Kein Castor für Hessen: Bouffier will kein Endlager „hintenrum“

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Baden-Württembergs Grüner Ministerpräsident. Foto: Landesregierung
Irgendwo muss das Zeugs ja hin (YouTube). Baden-Württembergs Grüner Ministerpräsident. Foto: Landesregierung

„Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Forderung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zurückgewiesen, in Hessen Castorbehälter mit radioaktivem Atommüll aufzunehmen. „Das ist doch völliger Unsinn“, sagte Bouffier der „Welt am Sonntag„.“ Klare Worte des Ministerpräsidenten eines demnächst schwarz-grün regierten Bundeslands. Und ein nächstes Problem für den vermeintlichen Neustart bei der vermeintlichen Endlager-Suche für die Atommüll-Hinterlassenschaften.

Um in Sachen Endlagerung hochradioaktiver Atomabfälle voran zu kommen, haben sich politische Spitzenvertreter aller Parteien mit Ausnahme der Linken im Bundestag und Landesregierung auf ein Endlager-Suchgesetz verständigt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände – die dabei wie üblich außen vor blieben – haben schwere Kritik gegen dieses Gesetz erhoben. Eine Beratungs-Kommission, an der zahlreiche Gorleben-Verteidiger teilnehmen werden, soll demnächst über Kriterien für die Endlagerung reden. Das wird von vielen Politikspitzen bis hinein in die Grünen als „Neustart“ tituliert. Zahlreiche Umweltverbände und ihr Dachverband, der Deutsche Naturschutz Ring (DNR), haben jüngst diesem Politik-Deal eine Absage erteilt und erklärt, dass sie die zwei für Umweltvertreter vorgesehenen Posten der über 30 Kommissionsmitglieder nicht besetzen.

Ein wichtiger Baustein in diesem Geschacher war die Verabredung, dass Gorleben als möglicher Endlager-Standort gegen jede Vernunft weiter im Verfahren bleibt. Um aber den Eindruck einer „Offenheit“ zu suggerieren, sollen keine weitere Atommüll-Castor-Transporte mehr in das oberirdische Zwischenlager rollen. Nur so war die Zustimmung des rot-grünen Niedersachsen zu bekommen. Nun gibt es aber ein Problem: Wohin mit den insgesamt 26 Castor-Behältern voller Atommüll, die Deutschland aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen in Frankreich und England bis 2016 zurück nehmen muss. In Schleswig-Holstein hat sich der Grüne Energieminister dafür ausgesprochen, einen Teil im AKW Brunsbüttel unterzustellen. In Baden-Württemberg soll nach dem Willen der dort regierenden Grünen auch ein wenig Atommüll übernommen werden. Aber beide Länder wollen nicht die ganze Last übernehmen. In jedem Fall soll auch ein CDU-geführtes Bundesland Castoren übernehmen. Es geht ja immerhin um einen Neustart in der Endlagersuche.

Die neue Bundesregierung und ihre sozialdemokratische Umweltministerin Hendricks hoffen nun offenbar, dass das schwarz-grüne Hessen einspringt. Doch Bouffier will da offenbar nicht mitmachen: „Es erscheint mir nicht zielführend, Castortransporte aus dem britischen Sellafield, die wir mit Tausenden Polizeibeamten absichern müssen, von der Küste aus Hunderte von Kilometern durchs Land zu schicken, nur damit auch ein unionsregiertes Land betroffen ist“, berichtet die WamS und schreibt weiter: „Bouffier will diesen Streit mit der Bundesregierung austragen: „Hier habe ich mit Frau Hendricks noch erheblichen Diskussionsbedarf“, sagte er. Der hessische Ministerpräsident äußert die Befürchtung, wenn einmal Atommüll nach Hessen gebracht werde, könne es nicht nur bei einem Zwischenlager bleiben. „Auf keinen Fall wird in Biblis – quasi hintenrum – ein Endlager entstehen“, sagte er.“

Entsorgungskonzept der Regierung bricht in sich zusammen

Mit dieser Sorge steht Bouffier nicht allein. Immer mehr machen sich lokal und regional verantwortliche Politiker und BürgermeisterInnen rund um die Atom-Standorte und BürgerInnen und Initiativen Sorgen, dass der angefallene und der noch bei der Stilllegung neu entstehende Atommüll auf Jahrzehnte oder länger bei ihnen vor der Haustür geparkt wird. Das vermeintliche Entsorgungskonzept der Atomwirtschaft bzw. Bundesregierung bricht immer mehr auseinander: Hochradioaktiver Atommüll lagert in Jülich nur noch per Notverordnung, normale atomrechtliche Vorschriften gelten nicht mehr.

