Atommüll-Kommission: Tagt länger, weitere Beschlüsse und ein Leitfaden zum Konfliktumgang

Atommuell-Kommission_Juli2015-2Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.

„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015

Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern.
Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.

„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.

Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz

Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.

In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.

Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)

Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will.
Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen

Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die

Planung von Endlagerforschung einzubeziehen

Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges (@) bundestag.de“

Atommüll und Partei-Vorsitzende: Grundsätze, Erhalt der Leistungsfähigkeit der EVU und ein Veto-Recht für Bayern?

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz, im Anschluss an die Unterrichtung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zum Thema Griechenland, im Bundeskanzleramt.
Angela Merkel und Sigmar Gabriel und ein Seehofer. Foto Bundesregierung_Steins. Montage DSe

Energie- und Atompolitik und drei Parteivorsitzende. In der letzten Woche plauderten die Damen und Herren und verabredeten „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ als „Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015“ (hier als PDF zum download). Da wurde nicht nur die aus dem Hause Gabriel lancierte Klimaabgabe versenkt und den Konzernen Vattenfall und E.on mit einer Kapazitätsregelgung für klimaschädliche Braunkohlekraftwerke ein Milliarden-Euro schweres Steuergeschenk verabreicht. Wichtige Absprachen über den heiß umstrittenen Netzausbau Richtung Bayern und auch zu den Rücktransporten von Atommüll aus Frankreich und England sind in diesem Beschluss enthalten.

Ein wenig nörgelt die Umweltminsterin Hendricks über die Vereinbarungen (Handelsblatt), aber natürlich trägt sie sie mit. „Um die Klima-Ziele zu erreichen, setzen Union und SPD nun auf einen Maßnahmen-Mix und weitere Steuermilliarden. Die Zusatzkosten bis 2020 belaufen sich auf mehr als zehn Milliarden Euro“, heißt es im Handelsblatt. Das ist ohne Frage auch ein großes Geschenk an die krisengeschüttelten Konzerne RWE und Vattenfall. Auch der Südkurier z.B. sprich davon, dass es nun ein „Teures schwarz-rotes Energie-Paket“ gäbe.

Kritik gibt es vielfältig, wie der Südkurier berichtet: „Greenpeace kritisierte den Verzicht auf die Kohle-Abgabe scharf. „Angela Merkel hat ihr Klimaversprechen von Elmau gebrochen“, sagte Experte Tobias Münchmeyer der dpa. Statt wie beim G7-Gipfel angekündigt den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten, lasse die Kanzlerin alle Träume der Kraftwerksbetreiber wahr werden: „Sie müssen weniger CO2 sparen und bekommen dafür auch noch Millionen zugesteckt.“ So sieht es auch die Energie-Expertin der Linken, Eva Bulling-Schröter: „Gabriel muss sein kluges Konzept des Klimabeitrags zu Grabe tragen. Stattdessen vergoldet die Bundesregierung die Stilllegung einer Hand voll Dreckschleudern von RWE, Vattenfall und Mibra.““

Der BUND erklärt: „Damit hat die Bundesregierung faktisch ihr klimapolitisches Scheitern vereinbart. So ist das Klimaziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 nicht zu schaffen. Das ist ein fauler Kompromiss zu Lasten des Klimaschutzes, der horrend teuer wird. Der ursprünglich geplante Klimabeitrag hätte die klimapolitisch notwendige CO2-Minderung zu einem Bruchteil dieser Kosten erbracht. Stattdessen sollen Vattenfall und RWE Milliarden dafür einstreichen, dass sie Kohleblöcke stilllegen, die sie sowieso stillgelegt hätten. Wie bei der Auto-Abwrackprämie wird einer innovationsträgen Branche auf Kosten der Allgemeinheit ein Hilfsprogramm spendiert“, kommentiert Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Atomaustieg, die Kosten für Atommüll und Atomtransporte.

Doch nicht nur zur Braunkohle und Klima, der Energiewende und den Netzen, sondern auch zum Atomausstieg und zu den Atomtransporten aus der Wiederaufarbeitung zurück in bundesdeutsche Standort-Atommülllager enthält die Vereinbarung Absprachen, die hier gleich in voller Länge dokumentiert werden. Es ist „erklärtes Zeil“ den „Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).“

Interessant aber ist, dass gesetzliche Pflichten für die Kostenübernahme nun so betrachtet werden: „Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden.“ Um nur das zu sagen: Was eigentlich gesetzlich Grundlage ist, erklären die Partei-Vorsitzenden hier zum Grundsatz, der offenbar dann nicht mehr gilt, wenn der „Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig“ nicht gesichert werden kann.

Unklar ist, ob in der Vereinbarung nun für Bayern ein Veto-Recht eingebaut wurde, was die Lagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus dem Ausland angeht. Der jüngst von Umweltministerin Hendricks vorgelegte Konzeptentwurf, in dem für die Rückführung des Atommülls aus Frankreich und England erstmals auch das AKW Isar/Ohu in Bayern genannt wird, wird ausdrücklich nicht erwähnt. Bayern hatte sich heftig gegen dieses Konzept empört. Vielmehr heißt es jetzt in dem Beschluss der Vorsitzenden, dass in dieser Sache „Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen“ werden sollen. Was das konkret bedeutet, ist im besten Fall unklar, könnte aber bedeuten, dass damit der bayerischen Staatsregierung ein Veto-Recht eingeräumt wird und damit der Hendricks-Plan, der eine Rücknahmepflicht auch in Bayern vorsieht, zumindest fragwürdig geworden ist.

