Kampf um Rohstoffe: Uranabbau im Niger – Französische Geiseln des Atomkonzerns AREVA sind frei

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Kampf um Uran – Frankreichs Urangeschäfte im Niger und immer mehr Konflikte. Foto: Dirk Seifert

„Die von islamistischen Extremisten in Niger verschleppten vier Franzosen sind nach ihrer Befreiung in die Heimat zurückgekehrt.“ Das berichtet die Deutsche Welle (DW) am 30. Oktober auf ihrer Homepage. Und die FA Z schreibt: „Frankreich soll für die Freilassung von vier französischen Geiseln in Niger ein Lösegeld zwischen 20 und 25 Millionen Euro gezahlt haben. Das berichtete die Zeitung „Le Monde“ am Mittwoch unter Berufung auf Geheimdienstquellen.

Präsident François Hollande hatte am Dienstagabend im Fernsehen gesagt, es sei kein Lösegeld gezahlt worden. Frankreich habe auch keine militärische Befreiungsaktion organisiert.“ Nach Angaben der DW „befinden sich weltweit noch insgesamt sieben weitere Franzosen in den Händen von Geiselnehmern – in Syrien, Nigeria und Mali.“ Die Konflikte rund um den Uranabbau der AREVA in Niger sind eng verbunden mit den (militärischen) Auseinandersetzungen in Mali. Das zeigt sich auch daran, dass die Freilassung der Geiseln in Mali erfolgte.

Die vier jetzt freigelassenen Mitarbeiter des französischen Atomkonzerns sind im September 2010 im Norden des Niger entführt worden. Dort betreibt der AREVA-Konzern seit den 60er Jahren eine Uranmine bei Arlit. Rund ein Drittel der französischen Atomkraftwerke werden mit Brennstoff aus dieser Mine versorgt. (Eine weitere Uranmine bei Imouraren sollte eigentlich dieses Jahr neu in Betrieb genommen werden. Das ist aber wohl wegen der anhaltenden Konflikte in der Region vorerst nicht passiert.)

Die ökologischen Folgen des Uranabbaus sind katastrophal: Riesige Abraumhalden mit radioaktivem Staub werden unter freiem Himmel aufgetürmt und mit dem Wind verbreitet. Der Uranabbau und die Verarbeitung des Erzes erfordert große Mengen Wasser. Das aber ist Mangelware in der Wüstenregion im Norden des Niger. Während die Menschen dursten, wird das Wasser aus großen Tiefen für die Erzgewinnung gefördert. Krankheiten haben sich in der Region ausgebreitet, die mit dem Abbau des Urans in Verbindung gebracht werden.

In den letzten Jahren haben sich die Konflikte um den Uranabbau im Niger enorm verschärft. Häufiger ist es auch zu bewaffneten Konflikten gekommen. Derzeit verhandelt die Regierung des Niger mit Frankreich über neue Verträge über den Uranabbau. Vor wenigen Wochen demonstrierten 5.000 Menschen in Arlit.

Nach dem Kriegseinsatz französischer Truppen im benachbarten Mali wurden auch Spezialtruppen zum Schutz der Uranminen im Niger abkommandiert. Die französische Regierung sprach ausdrücklich von „eigenen Interessen“, die hier zu schützen wären. Im Mai 2013 kam es dort zu einem schweren Terroranschlag mit vielen Toten. Siehe hier auf umweltfairaendern.de und hier die FAZ vom Mai. Siehe auch hier: Internationale Uran-Konferenz Tansania – Regierung ignoriert Risiken. Über Mali: Blog der Journalistin Charlotte Wiedemann.

Während die französische Regierung Lösegeldzahlungen für die Freilassung der vier AREVA-Mitarbeiter bestreitet, schreibt die FAZ: „Nach Informationen von „Le Monde“ soll das Lösegeld aus Geheimfonds des französischen Auslandsgeheimdienstes DGSE (Direction générale de la sécurité extérieure) aufgebracht worden sein. Der DGSE untersteht Verteidigungminister Le Drian.“

In der FAZ vom 1. November wird ausführlich über die Hintergründe und die Verhandlungen um die Freilassung der AREVA-Mitarbeiter berichtet. Unter der Überschrift „Der Preis der Freiheit“ berichtet das Blatt: „Nach der Rückkehr der französischen Geiseln zeichnen sich Vorteile für Nigers Präsidenten und die Tuareg ab. Dies dürfte auch die Verhandlungen mit dem Urankonzern Areva betreffen.“