Das OVG Schleswig hat die Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel für nichtig erklärt, weil es den Nachweis ausreichender Sicherheit für nicht erbracht ansieht. Ein Urteil für das Castorlager am AKW Esenshamm steht noch aus.

Der Ausbau des Schacht Konrad, vorgesehen als Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, kommt immer mehr ins Stocken, weil die Probleme größer sind, als gedacht. Das Hamburger Abendblatt berichtet heute: „Es kam aber immer wieder zu Verzögerungen. Vattenfall verwies auf das Bundesumweltministerium, das jetzt mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025 rechne.“ Eigentlich sollte Konrad längst in Betrieb sein.

Und weil das nicht der Fall ist, entstehen demnächst an den AKW-Standorten neue Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, direkt neben Castor-Lagerhallen, deren Sicherheit (siehe Brunsbüttel-Urteil) in Frage steht.

Und natürlich ist da noch die ASSE, die abzusaufen und einzustürzen droht. Wohin der Atommüll soll, den man derzeit dort zu bergen versucht, weiß zur Zeit niemand.

Dann sind da noch gigantische Mengen von Uran-Müll, der bei der Urananreicherung in Gronau anfällt. Aber dieser spielt in den Entsorgungskonzepten bis heute keine Rolle. Schlimmer noch: Während der Betrieb der AKWs nach Fukushima zumindest befristet wurde, darf diese Anlage völlig unbefristet weiterhin Atommüll herstellen. Obwohl allen Beteiligten klar ist, dass diese 100.000 Tonnen Uranmüll in ein Endlager müssen, werden sie kurzerhand als Wertstoff tituliert und so braucht man sich vorerst offiziell nicht darum zu kümmern.

Probleme ohne Ende – und SpitzenpolitikerInnen wollen nun „lediglich“ per Gesetz über die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sprechen. Ein Verfahren, das absolut kein Neustart ist und das über das aktuelle Desaster der Atommüllentsorgung den Mantel von Notverordnungen, Ignoranz und Schweigen legt. Mal ganz abgesehen davon, wie ein Gesetz, das in üblicher Manier von oben nach unten durchgesetzt wurde, mit Vertrauensbildung und Beteiligung absolut nichts zu tun hat. Wie daraus ein schon zuvor gefeierter „historischer Kompromiss“ oder gar Konsens werden soll – allemal wenn man wesentliche Forderungen der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen ignoriert – bleibt wohl eines der best gehütesten Geheimnisse führender Politiker-Köpfe.

Endlager-Suchgesetz ohne Umweltverbände – Kommission wird vorerst nicht besetzt

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Atommüll-Desaster: Nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen häufen sich die Probleme. Foto: geplantes Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad, Dirk Seifert.

Die Umweltverbände halten ihre massive Kritik am Endlager-Suchgesetz aufrecht und werden sich vorerst nicht beteiligen. Das hat letzten Freitag der Dachverband „Deutscher Naturschutz Ring“ (DNR) nach intensiven Gesprächen mitgeteilt. Die beiden Umwelt-Plätze in der Endlager-Such-Kommission, die mit dem Gesetz eingerichtet werden soll, bleiben damit einstweilen unbesetzt. Gleichzeitig kündigte der DNR an, dass die Umweltverbände im März 2014 über die Anforderungen für die Atommülllagerung unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens beraten werden. Schon zuvor hatten Greenpeace, der BUND, ROBIN WOOD und zahlreiche Anti-Atom-Initiativen eine Beteiligung im Rahmen des Endlager-Suchgesetzes abgelehnt. Das Schreiben des DNR findet sich hier bzw. ist gleich unten nachzulesen.

