Atommüll-Konferenz: Absage an Endlager-Kommission – Initiativen kündigen Sorgenbericht über Atommüll-Desaster an

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Atommüll – Überall Probleme und Sicherheitsmängel

Nach Auffassung der TeilnehmerInnen der Atommüllkonferenz, die am Samstag, dem 31. August in Kassel stattfand, sollten die für Umweltverbände vorgesehenen Plätze in der Endlager-Kommission nicht besetzt werden. Der Konferenz lag eine 272seitige Bestandsaufnahme vor, wo und wie derzeit Atommüll an Stand­orte in ganz Deutschlands lagert. Der Bericht soll Mitte September veröffentlicht werden und dann Grundlage einer weiteren offensiven Auseinandersetzung über den zukünftigen Umgang mit Atommüll sein.

Ein weite­res Thema der Konferenz waren Rechtsstellung und Verfahrensanforderungen Betroffener in den Stillle­gungsverfahren von Atomkraftwerken. Zu den zweimal jährlich stattfindenden Atommüll-Konferenzen kommen Bürgerinitiativen von Atommüllstand­orten, unabhängige WissenschaftlerInnen und in diesem Bereich arbeitende Organisationen zusammen.

Siehe auch: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Bereits vor einigen Tagen hatten die Umweltorganisationen Greenpeace, der BUND und ROBIN WOOD erklärt, dass sie an der Kommission nicht teilnehmen werden.

Die Erklärung von TeilnehmerInnen der Atommüll-Konferenz in Kassel im Wortlaut:

„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 3. Atommüllkonferenz in Kassel am 31.08.13 erklären:

*             Das Standortauswahlgesetz, die in dem Gesetz fixierte Besetzung der „Kom­mission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ und ihre mangelnde Kompetenz im wei­te­ren Prozess schließen es aus, dass die Bundesrepublik Deutschland über diesen Weg der Klärung des langfristigen Umgangs mit dem Atommüll näher kommt. Sie dient im Gegenteil dazu, den Standort Gorleben nachträglich zu legitimieren. Des­halb besteht unter den Teil­neh­merinnen und Teilnehmern Konsens, dass die beiden für die Umweltbe­we­gung vorgesehenen Plätze in der Kommission nicht besetzt werden sollen.

*             Eine Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich dafür aus, auch dann keinen Sitz in der Kommission zu besetzen, wenn es zu einer Nominierung aus anderen Teilen der Umweltbewegung kommt.

*             Mit der umfangreichen „Bestandsaufnahme Atommüll“ zeigt die Konferenz das ganze Desaster im Umgang mit dem schwach-, mittel- und hoch-radioaktiven Atommüll. Ein wirklich offener, gesellschaftlicher Entscheidungsprozess muss alle Arten von Atommüll und alle Beteiligten und Betroffenen einbeziehen.“

www.atommuellkonferenz.de

Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Vattenfall-Brunsbuettel-Rost
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.

Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).

Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!

Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.

Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung

Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.

Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.

Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.

Klagewelle gegen Atomanlagen?

Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.

Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.

Folgen auch für Atomkraftwerke?

Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)

Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.

BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!

Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:

„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.

Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“

Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.

Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?

Siehe auch:

Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.

Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)

„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)

Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).

Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)

Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)

Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.

„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des  atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)

Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“

„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte –  Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)

Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)

Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)

Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem  Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)

Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)

Über 140 Initiativen und Verbände sagen Nein: Anti-Atom-Bewegung nicht beim Endlagerforum

25 Jahre AG Schacht Konrad August 2012-22.jpgÜber 140 Bürgerinitiativen und Umweltverbände haben öffentlich erklärt, sich am morgen in Berlin beginnenden „Forum Standortauswahlgesetz“ nicht zu beteiligen. Das „Forum“ wird vom Bundesumweltministerium und den vier Fraktionen des Bundestags ausgerichtet. Unter den Fernbleibenden sind Bürgerinitiativen von allen 17 Standorten, an denen in Deutschland derzeit größere Mengen hochradioaktiver Atommüll gelagert wird und alle an der Organisation der Anti-Atom-Proteste der letzten Jahre maßgeblich beteiligten Umweltverbände. Die Liste der Verbände und Initiativen bei .ausgestrahlt.

