Atommüll „konsolidiert“: Das Ende der Zwischenlagerung, wie wir sie kannten

Jede Menge Castoren zum Verteilen....
Jede Menge Castoren zum Verteilen….

Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle steht vor gravierenden Veränderungen. Die heutigen Sicherheitsstandards dieser Zwischenlager reichen längst nicht mehr aus. Das unterstreicht nicht nur das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Auch die derzeit laufenden Nachrüst-Maßnahmen, mit denen der Anti-Terrorschutz an allen bestehenden Zwischenlagern soweit möglich verbessert werden soll, machen klar: Es braucht neue Zwischenlager-Konzepte. Längst diskutieren die Entsorgungskommission der Bundesregierung und die Atomministerien in Bund und Ländern über „konsolidierte Zwischenlager“. Gemeint sind 3 – 6 neue Zwischenlager, deren Konstruktion gegenüber den heutigen Zwischenlagern deutlich verbessert werden müsste. Nicht nur wachsende Terror-Gefahren sind dafür ausschlaggebend. Da sich die Zwischenlagerung vermutlich von geplanten 40 auf 80 und mehr Jahre verlängern könnte, besteht Handlungszwang. Das ist auch dem Entwurf des Berichts der „Endlager“-Kommission zu entnehmen. Und in einem Papier aus der AG3 der Kommission wird sogar eine Art „Zwischenlager-Kommission“ ins Spiel gebracht.

„Die Bundesregierung sollte im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Nationalen
Entsorgungsprogramms das Zwischenlagerkonzept einschließlich des geplanten
Eingangslagers auf notwendige Optimierungen und Veränderungsbedarf prüfen“, heißt es lapidar im Berichtsentwurf vom 6. Mai 2016 auf S. 143. Zuvor ist zu lesen: „Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.“

Still und Leise ist das bisherige Sicherheitskonzept bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle beerdigt worden. Jahrzehntelang bestand dies darin, dass der Castorbehälter das Maß der Dinge war. Seine massiven Stahlwände sollten gegen alle Gefahrenszenarien ausreichend Schutz bieten. Vor allem die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus basieren auf diesem Konzept. Die Hallen bieten kaum zusätzlichen Schutz gegen sogenannte Einwirkungen von außen. Doch auch die in der Mitte der 2000er Jahre an den AKWs errichteten Standort-Zwischenlager basieren noch wesentlich auf diesem Schutzprinzip basierend auf dem Castorbehälter. Zwar sind diese Lagerhallen – im Norden mehr als im Süden – gegenüber Ahaus und Gorleben verbessert und liefern einen erhöhten Schutz gegen diese Einwirkungen von außen. Aber ausreichend ist das bei weitem nicht.

Das geben die Atombehörden faktisch auch zu, ohne es allerdings an die große Glocke zu hängen. Derzeit werden alle Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen nachgerüstet. Abflussrinnen für Kerosin, zusätzliche Schutzmauern außen und im Inneren sogenannte „Härtungen“ sollen angesichts „neuer“ Gefährdungspotentiale den Schutz der Castor-Lager verbessern.

  • Über den Zeitbedarf für die „Endlager“-Suche und die Auswirkungen auf die Sicherheit und Anforderungen bei der Zwischenlagerung diskutierte die Kommission am 13. Mai ausführlich ab ca. 15 Uhr. Das Gesamt-Video ist hier online.

Dass diese Nachrüstungen aber offenbar aus einer Vielzahl von Gründen nicht ausreichend sind, machen die Diskussionen um sogenannte „konsolidierte“ Zwischenlager deutlich. Dass diese Debatte eher im Stillen läuft und der Eindruck vermieden wird, dass es hier um allzu gravierende Dinge geht, ist aus staatlicher Sicht vielleicht naheliegend. Denn einerseits geht es um die Anfälligkeit der bestehenden Zwischenlagerung und andererseits braucht es in jedem Fall Jahre, um Verbesserungen zu planen, zu genehmigen und zu errichten. Das betrifft die laufenden Nachrüstungen, die seit 2011/12 auf den Weg gebracht wurden und deren Umsetzung noch Jahre andauern wird.

Die Planung und Errichtung neuer „konsolidierter“ verbunkerter Zwischenlager dürfte Jahrzehnte brauchen. Dabei wäre nicht nur die Konstruktion der möglicherweise nicht mehr oberirdischen, sondern „oberflächennahen“ Gebäude eine Herausforderung. Zusätzlich wären die Standorte zu finden und möglicherweise bis zu 1.900 Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll von den derzeitigen Zwischenlagern in die neuen „konsolidierten“ Bunker erforderlich. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Auswirkungen diese Maßnahmen und Notwendigkeiten in der Öffentlichkeit haben dürften.

