Sicherheitsrisiken beim AKW-Rückbau in Obrigheim: Bürger vor Gericht

121213-KWO-ObrigheimGrünes Umweltministerium in Baden-Württemberg vor Gericht: „Bürger aus der Nähe des stillgelegten Atomkraftwerkes Obrigheim fürchten wegen des Rückbaus der Anlage um ihre Sicherheit. Vier von ihnen sind wegen dieser Sorgen vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim gezogen. Sie klagen gegen die sogenannte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim, die das Umweltministerium der Betreiberfirma EnBW Kernkraft GmbH 2011 erteilt hatte. Unter anderem erlaubt sie den Abbau zweier schwach radioaktiv belasteter Dampfturbinen. Am Dienstag (28. Oktober) ist der erste von zwei angesetzten Verhandlungstagen.“ (Südkurier)

Die Initiative Atomerbe Obrigheim informiert über den Prozess auf ihrer Homepage hier.

Atommüll-Alarm: Sicherheit bei AKW-Rückbau Obrigheim vor Gericht – Spendenaufruf für Prozesskosten

radioaktivIm stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim läuft seit Jahren der Rückbau. Mit massiven Protesten von Seiten der örtlichen Anti-Atom-Initiave. Immer wieder haben diese kritisiert, zu wenig an den Rückbaumaßnahmen beteiligt zu sein, vor allem aber haben sie Maßnahmen des Betreibers und Genehmigungen der zuständigen rot-grünen Atombehörde kritisiert, weil wichtige Sicherheitsprobleme ungenügend beachtet wurden. Nun werden diese Sicherheitsprobleme vor Gericht behandelt, wie die Initiative Atomerbe Obrigheim in der folgenden PM mitteilt.

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„Verhandlungstermin im Prozess zu Stilllegung und Abbau des AKW Obrigheim

Auch jetzt, mehr als 9 Jahre nach dem Abschalten des AKW Obrigheim, gehen noch Gefahren und Risiken von dieser stillgelegten Atomanlage aus. Die Initiative AtomErbe Obrigheim kritisiert, dass bei dem seit 2008 laufenden Rückbau aus Kostengründen nicht mit der größtmöglichen Sicherheit und Risikovorsorge vorgegangen wird.

Seit Dezember 2011 führen vier Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim aus der nahen Umgebung des AKW einen Prozess zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Das Ziel ist, mehr Sicherheit und Transparenz beim Rückbau des AKW Obrigheim zu erreichen. Denn dieser wird nach Angaben des Betreibers EnBW noch rund 10 Jahre dauern und umfasst auch den Abbau der am stärksten radioaktiv verstrahlten Teile im Innern des Reaktorgebäudes. Eine zusätzliche Gefahr stellen die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente dar, die sich immer noch in der Anlage befinden. Statt diese in einem seit 2005 geplanten und nach neuesten Sicherheitsstandards gebauten CASTOR-Zwischenlager zu verwahren, wird eine riskante, überflüssige und kostengünstige Verschiebung an den ca. 50 km entfernten AKW-Standort Neckarwestheim vorgezogen – wohl erst nach den nächsten Landtagswahlen 2016.

Nun hat das zuständige Gericht, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, einen Verhandlungstermin für den Prozess festgesetzt:

Dienstag, 28. und Mittwoch, 29. Oktober 2014, jeweils ab 10.15 Uhr
Ort: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstr. 11, 68165 Mannheim

Die Initiative AtomErbe Obrigheim würde sich freuen, wenn viele von Euch uns zur Verhandlung begleiten und Präsenz zeigen. Es ist der erste Prozess zu Stilllegung und Abbau eines Atomkraftwerks und daher besonders wichtig.

Wir bitten dringend um eine Spende zur Unterstützung der Klage, um den Prozess finanziell bestehen zu können, zumal die „mächtige“ Gegenseite – EnBW und Umweltministerium – wesentlich mehr Ressourcen zur Verfügung hat und ausschöpft:

RA Thomas Rahner Anderkonto
IBAN: DE46 50890000 0003321916 BIC: GENODEF1VBD
Volksbank Südhessen-Darmstadt

Der Rückbau des AKW Obrigheim darf nicht zum Negativbeispiel werden!

