Atommüll und die Sache mit der Öffentlichkeit – Kommission und ein Konzept

Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert
Kommission, ein Bericht und die Öffentlichkeit. Foto: Dirk Seifert

Wie soll das mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der vom Bundestag eingesetzten „Endlager“-Kommission gehen, die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes dessen Evaluation und viele weitere Aufgaben „insbesondere“ zur dauerhaft sicheren Lagerung hochradioaktiven Atommülls leisten soll. Und wie soll das funktionieren, wenn Teile der Anti-Atom-Bewegung das Standortauswahlgesetz und die Kommission ablehnen, weil sie nichts mit einem Neustart zu tun habe und weiter an einem längst überholten Standort wie Gorleben festhält? Die Kommission stellt ihr Konzept im Rahmen seiner gesetzlichen Schranken und Aufgaben bei der Erstellung des Abschlussberichts nun vor.

Am 20. Juni soll das öffentlich debattiert werden, nach einem Jahr Kommissionsarbeit und ungefähr in der Halbzeit, bevor diese Runde einen Abschlussbericht zu liefern hat. Zeitgleich veranstalten Anti-Atom-Gruppen am 20. Juni anderenorts eine Tagung über Atommüll ohne Ende. Zuvor gibt noch die Ev. Akademie in Loccum eine Tagung zum Thema, fragt nach Fortschritten bei der Kommission und debattiert viel über Öffentlichkeit.

Die „Kommission zur Lagerung radioaktiver Abfallstoffe“, wie sie offiziell heißt, hat lange gebraucht, um nun endlich ein Konzept für die von ihr gedachte Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen und dazu diese Öffentlichkeit auch noch zur Debatte einzuladen. Nach einem Jahr Tätigkeit verbleibt noch ein weiteres Jahr, um auftragsgemäß einen Bericht zu verfassen, der sowohl Vorschläge zur Veränderung des Gesetzes beinhalten soll, mit dem der Standort für ein Atommülllager „insbesondere“ für hochradioaktive Abfälle gefunden werden soll und in dem auch z.B. wissenschaftliche Kriterien entwickelt werden sollen, nach denen Sicherheit und Geeignetheit bewertet werden kann –  und das auch noch mit einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens.

Viele halten diesen Versuch schon jetzt für gescheitert, weil mit dem Standortauswahlgesetz zu viele falsche Festlegungen erfolgten, zu viele Aspekte ausgeblendet bleiben und nicht zuletzt: Der Standort Gorleben weiterhin als einer der möglichen Lagerorte im Rennen bleiben soll – bis er evt. anhand der zu findenden Kriterien ausgeschlossen wird. Das alles habe weder mit Neustart, noch mit weißer Landkarte oder ergebnisoffener Suche zu tun, wie es die Protagonisten des Gesetzes für sich reklamierten.

Auf einen vielleicht einfachen Nenner gebracht, lässt sich die Kritik auch so formulieren: Wenn aus den Fehlern und Lügen der Vergangenheit rund um Gorleben, aber auch ASSE, Schacht Konrad, Morsleben etc. keine Konsequenzen gezogen werden, kann dann ein gesellschaftlicher Konsens gelingen? Wirklich vorstellbar ist das nicht. Und in der Tat zeigt sich, wie schwer der Gorleben-Konflikt wiegt. Monatelang dauerten die Debatten in der Kommission allein zur von der Bundesregierung angestrebten Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben, bei der sich fast alle Facetten der Kontroverse erneut zeigten. Am Ende kann die Kommission aber nur beraten, jedoch nichts entscheiden. Am Freitag wird der Bundesrat sein Votum dann zur Veränderungssperre abgeben – und die Kommission schaut dabei zu. Es ist sicherlich keine übertriebene Behauptung, würde man Gorleben als eine extrem schwere Belastung der Arbeit in der Kommission bezeichnen.

