Sammeleinwendung gegen Katastrophenschutzplan für das AKW Grohnde

Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen haben jetzt eine Sammeleinwendung gegen den Entwurf des Katastrophenschutzplans zum AKW Grohnde veröffentlicht. Die Sammeleinwendung steht hier als PDF bereit: Einwendungen-AKW-Grohnde-Katastrophenschutzplan. (Bitte beachten: Die ausgefüllte Liste rechtzeitig zurück schicken!)

Mitten in den Sommerferien hat der zuständige Landkreis Hameln-Pyrmont die Pläne zunächst nur in seinen Behörden ausgelegt. Erst Proteste haben dafür gesorgt, dass diese Pläne nun auch im Internet veröffentlicht sind und die Einspruchsfrist bis zum 7. September verlängert wurde. Die Entwürfe für den Katastrophenschutzplan sind allerdings schon jetzt veraltet und im Grunde hinfällig. Eine Studie des Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits im April aufgezeigt, dass die Auswirkungen eines Super-Gaus wie in Fukushima erheblich weitreichendere Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich machen würde, als in den jetzt ausgelegten Plänen vorgesehen. Auch für das niedersächische AKW Lingen/Emsland sind die Pläne im Internet veröffentlicht. Mehr Informationen zum veralteten Katastrophenschutz und zum AKW Lingen/Emsland hier.

AKW Lingen – Entwurf Katastrophenschutzplan online

Für das Atomkraftwerk Lingen/Emsland sind die Entwürfe für die Katastrophenschutzepläne nun online verfügbar. Wie schon in der letzten Woche für das AKW Grohnde ist auch die Frist, in der Widerspruche gegen die Pläne erhoben werden können, verlängert worden. Das hat nun der Landkreis Meppen mitgeteilt. Zuvor hatten Bürgerinitiativen und Umweltverbände kritisiert, dass die Pläne nur in den Amtsstuben ausgelegt werden sollten, mitten in den Sommerferien (siehe auch hier). Bis zum 7. September können nun Einsprüche erhoben werden. Hier finden Sie zur Ansicht die pdf-Datei des Katastrophenschutz-Sonderplanes für das AKW Lingen/Emsland. (Entwurfsfassung)!

Auch in der Sache gibt es schon jetzt massive Kritik. Denn völlig klar ist, dass im Katastrophenfall in Lingen/Emsland oder auch im AKW Grohnde die Regelungen im Rahmen der neuen Entwürfe nicht ausreichen werden. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz hat die Vorgänge von Fukushima analysiert und auf Deutschland übertragen. Das Ergebnis ist, dass Evakuierungen in viel größeren Entfernungen vom AKW erforderlich sind, als heute angenommen. Die Studie ist online hier verfügbar, die Pressemeldung des BfS hier.

So titeln die Osnabrücker Nachrichten denn auch zurecht, dass die neuen Entwürfe zum Katastrophenschutz schon wieder veraltet sind: „Notfallpläne für Atomunfälle auf altem Stand: Fukushima-Erkenntnisse im Emsland unberücksichtigt“

Dort heißt es: „In der Meppener Kreisverwaltung, als untere Katastrophenschutzbehörde für das Atomkraftwerk Emsland zuständig, kennt man die Studie , hat die Ergebnisse für den neuen Notfallplan aber dennoch nicht berücksichtigt. Orientiert hätten sich die Beamten an den gleichsam gültigen wie verbindlichen Rahmenempfehlungen des Bundesumweltministeriums, heißt es auf Nachfrage. Das Problem: Diese Empfehlungen sind vier Jahre alt und stammen aus einer Zeit, in der niemand eine Katastrophe vom Ausmaß Fukushimas für möglich hielt.“

Der Spiegel schrieb dazu am 17. März 2012 in seiner Ausgabe und im Internet “Atomkatastrophe würde Deutschlands Helfer überfordern“.