Mit dem Endlager-Suchgesetz soll das vermeintlich letzte Problem der Atommüllentsorgung – die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Brennelemente – geregelt werden. Fast bis zum Schluss hatten die Beratungen über dieses Gesetz in Hinterzimmern von Fraktionsspitzen, Ministerpräsidenten und Umweltministerium stattgefunden. Dagegen hatte es massive Proteste seitens der Umweltverbände gegeben.

Siehe auch hier:

Die Kritik des DNR und anderer Umweltverbände am Zustandekommen des Gesetzes, ebenso wie an den darin enthaltenen Regelungen und Vorgaben, werden in dem Schreiben noch einmal deutlich herausgestellt. Kritisiert wird außerdem, dass viele der bestehenden Atommüll-Probleme ausgeklammert bleiben.

Ausdrücklich fordert der DNR: „Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.“

Für März 2014 kündigen die Umweltverbände, Bürger-Initiativen und der DNR eine gemeinsame Tagung an, auf der über die „Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland“ diskutiert werden soll. Ziel ist es zunächst, ein „gemeinsames Verständnis“ zu erlangen, wie ein „geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann“. Bereits im Februar treffen sich die Anti-Atom-Initiativen zur Atommüllkonferenz in Kassel.

PM, DNR, 20.12.2013: Umweltverbände nicht in Kommission Endlager

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute nach Abstimmung mit Vertretern von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen den zuständigen BerichterstatterInnen im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass er derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfallstoffe vorschlagen wird.

Der Wortlaut des Briefes lautet wie folgt:

Frau Dr. Maria Flachsbarth,  MdB
Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen

Berlin, 20.12.2013

Besetzung Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

mit Schreiben vom 25. Juli 2013 baten Sie uns um Vorschläge für die ursprünglich am 2./3. September 2013 im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages vorgesehene endgültige Besetzung der oben genannten Kommission. Ich hatte Ihnen daraufhin am 16. August 2013 mitgeteilt, dass wir hierüber mit den zuständigen Vertretern der Umweltverbände und Bürgerinitiativen intensiv beraten und dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Beim letzten Treffen der Umweltverbände und Bürgerinitiativen am 11. Dezember 2013 haben wir uns mit großer Mehrheit darauf verständigt, dass wir Ihnen zunächst nochmals zentrale Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz als gesetzlicher Grundlage für die Einrichtung der Kommission mitteilen:

• für die Jahrtausendaufgabe der Atommülllagerung, die noch Generationen beschäftigen wird, gab es vor der Verabschiedung des Gesetzes keine dringend notwendige breite gesellschaftliche Debatte über die Vorgehensweise und die Kriterien,

• die erforderliche breite  gesellschaftliche Diskussion wurde in eine Kommission verlagert, in der die Bevölkerung nicht beteiligt ist,

• Die Konzentration auf „hochradioaktive Abfallstoffe“ beschränkt den Blick auf lediglich rund 5 % des durch die Atomkraftwerke verursachten radioaktiven Mülls,

• der politisch nicht akzeptierte und wissenschaftlich als ungeeignet nachgewiesene Standort Gorleben, bleibt bei der Endlagersuche weiter einbezogen,

• die Finanzierung des Verfahrens durch einen öffentlichen Fonds, gespeist von den Betreibern der AKW, ist nicht sichergestellt,

• das vorliegende Gesetz ermöglicht Enteignungen und minimiert derzeit noch bestehende juristische Überprüfungsmöglichkeiten,

• die Bundesländer werden entmachtet und es entsteht eine neue „Superbehörde“ mit weit reichenden Kompetenzen auch in Fragen des Gewässerschutzes oder des Bergrechtes

um nur einige zu nennen.

Als Folge dieser grundlegenden Kritik werden wir derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission vorschlagen.

