Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.
Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.
Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.
Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/52
Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.
Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.
Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“
Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!
Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!
Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Standort-Zwischenlager in Krümmel (Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG) vom 22. Dezember 2015
Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme! folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung vom 9. Juli 2014 beantragt:
1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom 28. Mai 2008 sowie
2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit Schreiben vom 29. Juni 2011,
Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.
Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der parallelen Vorhabensänderungen.
Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ geht in vielen Schritten weiter. Während das Stromnetz inzwischen wieder der Stadt zu 100 Prozent gehört, werden bei der Fernwärme, die 2018/9 an die Stadt gehen soll, vor allem Alternativen für das klimaschädliche Heizwerk Wedel gesucht. Und: Wedel hat ein massives Quecksilber-Problem.
ACHTUNG. Ich hatte am 07.01.2016 gemeldet, dass die Stadt Hamburg ab Jahresbeginn Minderheitseigentümer des bislang zu 100 Prozent Vattenfall gehörenden Kohleheizkraftwerks Wedel geworden wäre. DAS WAR NICHT KORREKT bzw. FALSCH! Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen. Ich bin einer (offenbar) äußerst unglücklichen Formulierung in dem unten zitierten Protokoll des Umweltausschusses der Bürgerschaft auf den Leim gegangen. Vielen Dank an die LeserInnen, die mich auf diesen Fehler meinerseits aufmerksam gemacht haben!
Der „Rest“ der Meldung – deren Charakter sich natürlich nun erheblich verändert – trifft zu.
Im Rahmen der Planungen für den Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks in Wedel und der Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze – darin eingeschlossen die Fernwärme – steht 2016 die Entscheidung über die Wahl der Alternativen an. Über die bisherigen Beratungen in der Bürgerschaft informiert ein Protokoll der Bürgerschaft bzw. des Umweltausschusses vom 23.12.2015, das hier an den wichtigen Punkten dargestellt wird (hier als PDF online).
(Update: Und hat gleich ein großes Quecksilber-Problem, siehe unten)
Das ergibt sich aus den mit Vattenfall nach dem Volksentscheid geschlossenen Verträgen und einem Ausschuss-Bericht der Bürgerschaft (siehe hier, PDF). Bis Ende 2015 hätte demnach die Entscheidung zum Neubau eines Ersatz-Heizkraftwerks in Wedel getroffen werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Damit tritt nun das im Vertrag vereinbarte Alternativszenario in Kraft, nach dem das bisher ausschließlich Vattenfall gehörende Kraftwerk in die gemeinsame Gesellschaft von Vattenfall und Stadt eingegliedert wird.
Das Heizkraftwerk Wedel ist zu 100 Prozent im Besitz von Vattenfall und derzeit nicht Bestandteil der Wärme-Gesellschaft von Vattenfall, an der die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Per „Kauf-Option“ soll 2018 die Wärme-Gesellschaft mit Wirkung zum 1.1.2019 dann zu 100 Prozent von der Stadt in Umsetzung des Volksentscheids übernommen werden. Da Vattenfall und Senat sich nicht bis Ende 2015 auf den Bau eines Gaskraftwerks in Wedel einigen konnten, tritt zum 1.1.2019 eine Klausel in Kraft, nach der das Kohlekraftwerk Wedel an diesem Tag zu 100% in den Besitz der Stadt HH übergeht. Zusammen mit den restlichen 74,9% Anteilen an der Wärme-Gesellschaft in Umsetzung des Volksentscheids. Damit ist Vattenfall dann zum 1.1.2019 komplett raus aus dem Wärmegeschäft der Stadt Hamburg.