Der Niger verhandelt derzeit mit AREVA über neue Verträge zum Uranabbau. Nicht zuletzt geht es darum, dass das bitterarme Land in der Sahelregion mehr Geld von den AREVA-Gewinnen abgekommen will. Bislang zeigt sich AREVA nur wenig kompromissbereit. Die FAZ berichtet, dass „ein 46 Jahre alter Targi aus Niger namens Mohamed Akotey, seines Zeichens Chefunterhändler des nigrischen Präsidenten Mahamadou Issoufou bei den Verhandlungen mit den Geiselnehmern“ von großer Bedeutung war. „Akotey gelang es nicht nur, vier Menschen aus unmenschlicher Gefangenschaft zu befreien. Er lieferte dem nigrischen Präsidenten zugleich ein außerordentliches Druckmittel für die Verhandlungen mit dem staatlichen französischen Urankonzern Areva über eine künftige Gewinnbeteiligung an die Hand. Und er sorgte dafür, dass die Tuareg in Mali, die im Frühjahr 2012 einen Krieg vom Zaun gebrochen hatten, ihr neues Image als freundliche Retter in einen politischen Vorteil ummünzen können.“ Akotey ist Aufsichtsratsvorsitzender von Imouraren SA, der nigrischen Tochterfirma von Areva.

Uran aus dem Niger auch in Deutschland im Einsatz.

Auch Deutschland dürfte mit Uran aus dem Niger beliefert werden. Offiziell bestätigt die Bundesregierung, dass Uran aus Frankreich bezogen werde, weigert sich aber detailliertere Angaben zu dem Ursprung des „französischen“ Urans zu machen. Da Frankreich auf dem eigenen Staatsgebiet keinen Uranabbau betreibt und rund ein Drittel seines Urans aus dem Niger bezieht, ist es sehr wahrscheinlich, dass z.B. in den Uranfabriken in Gronau und Lingen auch Uran aus dem Niger über französische Lieferungen verarbeitet wird. Die Uranfabrik in Lingen, die Brennelemente für Atomkraftwerke herstellt, ist zu 100 Prozent im Besitz der AREVA.

Siehe auch:

 

Total historische Konsenstage: Grüne Schleswig-Holstein beraten Castorannahme – CDU/FDP für Gorleben

RobertHabeck-April2013
Energieminister Robert Habeck streitet
RebeccaHarms-April2014
gemeinsam mit der Europaabgeordneten Rebecca Harms, Fotos: Dirk Seifert

Während die Grünen in Schleswig-Holstein am Abend über die Bedingungen diskutieren, unter denen Castortransporte aus der Wiederaufarbeitung in das nördlichste Bundesland rollen dürfen, halten CDU und FDP voll dagegen – und zeigen, wie wenig tragbar der vermeintliche Konsens bei der Endlagersuche ist. „Total historische Konsenstage: Grüne Schleswig-Holstein beraten Castorannahme – CDU/FDP für Gorleben“ weiterlesen

Geheime Anträge für Atomtransporte in Bremen: Atomwirtschaft will Transporte trotz Verbot durchsetzen

Uranhexafluorid Sattelzug der Bremer Spedition Kieserling am 23.01.12 bei der Ausfahrt am HHLA ContainerBurchardkai Hamburger Hafen - Der Sattelschlepper HB - UQ UF6_Transport_Hamburg_Hafen_20120123_02g
Atomtransporte – wie hier im Hamburger Hafen – sind über die Häfen in Bremen nicht mehr zulässig. Dagegen laufen Atomunternehmen Sturm.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hat Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht. Damit wollen zwei Atomunternehmen das geltende Atomtransporte-Verbot in Bremen umgehen.

Die Bürgerschaft in Bremen hat Anfang 2012 ein Verbot für den Umschlag von Atomtransporten über die dortige Häfen beschlossen. Betroffen davon sind sämtliche Kernbrennstofftransporte, die einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz bedürfen. Gegen dieses Verbot hat es viele Proteste von der CDU-Fraktion, aber auch den Atomunternehmen gegeben. Die EU prüft, ob eine solche Einschränkung der Bremischen Häfen (Bremen und Bremerhaven) zulässig ist. Im September 2012 legte der Bremer Senat externe Stellungnahmen vor, die die Rechtmässigkeit der Maßnahme belegten. Allerdings: Das Gesetz lässt Ausnahmen zu.