Falls Sie uns und weitere Repräsentanten der Umweltverbände und Bürgerinitiativen zu einem Gespräch dazu einladen wollen, was uns von der Beteiligung in der Kommission abhält und ob die Hinderungsgründe überwindbar sind, würden wir an einem solchen Treffen teilnehmen.

Um zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen, wie ein geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann, wollen Umweltverbände und Bürgerinitiativen gemeinsam voraussichtlich im März nächsten Jahres bei einer Veranstaltung Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland diskutieren.

Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär

Atommülllager Schacht Konrad? Verspätet, verbesserungswürdig und nicht ganz legal

SchachtKonrad2206201371Der Ausbau des geplanten Atommülllagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad verzögert sich mehr und mehr. Ehemals war eine Inbetriebnahme für 2014 geplant. Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass es noch bis 2024 dauern könnte – wenn überhaupt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung offenbar mit Bezug auf interne Unterlagen (siehe unten und auch Neues Deutschland). Erst vor wenigen Wochen waren neue Sicherheitsprobleme beim unterirdischen Ausbau bekannt geworden. Außerdem wird jetzt bekannt, dass es zu offenbar illegalen Absprachen der am Ausbau beteiligten Bergbau-Unternehmen gekommen ist. Und obendrein sieht die Landesregierung in Niedersachsen ohnehin Handlungsbedarf bzw. Anlass für eine „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“. Die Probleme nehmen zu!

Siehe:

Die Atommüllberge mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen wachsen und wachsen. Aber das geplante Endlager im Schacht Konrad kommt nicht voran. In den nächsten Jahren werden mit dem Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke enorme Mengen Atommüll anfallen. Ohne den Schacht Konrad heißt das: An allen AKW-Standorten werden jetzt neue Atommüll-Zwischenlager entstehen, zusätzlich zu den Lagern für die hochradioaktiven Brennelemente, für die es ja bis heute ebenfalls keine Endlagerung gibt (zu den Sicherheitsmängeln der Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle hier: Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf).

Wie es mit dem Schacht Konrad weiter geht, ist nicht nur wegen der immer neuen Sicherheitsmängel im Grunde offen. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen spricht im Koalitionsvertrag davon, dass es einer „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“ bedarf. Hintergrund dafür ist auch das Desaster im unweit gelegenen Atommülllager ASSE II, das abzusaufen und einzustürzen droht. Um den Endlager-Super-Gau zu verhindern, prüfen die Betreiber, ob der in der ASSE in großen Mengen versenkte Atommüll zu bergen ist. Eine überaus schwierige Aufgabe, denn das war bei der Einlagerung nicht vorgesehen: Nach dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn“ ist der Atommüll in der ASSE einfach versenkt worden. Damals sogar unter sogenannten Forschungstiteln wie: „Versuchsweise nicht rückholbare Endlagerung“.

Das Desaster in der ASSE wirft daher natürlich jetzt auch für den Schacht Konrad und die Lagerung von Atomabfällen insgesamt die Frage auf: Muss die Rückholbarkeit nicht in die Sicherheitskonzepte eingeplant werden? Kein Wunder also, dass die niedersächsische Landesregierung auch für den bereits genehmigten Schacht Konrad die Frage einer Neubewertung der Sicherheitskonzepte auf die Tagesordnung stellt.

Darauf hat auch der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel jüngst noch einmal deutlich hingewiesen. Auch mit Blick darauf, dass von diesen Sicherheitsmängeln im Berliner-Koalitionsvertrag in keiner Weise die Rede ist. Ungewöhnlich deutlich sprach er davon, dass bestimmte Aussagen im Koalitionsvertrag „neben der Spur“ wären.

Siehe:

Unterirdisch: Illegale Absprachen beim Ausbau des Schacht Konrad

Jetzt wird auch noch bekannt, dass es zwischen der für den Bau des Endlagers zuständigen Firma DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) und den beauftragten Bergbaufirmen offenbar zu illegalen Absprachen gekommen ist. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung: „Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sprachen sich die Firmen ab, wer welches Gebot abgibt – und zwar so, dass jeder sein Stück vom Kuchen abbekommt. Jeweils zwei der sechs Firmen hatten sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. So landete Auftrag eins, knapp 40 Millionen Euro, bei Konsortium A, Auftrag zwei über 41 Millionen Euro bei Konsortium B. Die Aufträge vergab die Schacht-Konrad-Baufirma DBE.“

Beim Ausbau des Schacht Konrads geht es um eine Menge Steuer-Gelder: Etwa 2,2 Mrd Euro werden nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausbauarbeiten für den Atommüll-Schacht verschlingen.