Seit 2009 fordert die Initiative AtomErbe Obrigheim von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, nicht nur für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG), sondern auch für alle weiteren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht durchzuführen. Leider ohne Erfolg. Das Atomkraftwerk Obrigheim ist das erste, das in Baden-Württemberg stillgelegt wurde. Es hat damit eine wichtige Pilotfunktion, wie vom Betreiber EnBW immer wieder angeführt wird. Inzwischen wurden drei Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen im August 2008, Oktober 2011 und Mai 2013 erteilt. Zur 2. SAG haben vier Mitglieder der Initiative im Dezember 2011 mit fachlicher und juristischer Unterstützung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.

In diesem Prozess steht jetzt der erste Verhandlungstermin an. Insgesamt geht es um mehr Transparenz, Sicherheit und Risikovorsorge beim Rückbau des AKW. Die Hauptklagegründe sind:

• Bis mindestens 2016 verbleiben laut Umweltministerium die 342 hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente noch in der Anlage und erhöhen die Risiken beim Rückbau. Besser wäre, mit dem Abbau zu warten, bis die Brennelemente ins geplante Standort-Zwischenlager gebracht worden sind.
• Bei der 2. und 3. Genehmigung gab es keine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomrecht, obwohl es um den Abbau des nuklearen Teils und der am höchsten radioaktiv belasteten Teile im innersten Bereich des AKW geht.
• Eine umfassende radiologische Charakterisierung der Anlagenteile fehlte zu Beginn des Rückbaus. D.h. es war nicht klar, welche Bearbeitungsmethoden angewendet werden sollen und was an radioaktiven Stoffen anfällt. Unklar ist, ob dies inzwischen nachgeholt wurde.
• Die „Freigabe“ der 275.000 Tonnen, aus denen das AKW Obrigheim besteht, ist nicht in den Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen geregelt. Stattdessen gibt es Freigabebescheide, die eine sehr großzügige Handhabung zulassen, so dass bei der „Freimessung“ des Abbaumaterials noch nicht einmal die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden müssen. Es wurden bereits mehrere Tausend Tonnen Abbaumaterial aus Obrigheim „freigemessen“. Daraufhin gilt es nicht mehr als Atommüll, sondern als gering radioaktiv belasteter Abfall, der wie normaler Müll behandelt werden muss oder sogar frei wiederverwertet werden darf. Mehrere Hundert Tonnen wurden so bisher auf die Mülldeponien in Buchen und in Sinsheim gebracht oder im Müllheizkraftwerk Mannheim verbrannt. Der größte Teil der 275.000 Tonnen wird überhaupt nicht systematisch gemessen, da er als „kontaminationsfrei“ deklariert ist.

Mit dem Prozess soll juristisch geklärt werden, ob das so zulässig ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim hält es für absolut wichtig, öffentlich zu machen, dass auch nach dem Abschalten nicht alle von Atomkraftwerken ausgehenden Gefahren beseitigt sind und dass endlich die Gesundheit der Menschen Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Der Prozess ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit, Transparenz und Risikovorsorge für alle AKW-Rückbauten.“

AKW Obrigheim und niedrig verstrahlter Abrissmüll: Jeder bekommt was ab!

Radioaktiv-07.jpgEs klingt so harmlos: Beim Abbau von Atomkraftwerken werden Abfälle „freigemessen“, wenn sie unterhalb bestimmter Grenzwerte liegen. Dabei handelt es sich um sehr gering kontaminierte Strahlenabfälle. Unterschreiten sie die Werte, dürfen sie wie Hausmüll deponiert oder auch „verwertet“ werden. Eine weitere Kontrolle findet dann nicht mehr statt. Auf diese Weise, so die Befürchtung von AtomkraftgegnerInnen, wird quer durch die Republik die Radioaktivität verteilt. Zu dem Problem der „Freimessungen“ hat jüngst der BUND eine Studie vorgelegt. Jetzt äußert sich die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ zu dem Thema, denn in Obrigheim ist der Rückbau des Atommeilers seit Jahren im Gange.