Jüngste Medienmeldungen warnen vor hohen Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken (SZ). Das ist auch in Wedel ein enormes Problem, wie das Hamburger Abendblatt aktuell berichtet: „Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat eine Nachrüstung der für die Hamburger Versorgung genutzten Kohlekraftwerke gefordert, um den Ausstoß des giftigen Quecksilbers zu reduzieren. Hintergrund ist eine Studie des Instituts Ökopol, nach der das Kraftwerk Wedel zu den bundesweit größten Verschmutzern mit diesem Nervengift gehört. „Im Schadstoffregister findet sich das Kraftwerk Wedel mit 62,3 kg Quecksilberemission im Jahr 2013“, sagte der Autor der Studie, Christian Tebert, dem Abendblatt. „Aufgrund der CO2-Meldung haben wir einen Konzentrationswert von 13,2 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert errechnet. Der Wert ist im Vergleich hoch. Von den 37 untersuchten Steinkohlekraftwerken halten nur sechs Kraftwerke den von 2019 an in Deutschland gültigen Jahresmittelwert von zehn Mikrogramm nicht ein, darunter Wedel mit dem zweithöchsten Wert aller Steinkohlekraftwerke.““
Auf Antrag der Links-Fraktion hatte sich der Umweltausschuss mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Ersatz-Wedel beschäftigt. (Dabei ging es zunächst um technische Daten des Fernwärmenetzes, die Vattenfall bis dahin verweigert hatte, zwischenzeitlich der Stadt aber Einsicht gewährte.)
In der Drucksache 21/2669 erläutern die Senatsvertreter der Hamburger Energiebehörde (vorab) die Veränderungen bzw. Szenarien über den weiteren Umgang zur Entscheidungsfindung für den Ersatz des alten Kraftwerks in Wedel. (Nach der Ausschusssitzung tagte der Aufsichtsrat der Vattenfall-Wärme-Gesellschaft, an der die Stadt mit 25,1 Prozent beteiligt ist und vertagte die Investitions-Enscheidung für den Ersatzbau in Wedel auf 2016.)
In der Drucksache werden die Senatsvertreter folgendermaßen zitiert:
„Im Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg seien zwei mögliche Szenarien festgelegt worden. Entweder müsse bis einschließlich Ende 2015 im sogenannten GuD(Gas- und Dampfturbinenkraftwerk)-Szenario die Entscheidung für ein GuD in Wedel in der bisher geplanten Größe fallen oder es greife automatisch das Alternativszenario, welches alle Optionen zum Umbau des Netzes und seiner Erzeugungsanlagen offenlasse. Dabei sei als Option auch ein GuD am Standort Wedel denkbar. Zudem bedeute das Alternativszenario, dass die Stadt 200 Millionen Euro weniger für die Übernahme des Kraftwerks und der Netze der Vattenfall Wärme GmbH zahlen müsse. Bisher sei weder im Aufsichtsrat noch in der Gesellschafterversammlung der Vattenfall Wärme GmbH eine Entscheidung zu Wedel getroffen worden, diese werde jedoch für Dezember 2015 erwartet und müsse einstimmig erfolgen. Sollte einer der beiden Vertragspartner erklären, dass er nicht bereit sei, das GuD-Szenario zu verwirklichen, werde in diesem Jahr keine Entscheidung fallen und der Vertrag mit dem Alternativszenario trete in Kraft. Sie wiesen darauf hin, dass sich das Alternativszenario im Wesentlichen von der ersten Variante durch den zu zahlenden Kaufpreis für Hamburg unterscheide. Auch im Alternativszenario wäre es für den Aufsichtsrat und die Vattenfall Wärme GmbH noch möglich, den Bau eines GuDs zu beschließen, jedoch mit der Konsequenz, dass die Stadt bedeutend weniger dafür zahlen müsste.