Die versuchen Atomfirmen jetzt zu nutzen: Seit Ende 2012 machen sie noch mehr Druck. Die Brennelementefabrik der ANF in Lingen, betrieben durch den französischen Atomkonzern AREVA, hat für eine bestimmte Anzahl von Transporten eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Und die Atomtransporte-Firma Nuklear Cargo Service (NCS) will eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für ihre radioaktiven Frachten über die Bremischen Häfen erhalten.

Die Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) aus Bremen hat sich die Rechtslage und die Anträge genauer angesehen und eine fachliche Stellungnahme verfasst, die wir hier im folgenden dokumentieren. Darin finden sich zahlreiche Details aus den Anträgen der beiden Atomfirmen:

Öffentliche Mitteilung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz e.V. (MAUS) zu den Ausnahmegenehmigungs-Anträgen für den Atomtransport über bremische Häfen :

„Über die Stadtgebiete und Häfen von Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Rostock gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Etwa alle 1,5 Tage ein Atomtransport durch Hamburg, etwa alle 2 Tage ein Atomtransport durch Bremen, etwa alle 3,5 Tage ein Atomtransport durch Rostock. Damit ist Norddeutschland eine wichtige Drehscheibe im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte und bestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden in den Häfen umgeschlagen und/oder durch das Stadtgebiet transportiert. Empfänger und Absender des atomaren Materials sind Orte in der ganzen Welt: u.a. Belgien, Schweiz, Niederlande, Schweden, Großbritanien, Norwegen, Frankreich, Spanien, Kanada, USA, Argentinien, Australien, Süd-Korea, Russland, Kasachstan, Namibia, Brasilien, Süd-Afrika, Finnland. Ein extrem gut florierender weltweiter Handel.

Die Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe (Hafenbetriebsgesetz §2 Absatz 3) war ein erster Schritt zum Unterbinden von Atomtransporten. Jedoch geht das jetzige Hafenbetriebsgesetz nicht weit genug, da es nur nach dem Gesetzt definierte Kernbrennstoffe betrifft und auch eine Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit enthält, die der Senat völlig unabhängig, intransparent und im Geheimen beschließen kann.

Gegen dieses Gesetz der Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe wird seitens der CDU am Staatsgerichtshof in Bremen geklagt. (1) Außerdem hat die EU ein Pilotverfahren einberufen, um zu klären, ob das Bremische Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht steht, denn: „Nach Auffassung der EU-Kommission könnte ein solches Umschlagsverbot einen Verstoß gegen Vorschriften des Kapitels 9 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Vertrag darstellen. Der EuratomVertrag sieht in Artikel 93 vor, dass Mitgliedstaaten untereinander alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr beseitigen.“ (2) Die EU hat daher die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung und der Bremischen Regierung2 war der EU nicht weitreichend genug, daher fordert sie nun eine weitere Stellungnahme mit Antworten zu den gestellten Fragen. Diese unterliegen der Geheimhaltung, so daß zur Anfrage der EU zum jetzigen Zeitpunkt nichts weiter bekannt ist.

Wie nun bekannt geworden ist, sind an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vier Ausnahmeanträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen über Bremische Häfen am 22. Oktober 2012 eingegangen. Dies geht aus der „Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am 07.11.2012“ (3 und den entsprechenden Anträgen hervor. Die Anträge unterliegen ebenfalls der Geheimhaltung und sind selbst für Abgeordnete nicht einsehbar!

Die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau haben beide die Anwaltskanzlei, Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern aus Berlin, beauftragt entsprechende Anträge zu stellen und die Rechtsvertretung wahrzunehmen. Die Anwaltskanzlei stellt im Auftrag der ANF drei Ausnahmegenehmigungsanträge und für NCS einen.

Die Anträge sind in Ihren Begründungen jeweils ähnlich gehalten und sollen einen enormen Druck auf den Senat ausüben, um wieder Kernbrennstoffe, die knapp 20% der Atomtransporte ausmachen, über Bremer Häfen umschlagen zu können bzw. die Möglichkeit dafür zu erhalten. Vom Umfang her sind die Anträge unterschiedlich und sollen verschiedene Optionen und Atomtransportumfänge für die Ausnahmeregelung auf Grundlage des §2 Absatz 3 Satz 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes testen.

