AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall- und E.on-AKW Krümmel – Noch immer kein Stilllegungsantrag. Foto: Dirk Seifert

Bereits im Mai haben die Atomkonzerne E.on und Vattenfall eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“. Das betrifft die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Doch während für Brunsbüttel inzwischen der von Initiativen heftig kritisierte Erörterungstermin Anfang Juli stattgefunden hat, ist für das AKW Krümmel noch nicht einmal der Stilllegungsantrag gestellt. Beide Konzerne – die je 50 Prozent am AKW Krümmel halten – wollen damit Druck machen auf eine Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington (ICSID). Insgesamt 4,7 Mrd. Euro wollen Vattenfall und E.on für die Stilllegung der beiden Atommeiler von der Bundesregierung.

Über die Kooperation mit E.on berichtet Vattenfall mit einer Presseerklärung hier. Dort heißt es: „In 2011 wurde insgesamt vier Kernkraftwerken der Betreiber E.ON und Vattenfall die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Hauptziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Erfahrungen insbesondere aus dem weitgehend abgeschlossenen Rückbau des E.ON-Kernkraftwerks in Stade in die Planung und Durchführung des Rückbaus der VENE-Anlagen einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt wurde deshalb bereits mit dem Transfer von Experten begonnen.

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Rückbaukonzepten wie z.B. für die Zerlegung von Großkomponenten, Logistik, Reststoffbehandlung oder Entsorgung. Das vorhandene Fachwissen zum Rest- und Nachbetrieb sowie zum Rückbau soll nicht nur kontinuierlich zwischen den Partnern ausgetauscht, sondern auch fortgeschrieben werden.

Dr. Ingo Neuhaus, zuständiger Geschäftsführer der VENE, und Karl Ramler, zuständiger Geschäftsführer der ETG, hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, dass dieser Vertrag eine hervorragende Basis bildet, um das Rückbaugeschäft beider Unternehmen unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Umweltstandards auch wirtschaftlich zu optimieren. Jetzt gelte es, den Vertrag mit Leben zu erfüllen.“

E.on Mitarbeiter, die beim Rückbau des AKW Stade beteiligt waren (an dem Vattenfall als Minderheitspartner ebenfalls beteiligt ist), sind inzwischen im AKW Brunsbüttel im Einsatz.

 

Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen

Vattenfall2014Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen

Atommüll bei Vattenfall soll besser geprüft werden

asse244_v-contentgrossDas haut um: Atommülllager sollen besser gesichert werden. Z.B. indem die Lagerplätze künftig genehmigt werden und die Fässer alle vier Jahre mal hochgehoben werden!  Im Vattenfall AKW Brunsbüttel (oder anderen AKW oder Atommülllagern) hatte man das bislang nicht gemacht. Dort hatte Vattenfall vor etwas über zwei Jahren beim Aufräumen im Keller ziemlich marode Atommüllfässer mit leicht- und mittleradioaktivem Inhalt gefunden, der seit den 70er Jahren dort vor sich hingestrahlt hatte. Weil die Strahlung für Menschen zu hoch war, mussten robotergesteuere Verfahren zur Untersuchung der unterirdischen Räume entwickelt werden. Fazit: 145 von 573 geprüften (!) Fässern waren stark beschädigt. Einige der insgesamt 632 Fässer konnten bislang gar nicht geprüft werden.

„Stärkere Kontrollen durch die Atomaufsicht. Mit strengeren Vorgaben für die Betreiber will Schleswig-Holstein die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erhöhen. Die Überwachung durch die Atomaufsicht setze künftig bereits beim Befüllen der Behälter ein, sagte Energieminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel. Die Lagerstätten sollen zudem künftig jährlich inspiziert, und alle vier Jahre sollen die Behälter auch von unten kontrolliert werden. Rostschäden ließen sich nach Einschätzung der Experten aber nie ganz verhindern“. So lautet die Zusammenfassung auf RTL.