Siehe auch:

 

Endlagersuchgesetz: Konfliktberater fordern Neuanfang bei Endlagersuche – Konsens nur mit Umweltverbänden und Initiativen

Radioaktiv-10.jpgIn einem offenen Brief an Bundesumweltminister Altmaier und PolitikerInnen aus Bundestag und Bundesrat mahnen Konfliktprofis, das laufende Endlagersuch-Gesetz-Verfahren zu stoppen und einen Neuanfang zu machen. Dabei müssen Umweltverbände und Initiativen von Anfang an beteiligt sein. Fast alle Verbände haben sich in den letzten Wochen gegen das jetzige Gesetz und das damit verbundene Verfahren ausgesprochen. Sie verlangen, die Kriterien und Anforderungen erst im gesellschaftlichen Dialog zu klären, bevor auf dieser Basis ein Gesetz gemacht wird.

[Siehe auch: Entsorgungslüge geht weiter: Immer mehr und “neuer” Atommüll und Ach dieser ewig dumme Atommüll – Rot-Grün in NRW für Atommüllschiebereien sowie: Endlagersuche: “Neue Debatte auch über Schacht Konrad”]

Die Konfliktberater und Mediatoren stellen in ihrem Brief fest: „Ohne die Kritiker*innen des bisherigen Umgangs mit Atommüll ist jedoch ein zufriedenstellender gesellschaftlicher Umgang mit der Lagerung des Atommülls nicht zu leisten!“

Ohne einen solchen Konsens sind die Konflikte nicht aus der Welt zu räumen. Daher fordern die Unterzeichner des offenen Briefes von Altmaier und der Politik: „Entwickeln Sie in einem ergebnisoffenen Dialog gemeinsam mit den Akteuren der Zivilgesellschaft ein einvernehmliches Suchverfahren, das von allen gesellschaftlichen Kräften getragen wird! Stellen Sie solange die Entscheidung über das Gesetz zurück.“ Nur so könne die „Basis für neues Vertrauen, das für die Endlagersuche unerlässlich ist“ geschaffen werden.

Hier der offene Brief in voller Länge samt UnterzeichnerInnen:

Offener Brief an die Politik

Sehr geehrter Herr Altmaier, sehr geehrte Politikerinnen und Politiker aus Bundestag und Bundesrat, die Frage einer bestmöglichen Lagerung des Atommülls ist eine der größten konfliktgeladenen Herausforderungen unserer Zeit.

Partei-Politik einerseits und Umweltverbände und Initiativen andererseits sind sich im Ziel einig wie selten: Alle wünschen einen wirklichen Neuanfang bei der Suche nach der
bestmöglichen Lagerstätte für Atommüll!

Im parteiübergreifenden Konsens (CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP) wurde der Entwurf für ein Endlagersuchgesetz erarbeitet, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet.

Die meisten Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen jedoch lehnen diesen Gesetzentwurf ab, da er aus ihrer Sicht einen Neuanfang in der Endlagersuche in Deutschland unmöglich macht. Sie haben erklärt, dass sie nicht am Endlager-Forum des Umweltministeriums teilnehmen werden, da sie diesem keine hinreichende Bedeutung zusprechen. Ohne die Kritiker*innen des bisherigen Umgangs mit Atommüll ist jedoch ein zufriedenstellender gesellschaftlicher Umgang mit der Lagerung des Atommülls nicht zu leisten!

Wir unterzeichnende Expert*innen für einen konstruktiven Umgang mit Konflikten richten
deshalb heute den folgenden Appell an die Politik:

  • Machen Sie einen Neuanfang in der Frage der Atommüll-Lagerung möglich!
  • Gehen Sie aktiv auf die Verbände und Initiativen zu, die ihre Bereitschaft zur
    Mitarbeit bereits öffentlich erklärt haben!
  • Entwickeln Sie in einem ergebnisoffenen Dialog gemeinsam mit den Akteuren der
    Zivilgesellschaft ein einvernehmliches Suchverfahren, das von allen gesellschaftlichen
    Kräften getragen wird! Stellen Sie solange die Entscheidung über das Gesetz zurück.
  • Schaffen Sie auf diese Weise die Basis für neues Vertrauen, das für die Endlagersuche
    unerlässlich ist!

Unterzeichnende:

Till Baumann, Kreativ im Konflikt – theaterpädagogische Fortbildung in gewaltfreier
Konfliktbearbeitung, Berlin

Christoph Besemer, Projekt Mediation, Mediator und Ausbilder für Mediation BM, Freiburg

Sascha Boettcher, Mediationskanzlei, Kappeln

Ariane Brena, Mediatorin und Ausbilderin für Mediation BM, Grimma

Dr. Maria Bosch, Praxis für Familientherapie, Systemisch-entwicklungsorientierte
Familientherapeutin und Mediatorin, Birkenau

Ulrike Donat, Rechtsanwältin und Mediatorin, Hamburg

Mone Drews, Mediationsstelle Brückenschlag e.V., Mediatorin / Heilpraktikerin, Lüneburg