Die Anträge (Die folgenden Zitate stammen aus den Anträgen!)

Anträge der Brennelementfabrik ANF:

– Antrag auf Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von insgesamt max. 250 unbestrahlten Brennelementen für Druckwasserreaktoren vom Typ 16×16-(20) mit angreichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% mit Gültigkeit bis zum 31.12.2015 zuzulassen, wobei insgesamt in max. 40 Transporten über die Straße max. 5 Versandstücke je Transport angeliefert werden und vom Hafen in Bremerhaven auf dem Seeweg in max. 10 Transporten max. 25 Versandstücke je Transport zu einem Hafen in Spanien befördert werden. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang eingebunden Dritten. …“

Beteiligte dritte Firmen:
• Nuclear Cargo + Service GmbH (Hanau)
• Transkem Spedition GmbH (Leese)
• Wagenborg S&G GmbH (Hörstel)
• EUROGATE Container Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. (Bremerhaven)
• UPM-Kymmene Seaways OY Ltd. (Kotka/Finnland)

Mengen der Atomtransporte:
• Insgesamt: max. 100 Brennelemente mit max. 50.000 kg Uran mit max. 2500 kg Uran-235
• Je Seetransport: max. 50 Brennelemente mit max. 25000 kg Uran mit max.
1250kg Uran-235
• Je Straßentransport: max. 10 Brennelemente mit max. 5000 kg Uran mit max.
250 kg Uran-235
• Je Versandstück: max. 2 Brennelemente mit max. 1000 kg Uran mit max. 50kg
Uran-235
• Je Brennelement: max. 500 kg Uran mit max. 25 kg Uran-235

Ziel der Transporte soll das spanische Atomkraftwerk Trillo sein, mit dem die ANF eine vertragliche Lieferung für insgesamt etwa 250 Brennelement am 03.08.2009 eingegangen ist und die Lieferung ab 2010 innerhalb von sechs Jahren zu erfolgen hat. Dafür ist eine Route über den Seehafen von Bremerhaven vorgesehen und eine alternativ Route über den Seehafen Hamburg.

Der Transportweg über den Seehafen in Bremerhaven:
„ a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1- AK Bremen, A27-AS Bremerhaven-Überseehäfen zum Hafen von Bremerhaven
b. Umschlag im Hafen von Bremerhaven, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter zeitweiliger Aufenthalte
c. vom Hafen von Bremerhaven auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

Der Transportweg über den Seehafen in Hamburg:
„a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AK
Hamburg-Süd, A255-AS Hamburg-Veddel zum Hafen von Hamburg oder
b. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AD
Buchholz, A261-AD Hamburg-Südwest, A7-AS Hamburg-Waltershof zum Hafen von
Hamburg
c. Umschlag im Hafen von Hamburg, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter
zeitweiliger Aufenthalte,
d. vom Hafen von Hamburg auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen gelten auch für die durch ANF in den jeweiligen Transportvorgang eingebundenen Dritten.“
– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten
Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren mit angereichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% in den Bremischen Häfen zuzulassen. Diese Ausnahme gilt auch für alle durch die Antragstellerin in den Transportvorgang eingebundenen Dritten.“

Der Antrag der Transportfirma NCS:

• Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der NUCLEAR CARGO + SERVICE GmbH (NCS) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang der NCS eingebundenen Dritten.“

Die Begründungen
„… Die beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Beförderungsgenehmigung bezieht sich auf den Transport unter Einschluß des Umschlages in den Bremischen Häfen. Gemäß Ziff. IV der regelmäßig beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise zu Beförderungsgenehmigung ersetzt diese „nicht die Entscheidungen anderer Behörden, die für transportbedingte zeitweilige Aufenthalte aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Bremische Hafenordnung) erforderlich sind.“ Dieser Vorbehalt gilt auch für die gemäß §2 Abs. 3 HafenbetrG erforderliche Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen in bremischen Häfen. Die Zulassung der beantragten Ausnahme ist daher geboten.“

„… Demgemäß sollen die Bremischen Häfen im Einklang mit den landespolitischen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit, der erneuerbaren Energien und der Vorsorge im Interesse auch zukünftiger Generationen betrieben werden. Die antragsgegenständlichen Transporte dienen der Belieferung von Empfängern im inner- und außereuropäischen Ausland und außerhalb des Landes Bremen. Insofern ist die Gesamtpolitik Bremens im Bereich der zukünftigen Energieerzeugung, Umweltschonung und auf Nachhaltigkeit basierenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik nicht konkret berührt. Die Antragstellerin hat ihren Sitz in Niedersachsen. Es fehlt folglich bereits jeglicher relevante örtliche Bezug zur politischen Ausrichtung der Energieerzeugung im Land Bremen.“