In der Atommüll-Kommission, in der Gabriel am Freitag zu Gast war, konnte er so richtig die Zweifel in dieser Richtung nicht wirklich ausräumen. Es sei selbstverständlich und in jedem Fall sinnvoll, dass man natürlich mit den betroffenen Bundesländern sich bespreche, so Gabriel. Ob das auch ein Veto-Recht beinhalte, sagte er nicht.

Offen bleibt in dieser Sache weiterhin, bis wann es zu konkreten Entscheidungen kommen wird. Die Atomunternehmen prüfen derzeit das Hendricks-Konzept und es sei nicht abschließend klar, ob am Ende auch das raus kommt, was in dem Papier drin steht.

Dokumentation aus „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende
Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015″

„5. Sicherer Ausstieg aus der Kernenergie

Es ist erklärtes Ziel, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebes der Kernkraftwerke, ihre Stilllegung und ihren Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).

In einem Stresstest lassen wir durch einen Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit der zugrunde gelegten Kostenannahmen, die korrekte Bildung der Rückstellungen auf Grundlage der vorhandenen Kostenschätzungen und die den Rückstellungen gegenüberstehenden Aktiv-Vermögen der Unternehmen untersuchen. Ergebnisse erwarten wir bis Ende September 2015.

Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen eine Kommission einsetzen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Stresstests bis Ende November dieses Jahres entsprechende Empfehlungen entwickeln wird.

Betreffend der Zwischenlagerung von Castor-Behältern werden entsprechend dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13.6.2013 Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen.“

Vattenfall: Kohlekraftwerke verkauft in Dänemark – Braunkohleplanungen in der Lausitz gebremst

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Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg qualmt…

Vattenfall auf der Bremse. Bevor der Konzern weitere Euros in nicht mehr zukunftsfähige Energiegeschäfte steckt, steht jetzt Schadensbegrenzung auf dem Plan. Nach massiven Verlusten, mangelnden Gewinnaussichten und Verkäufen im Zuge der Konsolidierung auf den skandinavischen Markt und im Bereich Erneuerbaren Energien, wird der Verkauf der Braunkohle weiter vorbereitet. In der Lausitz werden Umsiedlungen für Braunkohleerweiterungen ausgesetzt und in Frage gestellt. Der Konzern teilt außerdem mit, dass er in einem weiteren Schritt nun auch seine letzten Kohlekraftwerke in Dänemark verkauft hat. Der Rückbau von Vattenfall und das Ende als integrierter Energiekonzern auf dem europäischen Kontinent geht damit weiter.

Vattenfall erwägt Stopp von Umsiedlungsvorbereitungen“, heißt es beim RBB und dann: „Wie geht es weiter mit der Braunkohle in der Lausitz? Kommt die Klima-Abgabe – oder werden ältere Kraftwerke nur noch in Reserve gehalten? Solche Fragen sorgen auch bei Vattenfall für Unsicherheit. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau von Welzow-Süd erwägt der Energiekonzern jetzt einen Stopp der Umsiedlungsvorbereitungen.“

Gestoppt hat das Unternehmen die Umsiedlungsvorbereitungen für die Erweiterung des Tagebaus Nochten: „Der Energiekonzern Vattenfall will die Umsiedlungsvorbereitungen für den geplanten Ausbau der Grube Welzow-Süd bei Cottbus möglicherweise stoppen. Das teilte das schwedische Unternehmen am Donnerstag mit. Grund seien die „unsicheren energiepolitischen Rahmenbedingungen für den Braunkohlebergbau und die Stromerzeugung aus Braunkohle in Deutschland“, so die offizielle Erklärung. Die Umsiedlungsvorbereitungen für die Erweiterung seines Tagebaus Nochten in Sachsen seien deshalb bereits bis auf Weiteres ausgesetzt.“

Das alles passiert, während die von Gabriel vor einiger Zeit mit Donnergetöse ins Spiel gebrachte Klimabgabe den Bach runter geht, dennoch aber auf gewisse Weise seine Wirkung nicht ganz verfehlt. Der FAZ ist zu entnehmen: „Mit den neuen Klimaplänen der Bundesregierung sollen in Nordrhein-Westfalen fünf Braunkohlekraftwerksblöcke schrittweise vom Netz gehen. Der Ausstieg solle über vier Jahre gestreckt werden, um den nötigen Stellenabbau sozialverträglich umsetzen zu können, sagte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsministers Garrelt Duin (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf. Hinzu kämen drei Blöcke in Ostdeutschland zu denselben Konditionen, hieß es von den NRW-Grünen.“ Der Umbau ginge danach erheblich langsamer und Vattenfall und RWE würden dabei von Gabriel geschont.