Auf Nachfragen erläuterten die Senatsvertreter weiter: „Das bestehende Kohlekraftwerk in Wedel sei nicht Teil der Vattenfall Wärme GmbH, sondern befinde sich im alleinigen Besitz von Vattenfall. Das bedeute, dass, wenn dieses Kraftwerk ersetzt werden müsse, Vattenfall für den Abbau, die Entsorgung und Verschrottung des Kraftwerks zuständig sei.In dem Moment, in dem das Alternativszenario in Kraft trete, werde das Kraftwerk in die Vattenfall Wärme GmbH eingegliedert und bei Rückkauf des Netzes und der Gesellschaft an die Stadt übertragen, sodass dann auf Hamburg, als 100-prozentige Eigentümerin, die Verpflichtung übergehe, sich der Belange dieses Kraftwerks zu widmen. Im Gegenzug würde die Verpflichtung von Vattenfall entfallen, in einem bestimmten Zeitraum ein neues Kraftwerk zu errichten. Wie der Ersatz von Wedel bewerkstelligt werden könne, in der Verantwortung der Stadt oder unter Beauftragung von Vattenfall oder eines anderen Auftragnehmers, sei dann zu klären.“
Weiter wird berichtet: „Wedel sei ein Kraftwerk, erwiderten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das am Ende seiner technischen Lebenszeit angekommen sei, sodass es ab und zu auch zu Ausfällen komme. Dafür baue Vattenfall derzeit im Haferweg in Hamburg-Altona ein modernes und erdgasgefeuertes Heizwerk, das jedoch für die diesjährige Heizperiode nicht mehr fertiggestellt werden könne. Darauf habe die Vattenfall Wärme GmbH reagiert, indem auf dem Gelände des Kraftwerks Wedel eine mobile Heizwerk-Lösung installiert worden sei, für den Fall, dass es im Kraftwerk in Wedel zu Ausfällen komme. Insofern sei die Versorgung der Kunden der Vattenfall Wärme GmbH zu 100 Prozent sichergestellt.“
AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren – so weit das geht.
Vattenfall hat den französischen Atomkonzern AREVA mit der Dekontamination im AKW Krümmel beauftragt. Damit wird von Vattenfall nach langem Zögern wegen der Schadensersatzforderung vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington ein weiterer Schritt zur Stilllegung des AKW eingeleitet. Erst vor wenigen Wochen hatte Vattenfall für das AKW Krümmel als letzter Betreiber einen Stilllegungsantrag zum Abriss bei der Atomaufsicht in Kiel abgegeben. Die Transformatoren für den Leistungsbetrieb waren ebenfalls vor einigen Monaten gegen kleinere ausgetauscht worden.
Während AREVA und das Schweizer Nuklearforum über diesen Vertrag informieren, erfährt man auf der Vattenfall-Transparenz- und Dialog-Homepage „Perspektive Krümmel“ nichts. Auch auf der Konzern-Seite von Vattenfall ist dazu keine Meldung zu finden.
In einer Pressemeldung von AREVA Deutschland teilte das Unternehmen kurz vor Weihnachten 2015 mit: „AREVA NP erhält vom Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy den Auftrag zur Dekontamination des Primärkreises des Kernkraftwerks Krümmel in Geesthacht in der Nähe Hamburgs. Ziel des Projekts ist es, das radiologische Niveau des Reaktordruckbehälters, der Einbauten sowie der anschließenden Rohrleitungen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Umsetzung beginnen noch in diesem Jahr. Die Dekontamination selbst findet im ersten Halbjahr des Jahres 2016 statt.“
Weiter erklärt AREVA in der PM: „AREVA NP setzt in Krümmel zwei selbst entwickelte Technologien ein: den Dekontaminationsprozess CORD UV® in Kombination mit der ebenfalls selbstentwickelten Dekontaminationsanlage AMDA®. Das Verfahren basiert auf der schrittweisen Zugabe spezieller chemischer Stoffe in den Primärkreislauf. Nach Abschluss der Arbeiten werden die verwendeten Chemikalien zu Kohlendioxid und Wasser zersetzt. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Abfall.