„.. Eine Versagung der beantragten allgemeinen Ausnahme käme grundsätzlich nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine persönliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin hinsichtlich des Umgangs mit Kernbrennstoffen bestünde. Derartige Umstände lassen sich gegen die Antragstellerin nicht vorbringen. …“

„…Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten völkerrechtliche Bindungen eingegangen ist, die zur Rücknahme von Kernbrennstoffen verpflichten. Mit den Betreibern der Wiederaufbereitungsanlagen im britischen Sellafield und im französischen La Hague bestehen verbindliche Verträge, die durch die jeweiligen Staatregierungen mit internationalen Notenwechseln abgesichert wurden. Damit wurde eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rücknahme der Abfälle aus der Aufbereitung und Wiederaufbereitung begründet. Das „Gemeinsame Abkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“1 lässt in Art. 27 Abs.3 daher ausdrücklich das Recht auf Ausfuhr und Rückführung im Zusammenhang mit der Aufbereitung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen unberührt. …

… Die Antragstellerin ist als Dienstleister im Rahmen der Rückführung dieser Kernbrennstoffe tätig. Eine Versagung der Ausnahme stünde daher im Widerspruch zu diesen völkervertraglich eingegangen Verpflichtungen.“

Mit dieser Begründung versucht die NCS über die Rücknahmeverpflichtung von Atommüll, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Kernbrennstoffe zu bekommen, so daß im Rahmen dieser auch weiterhin Brennelemente verschifft werden können oder Dritte, wie z.B. ANF, dieses tun können.

In den Antragsbegründungen wird weiterhin auf das Bundesrecht, das Unionsrecht, die Bundestreue sowie den EURATOM-Vertrag verwiesen, worüber der Druck auf den Senat erhöht werden soll, um die Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daran wird wieder einmal ersichtlich, wie sehr wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Leben und Umwelt untergeordnet werden.

Die Bedeutung von Atomtransportverboten Die Bedeutung des Bremer Hafens für Atomtransporte ist allein schon deshalb gegeben, da für die Beförderung mindestens zwei gleichrangige Alternativrouten angegeben werden müssen. Das wird auch noch einmal im Antragsschreiben hervorgehoben „…Es handelt sich um eine wichtige Transportroute, zumal bundesweit nur eine sehr beschränkte Anzahl vergleichbarer Seehäfen zur Verfügung steht. …“ oder „…Um diesen Lieferverpflichtungen nachkommen zu können, ist die Transportroute über den Hafen in Bremerhaven von grundsätzlicher Bedeutung. …“

Anhand der Anträge für die Ausnahmegenehmigungen für Atomtransporte wird auch wieder einmal ersichtlich, wie weit und welche Atomanlagen überhaupt vom sogenannten Atomaustieg betroffen sind. Denn wenn die Brennelementfabrik ANF in ihren Anträgen schreibt „..Es bestehen langfristige Lieferverträge (teilweise bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus) über die bezeichneten Kernbrennstoffe mit Kunden im inner- und außereuropäischen Ausland (beispielsweise dem Kernkraftwerk in Trillo/Spanien…“ so sind die Atomanlagen in Lingen (Brennelementfabrik) und Gronau (Anreicherungsanlage) noch über Jahre hinaus ausgelastet und Produzieren weiterhin (zukünftigen) Atommüll und stellen die Infrastruktur für Atomwaffen und Atomtechnologie bereit.

Diese und weitere Informationen über die Transportwege und die Anträge der Ausnahmegenehmigungen gelten als Verschlußsache, selbst Abgeordnete hätten darauf kein Recht.

Dadurch zeigt sich einmal mehr, wie die Politik nach entsprechenden ökonomischen Interessen handelt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf das Volksbegehren zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes für eine Sperrung der Bremischen Häfen für alle radioaktiven Stoffe hin. Durch die aktuellen Anträge für Ausnahmegenehmigungen gewinnt dieses noch einmal mehr an Bedeutung, wenn es um eine wirkliche, aktive und effektive Sperrung der Bremischen Häfen für Atomtransporte über ein Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Der Entwurf des Gesetzes, gegen alle Atomtransporte über Bremische Häfen, der durch das Volksbegehren realisiert werden könnte, bietet den Menschen nun noch weiter die Möglichkeit, sich klar gegen Atomtransporte auszusprechen und selbst ein effektives Gesetzt zu erlassen, das keinen Raum für Hintertüren oder Geheimpolitik läßt.

