Atomausstieg und radioaktive Abfälle: BUND Schleswig-Holstein fordert Rückbau-Kommission

Ole-Eggers-BUND-SH
Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, fordert eine AKW-Rückbau-Kommission mit breiter Bürgerbeteiligung.

Wie geht es mit dem Rückbau der Atommeiler und den dabei anfallenden sehr schwach radioaktiven Abfällen weiter? Auf die gestrige Veranstaltung des grünen Energieministers in Schleswig-Holstein reagiert der dortige Landesverband des BUND und fordert den „Dialog-Neustart“. Zahlreiche VertreterInnen aus Kommunen, Entsorgungsbranche, Anti-Atom-Gruppen und von Deponiestandorten waren sich gestern einig: Das Dialog-Angebot von Robert Habeck sei gut und müsse fortgesetzt werden. Aber es brauche einen Neustart bzw. Rücksprung im Verfahren, der es erlaubt, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und alle Optionen offen zu vergleichen. Dazu brauche es eine „Rückbau-Kommission“, fordert der BUND. Deutlich wurde auch: Das sogenannte 10 Microsievert-Konzept der Strahlenschutzverordnung reicht als Rahmen nicht aus.

Rückbau-Veranstaltung-Kiel-21072016-1Um die 200 TeilnehmerInnen dürften es gewesen sein, die gestern intensiv auf Einladung von Habeck über das weitere Vorgehen beim Rückbau der Atommeiler und den Optionen und Rahmenbedingungen debattierten. Nachdem zwei Deponiestandorte in Schleswig-Holstein die Annahme von schwach belasteten Abrissabfällen aus den AKWs verweigert hatten, war Minister Habeck sichtlich genervt. Dennoch: Alle TeilnehmerInnen der Veranstaltung forderten ihn auf, den Prozess weiter zu betreiben und jetzt nicht aus der Suche nach einer Übereinkunft auszusteigen. Stattdessen wäre mehr Zeit erforderlich und es brauche einen Rücksprung im Verfahren, um so eine neue Grundlage für ein gemeinsames Umgehen mit den Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler zu schaffen.

Vielfach zitiert wurde das Dialog-Verfahren bei der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS in Geesthacht. Hier hatte der Betreiber HZG einen Dialog angeboten, der ein konsensorientiertes Beteiligungsverfahren anstrebte. Seit über drei Jahren würde dieser Prozess erfolgreich verlaufen, so verschiedene anwesende Vertreter des Dialog-Prozesses auf der gestrigen Veranstaltung.

Habeck reagiert am Ende der Veranstaltung z.B. in der Weise, dass er die Einschaltung einer externen Moderation für eine Möglichkeit halte und auch nicht ausschließen wollte, andere Optionen als die bisher gedachte externe Deponierung zu betrachten. Allerdings forderte der Minister, dass es keinen Zeitverzug beim Rückbau der AKWs geben dürfe und für ihn ein „sicherer Einschluss“ als Option nicht in Frage komme.

Update: Dass es für Energieminister Habeck noch ein gutes Stück Weg ist, um sich auf einen offenen Dialog auf Augenhöhe einzulassen, macht dieser Artikel in der Welt deutlich. Seine Statements und Bewertungen sind vor allem pauschal, differenzieren zu wenig. So wäre z.B. trotz Rückbau der wesentlichen und am stärksten belasteten Anlagen-Teile durchaus denkbar, bestimmte Gebäude für die Lagerung sehr schwach radioaktiver Materialien zu nutzen. Eile besteht ohnehin nicht, denn klar ist, dass die hochradioaktiven Abfälle ohnehin bis weit über die 2050er Jahre hinaus an den jeweiligen Standorten verbleiben werden. So wäre der Rückbau machbar und damit der unumkehrbare Ausstieg, wie Habeck es vorschwebt. Dennoch müsste nicht jeglicher Bauabfall auf eine Deponie.