In einem nicht abgestimmten Entwurfspapier der AG3 (PDF) der „Endlager“-Kommission heißt es u.a. auch: „Vor dem dargestellten Hintergrund ist deshalb eine Überprüfung der Belastbarkeit des aktuellen Zwischenlagerungskonzepts zu empfehlen. Diese Überprüfung muss sich insbesondere auf folgende Aspekte erstrecken: Sicherheit der Lagerung, Gewährleistung der Transportfähigkeit der Castor-Behälter, Alterungsprozesse, regelmäßige Prüfungen des Inventarzustands, Möglichkeit von Reparaturmaßnahmen und Umpacken, Fachkundeerhalt des Personals, Anlagensicherung, Akzeptanz der Lagerung, Entwicklung der KKW-Standorte, Vorbereitung auf die Endlagerung (Konditionierung). Gegebenenfalls sollten auch Aussagen dazu getroffen werden, wie lange das gegenwärtige Konzept unter diesen Gesichtspunkten noch tragfähig ist. Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an zwei bis drei größeren (bestehenden oder neuen) Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung).“

Weiter heißt es dann: „Einiges spricht dafür, dass derzeit noch die Vorteile des gegenwärtigen Konzepts überwiegen, irgendwann auf der nach oben offenen Zeitachse aber dessen Nachteile durchschlagen werden.“

Auch wenn die Kommission sich bis heute damit nicht weiter befasst hat und es eher eine Art Anmerkung bleibt, ist doch interessant, dass die Zwischenlager-Problematik in dem genannten Papier aus der AG3 den Vorschlag nach einer „Zwischenlager-Kommission“ anspricht: „Da Verzögerungen bei der Endlagersuche typischerweise unvorhersehbar sind und man folglich einerseits mit Ihnen rechnen muss, sie andererseits auch nicht unterstellen kann, sollte sich die Prüfung mit der Möglichkeit auseinandersetzen, ein schrittweises Verfahrens zur Suche nach Standorten für eine konsolidierte Zwischenlagerung einzuleiten.

Dieses könnte an das Verfahren der Endlagersuche angelehnt und zu dieser sukzessive ausgestaltet werden (Zug-um-Zug-Verfahren): Wenn ein für eine bestimmte Phase der Endlagersuche vorgesehener Zeitraum überschritten wird, wird die nächste Phase der Zwischenlagersuche eingeleitet (z.B. Kriterienentwicklung, Standortsuche, Genehmigungsschritte, evtl. Errichtung / Erweiterung). Dies könnte jeweils automatisch oder aufgrund der Entscheidung eines unabhängigen Gremiums geschehen, welches die weiteren Verzugsrisiken bezüglich der Inbetriebnahme des Endlagers bewertet.

Für die Prüfung erscheint ein kürzerer Zeitraum als jener der Endlagerkommission (z.B. 1 Jahr) sowie ein überschaubareres Format, welches aber trotzdem auch die gesellschaftlichen Implikationen (z.B. Belastung der Standortgemeinden) mit abdeckt, ausreichend und sinnvoll. Insgesamt würde so Vorsorge für (u.U. auch Jahrzehnte lange) Verzögerungen bei der Endlagersuche getroffen, ohne den Vorrang der Endlagerung vor der Zwischenlagerung aufzugeben. Die Perspektive zur Auflösung der gegenwärtigen Kernkraftwerksstandorte würde gestärkt.“

Dokumentation Auszüge Berichtsentwurf 6. Mai 2016: 2.2.5 Handlungszwang: Zwischenlager

Die Genehmigungen für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente und von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Behälterlagern oder in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke sind befristet. Sie laufen nach 40 Jahren aus. Als erstes erreicht Ende 2034 die Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Gorleben – dort stehen 113 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen – das Ende ihrer Geltungsdauer.

Es ist absehbar, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs erster Zwischenlagergenehmigungen das Endlager am gesuchten Standort mit bestmöglicher Sicherheit noch nicht zur Verfügung stehen wird. Nach dem Standortauswahlgesetz soll dieser Standort im Jahr 2031 festgelegt sein. 202

Auch wenn es keine Verzögerungen bei der schrittweisen Auswahl des Standortes mit bestmöglicher Sicherheit gibt, sind hinreichende Zeiträume für die Genehmigung des Endlagers am gefundenen Standort und für die Errichtung eines Endlagers zu veranschlagen. Daher werden Übergangslösungen bei der Aufbewahrung der hoch radioaktiven Abfallstoffe in Zwischenlagern notwendig werden.

Neben den Genehmigungen für die Standortzwischen- und die Transportbehälterlager sind auch die Erlaubnisse zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in den einzelnen Behältern jeweils auf 40 Jahre befristet. Bei 305 Behältern mit Brennelementen aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop, die im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden, läuft die Genehmigung zur Aufbewahrung der Abfallstoffe in den Behältern im Jahre 2032 aus. Die Genehmigung für das gesamte Zwischenlager Ahaus gilt aber bis Ende 2036. Bei allen anderen in Zwischenlagern aufbewahrten Behältern mit hoch radioaktiven Abfällen erreicht die Genehmigung des Lagers früher das Fristende, als die Genehmigung des jeweiligen Behälters.