Kontakt und weitere Informationen auf der Homepage der Bremer Initiative gegen Atomtransporte (BrIgAt):

Außerdem findet auch überregionaler Widerstand gegen die Atomtransporte statt. Z.B. die letzten MOX-Transporte über Nordenham wurden von umfangreichen Protesten begleitet, zu dem sich ein breites Bündnis von Menschen zusammengeschlossen hat, die entlang der kompletten Transportstrecke protestierten.

Für einen konsequenten und vollständigen Atomausstieg müssen alle Atomanlagen stillgelegt und sämtliche Atomtransporte unterbunden werden. Atomtransporte sind die Achillesverse der Atomindustrie. Ohne Atomtransporte gibt es keine Atomwirtschaft und keinen Handel mit diesen gefährlichen Gütern. Um das zu erreichen werden Argumente alleine nicht ausreichen, da müssen wir alle gemeinsam schon selbst Hand anlegen.

Mehr Informationen auch auf den Internetseiten: www.maus-bremen.de und www.nadir.org/sand

Anmerkungen:

(1)  http://www.fraktion.cdu-bremen.de/userfiles/file/Normenkontrollantrag_Stand_Mai_LH_.pdf

http://www.fraktion.cdu-bremen.de/category.php?viewext=2,2,60,id,4970,202

(2)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Hafenausschuss%2026-09-2013%20Pilotverfahren%20%20doc.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3794.de

(3)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20TOP%205%201%20Bericht%20HafenA%2020121107%20Ausnahmegenhmigung.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3809.de

Mehr Informationen auf umweltFAIRaendern.de unter dem Stichwort Atomtransporte und hier: Atomtransporte durch den Hamburger Hafen

 

Atomzentrum Euregio – Lingen, Gronau, Almelo, Ahaus…

Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Eine der vielen Atomanlagen in der Euregio. Hier ein Foto, als die Anlage noch zu Siemens gehörte. Heute ist der französische Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert

Nur wenig wahrgenommen und dennoch ein Zentrum der Atomwirtschaft: Die sogenannte Euregio im äußersten Westfalen und den benachbarten Niederlanden. In dieser Region stehen wichtige Atomanlagen, ohne die der Betrieb von AKWs gar nicht denkbar wäre. Das sind die Uranreicherungsanlagen der URENCO-Gruppe in Gronau und Almelo.

Hinzu kommt die Brennelementefabrik des französischen Atomkonzerns AREVA in Lingen. Dort stehen auch das seit vielen Jahren stillgelegte AKW Lingen und das immer noch in Betrieb befindliche AKW Emsland.

Und auf der niederländischen Seite gibt es noch die Dekontaminationsanlage Coevorden. Eine Broschüre aus dem Jahr 1998 gibt einen detaillierten Überblick über die Euregio und ihre Atomfabriken. Hier als PDF zum download.

Weitere Broschüren über die Urananreicherungsanlage in Gronau gibt es im UWZ-Archiv, dem Archiv des Umweltzentrums Münster. Per Klick auf das Bild können die Broschüren als PDF vom UWZ heruntergeladen werden:

AKU Gronau: Broschüre: Urananreicherungsanlage Gronau. Ca. 1977

AKU: Broschüre: Uranbomben aus Gronau für den Atomstaat? Die Erste Urananreicherungsanlage der BRD. Geschichte, Technik, Umweltgefahren. 1985

AKU Gronau (Hrsg.): Broschüre: Uran aus Gronau ist überall. Fakten und Informationen über die erste bundesdeutsche Urananreicherungsanlage (UAA) im Herzen des internationalen Atomzentrum Euregio. 2. aktualisierte Auflage.

AKU Gronau: Broschüre: (K)ein Grund zum Feiern? 10 Jahre Arbeitskreis Umwelt Gronau. 1981-1991. Dokumentation.