Bettina Engelbrecht , Friedenskreis Halle e.V., freie Trainerin für Rhetorik, Kommunikation und Konfliktbearbeitung, Halle (Saale)

Ilse Erzigkeit, Mediation planen + bauen, Mediatorin, Überlingen

Kurt und Dorothea Faller, MEDIUS GmbH, LehrtrainerIn Mediation BMWA, Münster

Susanne Fest, Mediation Fest – Kölner Institut für Konfliktmanagement, Mediatorin,
Ausbilderin für Mediation (BM), Rechtsanwältin; Köln

Silke Freitag, KoMeT e.V., Mediatorin und Ausbilderin für Mediation BM, Hamburg

Dietrich Gerstner, Zentrum für Mission und Ökumene der Nordkirche, Referent für
Menschenrechte und Migration, Hamburg

Regina Harms, Rechtsanwältin und Mediatorin, Hamburg

Traute Harms, Ausbilderin Mediation BM, Darmstadt

Cathrin Henke, Zieldialog, Mediatorin und Ausbilderin für Mediation BM, Unterreit (Lkr
Mühldorf am Inn)

Gisela Holzmüller, Mediatorin, Wangen

Steffen Kanis, mediation of diversity, Ausbilder BM, Berlin

Sabine Ketels, tbm, Mediatorin, Hamburg

Miriam Krell, Projekt K3-Konflikte Konstruktiv Klären, Trainerin, Freiburg

Isabel Kresse, Mediatorin, Ausbilderin BM, Berlin

Tammo Krüger, KoMeT e.V. Moderator und Berater für Demokratiepädagogik, Lüneburg

Ken Kupzok, freiberuflicher Trainer Konfliktbearbeitung und Demokratieförderung, Halle

Elizabeth Loehnert-Baldermann, ELB Coaching-Training-Beratung, Karlsruhe

Dieter Lünse, Leiter Institut für Konfliktaustragung und Mediation, Mediator und Ausbilder für Mediation BM, Hamburg

Jens Meier, Trainer für gewaltfreie Konfliktbearbeitung, Halle (Saale)

milan, Projekt Mediation, Mediator und Ausbilder für Mediation BM, Sulzburg-Laufen

Jochen Neumann, KURVE Wustrow, Geschäftsführer, Wustrow (Wendland)

Katty Nöllenburg, Leiterin Institut für Konfliktaustragung und Mediation, Mediatorin und
Ausbilderin für Mediation, Hamburg

Anja Petz, KURVE Wustrow, Geschäftsführerin, Wustrow (Wendland)

Anna Porz, Supervisorin, Mediatorin und Ausbilderin für Mediation BM, Kempenich

Sebastian Prüfer, CoachingCenterJena, GesellschaDer, FührungskräDecoach, Mediator und
Ausbilder für MediaEon BM, Jena

Prof. Dr. Dr. h.c. Ortwin Renn, Institut für Sozialwissenschaften, Abteilung für Technik- und Umweltsoziologie an der Universität Stuttgart, Geschäftsführer von Dialogik, Stuttgart

Dr. Alexander Redlich, Universität Hamburg, aktiver Prof. i.R., Hamburg

Michael Riehle, Dipl.-Biol., Mediator, Jockgrim

Hans-Jürgen Rojahn, Geschäftsführer des Instituts inbalance MEDIATION, Hattersheim

Guenter Ruetz-Lewerenz, Supervisor/Coach DGSv, Mediator BMWA/BM, Ausbilder und
Lehrtrainer, Köln

Erwin Ruhnau, Praxis für Mediation und Supervision, Mediator BM, Meissner

Silke Sauer, Mediatorin (BM), Frankfurt a.M.

Detlef Sauthoff, Systemischer Supervisor (SG), Oldenburg

Dr. iur. Katarzyna Schubert-Panecka , BUSINESS MEDIATION & INTERCULTURAL
COMMUNICATION, Karlsruhe

Roland Schüler, Geschäftsführer Friedensbildungswerk, Mediator und Ausbilder für
Mediation BM, Köln

Kurt Südmersen, Orca-Institut für Konfliktmanagement und Training, Bad Oeynhausen

Olaf Schulz, Achtsame Wege, Mediator & Familientherapeut, Potsdam

Christof Starke, Friedenskreis Halle e.V., Geschäftsführer, Halle (Saale)

Cornelia Timm, Orca-Institut für Konfliktmanagement und Training, Bad Oeynhausen

Barbara Treu, Mediationsstelle BRÜCKENSCHLAG e.V., Mediatorin und Ausbilderin BM,
Lüneburg

Vorstand der MediationszentraleHamburg e.V.