Eine Expertengruppe – unter anderem mit Beteiligung von Michael Sailer vom  Öko-Institut – wurde von der Atomaufsicht in Kiel eingesetzt, die jetzt einen rund 140 Seiten starken Bericht vorgelegt hat, in dem auch beschrieben wird, um welche Arten von Atommüll es sich handelt: „Bericht zu Rostschäden an Atommüllfässern: Energiewendeminister Habeck erweitert Kontrollmechanismen“ (Der Bericht ist hier direkt zum download als PDF).

Der NDR berichtet: „Habeck machte deutlich, auch eine mangelnde Sicherheitskultur beim Betreiber Vattenfall habe zu den Mängeln bei Lagerung und Überwachung geführt. Um die neuen Regeln umzusetzen, muss Vattenfall nach Einschätzung von Jan Backmann, dem Leiter der Atomaufsicht, mit Kosten im Millionenbereich rechnen. Der Generalbevollmächtigte für Norddeutschland bei Vattenfall, Pieter Wasmuth, hofft darauf, dass sich die technischen Mittel zur besseren Kontrolle weiterentwickeln, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.“

Dass es verbesserte Maßnahmen im Umgang mit dem Atommüll in den Atomreaktoren gibt, ist natürlich gut und richtig. Dennoch kann man im Grunde nur den Kopf schütteln. Braucht man wirklich eine vermutlich hochdotierte Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Mitgliedern (siehe im Bericht), nur um festzustellen, dass man hin und wieder mal ein Atommüllfass hochheben sollte, um nachzusehen, ob vielleicht der Boden durchgerostet ist? Da hätte so ein Chef von einer Atomabteilung eigentlich auch selbst drauf kommen können. Da lässt sich irgendwie schon die Kritik aus der Opposition in Schleswig-Holstein ein wenig nachvollziehen. Der NDR berichtet u.a. von der Kritik an dem relativ geringen Erkenntnisgewinn. Allerdings: Bei der Sicherheit im Umgang mit Atommüll sollte es keine Abstriche geben. Und wenn man sich die „Handlungsempfehlungen“ ansieht, die ab Seite 105 – 118 gegeben werden, dann drängt sich auch die Frage auf: Wie kann so viel Regelungsbedarf übrig sein, wenn dieser Atommüll bereits seit 40 Jahren gelagert wird?

Dokumentation der PM der Atomaufsicht SH:

„KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck zieht aus den starken Rostschäden an Atommüllfässern weitere Konsequenzen. So sollen künftig zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. „Das ist für die sichere Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erforderlich“ sagte Habeck heute (29. April 2015) in Kiel, wo er den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Korrosionsschäden vorstellte.

Habeck hatte die Arbeitsgruppe im Oktober 2014 im Zuge der von der Atomaufsicht angeordneten Inspektion der Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt. Dabei waren schwere Korrosionsschäden an Fässern mit Verdampfer- und Filterkonzentraten festgestellt worden. In den Fässern werden Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke gelagert.

Habeck: „Zwischenlagerung ist noch Aufgabe für Jahrzehnte“

„Die Zwischenlagerung von schwach –bis mittelradioaktiven Abfällen ist in Schleswig-Holstein eine langfristige Aufgabe für die Betreiber und für das Land. Denn auch wenn das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad wie vorgesehen 2022 in Betrieb geht, wird die Einlagerung dort sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Durch den Rückbau der Atommeiler wird zudem weiterer Abfall hinzukommen“, sagte Minister Habeck. „Korrosion wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass solche erschreckenden Schäden wie in den Kavernen in Brunsbüttel nicht noch einmal auftreten.“

Die aus unabhängigen Sachverständigen vom Öko-Institut und dem TÜV Nord sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat bis zum März 2015 geprüft und beraten. Dabei hatte sie die Lagerung der Abfälle der drei Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie die Landessammelstelle in Geesthacht unter die Lupe genommen.

