Energiewende retten. Demonstrationen am 22. März in mehreren Hauptstädten der Bundesländer. Mehr Infos. Foto: Dirk Seifert
Sie bewegt sich doch – die Umweltbehörde in Hamburg. Während die Umweltsenatorin Jutta Blankau immer noch durch Veranstaltungen tingelt und dem aus ihrer Sicht verlorenen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze nachtrauert, wollen ihre MitarbeiterInnen den „Masterplan Klimaschutz“ weiter entwickeln Und die alleinregierende SPD hat den auch schon im Senat beschlossen. *ÜBERARBEITUNG/Korrektur! Fälschlicherweise hatte ich zunächst berichtet, dass der Senat bereits einen neuen Plan beschlossen hätte. Das ist falsch! Richtig aber ist ….
Als Fortentwicklung zum Klimaschutzkonzept 2007-2012 soll der „Masterplan Klimaschutz mit dem Aktionsplan 2020 sowie der Vision 2050 einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Hamburgs“ leisten.
In einer Auftaktveranstaltung am 21.03.14 (Einladung an „Stakeholder“, PDF) will die Umweltbehörde nun „die Struktur und Zielsetzungen des Masterplans vorstellen und aufzeigen, durch welche Handlungsoptionen Hamburg die vom Senat gesetzten Ziele erreichen kann“. Für die Präsentation hat die Senatorin persönlich offenbar keine Zeit. Ihr Staatsrat Holger Lange übernimmt die Begrüßung, bevor Hans Gabányi vom Amt für Natur- und Ressourcenschutz sowie die Leiterin der Leitstelle Klimaschutz – Dr. Birgit Schiffmann übernehmen.
Korrektur: Der neue Plan soll den Der Masterplan Klimaschutz stammt vom Juni 2013 (PDF) ablösen, siehe dazu auch die Seite der Umweltbehörde. Der war vom BUND in Hamburg schwer kritisiert worden:Hamburger Senat kapituliert vor Klimaschutzzielen. Der BUND mahnte „verstärkte Anstrengungen bei der CO2-Reduktion an und kritisiert Hamburgs Klimaschutzpolitik als rückwärtsgewandt. Die im Masterplan Klimaschutz avisierten zwei Millionen Tonnen C02, die bis 2020 (Basisjahr 1990) eingespart werden sollen, reichen bei weitem nicht, das Einsparziel von 40 % zu erreichen.“ Vor allem beim Verkehr und der Fernwärme bliebt der bisherige Plan weiter unter den Möglichkeiten. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg unser Netz“, der entsprechend dem Votum zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze und damit auch der bislang von Vattenfall betriebenen Fernwäre führen muss, darf man gespannt sein, ob die Umweltbehörde zumindest hier nun deutlich nachbessert.
Mit Spannung wird auch das lange überfällige Wärme-Konzept erwartet. Darin wird sich konkret zeigen, ob es z.B. bei der Fernwärme künftig größere Anstrengungen für den Klimaschutz geben wird und die Erneuerbaren Energien eine größere Rolle spielen werden.
Der SPD-Senat muss sich hier neu aufstellen. Darauf hatte der BUND Hamburg noch einmal im November 2013 hingewiesen. „Der BUND Hamburg sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Es fehle trotz parlamentarischer Beschlüsse ein Wärmekonzept und die Fachbehörde kürze die Haushaltsmittel für den Klimaschutz. Der angekündigte „Energiewirtschaftliche Beirat“ habe seine Arbeit nie aufgenommen und im Rahmen der Wohnungsbauoffensive würden lediglich die bundesweiten Vorgaben umgesetzt.
„Bei Fortschreibung der bislang erreichten CO2-Reduzierung wird Hamburg im Klimaschutz auf halber Strecke scheitern. Ein Armutszeugnis erster Güte, da Hamburg von einem Meeresspiegelanstieg direkt betroffen wäre und somit ein elementares Interesse am Klimaschutz haben sollte“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND fordert den Senat deshalb auf, nach dem Volksentscheid zu den Energienetzen die Chance für eine grundsätzliche Neuaufstellung der Hamburger Energiepolitik zu nutzen.
Braunkohle-Abbau und Verstromung: Mega-Gift für die Umwelt und das Klima. Foto: Dirk Seifert
Die Klima-Allianz, ein breites Bündnis aus Umweltinitiativen, Kirchen und vielen anderen hat seine Forderungen für den Klimaschutz mit Blick auf die Bundestagswahlen im September 2013 veröffentlicht.
„Ambitionierte Klimapolitik ist mehr als die derzeit diskutierte Energiewende. Sie ist Garant einer in Zukunft bezahlbaren Energieversorgung und der wichtigste Beitrag zum weltweiten Klimaschutz und somit zu einer Begrenzung der Folgen des Klimawandels.
Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt und muss als partizipativer Prozess bürgernah und unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure bei Planung, Umsetzung und Bewertung der Fortschritte gestaltet werden. Wir brauchen einen dezentralen, prioritären Ausbau der Erneuerbaren, auf den der Aus- und Umbau des Stromnetzes abzustimmen ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist hinreichend flexibel, um den sich ändernden Realitäten gerecht zu werden. Wir brauchen auch in Zukunft ein robustes EEG, das weiterhin den Einspeise-vorrang für die Erneuerbaren garantiert und den Bestand und die Entwicklung der erneuerbaren Energien schützt und fördert. Bei der Gestaltung der Einspeisevergütung ist auf Verlässlichkeit und Planbarkeit der Anpassungen zu achten, um die Marktfähigkeit der Erneuerbaren in einer realistischen Geschwindigkeit zu erreichen. Neue Kohlekraftwerke sind weder nötig noch sinnvoll. Sie tragen durch ihre hohen Emissionen jahrzehntelang weiter zum Klimawandel bei. Wegen ihrer unflexiblen Steuerung eignen sie sich nur wenig als Ergänzung zur schwankenden Energie-einspeisung aus Wind- und Solarkraftwerken. Der Anteil des klimaschädlichen Kohlestroms muss verringert werden – z.B. über strenge Emissionsgrenzwerte und CO2-Grenzwerte.
Konkrete Forderungen der klima-allianz deutschland:
1. Subventionen für fossile Energieträger abbauen: Die bestehenden Subventionen für fossile Energieträger und Energieverbrauch müssen abgebaut werden. Für Industrievergünstigungen sollten einheitliche Indikatoren angewendet werden, die die Energie-und Handelsintensität der Unternehmen abbilden. Weitere Voraussetzung muss die nachprüfbare ambitionierte Umsetzung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sein.
2. Sparsame Haushalte belohnen: Es sollte geprüft werden, ob die Stromsteuer progressiv gestaltet werden kann. Beispielsweise könnte der bisherige Steuersatz von 2,05 Ct/kWh für einen pro Kopf-Verbrauch von unter 500 kWh/Jahr auf den Mindeststeuersatz von 0,1 Ct/kWh abgesenkt werden. Hohe pro Kopf-Verbräuche von mehr als 2.000 kWh/ Jahr sollten dann im Sinne einer möglichst aufkommensneutralen Lösung mit dem doppelten Steuersatz von 4,1 Ct/kWh belastet werden.
3. Geringverdiener entlasten: Sozialtransfers müssen um die steigenden Energiekosten pauschaliert aufgestockt werden. Die Erstausstattung von Wohnungen im Rahmen von Transferleistungen soll mit energieeffizienten Geräten erfolgen. Auch Wohngeldempfänger sollen einen pauschalierten Energiekostenzuschuss (Strom und Heizung) erhalten. Eine kostenlose Energiesparberatung sollte flächendeckend, vorrangig für einkommensschwache Haushalte, eingeführt werden.
4. Ambitionierte Förderung der Gebäudesanierung: Die nächste Bundesregierung muss endlich ausreichende Investitionsanreize für die Gebäudesanierung schaffen, die Investoren lang-fristige Planungssicherheit bringen und Wohnraum dauerhaft für alle sozialen Gruppen bezahlbar machen. Die staatliche Förderung für Gebäudesanierung muss auf mindestens 2 Mrd. Euro erhöht und verstetigt werden. Die Entscheidung von 2012 das Förderprogramm der KfW-Bank etwas aufzustocken (von 1,5 Milliarden €/Jahr auf 1,8 Milliarden zinsverbilligte Krediten für Gebäudesanierung), reicht bei weitem nicht aus.
5. Klimafreundliche Verkehrswende – Vorrang für den öffentlichen Verkehr: Da die Unter-haltung von Deutschlands wachsendem Straßennetz immer größere Summen verschlingt, stehen nicht genügend Mittel für den Schienenverkehr zu Verfügung. Wir fordern daher neben einem verbindlichen Klimaschutzziel für den Verkehrssektor eine verlässliche und verbesserte Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs. Die kommende Bundesregierung muss dafür sorgen, dass mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Deutschland muss sich verbindlich zum Ziel setzen, die Leistung des Umweltverbunds bis 2050 auf mindestens 50 Prozent der Gesamtverkehrsleistung zu steigern. Wir fordern die Streichung der Subventionen für den besonders klimaschädlichen Luftverkehr und die Einführung einer Kerosinsteuer.
6. Straßenverkehr ökologisieren: Von der neuen Bundesregierung erwarten wir ein Moratorium auf den Bau und Ausbau von Autobahnen. Der Erhalt bestehender Straßen muss prioritär sein. Die Bundesregierung muss sich zudem für ambitionierte CO2-Obergrenzen bei Pkw von 80 g/km in 2020 und 60 g/km in 2025 einsetzen sowie für eine Dienstwagenbesteuerung, die sich an der Klimaverträglichkeit ausrichtet. Für eine Verkehrswende ist unabdingbar, ein Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts festzusetzen.
7. Ein deutsches Klimaschutzgesetz: Die Energiewende und die Realisierung der Klimaschutzziele brauchen Sicherheit, Verbindlichkeit und Langfristigkeit. Ein Klimaschutzgesetz, das den Ausstieg aus der Atomkraft auch klimapolitisch flankiert, kann dies gewährleisten. Es setzt den ordnungspolitischen Rahmen für ein vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem und für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050.