Hier die PM der BI im vollen Wortlaut: „Die Initiative AtomErbe Obrigheim findet es skandalös, dass beim Rückbau des AKW Obrigheim (KWO) noch nicht einmal die Vorgaben der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Nach ihrer Meinung sind die dort vorgesehenen Grenzwerte bereits zu hoch und müssten im Interesse der Menschen niedriger sein. Schon seit mehreren Jahren fordert die Initiative von der Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, einen transparenten Umgang mit dem Thema des „freigemessen“ Materials, das beim Rückbau des AKW Obrigheim anfällt und immer noch radioaktive Stoffe enthält.

Mit Hilfe der sogenannten „Freimessung“ nach der Strahlenschutzverordnung wird ermöglicht, dass aus Atommüll „normaler“ Müll wird, der dann dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegt. Er kann dann, je nach der Höhe der radioaktiven Belastung, auf Deponien gelagert oder als Müll verbrannt werden oder zur freien Verwertung in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren. Die Beteuerung des Umweltministeriums, dass alles „unbedenklich“ sei, kann die Initiative nicht nachvollziehen, denn der Prozess der „Freimessung“ ist sehr kompliziert und es können auch Fehler auftreten.

Dazu kommt, dass für das AKW Obrigheim eine Reihe von Erleichterungen bei der Messung des Materials aus dem Rückbau genehmigt wurde. Statt bei der Messung von Oberflächen engmaschig jeweils 1000 cm2 (d. h. 10 Messungen je Quadratmeter) auf radioaktive Stoffe zu prüfen, braucht, je nach Art der Messung, nur für jeweils 5 oder auch 20 Quadratmeter eine Messung vorgenommen werden. Der Nachweis der Oberflächenkontamination kann auch ganz entfallen. Das kann bedeuten, dass eine radioaktive Belastung nicht entdeckt wird.

Wir haben den baden-württembergischen Umweltminister aufgefordert, diese großzügige Praxis der Freigabe zu beenden und im Sinne des Minimierungsgebotes der Strahlenschutzverordnung höhere Anforderungen an Sicherheit und Risikovorsorge zu stellen, bisher ohne Erfolg. Ganz offensichtlich können mit dieser „Freimessung light“ die Kosten für den Rückbau reduziert werden. Es ist zu befürchten, dass das Land diese für EnBW günstigen Regelungen, die aus der Zeit vor der jetzigen grün-roten Regierung stammen, beibehalten wird. Zudem legt ein „Leitfaden zur Freigabe nach § 29 StrlSchV“ des Landes Baden-Württemberg nahe, dass auch andere Atomanlagen in den Genuss der Vergünstigungen kommen.

Von der Gesamtmasse des AKW Obrigheim (275.000 Tonnen) sollen mit rund 2.500 Tonnen weniger als 1 % übrigbleiben, die langfristig als Atommüll zu lagern sind. Sogar aus dem innersten, am stärksten radioaktiv belasteten Bereich (Reaktordruckbehälter mit Umfeld), in dem rund 4000 Tonnen abgebaut werden sollen, plant der Betreiber EnBW, nur etwa 600 Tonnen langfristig als Atommüll aufzubewahren. Alles andere will er per Freimessung loswerden.

Bekannt ist inzwischen, dass in den letzten Jahren „freigemessener“ Müll aus dem AKW Obrigheim auf den Deponien in Buchen/Neckar-Odenwald-Kreis und Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis sowie im Müllheizkraftwerk Mannheim gelandet ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert, dass der Müll vorläufig im KWO bleibt und dass eine breite gesellschaftliche Debatte über die Hinterlassenschaften der Atomkraftwerke geführt wird, bis klar ist, wie viel insgesamt, auch bei anderen Atomanlagen, anfällt und was langfristig damit passieren soll.“

Ergänzende Anmerkung:
Ein ausführlicher Artikel zum Thema erscheint in der August-Ausgabe der Publikation Strahlentelex, der auch hier (PDF) nachzulesen ist.