Dokumentation der PM des BUND SH:

AKW-Rückbau mit Dialog-Neustart zum Erfolg führen

Von: BUND SH; PM 27

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein zeigt sich erfreut über den Ausgang der gestrigen Veranstaltung zum Rückbau der atomaren Anlagen in Schleswig-Holstein. Insbesondere der große Rückhalt für eine Fortsetzung des Dialogs mit allen Beteiligten und Betroffenen sei ein gutes Zeichen für die Zukunft. Nun sei es an den kommunalen Spitzenverbänden den Ball aufzugreifen und einen transparenten und offenen Dialog voranzutreiben, da das Umweltministerium dazu leider nicht mehr bereit scheine.

„Die in den Medien verbreitete Einschätzung von Umweltminister Habeck, dass der Zug aufgrund der Entscheidungen einiger Deponiegemeinden abgefahren sei, teilen wir nicht. Im Gegenteil: Gestern Abend wurde der Auftakt für ein gemeinsames Vorgehen angestimmt“, fasst Ole Eggers, BUND-Landesgeschäftsführer erfreut zusammen. „Alle Anwesenden – Bürgerinitiativen, Verbände, Kommunen, Entsorger und Betreiber – haben deutlich erklärt, dass sie bereit sind Verantwortung für den anfallenden Atommüll und Bauschutt zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein ergebnisoffener Dialog auf Augenhöhe, bei dem alle Beteiligten gemeinsam die Rahmenbedingungen setzen. Dafür sollten wir uns genügend Zeit nehmen, um alle Befürchtungen der Betroffenen angemessen berücksichtigen zu können. Den Dialog müssen nun offenbar die kommunalen Spitzenverbände neu starten, da der Umweltminister gestern Abend lieber Einzelprobleme betont hat, anstatt konstruktiv nach vorne zu blicken“, so Eggers weiter.

Der BUND erklärte weiterhin, dass er das Ziel eines zeitnahen, sicheren und unumkehrbaren Rückbaus sowie jeden Dialogprozess, der dies befördert, vollumfänglich unterstütze. Dabei müsse die Strahlenbelastung für Umwelt, Bevölkerung und Beschäftigte so gering wie nur möglich gehalten werden. Der BUND lehne die Freigabe von radioaktiv belasteten Baustoffen deshalb ab. Nach neusten Forschungsergebnissen sei die Ungefährlichkeit sehr schwacher Strahlung nicht festgestellt. Anstatt einseitig auf Freimessen und Deponieren oder Verbrennen zu setzen, sei es somit notwendig alle Optionen auf den Tisch zu legen und ehrlich zu vergleichen. Im Zweifelsfall müsse die Rechtslage an den noch zu schaffenden gesellschaftlichen Konsens angepasst werden. Um Vertrauen in den Rückbauprozess zu schaffen, sei absolute Transparenz dringend notwendig.

„Wie auf Bundesebene die Endlagersuchkommission, brauchen wir in Schleswig-Holstein eine Rückbau-Kommission“, schlägt Eggers vor. „Mit ehrlicher Beteiligung aller Akteure. Wir benötigen einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit dem Müll, der beim Rückbau der atomaren Anlagen in Schleswig-Holstein anfällt. Die Menschen misstrauen allen Dingen, die mit ‚Atom‘ in Verbindung stehen – zu Recht! Um Vertrauen zu schaffen, ist absolute Transparenz notwendig. Das heißt auch, dass sich die Behörden sowie Betreiber nicht länger hinter Geschäftsgeheimnissen verstecken dürfen und alle Gutachten, Messprotokolle sowie Studien der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wenn wir so transparent, ehrlich und gleichberechtigt in einen Dialog treten, dann schaffen wir das Mammutprojekt Rückbau. Das wird seine Zeit dauern, aber gut Ding braucht Weile“, so Eggers abschließend.

Pressekontakt:
Ole Eggers, Diplom-Biologe, BUND-Landesgeschäftsführer
Tel. 0431 66060 60, Mobil 0178 635 07 19, E-Mail ole.eggers@bund-sh.de

Gering strahlende Abfälle: „Endlager in Neumünster? SWN wehren sich gegen Reaktor-Müll“

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Viele Probleme mit dem Abriss der Atommeiler. Wohin mit dem sehr leicht belasteten radioaktiven Bauschutt? Unkontrolliert auf die Deponie? Foto: Dirk Seifert