Veranstaltungen über Atommüll:

Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang” Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

Bundesregierung muss EuGH-Signal aufgreifen und Atomsteuer über 2016 hinaus verlängern

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein gutes Signal für die Energiewende und ein deutlicher Hinweis, dass die Atomsteuer unbedingt über das Jahr 2016 hinaus verlängert werden muss. Diese Maßnahme könnte den dringend notwendigen Atomausstieg beschleunigen und damit den Kurs Energiewende weiter unterstützen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Entscheidung des EuGH, der die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende Atomsteuer für rechtens erklärt hat. Die Bundesregierung hatte noch im Koalitionsvertrag festgelegt, dass diese Abgabe Ende 2016 abgeschafft wird. Zdebel weiter:

„Für die betroffenen Atomkonzerne E.on, RWE und EnBW dürfte damit die Chance deutlich sinken, bei der noch laufenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein. In der Summe geht es um Beträge in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit ihrer Klage gegen diese Steuer nicht zahlen wollen. Angesichts der enormen Steuergelder, mit denen die Atomenergie über Jahrzehnte in diesem Land gefördert wurde und wodurch die hohen Gewinne der AKW-Betreiber möglich gemacht wurden, ist es nur gerecht, dass die Atomkonzerne wenigstens in einem kleinen Umfang in die Pflicht genommen werden.“

F.d.R. Beate Figgener, 0603 / 4. Juni 2015

Gorleben, Veränderungssperre und ein Konsensvorschlag: 12 – 11 – 3 dafür

Arzt-FreihaltenHeute im Bundestag meldet: „Uneinigkeit über Veränderungssperre“ für Gorleben und die Presseabteilung der sogenannten „Endlager-Kommission“ berichtet: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre. Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen“. Richtig, heute war wieder einmal Kommissionssitzung und wiedereinmal ging es um einen Salzstock in Gorleben, wie man eine „weiße Landkarte“ macht, wie ein „Neustart“ aussieht – und wie nicht. Die BI Lüchow-Dannenberg kommentiert: „Endlagerkommission: Erste Kampfabstimmung endet zugunsten von Gorleben – Kampfansage aus dem Wendland“.

Dort ist auch zu lesen: „BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Die Zuspitzung auf eine Abstimmung und das knappe Votum aber zeigen: es geht der Kommission nicht um einen Neustart in der Endlagersuche, es wird weiter nur um Gorleben gerungen – mal offen, mal verdeckt. Diesen Kardinalfehler des Gesetzes, der im Parteienkompromiss ausgehandelt wurde, sollte man zügig ausmerzen und dazu das StandAG entsprechend evaluieren, sonst bleibt die Kommission gefangen im Gorlebenfindungsspiel.”“

  • Der Antrag, um den es ging, ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: “Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.”

Während die Bundesregierung in Form des Bundesumweltministeriums schon mal mitteilte, dass nur die Verlängerung der Veränderungssperre „rechtsicherer“ (das ist kein schlechtes deutsch, sondern Politik) wäre, wird es nun im Bundesrat spannend. Der muss auf einer seiner nächsten Sitzungen der bereits von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung ab August 2015 zustimmen – oder auch nicht. Dort gilt das besondere Augenmerk nun vor allem den rot-grünen Landesregierungen bzw. den beiden Landesregierung mit Rot und Rot und Grün. Der Bundesrat hat es nun erstmal in der Hand, ob es mit dem Neustart und der Weißen Landkarte einen Schritt nach vorn geht, in dem er die Verlängerung der Veränderungesperre für Gorleben nicht genehmigt. Der Bundestag hat in dieser Angelegenheit übrigens nichts zu sagen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert erstmal die Meldung von HIB und unten drunter die der Pressestelle der Kommission:

„Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) sind bezüglich der Veränderungssperre für den möglichen Endlager-Standort Gorleben tief gespalten. Die Kommission beschloss am Montagnachmittag mehrheitlich, Bundesregierung und Bundesrat um Prüfung zu bitten, ob darauf verzichtet werden kann, die Veränderungssperre zu verlängern. Voraussetzung dafür soll eine Erklärung des Landes Niedersachsen sein, den Schutz des möglichen Standorts durch eine entsprechende Anwendung eines Paragraphen im Bundesberggesetz sicherzustellen. Für die von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeitete Beschlussvorlage stimmten zwölf der insgesamt 32 stimmberechtigten Mitglieder, elf stimmten gegen die Vorlage, drei enthielten sich, die übrigen Mitglieder waren nicht anwesend.