„Das Dekontaminationsverfahren hat sich in mehr als 30 Kernkraftwerken weltweit bewährt, sowohl in Druckwasser- als auch in Siedewasserreaktoren. Der neue Auftrag zeigt das Vertrauen der Kunden in unsere Technologie zur Dekontamination aller Reaktortypen“, erklärte Michael Cerruti, Sales Executive Vice-President von AREVAs Reactors & Services Business Group.“
Das ehemalige KZ-Außenlager und Arbeitslager zum Bau des HEW-Kohlekraftwerks in Alt Garge. Foto: Unbekannt, Kopie, 1956. (ANg 1987-8396), Quelle: KZ Gedenkstätte Neuengamme
Über die heute teilweise zu Vattenfall bzw. inzwischen wieder der Stadt Hamburg gehörenden „Hamburgischen Electricitäts Werke“ (HEW) veröffentlichte Karl Heinz Roth in der Monatszeitung „ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis“ im April 1990 einen Artikel, in dem er sich ausführlich mit dem Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus und den Folgejahren in der BRD befasste. Teile des Artikels waren Grundlage für die 1994 aus Anlass des 100-jährigen Geburtstags der HEW von zahlreichen Anti-Atom-Gruppen veröffentlichte Broschüre „100 Jahre HEW – ein alternativer Bericht“. Bedeutsam waren z.B. die Recherchen von Karl Heinz Roth zur Zwangsarbeit bei HEW und der Hinweis auf die Untersuchungen von John Hopp über die „Hölle in der Idylle“ beim Bau des HEW-Kraftwerks in Alt Garge. „Dokumentation: Karl Heinz Roth über die HEW im Faschismus und in den Folgejahren“ weiterlesen
Die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) – heute teilweise zum Vattenfall-Konzern gehörend – setzten im Nationalsozialismus Zwangsarbeiter zum Bau eines Kohle-Kraftwerks in Alt Garge (Bleckenstedt) ein. umweltFAIRaendern.de erinnert an die Auseinandersetzungen um die Entschädigungen für die überwiegend polnischen Zwangsarbeiter. Fotomontage: Titel/VSA-Verlag
Im Jahr 1994 begingen die Hamburgischen Electricititäts-Werke (HEW), die heute teilweise zum Vattenfall-Konzern gehören, ihren 100. Geburtstag. Anti-Atom-Initiativen nahmen diesen Geburtstag zum Anlass, die Broschüre „100 Jahre HEW – ein alternativer Bericht“ zu veröffentlichen, die umweltFAIRaendern jetzt als PDF-Scan veröffentlicht. Eines der wichtigen Themen: Die HEW in der Zeit des Faschismus in Deutschland und Hamburg. Die AutorInnen widmeten sich dabei besonders dem Thema Zwangsarbeit bei HEW.
Die von zahlreichen Anti-Atom-Guppen veröffentlichte Broschüre „100 Jahre HEW – ein alternativer Bericht“ steht hier als gescannte PDF-Fassung zum download. Diese Homepage berichtet insgesamt zum Thema Zwangsarbeit in Hamburg. Dort findet sich auch eine interaktive Karte über die Orte, an denen ZwangsarbeiterInnen eingesetzt worden sind. Ohne Alt Garge aufzulisten berichtet die Seite u.a. über „7 Lager von „Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW)“
Im alternativen Bericht heißt es zur HEW: „Im Zusammenhang mit den faschistischen Kriegsvorbereitungen begann die HEW 1938/39 mit der Planung eines Kohlekraftwerks. Als Standort wählten sie in Erwartung des bevorstehenden Krieges Alt Garge gegenüber von Lauenburg. Dort sollte das Kraftwerk direkt an die Elbe in den Hang gebaut werden. Dies erforderte aufwendige Vorarbeiten. Mit den Bauarbeiten wurde im Jahr 1941 begonnen. Da aufgrund des Krieges Arbeitskräftemangel bestand, wurden für die erforderlichen Vorarbeiten (Erdarbeiten, Gleisbauarbeiten) Kriegsgefangene eingesetzt.“ (S.8)
In Alt Garge wurde ein Lager für etwa 1000 kroatische, serbische und slowenische Kriegsgefangene von der Wehrmacht eingerichtet (Lager A), die als Zwangsarbeiter für die Bauvorbereitungen eingesetzt wurden. Dieses sogenannte „Kroatenlager“ wurde im Frühjahr oder Sommer 1944 aufgelöst.