„Endlager in Neumünster? SWN wehren sich gegen Reaktor-Müll“. Unter dieser fetten Überschrift berichtet die Homepage „Orte im Norden“. Es geht um den Abbruch der abgeschalteten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Beim Abriss fallen große Mengen Bauschutt an, die sehr gering radioaktiv sind. Unterhalb eines bestimmten Wertes, sind diese gesetzlich kein Atommüll, sondern können nach dem so genannten „Freimessen“ ohne weitere Kontrollen oder Auflagen abgelagert werden. „Die Deponie Wittorferfeld taugt laut Ministerium zur Lagerung von nicht-radioaktivem Abfall aus Brunsbüttel und Krümmel.“

Überall in der Republik sollen in den nächsten Jahren Atommeiler zurück gebaut, sprich abgerissen werden. Dabei fallen große Mengen von Bauschutt an: Beton, Stahl. Sehr gering kontaminierte Materialien fallen nicht unter das Atomrecht und die gesetzliche Definition von Atommüll. Im Rahmen der Strahlenschutzverordnung werden diese – wenn sie unterhalb bestimmter Strahlenwerte liegen – „freigemessen“. Danach dürfen sie ohne jede weitere Kontrolle auf Deponien abgelagert werden oder auch im Straßenbau oder in der Stahlproduktion eingesetzt werden.

Die Strahlung dieser Abfälle ist zwar gering, aber es handelt sich um großen Menge. Und: es gibt für gesundheitliche Schäden keinen Schwellwert, unterhalb dessen Radioaktivität unbedenklich wäre. Ohne jede weitere Kontrolle könnte es zu Konzentrationen von sehr niedrig strahlenden Abfällen kommen.

Viele (private) Betreiber von Deponien verweigern derzeit die Annahme dieser Abfälle aus dem Rückbau der Atommeiler. Oftmals argumentieren sie, dass sie die Strahlenrisiken nicht für problematisch halten, aber sich um die Reaktionen der Nachbarn sorgen machen.

So auch in dem Artikel auf „Orte im Norden“. Dort heißt es: „Die seit August 2014 geschlossene Mülldeponie in Wittorferfeld ist ein möglicher Endlager-Ort für nicht-radioaktiven Abfall, der beim Abriss der Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel und Krümmel voraussichtlich ab dem Jahr 2020 anfällt. Das bestätigt Nicola Kabel, Sprecherin des Kieler Umwelt- und Energiewende-Ministeriums, auf Nachfrage des Holsteinischen Couriers. Die Stadtwerke als Betreiber der Deponie wollen den Müll aber auf keinen Fall haben. „Wir sind nicht interessiert“, sagt SWN-Sprecher Nikolaus Schmidt.“

Doch nicht nur Schleswig-Holstein hat mit diesen Abfällen aus dem Rückbau der AKWs ein Problem. Auch Niedersachsen ist bundesweit auf der Suche nach Ablager-Orten für das im Rückbau befindliche AKW und stößt auf viele Probleme – bis nach Sachsen oder Hessen, wo Betreiber diesen speziellen Müll nicht annehmen wollen oder wo die Bevölkerung Protest anmeldet, wenn bekannt wird, dass dieser Müll vor Ort gelagert werden soll.

Die Diskussion in Schleswig-Holstein, wie mit diesen Abfällen umgegangen werden kann, ist im Gange. Das Energieministerium unter dem grünen Minister Robert Habeck hat vor ein paar Wochen dazu eine erste Veranstaltung organisiert. Auch der Landtag befasst sich damit. Auf der genannten Homepage heißt es dazu: „Der Rückbau der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein war im Dezember Thema im Landtag, wurde jedoch ohne Aussprache an den Wirtschafts- und den Umweltausschuss überwiesen. Grundlage der Debatte ist ein Bericht des Umwelt- und Energiewendeministeriums. Demnach fallen in Brunsbüttel etwa 300.000 Tonnen „nicht-wärmendes“ Abbruch-Material an. Aus Krümmel liegen noch keine Zahlen vor. Da das Kraftwerk aber etwas größer ist, wird mit entsprechend mehr Abfall gerechnet. Im Umwelt- und Energieministerium wird davon ausgegangen, dass 98 Prozent der Gesamtmasse davon gar nicht oder minimal radioaktiv ist und bedenkenlos auf Deponien in Schleswig-Holstein abgelagert, verbrannt oder recycelt werden kann. Dies betrifft beispielsweise Stahl, Beton, Lampen, Waschbecken oder Treppengeländer.“

Weitere Hinweise sind in dem Artikel nachzulesen. Auch die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen befasst sich regelmäßig mit diesem Problem und warnt vor einer unkontrollierten Freigabe dieser niedrig belasteten Abfälle.