Einen Überblick über die Befristung der Genehmigungen der Zwischenlager gibt die nachfolgende Tabelle:

TabelleZwischenlagerGenehmigungen1

Die Tabelle schlägt die Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, die noch nach Deutschland zurückzuführen sind, bereits den Zwischenlagern zu, die sie nach dem vom Bundesumweltministerium und den Kernkraftwerksbetreibern vereinbarten Konzept aufnehmen sollen. Die Befristung der Genehmigung auf 40 Jahre gilt bei den Standortzwischenlagern ab der Einlagerung des ersten Behälters, bei den Transportbehälterlagern in Ahaus und Gorleben sowie beim Zwischenlager Nord in Lubmin wurden die Genehmigungen zur Aufbewahrung hoch radioaktiver Abfallstoffe auf 40 Jahre nach Erteilung befristet.

2.2.5.1 Besondere Situationen in Zwischenlagern

Die Kommission hat sich mit den Sondersituationen im AVR-Behälterlager im Forschungszentrum Jülich und im Standortzwischenlager Brunsbüttel befasst. Beim AVRBehälterlager Jülich lief die Genehmigung zur Aufbewahrung der dortigen 152 Behälter mit Brennelementkugeln aus einem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Versuchsreaktor Ende Juni 2013 aus. Das Land Nordrhein-Westfalen ordnete am 2. Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager in Jülich an.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe informierte sich über verschiedene Möglichkeiten zum Abtransport dieser Kernbrennstoffe. 207 Danach gab es drei mögliche Varianten zu deren Entfernung: den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, den Transport der 152 Behälter in das Zwischenlager Ahaus oder deren Transport in die USA. Es war nicht Aufgabe der Kommission, eine Empfehlung zu den in Jülich lagernden Kernbrennstoffen abzugeben. Allerdings sprach sie sich in einem Beschluss „für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus“ 208. Sie forderte die Bundesregierung auf, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“ 209. Diese müsse zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung Rechnung tragen.

Im Standortzwischenlager am stillgelegten Kernkraftwerk Brunsbüttel werden derzeit neun Behälter mit abgebrannten Brennelementen auf Grundlage einer Anordnung nach § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes aufbewahrt. 210 Durch einen Beschluss des Bundeverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015, der eine Revision gegen ein Urteil der Vorinstanz nicht zuließ 211, wurde ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht rechtkräftigt, das am 18. Juni 2013 die Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für das Zwischenlager aufgehoben hatte.

Nach Zustellung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ordnete das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine „vorübergehende Duldung der Einlagerung“ 212 der neun Behälter mit abgebrannten Brennelementen in dem Zwischenlager an. Die Anordnung gewährte dem Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy eine Frist von drei Jahren, um wieder eine genehmigte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in dem Zwischenlager herbeizuführen. Das Unternehmen beantragte am 16. November 2015 beim Bundesamt für Strahlenschutz eine Neugenehmigung des Standortzwischenlagers Brunsbüttel.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte im Sommer 2013 in seinem Urteil vor allem gerügt, dass es die Genehmigungsbehörde versäumt habe, im Genehmigungsverfahren die möglichen Folgen bestimmter schwerer terroristischer Angriffe auf das Zwischenlager zu ermitteln. In dem Verfahren konnte allerdings ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde, die sich mit dem Schutz vor terroristischen Angriffen befassten, wegen Geheimhaltungspflichten dem Gericht nicht vorgelegt. 213

Die Aufhebung der Genehmigung des Standortzwischenlagers hatte Folgen für die noch ausstehende Rückführung von radioaktiven Abfallstoffen aus der Wiederaufarbeitung in 26 Castor-Behältern nach Deutschland. 214 Vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2013darauf verständigt, noch zurückzunehmende hoch radioaktive Abfallstoffe aus der Wiederaufarbeitung nicht in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen, sondern an drei andere Standorte in drei Bundesländern zu liefern. 215 Als einer dieser Standort war zunächst das Standortzwischenlager Brunsbüttel vorgesehen.

Die Kommission bedauerte nach der Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers in einem Beschluss, „dass weiter Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Castor-Behältern mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung (WAA) fehlen, die Deutschland aus Frankreich und Großbritannien zurücknehmen muss“. 216 Diese Behälter benötigten „Einlagerungsgenehmigungen, die den Anforderungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel gerecht werden“ 217. Die Kommission forderte Bundesregierung und Bundesländer auf, zügig eine Lösung zur Aufbewahrung dieser Behälter in Deutschland zu finden.

Die Kommission unterstützte später das „Gesamtkonzept zur Rückführung verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland“, das Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 19. Juni 2015 vorlegte 218, nachdem sie sich in mit den Kernkraftwerksbetreibern auf das weitere Vorgehen in dieser Frage verständigt hatte. Am 4. Dezember 2015 gab auch die zuvor zögernde Bayrische Staatsregierung in einer gemeinsamen Erklärung mit dem

Bundesumweltministerium ihre Bereitschaft zu Protokoll, bei der Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle „Mitverantwortung zu übernehmen“ 219 Nach dem Konzept des Bundesumweltministeriums zur Rückführung der Abfälle sollen die Zwischenlager an den Kernkraftwerken Biblis, Brokdorf und Isar je sieben Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung aufnehmen, das Zwischenlager in Philippsburg fünf Behälter. 220

2.2.5.2 Mögliche Zielkonflikte bei der Zwischenlagerung

Nach Auffassung der Kommission könnte die Einlagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe am gesuchten Standort mit bestmöglicher Sicherheit im Jahr 2050 beginnen, falls es nicht zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommt. 221 Die Genehmigungen zur Aufbewahrung von Castor-Behältern der Zwischenlager Gorleben, Ahaus und Nord laufen jedoch bereits im Zeitraum 2034 bis 2039 aus, die Genehmigung der Standortzwischenlager in den Jahren 2042 bis 2047.