Beteiligt an den Deals ist offenbar auch die DBE selbst: „Es habe, heißt es nun in deren internen Unterlagen, einen „besprochenen Verteilungsplan“ gegeben, an den sich alle hielten. Ein DBE-Mitarbeiter hatte dem Kartell offenbar zugearbeitet, durch Ermittlungen gegen ihn war die Absprache aufgeflogen. Auch das Kartellamt ermittelt nun gegen „Bergbauspezialfirmen“, und das offenbar nicht nur mit Blick auf Schacht Konrad. Schließlich hebeln derlei Absprachen den Wettbewerb aus.“

Die DBE wird über die Gesellschaft für Nuklar Service (GNS) weitgehend von den deutschen Atomkonzernen kontrolliert und ist nicht nur für Schacht Konrad zuständig, sondern auch in Gorleben und Morsleben am Werk!

„Auftrag auf Ewigkeit“

Dass die Atomkonzerne nicht nur Atommüll in unverantwortlicher Weise herstellen, sondern daran auch noch verdienen, zeigt sich nicht nur an der Beteiligung der DBE bzw. der GNS bei den Ausbauarbeiten. Die SZ berichtet: „Schon 1984 hatte der Bund den Bau von Endlagern komplett einer einzigen Firma übertragen, der DBE. Sie gehört mittlerweile zu 75 Prozent den vier deutschen Atomkraftbetreibern und genießt praktisch einen Auftrag auf Ewigkeit: „Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen“, heißt es in Paragraf 26. Ewig schon gibt es deshalb Zoff mit dem formal zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz.“

Mit diesem Vertrag hat die Bundesregierung also den AKW-Betreibern quasi das Monopol für den Bau der Endlager übergeben. Dem Bundesamt für Strahlenschutz, die staatliche Behörde, die für die Sicherheit von Atommülllagern eigentlich zuständig ist, werden mit diesen Verträgen die Hände gebunden.

Informationen hier bei der AG Schacht Konrad.

Zur DBE siehe Wikipedia: „Die DBE wurde 1979 als 100% mittelbares, bundeseigenes Unternehmen gegründet.[2] Das Unternehmen ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz tätig und mit Sonderrechten ausgestattet. Rechtsgrundlage ist §9a Abs. 3 Atomgesetz (AtG).[2] 1984 wurden deutsche Energieversorgungsunternehmen Gesellschafter, zunächst mit 25% über die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK). 1990 übernahm die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), deren Gesellschafter die deutschen Betreiber von Kernkraftwerken sind,[3] die Anteile der DWK und erhöhte ihren Anteil sukzessive auf 75%. 25 % des Kapitals gehören seit 2008 der bundeseigenen Energiewerke Nord.“

 

Atommüllentsorgung: „Neben der Spur“ – Scharfe Kritik am Koalitionsvertrag vom niedersächischen Umweltminister

Radioaktiv-07.jpgStefan Wenzel, Grüner Umweltminister in Niedersachsen, kritisiert scharf den zwischen SPD und CDU/CSU ausgehandelten Koalitionsvertrag für eine künftige Bundesregierung. In der „Welt“ listet er eine große Palette von ungelösten Sicherheitsfragen bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken bis hin zur Atommülllagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen ebenso wie zu den hochradioaktiven Brennelementen auf. „Der grüne Umweltminister Stefan Wenzel ist „enttäuscht“, beklagt im Gespräch mit dem Abendblatt große Differenzen und damit Reibungsflächen mit der Koalitionsvereinbarung auf Landesebene“, berichtet die Welt.