Am 06. Februar 2016 findet die nächste Atommüllkonferenz in Göttingen statt, die sich unter anderem mit diesem Problem befassen wird.

Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

AREVA dekontamiert Vattenfall AKW Krümmel

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AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren – so weit das geht.

Vattenfall hat den französischen Atomkonzern AREVA mit der Dekontamination im AKW Krümmel beauftragt. Damit wird von Vattenfall nach langem Zögern wegen der Schadensersatzforderung vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington ein weiterer Schritt zur Stilllegung des AKW eingeleitet. Erst vor wenigen Wochen hatte Vattenfall für das AKW Krümmel als letzter Betreiber einen Stilllegungsantrag zum Abriss bei der Atomaufsicht in Kiel abgegeben. Die Transformatoren für den Leistungsbetrieb waren ebenfalls vor einigen Monaten gegen kleinere ausgetauscht worden.

Während AREVA und das Schweizer Nuklearforum über diesen Vertrag informieren, erfährt man auf der Vattenfall-Transparenz- und Dialog-Homepage „Perspektive Krümmel“ nichts. Auch auf der Konzern-Seite von Vattenfall ist dazu keine Meldung zu finden.

In einer Pressemeldung von AREVA Deutschland teilte das Unternehmen kurz vor Weihnachten 2015 mit: „AREVA NP erhält vom Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy den Auftrag zur Dekontamination des Primärkreises des Kernkraftwerks Krümmel in Geesthacht in der Nähe Hamburgs. Ziel des Projekts ist es, das radiologische Niveau des Reaktordruckbehälters, der Einbauten sowie der anschließenden Rohrleitungen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Umsetzung beginnen noch in diesem Jahr. Die Dekontamination selbst findet im ersten Halbjahr des Jahres 2016 statt.“

Weiter erklärt AREVA in der PM: „AREVA NP setzt in Krümmel zwei selbst entwickelte Technologien ein: den Dekontaminationsprozess CORD UV® in Kombination mit der ebenfalls selbstentwickelten Dekontaminationsanlage AMDA®. Das Verfahren basiert auf der schrittweisen Zugabe spezieller chemischer Stoffe in den Primärkreislauf. Nach Abschluss der Arbeiten werden die verwendeten Chemikalien zu Kohlendioxid und Wasser zersetzt. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Abfall.

„Das Dekontaminationsverfahren hat sich in mehr als 30 Kernkraftwerken weltweit bewährt, sowohl in Druckwasser- als auch in Siedewasserreaktoren. Der neue Auftrag zeigt das Vertrauen der Kunden in unsere Technologie zur Dekontamination aller Reaktortypen“, erklärte Michael Cerruti, Sales Executive Vice-President von AREVAs Reactors & Services Business Group.“

Zwei Castorbehälter für das AKW Krümmel

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Im Vattenfall AKW Krümmel sind zwei leere Castor-Behälter eingetroffen. Weitere 19 fehlen noch, um das Reaktorgebäude vollständig von der hochradioaktiven Fracht zu entleeren. Foto: Vattenfall, Castor im Zwischenlager Brunsbüttel

Das Vattenfall AKW in Krümmel hat am letzten Montag zwei leere Castor-Behälter für die bestrahlten Brennelemente per Bahn erhalten. Allerdings fehlen immer noch 19 solcher Behälter, um alle bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorgebäude zu entfernen und diese in das benachbarte Standort-Zwischenlager zu bringen. Weder von Vattenfall selbst noch auf der so genannten Dialog-Seite Perspektive Krümmel ist bislang über die Ankunft der beiden Castoren  etwas zu lesen. Allerdings berichten die Lübecker Nachrichten (kostenpflichtig) über dieses Ereignis.

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