Um die zeitliche Lücke zwischen Auslaufen von Zwischenlagergenehmigungen und der Bereitstellung des Endlagers zu schließen, sieht das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung die schnelle Errichtung eines größeren Eingangslagers am Endlagerstandort vor: „Mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der Zwischenlager geschaffen werden.“ 222 Da die Zeit, die zwischen dem Auslaufen der Zwischenlagergenehmigungen und der Eröffnung des Endlagers liegen wird, bislang nicht feststeht, musste das Programm offenlassen, ob alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gleichzeitig oder nacheinander, also durchlaufend in dem Eingangslager aufbewahrt werden sollen. 223

In jedem Fall zwingen die befristeten Zwischenlagergenehmigungen dazu, die Suche nach dem Standort mit bestmöglicher Sicherheit zügig voranzutreiben, ohne Sicherheit und Bürgerbeteiligung zu vernachlässigen. Schon jetzt sind Zielkonflikte absehbar, die durch die zeitliche Lücke zwischen bislang genehmigter Zwischenlagerung und Endlagerungsbeginn drohen können:

  • Auf der einen Seite stehen die Genehmigungsbehörden durch die Befristung der Genehmigungen bei den Anwohnern der Zwischenlager und den Standort-Kommunen im Wort. Die Befristungen verhindern, dass aus Zwischenlagern ungewollt Dauereinrichtungen werden. Zudem wird mit dem Rückbau der Kernkraftwerke das Bedürfnis wachsen, nun auch die bis dahin standortnahen Zwischenlager zu räumen. Mit dem Abbau der Beladeeinrichtungen der Kernkraftwerke entfällt vor Ort eine Möglichkeit zur Reparatur von Transportbehältern oder zum Umpacken ihres Inhaltes.
  • (Auf der anderen Seite kann eine Konzentration eines Großteils der hochradioaktiven Abfallstoffe im Eingangslager am Endlagerstandort die Legitimität der Standortauswahl im Nachhinein beeinträchtigen, vor allem wenn die Abfallstoffe länger im Eingangslager verbleiben.) Dem Standortauswahlgesetz folgend sind die von der Kommission empfohlenen Kriterien, nach denen der Standort auszuwählen ist, auf eine Endlagerung mit bestmöglicher Sicherheit ausgerichtet. Sie orientieren sich nicht an der Zwischenlagerung, die aber möglicherweise bei einem großen über einen längeren Zeitraum gefüllten Eingangslager 224 zunächst im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen kann.
  • (Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass unnötige Transporte von hoch radioaktiven Abfallstoffen zu vermeiden und Entsorgungslasten möglicherweise auf verschiedene Regionen zu verteilen und nicht allein an einem Standort zu konzentrieren sind.) Eine längere Zwischenlagerzeit, wie sie sich möglichweise abzeichnet, vermindert allerdings den Eintrag an Wärme in das Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Genehmigungen der Standortzwischenlager und der Transportbehälterlager sind unterschiedlich. Die Genehmigungen für die Zwischenlager Ahaus, Gorleben und Nord sowie für die dort verwahrten Behälter müssen in einem Genehmigungsverfahren nach § 6 des Atomgesetzes verlängert werden. Dabei ist stets eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, wenn eine Verlängerung von mehr als zehn Jahren geplant ist. Bei kürzeren Verlängerungen ist die UVP-Pflicht vorab gesondert zu prüfen. 225 Die Genehmigungen der Standortzwischenlager dürfen nach dem Atomgesetz darüber hinaus nur aus unabweisbaren Gründen und nach vorheriger Befassung des Deutschen Bundestages verlängert werden. 226

Fußnoten:

202 Zum von der Kommission veranschlagten Zeitbedarf für die Auswahl siehe Abschnitt B 5.6 dieses Berichtes.

203 Datum gilt für die Aufbewahrung im Zwischenlager, nicht für die Aufbewahrung in einzelnen Behältern. Angaben laut Auskunft des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vom 2. Februar 2016.

204 Einschließlich 15 Behälter mit 342 Brennelementen aus dem KKW Obrigheim

205 Gemäß Konzept zur Rückführung verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aus dem Ausland vom 19. Juni 2015

206 Einschließlich 15 Behälter mit 342 Brennelementen aus dem KKW Obrigheim

207 Der für die Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen zuständige Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der selbst der Kommission angehörte, berichtete in der Kommission. Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. Prüfung der Plausibilität des Detailkonzepts der Forschungszentrum Jülich GmbH zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager. Zusammenfassung. http://www.mweimh.nrw.de/presse/_container_presse/Zusf-Plausibilitaetsgutachten.pdf [Letzter Abruf 25. 2. 2016]

208 K-Drs. 131 neu. Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2015.

209 K-Drs. 131 neu. Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2015.

210 Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S.1565, das zuletzt durch 307 der Verordnung vom 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, geändert worden ist. Um dem Atomrecht wiedersprechende Zustände zu beseitigen oder um Gefahren durch ionisierende Strahlen zu vermeiden, erlaubt § 13 Absatz 3 des Gesetzes der Aufsichtsbehörde, anzuordnen, wo radioaktive Stoffe aufzubewahren oder zu verwahren sind.