Rückbau AKW Obrigheim steckt voller Risiken – Einwendungen gegen wasserrechtliche Genehmigung JETZT!

Radioaktiv-09.jpgZur Zeit läuft ein Genehmigungsverfahren für eine neue wasserrechtliche Genehmigung für das AKW Obrigheim. Obwohl das AKW abgebaut wird, soll weiterhin Abwasser mit radioaktiven Stoffen in den Neckar geleitet und auch Neckarwasser zu Kühlzwecken genutzt werden. Beantragt ist die Genehmigung für 20 Jahre, also bis 2033, obwohl der Abbau bis etwa 2023 beendet sein soll. Das meldet die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ (www.atomerbe-obrigheim.de). „Rückbau AKW Obrigheim steckt voller Risiken – Einwendungen gegen wasserrechtliche Genehmigung JETZT!“ weiterlesen

AKW Obrigheim: Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll?

121213 Überblick KWO (klein)In Obrigheim wird seit Jahren das alte Atomkraftwerk zurückgebaut. Doch noch immer befinden sich hochradioaktive Brennelemente in der Anlage und stellen damit weiterhin ein enormes Gefährdungspotential dar. Jetzt gibt es bei den Betreibern Überlegungen, diesen Atommüll nicht in einem Standortlager in Obrigheim zwischenzulagern, sondern das strahlende Material nach Neckarwestheim zu transportieren. Atommüllentsorgung ungelöst!

Die örtlichen Initiativen erklären dazu in einer Pressemitteilung: „Seit mehreren Jahren weisen Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim darauf hin, dass im AKW Obrigheim 342 abgebrannte hochradioaktive Brennelemente in einem Nasslager innerhalb der Anlage liegen und damit die Risiken beim Rückbau des Atomkraftwerks erhöhen. Dieses in den 1980er Jahren gebaute Nasslager war ursprünglich nur für die Notauslagerung der Brennelemente vorgesehen und wurde Ende der 1990er Jahre zum längerfristigen Zwischenlager umdefiniert. An allen anderen AKW-Standorten Deutschlands werden die abgebrannten Brennelemente in CASTOR-Behältern trocken gelagert.

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien wieder einmal über die Idee berichtet, den Atommüll aus dem Atomkraftwerk Obrigheim beim AKW Neckarwestheim zwischenzulagern.

Die Initiative vermutet, dass die Betreiberfirma EnBW das laufende Genehmigungsverfahren für ein CASTOR-Zwischenlager in Obrigheim nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit vorangetrieben hat in der Hoffnung, die Brennelemente in einem ihrer anderen Lager unterbringen zu können. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz ist nachzulesen, dass der Antrag für ein Standort-Zwischenlager in Obrigheim bereits im April 2005 gestellt und im Dezember 2011 überarbeitet wurde. Damit ist es das am längsten laufende Genehmigungsverfahren dieser Art.

Nach Meinung der Initiative AtomErbe Obrigheim sind die Obrigheimer Brennelemente in dem geplanten Standort-Zwischenlager aufzubewahren. Sie fordert, dass dieses selbstverständlich nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mit möglichst hohen Sicherheitsvorkehrungen errichtet werden soll.

Das Atomgesetz sieht vor, dass der hochradioaktive Atommüll am jeweiligen Standort zwischengelagert wird, wo er entstanden ist, und so gefährliche Atomtransporte vermieden werden. Dabei sollte es auch bleiben.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim wundert sich immer wieder über die Inkonsequenz im Umgang mit der Atomenergie und dem dabei anfallenden hochradioaktiven Atommüll: Niemand will ihn haben, keiner weiß wohin damit, aber trotzdem wird immer mehr davon produziert, statt alle Atomkraftwerke abzuschalten.“

Für Rückfragen können Sie sich wenden an: initiative(AT)atomerbe-obrigheim.de
Weitere Informationen unter http://atomerbe-obrigheim.de

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