Die aktuelle Veränderungssperre läuft im August aus. Sie sieht vor, dass an dem Standort keine bergbaulichen Änderungen oder Ähnliches vorgenommen werden dürfen, die möglicherweise eine Nutzung als Endlager ausschließen. Das Bundeskabinett hatte bereits im März 2015 für eine Verlängerung um zehn Jahre gestimmt. Ein Beschluss des Bundesrats steht noch aus. Kritiker wie die Anti-Atom-Initiativen sehen in der Veränderungssperre eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben, da in anderen potenziellen Standortregionen eine solche Sperre nicht gelte.

Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMUB) bekräftigte während der mehrstündigen Debatte, an dem Vorhaben festzuhalten. Es handele sich um den „rechtssichereren“ Weg. Der Bund sei laut Standortauswahlgesetz in der Pflicht, selbst zu gewährleisten, Gorleben als möglichen Standort zu sichern, sagte der Vertreter. Das BMUB arbeite aber an einer gesetzlichen Grundlage, um auch in anderen Regionen mögliche Standorte zu sichern.

Niedersachsens Umweltminister und Kommissionsmitglied Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass auch die Regelungen im Bundesberggesetz ausreichten. Für deren Durchsetzung sind die Länder zuständig. Niedersachsen wäre nach Ansicht Wenzels dazu verpflichtet, entsprechend zu handeln. Das gelte dann aber auch für alle anderen möglichen Endlagerstandorte. Die ausgerufene „weiße Landkarte“ in Bezug auf Gorleben müsse auch gelebt werden, sagte Wenzel.

Auch in der zuständigen Arbeitsgruppe sei die Frage kontrovers diskutiert worden, berichteten deren Vorsitzende, Klaus Brunsmeier vom BUND und Hubert Steinkemper. Die Beschlussvorlage sei das „Ergebnis des Versuches eines konsensualen Kompromisses“, sagte Steinkemper. Brunsmeier sagte, dass der Verzicht auf die Veränderungssperre ein „deutliches Signal für einen Neuanfang, für einen Vertrauensaufbau“ sein könnte. Die Beschlussvorlage sei ein „Schritt“ dazu.

Ko-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser zeigte sich enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Es sei kein Beschluss, an dem sich irgendwer orientieren könne, es fehle der Konses. Ähnlich äußerte sich auch ihr Amtskollege Michael Müller.“

Pressestelle der Kommission: „Kontroverse in Endlager-Kommission zu Gorleben-Veränderungssperre Sehr knappe Mehrheit bittet Bundesrat um Prüfung von Alternativen

In der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sind in zweistündiger kontroverser Debatte unterschiedlichen Auffassungen zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben deutlich geworden. Mit äußerst knapper Mehrheit beschloss die Kommission, den Bundesrat um Prüfung eines Verzichts auf die Verlängerung der Sperre zu bitten, wenn das Land Niedersachsen zuvor einen Schutz des Standortes Gorleben durch Anwendung des Bundesberggesetzes zusagt. Für die Beschlussvorlage stimmten am Montag in Berlin zwölf Kommissionmitglieder. Dagegen votierten elf Mitglieder und drei enthielten sich.

Die Kommissionvorsitzende Ursula Heinen-Esser bedauerte das knappe Abstimmungsergebnis. ,,Nur mit einmütigen Beschlüssen können wir uns Gehör verschaffen und unseren Voten Gewicht verleihen“, sagte sie. Heinen-Esser hatte zunächst dafür plädiert, auf einen erneuten Kommissionsbeschluss zur Veränderungssperre zu verzichten. Die Kommission hatte in einem früheren Beschluss bereits eine neue gesetzliche Regelung verlangt, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte durchzusetzen. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Sperre soll für maximal zehn weitere Jahre im Bereich des Salzstocks Gorleben Eingriffe in mehr als 50 Meter Tiefe untersagen. Der Bundesrat muss der Verlängerung der Veränderungssperre noch zustimmen. Eine zunächst im Mai geplante Abstimmung über die Sperre hatte die Länderkammer auch mit Blick auf die Diskussion in der Kommission verschoben.