211 Vgl. Beschluss des BVerwG vom 8. Januar 2015. Az.: / B 25.13.

212 Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Januar 2015. http://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2015/0115/MELUR_150116_Zwischenlager_Brunsbuettel.html. [Letzter Abruf 25. 2. 2016]

213 Vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 19. Juni 2013. Az.: 4 KS 3/08.

214 Vgl. Wortprotokoll der 12. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe am 18. Mai 2015 (Öffentlicher Teil). S. 84.

215 Vgl. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5. Juli 2013. Weg für Endlagersuchgesetz frei. https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2013/06/2013-06-14-durchbruch-inendlagerdiskussion.html [Letzter Abruf 26. 2. 2013]

216 K-Drs. 94. Beschluss in der 10. Sitzung am 2. März 2015. Zwischenlagerung.

217 K-Drs. 94. Beschluss in der 10. Sitzung am 2. März 2015. Zwischenlagerung.

218 Vgl. K-Drs. 115 neu. Beschluss der Kommission vom 3. Juli 2015. Stellungnahme zum „Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung“ des BMUB.

219 Gemeinsame Erklärung der Bayrischen Staatsregierung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Grund für weitere für weitere Gespräche vom 4. Dezember 2015. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf [Letzter Abruf 26. 02. 2016]

220 So leicht abweichend vom Gesamtkonzept zur Rückführung die Auskunft des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vom 2. Februar 2016. S. 5.

221 Vgl. die Ausführungen zum Zeitbedarf in Abschnitt B 5.7 dieses Berichts.

222 K-MAT 39. Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm). S. 6.

223 Während das Nationalen Entsorgungsprogramm selbst von einem „Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung“ spricht, ging der Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Strategischen Umweltprüfung des Programms von einem Eingangslager mit 500 Stellplätzen für Abfallbehälter aus. Das Bundesumweltministerium erklärte in der Kommission, die Bundesregierung habe nur das Programm selbst, nicht aber den als Vorarbeit erstellten Umweltbericht beschlossen.

224 Vgl. dazu Kapitel B 5.6 und B 5.7 dieses Berichtes: „Zeitbedarf“ und „Notwendige Zwischenlagerung vor der Endlagerung“.

225 Vgl. Auskunft des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vom 2. Februar 2016. S.6.

226 Vgl. Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S.1565, das zuletzt durch 307 der Verordnung vom 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, geändert worden ist. § 6 Absatz 5 Satz 2.

 

S.142 ff:  5.7 Notwendige Zwischenlagerung vor der Endlagerung

Bis zur Einlagerung der Abfälle in das Endlager sind diese zwischenzulagern. Die Kommission bezeichnet diese Form der Zwischenlagerung in Abgrenzung zur „Langfristigen Zwischenlagerung“ (s. 4.5.1) als „notwendige Zwischenlagerung“, da sie per se nicht als Entsorgungsoption betrachtet wird und auf das bis zur Einlagerung in das Endlager unabdingbare Maß zu reduzieren ist. Es war nicht Aufgabe der Kommission, auch für die notwendige Zwischenlagerung Kriterien zu entwickeln. Angesichts der dargestellten Zeitpläne (s. insbes. 4.7.1) und bestehender Zusammenhänge zwischen End- und Zwischenlagerung lässt sich die Thematik der notwendigen Zwischenlagerung aber nicht ausblenden. Schon bei der optimistischen Zeitstruktur des StandAG kommt es zu einem zeitlichen Delta zwischen dem Auslaufen der derzeitigen Genehmigungen für die Standortzwischenlager und der Einlagerung der ersten Behälter in das Endlager, erst recht bis zur vollständigen Einlagerung aller Behälter. Dieses Delta kann von einem halben Jahrzehnt bis hin zu vielen Jahrzehnten dauern – je nachdem ob es zu Verzögerungen, Rückschlägen oder Rücksprüngen im Verfahren kommt.

Die Zwischenlagergenehmigungen lassen sich zwar grundsätzlich verlängern, doch sollte dies nicht unreflektiert geschehen. Anzuerkennen ist zweifelsohne die im Nationalen Entsorgungsprogramm festgelegte Zielsetzung, einen weiteren Transport je Castor-Behälter (an einen anderen Zwischenlagerstandort bzw. von diesem zum Endlager) zu verhindern und deshalb die Behälter unmittelbar von den Standortzwischenlagern und den zentralen Zwischenlagern an den Endlagerstandort zu transportieren. Das Nationale Entsorgungsprogramm und die in diesem festgelegten Zielsetzungen werden alle drei Jahre einer regelmäßigen Neubewertung im Rahmen eines Reviewprozesses (EU-Richtlinie 2011/70 Art. 14 Abs. 1) unterzogen. Zu beachten ist dabei, dass vor dem oben genannten Hintergrund die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen für die aktuell lebende Generation eine deutlich greifbarere Bedeutung hat als ein Endlager, welches erst in einigen Jahrzehnten seinen Betrieb aufnehmen wird. Wenn heute eine Einlagerung der letzten Gebinde im Zeitraum 2070 bis 2075 als optimistisch betrachtet wird, dann besteht für Menschen in den Standortgemeinden durchaus eine reale Perspektive, dass während des Großteils ihres Lebens hochradioaktive Abfälle in ihrer Umgebung gelagert werden.