Die taz berichtete am 23. Juli 2012 über den mangelnden Katastrophenschutz. Unter der Überschrift „Alles klarmachen für den nächsten GAU“ heißt es dort: „Nach Fukushima empfiehlt eine japanische Kommission Übungen für den Ernstfall. Auch den deutschen Katastrophenschutz halten Experten für unzureichend.“

In der Mitteiliung des Landkreis Meppen heißt es „Laut zuständigem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sei eine Veröffentlichung des überarbeiteten Sonderschutzplanes im Internet zwar nicht vorgeschrieben, es gebe aber auch keine Bedenken dagegen. Aus diesem Grunde verlängert der Landkreis Emsland nicht nur den Auslegungszeitraum, sondern stellt die aktuelle Entwurfsfassung des Katastrophenschutz-Sonderplanes auch online (s.u.).“

Wichtig ist: „Während des Auslegungszeitraums können Bürger und Träger öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen vorbringen. Diese werden vom Landkreis Emsland anschließend überprüft; das Ergebnis der Überprüfung wird dem Einwender mitgeteilt.“

Die Einwendungen „in Form von Bedenken und Anregungen“ sind bis zum 07.09.2012 beim Landkreis Emsland, Fachbereich 32, Ordeniederung 1, 49716 Meppen geltend zu machen.

Protest hilft: Katastrophenschutzpläne für AKW Grohnde im Internet einsehbar

AKW Grohnde an der Weser bei Hameln

Der Landkreis Hameln-Pyrmont reagiert auf die Kritik von AtomkraftgegnerInnen und stellt die neuen Entwürfe für den Katastrophenschutzplan für das AKW Grohnde ins Internet. Außerdem wird die Auslegungsfrist bis zum 7. September verlängert. Bis dahin können Widersprüche gegen die Pläne eingelegt werden. Interessant wird sein, ob auch der zuständige Landkreis rund um das AKW Lingen nun ebenfalls die Pläne online stellt.

Auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont ist zu lesen: „In Ermangelung einer eindeutigen, unmissverständlichen Rechtslage, die eine Veröffentlichung im Internet weder vorschreibt noch verbietet, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Initiative von Rüdiger Butte, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlich vertretbaren Möglichkeiten die Empfehlung ausgesprochen, eine Veröffentlichung des Entwurfs des Sonderplanes zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde im Internet sowie eine Verlängerung der Auslegungsfrist zuzulassen.

Ab dem 26. Juli 2012 können interessierte Bürgerinnen und Bürger auch auf diesem Weg unter Katastrophenschutzplanung das Recht auf öffentliche Beteiligung wahrnehmen. Die Frist zur Einsichtnahme endet am Freitag, den 07. September 2012.“
Schriftliche Einwendungen sind bis zum 07. September 2012 an folgende Adresse zu richten:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Referat 92
Nikola Stasko und Jürgen Kettler
Süntelstraße 9
31785 Hameln

Stresstest läuft für Atommülllager und Uranfabriken in Gronau und Lingen

Die Atommülllager-Zwischenlager sowie die Uranfabriken in Gronau und Lingen werden derzeit aufgrund der Katastrophe von Fukushima einem Stresstest unterzogen. Darin soll geprüft werden, inwieweit die mit hochradioaktiven Atommüll gefüllten Lager gegen Flugzeugabstürze, Hochwasser und Angriffen gesichert sind. Auch die zur Urenco-Gruppe gehörende Urananreicherungsanlage in Gronau sowie die zum Areva-Konzern gehörende Brennelementefabrik in Lingen sollen entsprechend geprüft werden. Doch mit einem wirklichen Test hat das nichts zu tun. Antworten erfolgen vor allem aufgrund von alten Dokumenten und Genehmigungen.

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums führt die Entsorgungskommission (ESK) unter dessen Vorsitzenden Michael Sailer (Öko-Institut Darmstadt) diesen Stresstest durch. Ende Mai hat die ESK einen Fragenkatalog veröffentlicht. (Frageliste der ESK für den Stresstest für die Anlagenkategorien 1, 3 und 6, 29.05.2012). Seit Anfang Juni haben offenbar die Anlagenbetrieber diese Fragen auf dem Tisch.

Die Überprüfung erfolgt für Atomanlagen der Ver- und Entsorgung und werden von der ESK in drei Kategorien eingeteilt:

  • Anlagen der Versorgung: Urananreicherungsanlage URENCO in Gronau, ANF Brennelementherstellung in Lingen, (Anlagenkategorie 1 der ESK-internen Einteilung),
  • trockene Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente bzw. verglaste Abfälle in  Lagerbehältern: zwölf Standortzwischenlager, Zwischenlager Nord, Zwischenlager Gorleben, Zwischenlager Ahaus und Zwischenlager Jülich, (Anlagenkategorie 3 der ESK-internen Einteilung) und
  • sonstige große Einrichtungen der Entsorgung: PKA, WAK, VEK, (Anlagenkategorie 6 der ESKinternen Einteilung).