8. Ambitionierte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Die insbesondere von Deutschland verwässerte EU-Energieeffizienzrichtlinie muss von der Bundesregierung konsequent in nationales Recht überführt werden. In einem Effizienzgesetz soll die Bundesregierung ehrgeizige Maßnahmen zum Energiesparen beschließen und insbesondere einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützen.
9. Erhöhung des EU-Klimaziels und Reparatur des Emissionshandels: Die neue Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung des EU-Reduktionsziels für Treibhausgas auf mindestens 30 % bis 2020 gegenüber 1990 und eine permanente Verknappung der Zertifkate des Emissionshandels einsetzen. Nur so wird der Emissionshandel seine Rolle als zentrales Klimaschutzinstrument erfüllen können und seine Anreizfunktion für klimafreundliche Investitionen zurückgewinnen. Eine Verknappung der Emissionsrechte führt zu höheren Versteigerungserlösen aus dem Emissionahandel, die wichtig für die Finanzierung der Energie-wende in Deutschland sowie der internationalen Klimafinanzierung sind.
10. Internationale Versprechen der Klimafinanzierung erfüllen: Die Industrieländer haben sich verpflichtet, die finanzielle Unterstützung für die armen Länder bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bis 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr zu steigern. Der faire deutsche Anteil daran beträgt etwa 10 % – mit zurzeit etwa 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2013 ist Deutschland davon weit entfernt. Die Unterstützung muss steigen, etwa durch verstärkte Zweckbindung der Einkünfte aus dem Emissionshandel und der Erschließung neuer Finanzierungsquellen wie der Finanztransaktionssteuer. Diese Mittel müssen zusätzlich zu den Zusagen der ODA-Entwicklungsfinanzierung (d.h. das 0,7%-Ziel) bereitgestellt werden. Die deutsche Klimafinanzierung muss auch regelmäßige, substantielle Zusagen an den neuen Green Climate Fund umfassen.
11. Engagement in der globalen Klimapolitik zeigen: Die nächste Bundesregierung muss sich für ein umfassendes, weltweites Abkommen gegen den Klimawandel bis 2015 einsetzen, das spätestens 2020 in Kraft tritt und die globale Erwärmung auf unter 2°C begrenzt, alle Länder angemessen einbindet und dabei die nötige globale Minderungsleistung global gerecht auf die Länder verteilt, bemessen an Verantwortung für das Verursachen des Klimawandels und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes.
Die Forderungen stehen hier als PDF zum Download bereit.“
Baustelle Vattenfall: Klima-Killer-Kohle-Kraftwerk Moorburg – Elbwasser zur Kühlung gibt es (fast) nicht. Foto: Jürgen Mümme
Der Energiekonzern Vattenfall darf sein in Bau befindliches Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg nur in sehr geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des BUND. Die taz-nord zitiert: „Das ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.
Außerdem schreibt die taz-nord: „Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen“, kommentiert Braasch.“
Auch der NDR berichtet über die erneute Pleite für Vattenfall und die Genehmigungsbehörde. „Für den Energiekonzern Vattenfall ist die Entscheidung ein weiterer schwerer Rückschlag: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die so genannte Durchlaufkühlung für den Betrieb des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg untersagt. Die Erlaubnis der Hamburger Umweltbehörde wurde aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht habe die Prozessbeteiligten über den Tenor der Entscheidung bereits informiert, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Gründe dafür nenne das Gericht erst in zwei bis drei Wochen.“
Gegenüber dem NDR reagierte eine Vattenfall-Sprecherin: „“Wir bedauern das Urteil. Der Kühlturm hat einen Eigenbedarf an Energie, sodass die erzeugte Strommenge etwas geringer wird.“ Das koste Geld, aber bedeute für den Betrieb des Kraftwerks keine Einschränkung. „Es wird planmäßig im nächsten Jahr in Betrieb gehen“, versicherte sie.“
Kaum zu glauben, aber schon bei zwei Vattenfall-Sätzen, ist einer schon wieder eine definitive Falschaussage. „Planmäßig“ hätte das Kraftwerk eigentlich schon in Betrieb sein müssen. Allerdings hat es immer wieder Bauverzögerungen gegeben. Vor allem der Stahl für die Kessel war fehlerhaft und hat – wie auch an anderen Kraftwerksbaustellen – zu Verzögerungen und Kostensteigerungen geführt. Außerdem sollte eine Fernwärmeleitung ausgekoppelt werden. Auch diese wurde gerichtlich durch gemeinsame Aktionen von ROBIN WOOD und Moorburgtrassen-Stopp-Initiative und einer Klage des BUND gestoppt: siehe auch: Vattenfall – Kein Partner für Hamburg.
Der NDR stellt das – ohne es explizit zu sagen – auch klar: „Die geplante Kapazität des Kraftwerks beträgt 1.620 Megawatt. Es geht wegen Rissen in den Stahlkesseln erst 2014 ans Netz, zwei Jahre später als geplant – und ohne Fernwärme, weil die geplante Leitung gerichtlich gestoppt wurde.