Einer der polnischen Zwangsarbeiter, der von HEW Entschädigung forderte, war Janusz Kahl. Im Jahr 2013 ist er auf Einladung der Stadt Hamburg in der Stadt zu Gast und besucht dabei auch Alt Garge. Das Abendblatt berichtet hier und die Landeszeitung hier. Über das Außenlager des KZ Neuengamme in Alt Garge berichten auch die „Geschichtsspuren“ auf dieser Seite. Dort sind auch Fotos zu finden. Kahl war einer der wenigen überlebenden HEW-Zwangsarbeiter, der schließlich Mitte der 90er Jahre nach langen Auseinandersetzungen von HEW eine Entschädigung erhielt (siehe unten).
Ein zweites Lager B wurde im August 1944 als Außenkommando des KZ Neuengamme errichtet. „Am 25. August 1944 kam ein erster Transport mit 500 polnischen Widerstandskämpfern an, die am Warschauer Aufstand teilgenommen hatten. Unzureichend verpflegt und bekleidet, mußten sie schwerste körperliche Arbeiten leisten, wobei mindestens 50 Häftlinge durch Entkräftung, Mißhandlungen und Arbeitsunfälle ums Leben kamen.“ (S. 9)
Im Jahr 1993 veröffentlichte John Hopp, Lehrer aus Alt Garge bzw. Bleckenstedt, in dem Buch „Hölle in der Idylle – Das Außenlager Alt Garge des Konzentrationslagers Neuengamme“ (Erweiterte Neuausgabe von 2013, VSA Verlag, das Geleitwort hier als PDF) eine umfangreiche Recherche über den Bau des HEW-Kraftwerks mit dem Einsatz dieser Zwangsarbeiter.
In der Broschüre der Initiativen heißt es weiter: „Als Generalunternehmer des Bauvorhabens Alt Garge war die HEW für das Schicksal der Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge unmittelbar verantwortlich. Die Leitung der HEW-Kraftwerksbausstelle rechnete den „Arbeitseinsatz “ der KZ-Häftlinge direkt mit der Lagerkasse des KZ Neuengamme ab.“ (S. 9)
Bis in die 90er Jahre hinein, hatten die HEW den ZwangsarbeiterInnen keine Entschädigung gezahlt.
Das KZ Neuengamme östlich von Hamburg war mit vielen Außenlagern ausgestattet. Darüber ist auf der Seite der KZ-Gedenkstätte mehr zu erfahren: Über Alt Garge hier und über die weiteren Außenlager hier.
Bereits „1985 hatte die HEW-Hauptverwaltung Post von einem ehemaligen KZ-Häftling erhalten, der in Alt Garge für die HEW ausgebeutet worden war. Die HEW-Führung antwortete mit kaum zu überbietendem Zynismus: „Gewiß sind Sie mit uns der Meinung, daß Sie zu keiner Zeit bei unserem Unternehmen beschäftigt waren und auch kein Mitarbeiter unseres Unternehmens Ihnen Schaden zugefügt hat.““
Noch 1985 bediente sich die damalige HEW-Chefetage damit der Gesetzgebung im Faschismus, um die Forderung nach Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit abzuwehren. Denn, so die Feststellung im „alternativen Bericht“: „Tatsächlich befanden sich die KZ-Häftlinge in keinem „ordentlichen Arbeitsverhältnis“ mit den sie ausbeutenden Firmen, weil das nazistische „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ sie aufgrund besonderer Zusatzerlasse in rassistischer Diskriminierungsabsicht von der „Betriebsgemeinschaft“ ausschloß . Dieses Gesetz ist 1945 vom Alliierten Kontrollrat als typisch nazistisches Gesetz annulliert worden.“