Die „Westfälische Nachrichten“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 8. Juni 2012, dass für die Anlagen in NRW diese Überprüfung bereits begonnen habe und bis Mitte August Ergebnisse abgeliefert werden müssen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern sollen die Antworten einsammeln und laut Angaben in der WN bis zum 17. August an das BMU bzw. die ESK zurückschicken. Auf dieser Basis wird dann die ESK ihren Bericht erstellen.

Neue Studien, externe Gutachten etc. sind im Rahmen dieser Überprüfung so gut wie nicht vorgesehen. Das bestätigt auch der Artikel der WN: „Stresstest klingt auf den ersten Blick nach viel Praxis, danach, dass externe Experten die Anlagen aufsuchen und deren Sicherheitsarchitektur auf Herz und Nieren untersuchen. Dem ist aber nicht so, erklärte Maik Grimmeck, Sprecher des NRW-Wirtschaftsministerium, am Freitag auf Nachfrage.“

Auch wenn der Stresstest unter der Regie des Bundesumweltministeriums läuft: Die Länder sind zunächst offenbar Adressaten der Antworten und gehalten, dem BMU bzw. der ESK bis zum 17. August Bericht zu erstatten. „Dabei nehmen wir un­sere Aufgabe als Atomaufsicht sehr wohl ernst und werden bei Bedarf natürlich kritisch nachfragen“, sagte Grimmeck.

Am 2. Juli berichtet die WN unter der Überschrift: „Der Stresstest für Atomanlagen ist vor allem Archivarbeit“ und stellt die Frage: „Stresstest-Placebo? Das ist der erste Eindruck.“  Weiter schreibt Elmar Riess: „Stresstest, das klingt nach Belastungs-EKG, nach Austesten von Sicherheitsgrenzen, danach, dass die Schutz-Architektur von auswärtigen Experten auf Herz und Nieren überprüft wird. Dem ist aber nicht so.“

WN-Autor Riess berichet weiter über die Abwicklung aus dem Atommüllzwischenlager in Ahaus: Laut Burghard Rosen, Sprecher des Betreibers Gesellschaft für Nuklear-Service mhH (GNS),  geht es bei der Beantwortung der Fragen praktisch darum, „ins Archiv zu steigen und die benötigten Un­ter­la­gen herauszusuchen“, so die WN. Es werden also lediglich alte Ordner und Dokumente durchgeforstet, um die Stresstest-Fragen zu beantworten.

Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit für die Betreiber einigermaßen kurz ist: Erst Anfang Juni hatte das BMU/EKS den Anlagenbetreibern die Fragen übermittelt und eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt. Dann gehen die Antworten offenbar an die jeweiligen Aufsichtsbehörde der Länder, die (siehe oben) die Berichte bis zum 17. August an das BMU/ESK schicken sollen. Gegenüber der WN sagte Markus Röder, Werksleiter der GNS Anlage in Ahaus: „An der Kürze der Zeit merken Sie schon, dass natürlich nicht jede Anlage im Detail neu überprüft werden kann“.

Für die in NRW für die Atomaufsicht zuständige Behörde beim Wirtschaftsministerium ist das nicht weiter problematisch, da die Atomanlagen ohnehin regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Gegenüber der WN teilt das Wirtschaftsministerium in NRW dazu mit: „Im Unterschied zu einer Kontrolle, die letztlich helfen soll, die nukleare Sicherheit einer Anlage zu verbessern, sollen durch den Stresstest die Sicherheitsszenarien neu bewertet werden“.

Unabhängig vom Stresstest läuft nach Angaben der zuständigen Behörde in Düsseldorf derzeit eine routinemässige Sicherheitsüberprüfung der Anlage in Gronau. Diese Sicherheitsüberprüfung sei alle zehn Jahre vorgeschrieben. Bis heute unbekannt ist, wann erste Ergebnisse vorliegen werden und inwieweit dabei Flugzeugabstürze, Erdbeben, Hochwasser, Brände oder auch Terrorangriffe aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima neu bewertet werden.

Nicht viel anders sieht es in Sachen Stresstest auch bei der von URENCO betriebenen Urananreicherungsanlage in Gronau aus. Laut WN erklärte Chris Breuer, Sprecher der URENCO: „Bei den zu überprüfenden Punkten wird ei­ne Schippe draufgelegt.“

Für die Anlage in Gronau stellt sich daher die Frage, was passieren würde, wenn es zu einem Erdbeben der Stärke 5 auf der Richterskala käme? Die Uranfabrik in Gronau ist nach Angaben der WN auf ein Beben der Stärke 4 ausgelegt.

