiteren Bericht am 5.2. werden nun auch der damalige Umweltminister Röttgen und der von ihm zum obersten Atomaufseher ernannten Lobbyist Gerald Hennenhöfer mit dem Verdacht in Zusammenhang gebracht, den Konzernen durch „gezielte Unterlassungen“ zu erfolgreichen Schadensersatzforderungen verholfen zu haben.

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Atommeiler: Grohnde on – Brokdorf off – Mitarbeiter-Bürgerinitiative warnt vor Strom-Blackout ohne Atomkraft!

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22Während das AKW Grohnde nach heftigen Auseinandersetzungen über Sicherheitsmängel am letzten Freitag Abend die Zustimmung zur Wieder-Inbetriebnahme erhalten hat, geht nun das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein in Revision und vom Netz (alles zum Thema AKW Brokdorf auf dieser Seite). Erneut sollen dabei auch die besonders gefährlichen Plutonium-Brennelemente (MOX) eingesetzt werden. Das teilte das von den Grünen geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein mit. Der Atommeiler an der Unterelbe darf nach der Katastrophe von Fukushima und der danach erfolgten Befristung im Atomgesetz noch bis Ende 2021 riskanten Atomstrom und Atommüll produzieren (die PM in vollem Wortlaut unten). Zuletzt kam es am 10. Juni in Brokdorf zu einem Zwischenfall: Leckage in der Entlüftungsleitung eines Motorluftkühlers im Kernkraftwerk Brokdorf

In Brokdorf – und anderen Atomkraftwerken – sind in den letzten Monaten „Anti-Terror-Maßnahmen“ verstärkt worden: Neue Anti-Terror-Maßnahme am AKW Brokdorf: Hilflos in die Katastrophe

E.ons Mitarbeiter engagieren sich derweil munter privat für die Atomenergie. Sie haben jetzt laut SHZ „erste Bürgerinitiative pro Kernkraft gebildet. Eine Gruppe von bislang rund 15 Personen, etwa die Hälfte von ihnen Mitarbeiter an den Standorten Brokdorf und Brunsbüttel, will der Kernenergie wieder eine Stimme geben. Wortführer sind der Münsterdorfer Hauke Rathjen und der Itzehoer Physiker Dr. Roland Wink. „Wir stellen die Energiewende nicht in Frage“, versichert Rathjen. Man wolle vor allem aber „zur Versachlichung der Diskussion beitragen“. Ausdrücklich versteht sich die Gruppe als Gegengewicht zu den Aktivisten von „Brokdorf akut“, die nach Ansicht der Initiative MIT Kernenergie „häufig mit Unwahrheiten operiere““. Rathjen und Wink sind E.on Mitarbeiter aus dem AKW Brokdorf.

Die Beschäftigten in den Atommeilern beschweren sich auch bei E.on: „Heute aber sei das in der Politik kein Thema mehr. Gleichzeitig hat Brokdorf-Betreiber Eon die Öffentlichkeitsarbeit praktisch eingestellt.“

Vor allem aber treibt die Atom-Angestellten die Sorge um einen Strom-Blackout um. Der SHZ erklärten Wink und Rathjen: Verwundert „registrieren die Sprecher dabei auch, dass die Öffentlichkeit von einer durch den Netzbetreiber erzwungenen Verschiebung der Revision im Kernkraftwerk Brokdorf kaum Notiz genommen habe. „Dabei werden wir schon gefragt, ob mit einem Blackout in Norddeutschland zu rechnen sei.“ Offenbar gehe es derzeit ohne Atomkraftwerke gar nicht. Tatsächlich hatte Netzbetreiber TenneT den für 14. Juni geplanten Start der Revision auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes schlicht untersagt. Für MIT Kernenergie ein bislang einmaliger Vorgang – und ein klarer Beleg dafür, dass „die Sicherheit der Stromversorgung bei einem Stillstand in Brokdorf derzeit nicht gewährleistet werden kann.“ Nun soll der Meiler erst morgen abgeschaltet werden. Die erheblichen Kosten für die Verschiebung müsse die TenneT tragen, die diese wiederum an die Stromkunden weitergebe. Mit anderen Worten: „Der Verbraucher muss nun auch noch dafür bezahlen, dass der dringend benötigte Atomstrom weiter fließen kann.““

Pressemitteilung vom Energieministerium Schleswig-Holstein zur Revision im AKW Brokdorf 2014

„Kernkraftwerk Brokdorf zur Jahresrevision vom Netz
BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf soll morgen (21. Juni) zum jährlichen Brennelementwechsel und der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie innerhalb jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt. Die Atomaufsicht des Energiewendeministeriums wacht darüber, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die durch Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen festgelegt worden sind.

Aufgrund von Befunden in anderen Kernkraftwerken werden umfangreiche Untersuchungen an Drosselkörpern durchgeführt, wodurch sich die Revisionsdauer gegenüber den ursprünglichen Planungen um einige Tage verlängern wird.
Während des diesjährigen Anlagenstillstandes soll der Reaktordruckbehälter mit 40 neuen Brennelementen, davon 12 Mischoxid (MOX)-Brennelemente, beladen werden. Hierzu und zum Umsetzen von bestrahlten und unbestrahlten Brennelementen ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dieses erfolgt, dem Fortgang der Arbeiten entsprechend, in den ersten Tagen der für gut drei Wochen geplanten Revision. Im Laufe der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kann es zum Austritt von reinem Wasserdampf kommen.

Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsicht des Energiewendeministeriums intensiv kontrolliert. Die Einhaltung der Grenzwerte, die Ableitungen mit Luft und Wasser sowie die durch den Brennelementwechsel der Anlage bedingte Strahlenexposition von Personal und der Bevölkerung werden dabei auch überwacht. Sachverständigenorganisationen wie TÜV Nord, Energiesysteme Nord und Zerna wird das Ministerium im erforderlichen Umfang hinzuziehen.

Hintergrund zu den Drosselkörpern:
Drosselkörper dienen zur Strömungseinstellung im Reaktorkern. Im Kernkraftwerk Grohnde (Niedersachsen) wurden kürzlich an neun von insgesamt 132 Drosselkörpern gebrochene Druckfedern festgestellt. Sämtliche Drosselkörper – auch die befundfreien – werden dort in den nächsten beiden Jahren vorbeugend getauscht.“

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