Da geht es nicht nur um Gorleben und die künftige Politik des Bundes, sondern auch darum, ob Konsequenzen aus dem Desaster in der ASSE II für das geplante Lager im Schacht Konrad gezogen werden. Einige Aussagen im Koalitionsvertrag seien „neben der Spur“. Wenzel kritisiert den laschen Umgang der Bundes-SPD in zahlreichen Fragen der Atomsicherheit und beim Umgang mit den Problemen bei der Atommülllagerung. Es lohnt sich, den Artikel in der Welt genauer zu studieren.

Atommülltourismus: Radioaktive Abfälle von einem Vattenfall-AKW zum nächsten verschoben

AKW Krümmel: Atommüll am Krahn. Jetzt gegen Container zum AKW Brunsbüttel. Das Foto zeigt die Verladung von Atommüll, der nach Duisburg transportiert wurde - Foto: umweltFAIRaendern
AKW Krümmel: Atommüll am Kran. Jetzt gehen Container zum AKW Brunsbüttel. Das Foto zeigt die Verladung von Atommüll, der nach Duisburg transportiert wurde – Foto: umweltFAIRaendern

„In den kommenden Wochen rollen Transporte mit radioaktiven Abfällen durch Schleswig-Holstein. Insgesamt werden 15 Containerladungen an Filterharzen vom Kernkraftwerk Krümmel nach Brunsbüttel gebracht, wie Kraftwerks-Betreiber Vattenfall am Mittwoch mitteilte. Wann genau die Züge fahren, wird nicht bekannt gegeben.“ Das meldet die SHZ mit Bezug auf eine Pressemitteilung von Vattenfall (siehe unten). Die Transporte sind vom zuständigen (grünen) Ministerium in Schleswig-Holstein genehmigt worden.

Derartige Atomtransporte von Krümmel nach Brunsbüttel finden häufiger statt, weil Vattenfall in Krümmel auf den Bau einer entsprechenden Lagerhalle verzichtet hat. Der Atommüll wird im AKW Brunsbüttel vermeintlich zwischengelagert. Angeblich, bis das derzeit im Bau befindliche Atommülllager im Schacht Konrad fertig gestellt ist. Doch dort häufen sich die Probleme und die Inbetriebnahme wird immer weiter verschoben. Zuletzt musste die DBE, das für den Ausbau zuständige Unternehmen, einräumen, dass es Probleme mit Rissbildungen gibt, die zu einer Verzögerung von weiteren zwei Jahren führen dürften. Die DBE gehört der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die wiederum zu 100 Prozent im Besitz der Atomkonzerne E.on, RWE, Vattenfall und EnBW ist. Zum Schacht Konrad siehe: Immer diese Probleme: Atommülllager Schacht KONRAD – Brüchige Mauern – Rissige Fugen

Zu Vattenfall, Atommüll und Schleswig-Holstein:

In ungewohnter Offenheit berichtet der Konzern unter der Überschrift „Transport von Filterharzen von Krümmel nach Brunsbüttel“ und schreibt: „Vattenfall hat bei der für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel zuständigen Aufsichtsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die Einlagerung von insgesamt 15 Containern mit Filterharzen beantragt. Die Behörde gab dem Antrag statt. Es ist geplant, die Container in den kommenden Wochen von Krümmel nach Brunsbüttel zu transportieren, wo sie in der sogenannten Transportbereitstellungshalle bis zum Abtransport in das Endlager Schacht Konrad bleiben. „Wir wollen die Filterharze aus dem Kraftwerk Krümmel in Brunsbüttel lagern, da wir dort über größere Lagerkapazitäten verfügen. Natürlich haben wir eine Genehmigung, um Abfälle aus Krümmel in Brunsbüttel zu lagern“, erläutert Pieter Wasmuth, Geschäftsführer von Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, den Grund für die Transporte. Der Transport wird per Bahn erfolgen. Die Transporte sind geübte Praxis, sie fanden zuletzt Anfang 2011 statt. Die in den Containern enthaltenen Filterharze fallen bei der Reinigung des Kühlwassers in Kernkraftwerken an und sind als schwachradioaktiver Abfall zu behandeln und zu lagern.“

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