Die FAZ berichtet: „Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) deutete in Berlin an, dass die Entscheidung zugunsten eines Maßnahmenpakets mit Kraftwerksreserven ausfallen werde, das die Bergbau-Gewerkschaft IG BCE und das SPD-geführte Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet haben.“

Wie bitter nötig eine Reduzierung der CO2-Emissionen gerade in der Lausitz wäre, macht der KOHLEATLAS deutlich. Mit Bezug darauf berichtet RBB in einem weiteren Artikel:Kohleatlas trägt düstere Fakten zusammen“ und schreibt: „In der Lausitz wird fast so viel Treibhausgas aus Braunkohle ausgestoßen wie in den gesamten USA. Das geht aus dem „Kohleatlas“ hervor, mit dem sich die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung in die Debatte um den Braunkohleausstieg einmischt. Vattenfall hält dennoch weiter an seinem Widerstand gegen die geplante Klimaabgabe fest.“

Deutschland ist Weltmeister – und zwar beim Abbau von Braunkohle. Allein in den fünf Tagebauen der Lausitz wurde 2013 fast so viel Braunkohle abgebaut wie in den USA oder in Russland. Das geht aus dem ersten Kohleatlas hervor, den die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Dienstag vorstellten. Grund zum Jubeln ist dieser Weltmeister-Titel aus Sicht der neun Autoren des 48-seitigen, faktensatten Werkes jedoch nicht – ganz im Gegenteil.“

Das klingt nach einer Wende bei Vattenfall, stellt auch Greenpeace fest: „Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace scheint Vattenfall nach seinem jüngsten Schritt zum ersten Mal einzusehen, dass die Zeit der Braunkohle in Deutschland zu Ende gehe. „Um den Menschen in der Region Planungssicherheit zu geben, muss Vattenfall jetzt den ganzen Schritt tun und die Tagebauplanungen endgültig einstellen“, sagte die Greenpeace-Kohleexpertin Susanne Neubronner der Nachrichtenagentur dpa.“

Das Greenpeace Magazin stellt sogar fest: „Vattenfall steuert um“ und berichtet: „Es ist noch nicht lange her, dass der schwedische Konzern eine Erweiterung mehrerer Tagebaue in der Lausitz plante. Doch jetzt hat er angekündigt, alle Umsiedlungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem geplanten Braunkohletagebau Nochten 2 zu stoppen.“

Von Einsicht und Wende sollte vielleicht weniger gesprochen werden, denn: Vattenfall will das gesamte Braunkohlegeschäft verkaufen. Was ein möglicherweise neuer Eigentümer dann weiter macht, bliebe abzuwarten.

Zum Verkauf auch des letzten Kohlekraftwerks in Dänemark berichtet Vattenfall in einer Presseerklärung:

Vattenfall schließt Verkauf seiner Kohlekraftwerke in Dänemark erfolgreich ab

24.06.2015, 13:28

Vattenfall verkauft sein dänisches Kraftwerk Nordjylland an das regionale Versorgungsunternehmen Aalborg Forsyning. Nach dem Verkauf der Kraftwerke Amager im Jahr 2013 und Fyn Ende 2014 hat Vattenfall nun den Verkauf seiner dänischen Kohlekraftwerke vollständig abgeschlossen. „Damit hat Vattenfall einen wichtigen Schritt beim Übergang von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien vollzogen“, betonte Ingrid Bonde, Vattenfall-Finanzvorstand und stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Das Stadtwerk Aalborg Forsyning übernimmt das Kraftwerk Nordjylland und eine Windturbine auf dem Kraftwerksgelände zum 31. Dezember 2015 für einen Unternehmenswert von 823 Millionen Dänischen Kronen (DKK), der sich aus 725 Millionen DKK Geldleistung und der Übernahme von Umwelt- und Stilllegungsverpflichtungen zusammensetzt. Die 112 Beschäftigten werden von Aalborg Forsyning übernommen, die betroffenen Mitarbeiter wurden persönlich von ihren Vorgesetzten über den Verkauf informiert. Block 3 des Kraftwerks Nordjylland verfügt über eine installierte Kapazität von 410 MW Strom und 490 MJ/s Fernwärme. Die Transaktion muss von den zuständigen Behörden noch bestätigt werden.

Dänemark bleibt für Vattenfall ein wichtiger Markt. Das Unternehmen ist mit 262 Windturbinen in 37 Windparks der größte Eigentümer und Produzent von Onshore-Windenergie in Dänemark. Das Unternehmen hat in Dänemark zudem Forschung & Entwicklungs- sowie Handelsaktivitäten und betreibt einen Transithafen.

Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Grüne und Atomaufsicht: Anti-Atom-Initiativen kritisieren Alibi-Veranstaltungen und fehlende Daten

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AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.

Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.

Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden

Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.

AKW Brunsbüttel: „Inhaltlich dünne“ Unterlagen – Billiger Rückbau

Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“

Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.

Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ  äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“

Brunsbüttel: Atommüll-Chaos

Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.

Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim

Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt

Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.

Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.

Der Atommüll bleibt

Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.

Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.

Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.

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