Zu beachten ist auch, dass sich die Rahmenbedingungen der Standortzwischenlagerung in den nächsten Jahren verschieben werden. Die Kernkraftwerke werden stillgelegt und abgebaut, bereits früh im Abbauprozess werden die dortigen Handhabungseinrichtungen nicht mehr nutzbar sein. Deshalb muss im Genehmigungsverfahren für die Verlängerung der Zwischenlagerung geprüft werden, ob der Einbau heißer Zellen erforderlich ist. Kernkraftwerkspersonal wird zunehmend abgebaut, die organisatorische Verflechtung der Standortzwischenlager mit den Kernkraftwerken aufgehoben (Autarkie). Nach Einlagerung der letzten Behälter aus den Kernkraftwerken etwa im Zeitraum 2025 bis 2027 wird es bis zum Transport an den Endlagerstandort und zur dortigen Konditionierung nur noch um Zwischenlagerung gehen. Praktische Handhabungen an den Standorten (Be- und Entladevorgänge, Brennelementhandhabungen, Behälterbewegungen) finden in diesem u.U. Jahrzehnte dauernden Zeitraum nicht statt, daraus ergeben sich Herausforderungen an den notwendigen Know-How-Erhalt. Die Akzeptanz für die Standortzwischenlager könnte sinken, wenn sie als letzte Überbleibsel der Kernenergienutzung die vollständige Entlassung der Standorte aus dem Atomrecht und eine konventionelle Nachnutzung verhindern. Möglicherweise kommt es auch zu durchgreifenden Veränderungen auf Seiten der Betreiber.

Diese Rahmenbedingungen, erst recht etwa auftretende Erkenntnisfälle aus der Überprüfung der Behälter oder gar Reparaturfälle, können dazu führen, dass sich im Endlagerprozess der Druck auf Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde erhöht, schnellstmöglich das Endlager bereit zu stellen. Eine möglichst zügige Standortsuche und Inbetriebnahme des Endlagers darf jedoch nicht dazu führen, dass das Primat der Sicherheit bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle vernachlässigt wird und dass notwendige Schritte und ggf. auch Rücksprünge nicht oder nicht in der gebotenen Gründlichkeit vorgenommen werden. An dieser Stelle sind Endlagersuche und Zwischenlagerungskonzept miteinander verzahnt. Daneben gibt es weitere Berührungspunkte: In den Zwischenlagern müssen die Behälterinventare in einem Zustand bleiben, in welchem sie noch ggf. in die dem jeweiligen Endlagerkonzept entsprechenden Behälter umgeladen werden können und sie müssen transportierbar bleiben. Zeitlich muss die Auslagerung aus den Zwischenlagern mit der entsprechend dem Endlagerkonzept erforderlichen Konditionierung am Endlagerstandort abgestimmt sein. [Unsicher ist, ob und in welcher Größe es das im Nationalen Entsorgungsplan vorgesehene Eingangslager geben wird. Wenn dieses Lager errichtet wird bevor das Endlager eine rechtskräftige Genehmigung hat entsteht der Eindruck einer Vorentscheidung, der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens auslösen kann. Wenn das Eingangslager wie [im NaPro] vorgesehen eine Größe von 500 Castorbehältern hat, könnte dies vor Ort in der Diskussion zudem als die größere Belastung im Vergleich zum Endlager wahrgenommen werden.] Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.

Vor dem dargestellten Hintergrund und der gängigen Praxis ist deshalb eine regelmäßige Überprüfung der Belastbarkeit des aktuellen Zwischenlagerungskonzepts zu empfehlen. Diese Überprüfung muss sich insbesondere auf folgende Aspekte erstrecken: notwendige Maßnahmen für die weiterhin sichere Zwischenlagerung der bestrahlten Brennelemente und der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bis zur Räumung des letzten Behälters, Gewährleistung der technischen Transportfähigkeit der Zwischenlager-Behälter als Voraussetzung zur Erteilung einer Transportgenehmigung bei Bedarf, ein professionelles Alterungsmanagement, regelmäßige stichprobenartige Prüfungen des Inventarzustands, Möglichkeit von Behälterreparaturen und Umpacken in zentralen oder dezentralen Einrichtungen, Fachkundeerhalt des Personals, die Aspekte der Anlagensicherung, Akzeptanz der Lagerung, Entwicklung der KKW-Standorte. Gegebenenfalls sollten auch Aussagen dazu getroffen werden, wie lange das gegenwärtige Konzept unter diesen Gesichtspunkten noch tragfähig ist. Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an mehreren größeren Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung). Die Bundesregierung sollte im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Nationalen Entsorgungsprogramms das Zwischenlagerkonzept einschließlich des geplanten Eingangslagers auf notwendige Optimierungen und Veränderungsbedarf prüfen.