Im Jahre 1994 veröffentlichten die HEW aus Anlass ihres Geburtstags das Buch „Stadt am Strom“ („Stadt am Strom. HEW – 100 Jahre Strom und Fernwärme in Hamburg; Grobecker, Kurt). Darin wird auch über die NS-Zeit berichtet und der Einsatz von Zwangsarbeitern in Alt Garge erwähnt: „Bei dem 65 Kilometer elbaufwärts gelegenen Fischerdorf Alt Garge fand sich ein geeigneter Standort. Gegen feindliche Flieger getarnt sollte das Kraftwerk unterhalb eines 50 Meter hohen Steilhangs des Elbufers errichtet werden.“ Weiter heißt es: „Ende 1939 war mit umfangreichen Erdarbeiten begonnen worden. Die sich seit 1942 anschließenden Hochbauarbeiten gingen trotz des Krieges soweit voran, daß 1944 mit der Montage der Maschinenanlagen begonnen werden konnte. Die erste Einheit mit einer Leistung von 70 Megawatt sollte im Sommer 1945 in Betrieb gehen. Da aber war der Zweite Weltkrieg zu Ende und damit das „Tausendjährige Reich“ schon untergegangen. Erst im April 1946 konnte im Kraftwerk Ost-Hannover der Probebetrieb beginnen.“
Dann heißt es unter der Überschrift: „EIN DUNKLES KAPITEL – KZ-HÄFTLINGE ALS ZWANGSARBEITER“ folgendermaßen: „Der größte Teil der am Kraftwerksbau beteiligten Arbeiter waren anscheinend, soweit es die wenigen noch verfügbaren Unterlagen aus dieser Zeit belegen, Ausländer. Seit dem Beginn des Krieges herrschte in der deutschen Wirtschaft ein spürbarer Arbeitskräftemangel“… „Neben den Männern und Frauen, die mehr oder weniger freiwillig nach Deutschland gekommen waren, wurden auch Kriegsgefangene, und in den letzten Kriegsjahren sogar KZ-Häftlinge eingesetzt.“ Vorher war erwähnt worden, dass es auch Zwangsrekrutierungen gegeben habe.
„Auch auf der HEW-Baustelle in Alt Garge arbeiteten zahlreiche ausländische Arbeitskräfte. Nahe der Kraftwerksbaustelle wurde ein Lager mit 30 Baracken für rund 1.500 ausländische Arbeitskräfte errichtet. Über die Situation der Arbeiter gab ein Rundschreiben an alle HEW-Mitarbeiter Anfang April 1943 Auskunft. Es rief dazu auf, „Schuhe, Sandalen, Unterwäsche, Hemden, Blusen, Röcke, Anzüge und Mäntel“ für die ausländischen Arbeitskräfte im „Gemeinschaftslager H.E.W. Altgarge“ bereitzustellen. Den Männern und Frauen fehlte es an den notwendigsten Kleidungsstücken.
Ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Unternehmens ist der Einsatz von KZ-Häftlingen in den letzten Kriegsmonaten auf der Baustelle in Alt Garge. Der zunehmende Mangel an Arbeitskräften in der Kriegswirtschaft führte dazu, daß zahlreiche Betriebe auch KZ-Häftlinge beschäftigten. Die SS, die über Konzentrationslager in Deutschland und in den besetzten Ländern herrschte, stellte Gefangene als „Arbeitssklaven“ gegen einen geringen Lohn zur Verfügung. Die Opfer selbst erhielten nichts für ihre oft todbringende Arbeit. Schlechte Ernährung, fehlende medizinische Versorgung und die sadistischen Quälereien durch SS-Aufseher brachten in Verbindung mit härtester Arbeit vielen Häftlingen den Tod. „Vernichtung durch Arbeit“ lautete dieses Programm gegen unerwünschte Menschen.