Harald Weishaupt, freiberuflicher Konfliktberater (TRANSCEND), Halle/Saale

Nikolaus Weitzel; systemischer Organisationsberater und Mediator, Kassel

Markus Wutzler, Friedenskreis Halle e.V., Trainer für konstruktive Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention, Leipzig

Stefan Zech, interperspective Mediation • Coaching • interkulturelle Kooperation, Frankfurt a.M.

AKW Krümmel bleibt betriebsbereit – Vattenfall zögert Entscheidung über Rückbau oder Abriss hinaus

Vattenfall und das Risiko Atomenergie: Neue AKWs in Planung. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall-AKW Krümmel immer noch betriebsbereit. Foto: Dirk Seifert

Bei Vattenfall wird „mittlerweile offen über einen sicheren Einschluss der strahlenden Altlasten nachgedacht. Statt die Anlage abzubauen, würden große Teile des Gebäudes verschlossen und dauerhaft erhalten bleiben. „Über 95 Prozent des Kraftwerks sind nicht kontaminiert, deshalb müssen wir uns die Frage stellen, was ist sicherer für die Menschen: ein Rückbau oder der sicherer Einschluss?“, sagte Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter der Firma Vattenfall für Norddeutschland“ im Gespräch mit der Bergedorfer Zeitung.

Damit reagiert Vattenfall auf den wachsenden Druck, dass auch zwei Jahre nach der Katastrophe von Fukushima und der endgültigen Stilllegung von neun Atommeilern beim AKW Krümmel immer noch die Entscheidung aussteht, was mit dem Reaktor künftig passieren soll. Für alle anderen Atommeiler sind inzwischen Anträge zum Rückbau angekündigt oder auch gestellt. Auch das Vattenfall-AKW Brunsbüttel soll zurückgebaut werden.

Wichtig vielleicht auch: Am AKW Krümmel sind Vattenfall und E.on zu gleichen Teilen beteiligt! Vattenfall hat die Betriebsführung für den Atommeiler, unternimmt aber angesichts der Eigentumsverhältnisse sicherlich keinen Schritt, der nicht mit E.on abgestimmt ist!

Vattenfall hält den Atomreaktor in Krümmel weiter betriebsbereit. Das berichten immer wieder GeesthachterInnen, die mit Mitarbeitern des Unternehmens sprechen. Während anderen Orts Maßnahmen getroffen werden, die die Stilllegung vorbereiten, sollen in Krümmel Beschäftigte dafür sorgen, dass der Reaktor wieder angefahren werden könnte.

Für dieses Vorgehen gibt es einen plausiblen Grund: Die laufenden Entschädigungsklagen von Vattenfall beim Bundesverfassungsgericht und vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington. Rund 3,5 Mrd. Euro will Vattenfall für die Stilllegung der Atommeiler (alle Infos ICSID hier).

Dabei rechnet sich Vattenfall vor allem für das AKW Krümmel gute Chancen aus. „Wir respektieren die Entscheidung zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernkraft, das ist demokratisch“, sagt Wasmuth. Allerdings müsse Vattenfall dann angemessen entschädigt werden. So hatte man beispielsweise seit 2007 fast eine halbe Milliarde Euro in Krümmel investiert, im Vertrauen darauf, die von der rot-grünen Bundesregierung zugesagten Reststrommengen nutzen zu können.“

Diese Reststrommengen haben es rechtlich in sich und machen den Unterschied zum AKW Brunsbüttel, dass nur noch wenig Reststrom hatte, als es 2007 – wie auch Krümmel – nach schweren Störfällen bis zur endgültigen Abschaltung vom Netz musste. Für Krümmel – so sagen auch Insider – stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass vor dem eher dubiosen Schiedsgericht in Washington tatsächlich eine Entschädigung durchgesetzt werden kann. Rund zehn Jahre hätte das AKW Krümmel nach der damaligen Restrommengen-Regelung noch Strom erzeugen dürfen. Bei rund einer Million Euro Gewinn pro Tag Volllastbetrieb kommt eine stattliche Milliarden-Summe dabei heraus. Die will Vattenfall jetzt von der Bundesrepublik – also den SteuerzahlerInnen – erstattet bekommen.

Um den Druck für die laufenden Klagen aufrechtzuerhalten und zu unterstreichen, wie ernst es Vattenfall damit ist, wird das AKW Krümmel betriebsbereit gehalten. Das ist der eigentliche Grund, warum Vattenfall keine Entscheidung über Rückbau oder Einschluss fällt.