Breuer gibt gegenüber der WN an, dass bei Urenco 80 bis 90 Prozent aller Antworten im Firmen-Archiv zu finden sind: „Für den Rest werden derzeit neue Gutachten erstellt“, sagt Breuer. Dazu zählt die Frage der Erdbebenauslegung.

Sorge, dass  der Stresstest nicht bestanden werden könnte, haben weder die Betreiber in Gronau, noch in Ahaus: Deren sprecher geben laut WN zu Protokoll: „Unsere Anlagen sind sicher“ und „Sie ar­beiten unter den höchsten Sicherheitsbedingungen.“

 

Katastrophenschutzpläne für AKWs Grohnde und Lingen

UmweltschützerInnen fordern von niedersächischem Innenministerium und Landkreisen:

– Katastrophenschutzpläne für Atomkraftwerke ins Internet stellen
– die Einwendungfrist bis zum 30. September 2012 verlängern

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen rufen das Niedersächsische Innenministerium und die entsprechenden Landkreise auf, die Katastrophenschutzpläne für die Atomkraftwerke Grohnde bei Hameln und Lingen ins Internet zu stellen und die Auslegungs- und Einwendungsfrist wegen der Sommerferien bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Die entsprechenden Unterlagen sind den Bürgerinnen und Bürgern online im Internet zur Verfügung zu stellen. Dies ist für das Bundesamt für Strahlenschutz schon beim Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben bewährte Praxis.

Marita Wuttke von BUND-Landesverband Niedersachsen kritisiert weiter, dass es die Behörden in altbekannter Weise nur während der Sommerferien von Dienstag, 18. Juli bis zum 17. August 2012 wagen, die Unterlagen auszulegen. Bernd Schlinkmann, Pressesprecher der Regionalkonferenz (www.)„Grohnde-abschalten“(.de) fordert daher, die Auslegungs- und Einspruchsfrist bis zum 30. September 2012 zu verlängern.

Gebiet der Katastrophenschutzplanung deutlich zu gering bemessen

„Für das Atomkraftwerk Grohnde sind nur Katastrophenschutzpläne für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg, Lippe, Hildesheim und die Region Hannover ausgearbeitet. Aber eine neue Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom April dieses Jahres „Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall von Fukushima“ zeigt, dass auch noch bis zu 170 km Entfernung radioaktive Kontaminierungen mit 20 Millisievert Bodenstrahlung pro Jahr eintreten können.

Nach Maßgabe der Strahlenschutzrichtlinien bedeutet dies, dass bis zu einer Entfernung von 170 km vom AKW evakuiert werden muss“, erläutert Angelika Claußen, langjährige Vorsitzende der Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). „Daher müssen die entsprechenden Landkreise in Niedersachsen und in NRW mit in die Katastrophenschutzplanung einbezogen werden. Insbesondere sollte die Stadt Bielefeld als Miteigentümerin des AKW und deren Katastrophenschutzbehörde nicht außen vor gelassen werden“, fordert Claußen.

Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz kritisiert, dass die Katastrophenschutzpläne des AKW Lingen nicht auch in den Niederlanden ausgelegt werden, obwohl die niederländische Grenze nur 27 km entfernt liegt. Ab dem 23.7.2012 sollen die Pläne zum AKW Lingen in Niedersachsen nur in Meppen im Landkreis Emsland, im Landkreis Grafschaft Bentheim und im nordrhein-westfälischen Landkreis Steinfurt ausgelegt werden.

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat gezeigt, dass das Risiko real ist und die beste Katastrophenschutzmaßnahme die sofortige Stilllegung der Atomanlagen ist.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Tobias Darge, Regionalkonferenz Grohnde abschalten, Tel.: 0176 / 24 24 98 15

Dr. Angelika Claußen, IPPNW, Tel.: 0521 / 15 22 13

BUND Landesverband Niedersachsen, Dr. Marita Wudtke, Tel.: 0511 / 9656918

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, Peter Dickel, Braunschweig, Tel.: 0531 / 895601

Elternverein Restrisiko Emsland e.V., Gerd Otten

ROBIN WOOD, Energiereferent Dirk Seifert, Tel.: 040 / 38089221

Udo Buchholz, Pressereferent, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Tel.: 02562 / 23125

Willi Hesters, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Tel.: 01511 / 2702596

http://www.grohnde-abschalten.de

 

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