Die Entsorgungskommission 473 hat in einem im Oktober 2015 veröffentlichten Diskussionspapier (K-MAT 41).nach einer ausführlichen Analyse auf eine Reihe von zu klärenden Aspekten im Hinblick auf die Zwischenlagerung und die daran anschließenden Entsorgungsschritte hingewiesen, unter anderem:

  • notwendige sicherheitstechnische Nachweise für Behälter und Inventare für eine verlängerte Zwischenlagerung erfordern hinreichend belastbare Daten und Erkenntnisse aus der Auswertung der Betriebserfahrungen und aus zusätzlichen Untersuchungsprogrammen.
  • Untersuchungsprogramme zum Nachweis des Langzeitverhaltens von Behälterkomponenten (z. B. Metalldichtungen) und Inventaren (z. B. Brennstabintegrität) für eine verlängerte Zwischenlagerung sollten frühzeitig initiiert werden.
  • Die Verfügbarkeit aller austauschbaren Behälterkomponenten (z. B. Druckschalter, Metalldichtungen, Tragzapfen, Schrauben) muss für den gesamten Zwischenlagerzeitraum gewährleistet sein
  • Das Brennelementverhalten ist von wesentlicher Bedeutung für erforderliche und geeignete Konditionierungskonzepte zur nachfolgenden Endlagerung. Einschränkungen hinsichtlich der Konditionierungsmöglichkeiten der Brennelemente haben Rückwirkungen auf die realisierbaren Endlagerkonzepte und sind daher möglichst frühzeitig bei der Entwicklung von Endlagerkonzepten zu berücksichtigen.
  • Sowohl der Bau neuer Zwischenlager als auch die Verlängerung der Lagerdauer an den 16 Standortgemeinden wird bundesweite Akzeptanz im gesellschaftlichen und politischen Raum benötigen.
  • Bei einer signifikanten Verlängerung der Zwischenlagerung kommt dem Kompetenzerhalt über sehr lange Zeiträume eine hohe Bedeutung zu.

Diese Fragen sind auch aus Sicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz wichtig. Der notwendige Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu den o.g. Aspekten ist fortlaufend zu prüfen und entsprechende Arbeiten sind zu initiieren.

473 www.entsorgungskommission.de

Atommüll: „Hauptproblem Zwischenlagerung“ – Georg Milbradt: „Nicht hinnehmbar, dass 60 Jahre das Zeug auf dem Acker steht, mehr oder weniger ungeschützt.“

GeorgMilbrandt-CDU„Es ist nicht hinnehmbar, das 60 Jahre das Zeug auf dem Acker steht, mehr oder weniger ungeschützt.“ Das sagte Georg Milbradt, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und Vertreter der Katholischen Kirche in der „Endlager“-Kommission in der Sitzung am 13. Mai 2016. Gemeint ist die oberirdische Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Atommeilern. Es ging in der Kommissions-Debatte um die Frage, wie lange die Suche nach einem „Endlager“ brauchen wird. Niemand rechnet damit, dass ein solches Lager im Jahr 2050 in Betrieb gehen wird, wie es im derzeitigen Standortauswahlgesetz steht. Dies ist eine „politische Jahreszahl“, heißt es unisono in der Kommission. Doch wenn die Suche nach einem solchen Lager länger dauert, dann darf man die Zwischenlagerung nicht als „Randproblem“ bezeichnen, sagte Milbradt: „Nein, das ist meines Erachtens das Hauptproblem“.

  • Die Aussagen von Milbradt sind unten in vollem Umfang dokumentiert. Das Wortprotokoll der Sitzung wird wie üblich noch längere Zeit brauchen, bis es online verfügbar ist. Im Video der Kommissions-Sitzung vom 13. Mai können die Zitate allerdings überprüft werden. Die Debatte zum Thema „Zeitbedarf“ der „Endlager“-Suche begann um ca. 15 Uhr (siehe die Einblendungen im Video). Milbradt äußert sich beim Zeitindex 4.18.00 und dann wenige Minuten später noch einmal.
  • Zur mangelnden Sicherheit der Zwischenlager siehe hier: Atommüll-Zwischenlagerung: Sicherheitskonzept CASTOR ist gescheitert

Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände vor dem Beginn der Arbeit der „Endlager“-Kommission und in der Debatte um das Standortauswahl-Gesetz gefordert, auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver und anderer Abfälle aufzunehmen. Nicht nur, weil es hier zahlreiche Sicherheitsprobleme gibt, die auf dem Weg zu einem „gesellschaftlichen Konsens“ bei der Atommülllagerung von Bedeutung sind, sondern auch weil die Suche nach einem „Endlager“ erheblich länger dauern werde, als im Standortauswahl-Gesetz mit den Daten 2031 (Standortentscheidung) und 2050 (Inbetriebnahme) genannt wird. Forderungen, die jedoch sowohl bei einer Mehrheit im Bundestag (Ausnahme die Linksfraktion) als auch in der Kommission, weitgehend abgelehnt wurden.