Die mit knapper Mehrheit beschlossene Prüfbitte an den Bundesrat, den Salzstock Gorleben möglicherweise über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe zu sichern, wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe 2 ,,Evaluierung“ als Antrag eingebracht. Die Antragsbegrün-dung machte bereits die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission zur der Veränderungssperre deutlich. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums plädierte in der Sitzung eindringlich für die Verlängerung der Sperre, weil der Bund bislang über kein anderes Mittel zur Standortsicherung verfüge und eine Sicherung von Standorte über das Bundesberggesetz gegen Eingriffe Ländersache sei. Der knapp gefasste Kommissionbeschluss verlangt ausdrücklich, dass Niedersachsen eine Anwendung des Berggesetzes zum Schutz des Salzstocks Gorleben gegen Eingriffe zusagt.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer Arbeit. Ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Kommissionsbericht nahm das Gremium zustimmend zur Kenntnis und erbat weitere Ausarbeitung. Zustimmung fand auch die Konzeption des ,,Bürgerdialogs Standortsuche“, zu dem die Kommission am 20. Juni nach Berlin einlädt.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges@bundestag.de

Medienanfragen beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“

RWE: Steuerschulden in Höhe eines „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“

Nach einer Steuerprüfung für die Jahre 2004 bis 2008 muss der Stromkonzern RWE einen „mittleren dreistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuer“ nachzahlen, heißt es in Medienberichten. „Es ist erschreckend, wie beim RWE-Konzern mit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den BürgerInnen umgegangen wird“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel aus NRW. „Natürlich ist es das gute Recht auch von Unternehmen, steuerliche Möglichkeiten zu nutzen. Aber eine derart hohe Steuernachforderung wirft kein gutes Licht auf die Unternehmens-Kultur. Immerhin sind auch zahlreiche Kommunen und Städte an RWE beteiligt und schon deshalb sollte RWE auch zum Wohle der Menschen in NRW aktiv sein. Die jetzige Steuernachforderung zeigt, dass das offenbar nicht der Fall ist.“

 

AKWs abgeschaltet: Was kommt danach? Atommüll und die Risiken beim Rückbau – Eine Tagung

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
AKW Grafenrheinfeld: Wird demnächst abgeschaltet – aber die radioaktiven Probleme bleiben für Jahrtausende.

Einen Ausstieg aus der Atomenergie gibt es nicht, auch wenn nach und nach in Deutschland immer mehr Atommeiler und -anlagen abgeschaltet werden. Was bleibt sind große Mengen von radioaktiven Abfällen aller Art, deren dauerhafte Lagerung bis heute nicht gelöst ist. Auch beim angestrebten Rückbau der Atommeiler stellen sich haufenweise Strahlenschutz- und sicherheitsrelevante Fragen. Nicht nur angesichts der großen wirtschaftlichen Probleme der Atomkonzerne stehen Stilllegung und Rückbau auch immer unter dem Druck, Kosten einzusparen. Am kommenden Samstag wird sich eine Fachtagung vom Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt mit diesen Problemen zwischen Stilllegung und Atommüll befassen. Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, je ein Reaktor in Philippsburg und Neckarwestheim, Obrigheim und an vielen anderen Standorten sind Anti-Atom-Initiativen derzeit mit den Stilllegungs-Anträgen der AKW-Betreiber befasst. Ein guter Anlass also, sich gemeinsam über die Probleme vor Ort auszutauschen.

Gleich um die Ecke der Tagungsstätte liegt das AKW Grafenrheinfeld samt Castor-Zwischenlager. E.on wird diesen Reaktor zwar nicht wie bislang geplant Ende Mai abschalten, aber in den Folgewochen wird auch dort die Stromerzeugung aus Atomenergie beendet.

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