„Eine zentrale Ursache der Probleme war: Keiner hat die Zwischenlagerung der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle als eine langfristige Aufgabe wahrgenommen, weder die Betreiber noch der Staat. Vielmehr gingen alle davon aus, dass bald ein Endlager vorhanden sein würde. Nur, dass dieses „bald“ noch immer nicht da ist“, sagte Habeck. „Diese vermeintliche Perspektive auf ein baldiges Endlager führte zu Fehleinschätzungen. Zudem waren die Regularien für den Umgang mit den Rohabfällen auch nicht auf die zeitliche Dimension von Jahrzehnten ausgerichtet. Die Abfälle blieben länger in den Lager- und Aufbewahrungsstätten als geplant. Es fehlte an einer klaren Zäsur für eine Neubewertung.“

Sonderfall Brunsbüttel: In- und externe Kontrollmechanismen fehlten

Der knapp 140 Seiten starke Bericht weist auf, dass Korrosion als Alterungserscheinung bereits früh auftauchte. Der erste für Schleswig-Holstein bislang ermittelte Fall, bei dem Konzentrat austrat, datiert von 1979 in Brunsbüttel. Auch an anderen Standorten gab es Fässer mit Korrosionserscheinungen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war aber ein Sonderfall. „Die 2012 bis 2014 vorgefundenen Schäden heben sich von allen sonst anzutreffenden Korrosionserscheinungen quantitativ und qualitativ klar ab. 145 von 573 Fässern waren stark beschädigt“, sagte Habeck.

„Hier kamen eine Reihe von Faktoren zusammen. Nach dem abrupten Einlagerungsstopp für die Asse 1978 wurden die Kavernen kurzerhand zur Lagerstätte umfunktioniert. Eine Zustimmung der Atomaufsicht dazu war den Regularien entsprechend nicht notwendig und wurde nicht erteilt. Dass die Kavernen wegen der schlechten Zugänglichkeit schlecht zu kontrollieren und damit für eine langfristige Lagerung nicht gut geeignet waren, hat man nicht bedacht. Es gab keine regelmäßigen Inspektionen, sie waren auch gar nicht vorgesehen. Es gab auch von Anfang an praktische Probleme mit der Trocknung der Konzentrate, denen technisch nicht begegnet wurde. Hier kann man von Mängeln in der Sicherheitskultur bei den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel sprechen.“, sagte Habeck.

Die Atomaufsicht wurde erst beteiligt, wenn die Abfälle in förmlichen Verfahren endlagergerecht konditioniert – also für ein erwartetes Endlager entsprechend verpackt – wurden. Bis dahin war der Umgang mit den Rohabfällen allein der Betreibersphäre zugeordnet. „Insgesamt fehlten in Brunsbüttel in- und externe Kontrollmechanismen.“,

Habeck machte deutlich, dass von den korrodierten Fässern in den Kavernen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt ausging und ausgeht. „Allerdings gebietet es das Strahlenminimierungsgebot, den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Verrostete Behälter, bei denen Inhalt austritt, der aufwändig geborgen werden muss, sind unter diesem Aspekt sicherheitstechnisch nicht zu tolerieren.“

Überwachung der Atomaufsicht wird erweitert

Als eine Konsequenz kündigte der Minister an, die Überwachung durch die Atomaufsicht systematisch und umfassend zu erweitern. Den Handlungsempfehlungen des Berichtes entsprechend müsste die Kontrolle künftig bereits beim Befüllen der Behälter einsetzen. Es bedürfe zudem der jährlichen visuellen Inspektion in allen Lagerstätten, die Behälter müssten alle vier Jahre auch von unten kontrolliert werden. Bei der Nutzung oder Umnutzung von Räumlichkeiten für die Lagerung innerhalb des Kontrollbereichs soll künftig die Zustimmungspflicht der Aufsicht erforderlich sein. „Diese Maßnahmen werden wir mit den Betreibern erörtern und dann entsprechend umsetzen.“

Wie viel Zeit zwischen dem Abfüllen der Fässer und der endlagergerechten Konditionierung in Langzeitbehälter vergeht, soll künftig nicht mehr im Belieben des Betreibers stehen. Vielmehr soll eine Höchstlagerdauer in Abstimmung mit der Atomaufsicht, abhängig von Abfallart, -behälter und Lagerort, festgelegt werden.