Ablenkungsmanöver

Um von dieser entscheidenden Ursache abzulenken „philosophiert“ Wasmuth gegenüber der Bergedorfer Zeitung über die ungelöste Entsorgung oder andere Probleme. Tatsächlich ist es ja richtig, die Alternativen Einschluss oder Rückbau eingehend zu untersuchen und die Sicherheitsfragen gründlich abzuwägen. Nur: Das hätte Vattenfall in den letzten zwei Jahren längst erledigen können. Insofern sind die Hinweise von Wasmuth zwar durchaus real, haben aber mit den Motiven für das derzeitige Vorgehen von Vattenfall – wie dargestellt – eigentlich gar nichts zu tun:

„“Wir können das Kraftwerk zurückbauen und sicher verpacken. Aber dann bleibt erst mal alles vor Ort stehen, weil Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sehr viel später zur Verfügung stehen wird als geplant und ein Endlager für hochradioaktive Abfälle noch nicht existiert“, so Wasmuth“. Das ausgerechnet Vattenfall die tatsächlich ungelöste Entsorgung des Atommülls als Grund anspricht, ist, gelinde gesagt, überraschend. Damit nicht genug: Der Rückbau könnte angesichts fehlender Atommülllager anderenorts laut Vattenfall am Platzmangel in Krümmel scheitern: „Am Standort Geesthacht würde das wegen der räumlichen Enge zu neuen Problemen führen, schließlich müssten große Teile der abgebauten Anlagen in Castor-Behälter und Container verpackt werden. Der Raumbedarf wäre enorm. „Würden wir Krümmel sofort zurückbauen, müssten wir erst Platz schaffen. Das hieße, rund um das Kraftwerk fleißig Wald zu roden und dort drei große Lagerhäuser aufzubauen – ich weiß nicht, ob die Menschen das wollen.““

Vattenfall und was „die Menschen wollen“ – Au Backe

Es wäre ja nun ein Leichtes, dass Vattenfall einfach die Menschen fragt. Aber das ginge dem Atomkonzern vermutlich viel zu weit. Denn dabei könnte ja etwas rauskommen, was Vattenfall dann doch nicht so lieb ist. Nicht Vattenfall sorgte bislang für eine Information der Bevölkerung über die weiteren Pläne mit Krümmel. Das musste die Stadt Geesthacht z.B. im September 2012 machen. Auf Anregung von örtlichen Initiativen lud die Stadt zu einer Veranstaltung. Gut über 200 Menschen wollten wissen, was Vattenfall vor hat mit Krümmel und Vattenfall sagte: „Wissen wir nicht“. Siehe dazu: Stilllegung AKWs Brunsbüttel und Krümmel – Vattenfall sucht billige Lösung

„Ob die Menschen das wollen“? Das will und wollte Vattenfall eigentlich noch nie genau wissen. Würde sich das Unternehmen dafür interessieren, hätte es nur ein paar hundert Meter Luftlinie weiter ein überaus spannendes Projekt, wie man mit Menschen an solchen Fragen arbeitet. Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsreaktoren der GKSS – das Helmholtz-Zentrum Geesthacht – macht vor, wie das gehen kann: Dort hat im Oktober 2012 ein überaus interessanter Dialog zwischen HZG/GKSS einerseits und AnwohnerInnen, Bürgerinitiativen, ROBIN WOOD und kommunalpolitischen Akteuren über die Stilllegung der Atomanlagen begonnen. Das HZG hatte für den Dialog ein wichtiges Angebot gemacht: Man wolle im Rahmen des Dialoges „gemeinsame Lösungen“ im Konsens mit der so genannten Begleitgruppe erarbeiten. Bis heute zeigt sich: Das waren nicht nur große Worte, sondern wird auch in der Realität umgesetzt.

Doch von sowas will Vattenfall gar nichts wissen und so was kann Vattenfall auch gar nicht. Es geht Vattenfall in Krümmel ausschließlich darum, die wirtschaftlichen Interessen abzusichern und den Druck für die laufenden Klagen aufrechtzuerhalten. Was „die Menschen wollen“ interessiert angesichts von solch milliardenschweren Beträgen bei Vattenfall niemanden. Das umso mehr, weil das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Probleme hat. Rund 20 Milliarden Euro soll das Unternehmen an Schulden haben. In den letzten Jahren hat das Unternehmen – z.B. durch überteuerte Einkäufe bei Nuon in den Niederlanden – weitere Verluste eingefahren.

Siehe auch:

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