E.on schaltet ab – Informationszentren an den AKWs werden stillgelegt

E.on schaltet ab. AKWs künftig ohne Informationszentren. Foto: Dirk Seifert

E.on scheint am Ende, steht mit dem Rücken zur Wand… Die Not scheint so groß, dass das Unternehmen jetzt erstmals freiwillig einen Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie machen wird: Ende des Jahres werden alle Informationszentren an den Atomkraftwerken endgültig abgeschaltet.

Betroffen davon sind die AKW Standorte in Brokdorf, Grohnde, Isar/Ohu und Grafenrheinfeld. Angaben, wie viele Beschäftigte damit bei einem der größten europäischen Energieversorger ihren Arbeitsplatz verlieren, macht das Unternehmen nicht. Allerdings: Derzeit läuft ein massives Sparprogramm, bei dem allein in Deutschland 6.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Weltweit sollen es insgesamt 11.000 Arbeitsplätze sein.

Auf der Homepage von E.on-Kernkraft ist zu lesen: „E.ON bewegt sich derzeit in einem für das Unternehmen äußerst schwierigen Marktumfeld, geprägt durch den Ausstieg aus der Kernenergie, zunehmender Regulierung, sinkenden Erträgen im Erzeugungs- und Gasgeschäft sowie einem ambitionierten Wandel der Technologien. Hinzu kommen die großen wirtschaftlichen Probleme im gesamteuropäischen Raum. Wir sehen uns deshalb im Unternehmen zu umfangreichen Einsparmaßnahmen gezwungen.
Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, unsere Informationszentren an den Kernkraftwerksstandorten zum 31. Dezember 2012 zu schließen.“

Da muss man ja fast Mitleid bekommen. Armes E.on! Dabei ist ein Großteil der Probleme komplett hausgemacht: E.on hat sich bei seinem Anfang 2000 gestarteten Expansionskurs in Europa verzockt, dabei die Energiewende komplett verschlafen und wohl auch bei Finanzgeschäften viel Geld verloren. Und über Jahre hohe Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet. Diese verfehlte Geschäftspolitik wird nun auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.

Die als Informationsarbeit getarnten Propagandazentren waren laut einem Bericht von  „dewezet“ gut besucht: „Für das Informationszentrum am AKW Grohnde hatte E.on zuletzt für das Jahr 2010 insgesamt 6000 Besucher angegeben. Bundesweit sollen es in den insgesamt 24 Zentren rund 250.000 gewesen sein.

Damals hatte laut dewezet Petra Uhlmann, E.on Chefsprecherin für Kraftwerke, noch Transparenz und Dialog betont: „Transparente Information, spannende Eindrücke und auch die Auseinandersetzung mit kritischen Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit.“ Toll. Zwei Jahre später hat sich das irgendwie ein wenig verändert. Der NDR zitiert Uhlmann zur Schließung der E.on Aufklärungszentren jetzt so: „Wir sind nicht verpflichtet, Besucherzentren an den Kernkraftwerken zu betreiben“, so E.ON-Sprecherin Petra Uhlmann. Na dann, ist ja alles klar! Dass E.on im Gegenzug in Hannover eine Kinderkrippe eröffnet hat, mag da wenig tröstlich sein.

In allen anderen Fragen, die mit Atomenergie zu tun haben, bleibt E.on aber weiter unbelehrbar. Auf der Konzernseite bestreitet der Atomkonzern noch einmal mit Vehemenz, dass die Abschaltung von einigen (alten) Atommeilern als Konsequenz aus Fukushima zwingend war. Dabei wird der deutsche Stresstest, der in vielen Reaktoren deutliche Mängel zeigt, tunlichst verschwiegen und nur über die vermeintlichen Ergebnisse des europäischen Stresstests berichtet: „Die Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke von E.ON – inklusive der abgeschalteten Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 – bei allen unterstellten Szenarien über große Sicherheitsreserven verfügen, die über die in Gesetzen, Genehmigungen und Regelwerken festgelegten Anforderungen weit hinausgehen.“

Dass die Kritik an den eher laschen europäischen Kontrollen recht groß war, bleibt natürlich unerwähnt. Die Frankfurter Rundschau hatte die Kritik vieler Fachleute im Mai 2011 unter der Überschrift zusammengefasst: „Atomlobby setzt sich durch. Stressfreie Stresstests für Europas AKW“. Terrorangriffe und Flugzeugabstürze sind im Rahmen der EU-Prüfungen gar nicht untersucht worden. Siehe auch hier.

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