Ein Lagerstättenkataster, das alle Abfälle erfasst, ist bereits im Zuge des Berichtes entwickelt worden. „Damit ist klar, was wo liegt und in welchem Zustand es ist. Das Kataster wird künftig fortgeschrieben und ausdifferenziert, damit wir als Aufsicht in der Lage sind, bei sich ändernden Randbedingungen – etwa bei weiteren Verzögerungen in der Endlagerfrage – schnell maßgeschneiderte Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Jan Backmann.

Der Bericht empfiehlt zudem neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine Stärkung der Rolle der im Auftrage der Atomaufsicht agierenden Sachverständigen. Zudem regt er an, unter anderem eine bundesweit einheitliche Atommülldatenbank zu schaffen und auf Bundesebene eine Informationspflicht der Betreiber festzuschreiben, die sicherstellt, dass bei Auftreten von Schäden die Aufsicht informiert werden muss. „Das werden wir im Bund in den entsprechenden Gremien anstoßen“, sagte Habeck.

Habeck bedankte sich bei den in- und externen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Sie habe unter großem Einsatz 40 Jahre Lagerungspraxis auf den Prüfstand gestellt. „In verhältnismäßig kurzer Zeit, neben allen fortbestehenden Aufsichtsaufgaben und mit einer gesunden Portion Selbstkritik. Es geht dabei nicht um individuelle Fehler und Schuldzuweisungen, sondern darum, das System zu verbessern. Schließlich müssen wir die sichere Zwischenlagerung noch für Jahrzehnte sicherstellen.

Datei ist nicht barrierefrei Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Kurzfassung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 620 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Atommüll-Desaster: Castor-Lager Brunsbüttel ohne Genehmigung und die Folgen – Eine Debatte

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Peter Dickel und Atommüll-Alarm: Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Was mag wohl Thema sein, wenn Peter Dickel von der AG Schacht KONRAD auf Robert Habeck, grüner Energieminister von Schleswig-Holstein, trifft und vielleicht in der Mitte der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit sitzt? Klar, Atommüll-Probleme XY ungelöst. Das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel steht ohne Genehmigung da und stürzt die gesamte Atommüllentsorgung in die Krise. Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil für andere Atomanlagen und Zwischenlager zu ziehen? Keine, so jedenfalls sagt es der Energieminister in Schleswig-Holstein. Dabei bestehen die Defizite bei den Sicherheitsnachweisen in Brokdorf und Krümmel in der gleichen Weise, wie das vom Gericht für Brunsbüttel festgestellt wurde.

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Rechtsanwalt Wollenteit: Klage führte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel. Foto: Dirk Seifert

Ulrich Wollenteit ist der Anwalt, der das Urteil für die Klägerin Anke Dreckmann erstritten hat, Peter Dickel kommt aus der Nähe des geplanten Atommülllagers Schacht Konrad und Robert Habeck ist der zuständige Minister. Atommüll-Lagerung? Wie geht das mit der Sicherheit?

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Auch in der Atommüll-Kommission. Robert Habeck, Energieminister aus Schleswig-Holstein. Foto: Dirk Seifert

Am Mittwoch, den 11.3. 2015 um 19:00 Uhr, beginnt diese vermutlich wohl äußerst interessante Debatte im Kollegiumssaal im Rathaus Elmshorn (Schulstrasse 15-17). Fast möchte man sagen: Ein echtes Muss, da mag man gar nicht fehlen. Allemal wenn auch noch der (neue) Elmshorner Bürgermeister Volker Hatje sich die Ehre gibt und das ganze flankiert.

Bleibt nur noch die Gastgeber zu erwähnen, nämlich die, die auch dafür verantwortlich sind, dass am 26. April am AKW Brokdorf für Atomausstieg und weiteren Atommüll demonstriert wird: Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg, BI Brokdorf-akut, BUND Kreis Steinburg und Kreis Pinneberg.

Zur Einstimmung und Vertiefung empfiehlt umweltFAIRaendern folgende Literatur:

Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

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Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

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