Vom August 1944 bis zum Februar 1945 existierte in Alt Garge ein Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme. Die KZ-Häftlinge sollten hier Bauarbeiten für verschiedene von der HEW beauftragte Firmen ausführen. Zunächst kamen ungefähr 500 polnische Häftlinge, die im Zusammenhang mit dem Warschauer Aufstand im Herbst 1944 gefangengenommen worden waren. Zwanzig SS-Männer waren zur Bewachung eingesetzt. Später kamen weitere Häftlinge aus anderen europäischen Ländern hinzu. Das Schicksal der Häftlinge ist nur schwer zu rekonstruieren. Von den Polen starben nachweislich 49 während ihres Aufenthalts in Alt Garge. Als das Lager wegen der näherrückenden alliierten Truppen am 15. Februar 1945 geschlossen wurde, brachte man die verbliebenen Häftlinge größtenteils zurück nach Neuengamme. Die meisten von ihnen kamen in den letzten Kriegswochen ums Leben.“
Über die HEW im Faschismus und dann in der Folge in der Bundesrepublik hat Karl Heinz Roth bereits 1990 einen umfassenden Text geschrieben, den umweltFAIRaendern hier dokumentiert. Erschienen ist der Text in der Monatszeitung „ak-analyse+kritik„.
Obwohl die HEW in diesem 1994 veröffentlichten Buch also im Fall Alt Garge den Einsatz von Zwangsarbeitern einräumen und deren Lage durchaus zutreffend darstellen, wird mit keiner Silbe die Forderung nach Entschädigung aus dem Jahr 1984 erwähnt. Ebenso unerwähnt bleibt, dass HEW auch an anderen Orten Zwangsarbeiter eingesetzt hatte. Dennoch rühmt sich das Unternehmen, weil es 1988 sich finanziell am Erhalt der KZ-Gedenkstätte Neuengamme beteiligte: „Im November 1988 wandte sich eine Initiative zum Erhalt und Ausbau der KZ-Gedenkstätte Neuengamme an einige Hamburger Behörden und Privatfirmen, die entweder direkt oder indirekt aus dem mörderischen Arbeitseinsatz der durch die SS vermittelten KZ-Häftlinge Vorteile gezogen hatten. Diese wurden nun aufgefordert, durch eine finanzielle Beteiligung die Zukunft der Gedenkstätte Neuengamme sicherzustellen. Nur wenige der Angesprochenen reagierten positiv. Die HEW gehörte zu diesen Ausnahmen. „Im Sinne einer Gesamtverantwortung für die Vergangenheit“, heißt es in dem betreffenden Antwortschreiben, „ist die HEW bereit, sich an den Ausbauarbeiten der Gedenkstätte zu beteiligen.“ Neuengamme soll eine Gedenkstätte werden, „an der die Erinnerung an die Opfer wachgehalten wird, und nicht die Stätte einer ohnehin nicht möglichen Wiedergutmachung.““
Damit machten die HEW noch 1994 deutlich, dass sie an Entschädigungszahlungen freiwillig nicht dachten. Doch das änderte sich im Laufe des Jahres 1994.
Im Mai 1994 – kurz vor dem 100. Geburtstag – erhielten die HEW erneut Post: Nun forderten neun polnische Zwangsarbeiter eine Entschädigung für ihre „erschöpfende Arbeit“ am HEW-Kraftwerk Alt Garge. Inzwischen war nach der deutschen Wiedervereinigung international eine Debatte über Entschädigungen durch Deutschland und die deutsche Wirtschaft im Gange und die Aufmerksamkeit größer als Mitte der 80er Jahre: Die HEW reagierten nun, indem sie eine „wohlwollende“ Prüfung zusagten. Sie wollten eine Zahlung an eine deutsch-polnische Stiftung prüfen, falls die neun Polen von anderer Seite noch keine Entschädigung erhalten hätten. Für Druck sorgten auch die damaligen „Kritischen Aktionäre im Dienste des Ausstiegs“ (AIDA), über die das Hamburger Abendblatt berichtet: „Auf der HEW-Hauptversammlung am 18. Juni beantragte eine Gruppe von Aktionären, den Bonus zum 100. Firmenjubiläum in Höhe von zwei Prozent der Dividende nicht auszuschütten, sondern damit einen Entschädigungsfonds zu gründen.“
In seinem Roman „Die Bertinis“ schreibt Ralph Giordano an mehreren Stellen auch über die HEW. So wird berichtet, wie die HEW einen Mitarbeiter entlassen habe, der in einer jüdischen Mischehe lebte. Dienstverpflichtete Männer aus jüdischen Mischehen wurden auf dem HEW-Kraftwerksgelände in Neuhof zu Zwangsarbeitseinsätzen herangezogen. Ebenfalls in Neuhof sind auf HEW-Gelände polnische Zwangsarbeiter eingesetzt worden, die zuvor wie die Gefangenen in Alt Garge am Warschauer Aufstand teilgenommen hatten. Auch Roma und Sinti, so berichtet Giordano, seien auf dem HEW-Gelände in Neuhof eingesetzt worden. Allerdings: Giordanos Darstellungen sind Inhalt eines Romans, Quellen fehlen, Geschehen und Figuren seien frei gestaltet, heißt es in der Taschenbuchausgabe.
Von einem eigenen konkreten Schuldeingeständnis war bei HEW weder in den 90er Jahre noch danach je die Rede. Auch begrenzte das zu diesem Zeitpunkt immer noch zu fast 100 Prozent im Besitz der Stadt Hamburg befindliche Unternehmen seine Bereitschaft zu einer freiwilligen finanziellen Zahlung an die polnischen ZwangsarbeiterInnen in Alt Garge, obwohl das Unternehmen insgesamt quer durch Hamburg Kriegsgefangene eingesetzt hat.
Darauf machten auch Prominente aufmerksam, über deren Brief das Hamburger Abendblatt am 24. August 1994 berichtet: „In einem Brief der Schriftsteller Ralph Giordano, Siegfried Lenz und Peggy Parnass, des Liedermachers Hans Scheibner und der Professoren Norman Paech, Dorothee Solle und Fulbert Steffensky an die HEW heißt es, man sei angesichts eines vorliegenden Dokuments darüber verwundert, daß die HEW eine direkte Beteiligung bei Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen in Alt Garge bestreiten. Unabhängig von der Zahlung an die Stiftung sei deshalb eine Entschädigungszahlung an die Überlebenden aus Alt Garge zu leisten.
Angemessen sei außerdem, nicht nur für die neun Überlebenden eine Entschädigung zu leisten. Die HEW sollten in Verbindung mit kundigen Einrichtungen wie der KZ-Gedenkstätte Neuengamme prüfen, wie viele ehemalige Häftlinge aus der KZ-Außenstelle Alt Garge heute noch leben und diese ebenfalls mit einer Zahlung für ihr Leid beim Bau des Kraftwerks Osthannover entschädigen. Da die heute noch lebenden Opfer des Nazi-Terrors meist schon ein hohes Alter erreicht haben, sei ein möglichst unbürokratisches und vor allem auch schnelles Verfahren für eine Entschädigung geboten. Bei den HEW hieß es, man habe bereits Kontakt mit der deutsch-polnischen Stiftung aufgenommen. Es seien aber noch Fragen offen.“
Die HEW entschlossen sich zu einer Zahlung, sprachen öffentlich aber nur von einer „namhaften Summe“, die sie an die Stiftung für die polnischen Zwangsarbeiter überwiesen hätte. In dem 2013 überarbeiteten Buch von John Hopp heißt es im Geleitwort: „Auch gelang es durch politischen Druck, dass sich die HEW, die bis 1974 das Kohlekraftwerk Alt Garge betrieben, nach langer Zurückhaltung der Vergangenheit stellten. Eine Spende von 500.000 DM an die Stiftung »Polnisch-Deutsche Versöhnung« machte Leistungen an die letzten in Polen noch lebenden ehemaligen Häftlinge des Außenlagers Alt Garge möglich. Ohne das 100-jährige Firmenjubiläum 1994 und die dadurch mögliche mediale Aufmerksamkeit für das bis dahin unterschlagene Kapitel der Unternehmensgeschichte wäre dies wohl nicht geschehen. John Hopp berichtete über diese Früchte seiner Forschungen und Bemühungen in einem Nachtrag, den er Ende 1995 der 2. Auflage des Buches hinzufügte.“ (siehe hier als PDF).