Häppchenweise musste sich die Kommission zwischenzeitlich korrigieren, ohne allerdings ernsthaft die Konsequenzen zu ziehen. Erstmals Anfang 2015, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufhob. Und dann vor allem nach der Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) durch die Bundesregierung im August 2015. Zähneknirschend musste die Kommission einräumen, was Anti-Atom-Initiativen vorher gesagt hatten: Im NaPro sprach die Bundesregierung erstmals öffentlich von einem Eingangslager für den hochradioaktiven Atommüll, weil bis zur Einrichtung eines Endlagers die Genehmigungen für die bestehenden Zwischenlager ausgelaufen sein würden und es also Handlungsbedarf gäbe. Von einem Eingangslager für möglicherweise 500 Castoren war dort die Rede. Ein solches Lager aber, das war klar, würde die Debatte um einen Endlager-Standort und die Akzeptanz der Bevölkerung maßgeblich beeinflussen.

Auch wenn die Kommission diesen Zusammenhang inzwischen zähneknirschend einräumt. Die Konsequenz, bei der künftigen „Endlager“-Suche die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle einzubeziehen, zieht die Kommission nicht.

Während der Kommissionssitzung am 13. Mai 2016 war der „Zeitbedarf“ für die Endlagersuche erneut Thema. Für viele in der Kommission ist klar, dass ein „Endlager“ nicht 2050, sondern möglicherweise erst ca. 2080 betriebsbereit sein dürfte. Teilweise hänge diese Verzögerung damit zusammen, dass nach dem Desaster um Gorleben und mit Blick auf Anforderungen des EU-Rechts nun eine Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeholt werden soll. Das kostet Zeit.

Doch auch unabhängig davon sind die im Standortauswahl-Gesetz genannten Daten nichts weiter als „politische Setzungen“, die nichts mit wirklichen Planungs- und Verfahrensabläufen zu tun haben. Darauf hatte schon früh Bruno Thomauske in der Kommission hingewiesen und damit auch Zustimmung seitens des Bundesamts für Strahlenschutz und anderen bekommen.

Alles das hat massive Auswirkungen für die Zwischenlagerung, die damit von bislang 40 Jahren auf mindestens 80 Jahre und mehr ausgeweitet werden muss. Das schafft eine Vielzahl neuer Probleme.

Vor diesem Hintergrund machte Georg Milbradt in der Kommissions-Debatte am 13. Mai bemerkenswerte Aussagen, die oben bereits zitiert wurden. Er verwies dabei auch darauf, dass er zu Beginn der Kommissions-Arbeit noch eine andere Einschätzung hatte, nun aber seine Auffassung über die Bedeutung der Zwischenlager-Probleme korrigieren müsse.

Hier in vollem Umfang, was Milbradt sagte: „Wir haben hier darüber geredet, dass es um die größtmögliche Sicherheit geht. Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass die Fehler, die wir machen, nicht – das wir ein suboptimales Endlager finden, sondern das der Prozess solange dauert, dass die eigentliche Gefahr für die Bevölkerung das ist, was oben mehr oder minder ungeschützt rumliegt, an unzähligen Standorten.

Wenn man das vor Augen hat, müsste man ja doch überlegen, ist das was wir jetzt optimieren, an Endlager, wirklich das Optimum des Verfahrens, wenn man die tatsächlichen Gefahren hereinrechnet.

Ich habe das am Anfang so nicht gesehen, das ist mir erst im Laufe der Diskussion so gekommen, dass das eigentliche Problem nicht das Endlager ist, sondern was machen wir bis dahin.

Deswegen meine ich, wäre es schon Aufgabe auch dieser Kommission, zu sagen, dass möglicherweise die eine oder andere Schleife, die wir im Sinne der Akzeptanz meinen fahren zu müssen, auch etwas kostet, und zwar in Form von Sicherheit. Deswegen kann man über bestimmte Formulierungen diskutieren, aber man sollte nicht sagen, da gibt es noch ein Randproblem. Nein, das ist meines Erachtens das Hauptproblem.“

Milbradt bekräftigte diese Sicht im Verlauf der Debatte, nachdem Stefan Wenzel und Klaus Brunsmeier zur Frage sprachen, wie Vertrauen in das Suchverfahren für ein „Endlager“ gewonnen werden könnte: „Herr Brunsmeier, dem kann ich folgen, dass es ganz wichtig ist, dass man Bevölkerung mitnimmt. Nur umso wichtiger ist es dann zu sagen, wir brauchen Überlegungen zum Zwischenlager. Und das ist an sich das Hauptproblem. Ich gehe ja davon aus, dass wir die Zeit brauchen und dass 2031 illusionär ist und auch 2040 und 2050 ist illusionär. Aber wenn dem so ist, auch vor den rechtlichen Hintergründen, die kennen wir ja auch bei den Zwischenlagern, müssen wir dann sagen, es ist nicht hinnehmbar, dass 60 Jahre das Zeug auf dem Acker steht, mehr oder weniger ungeschützt. Denn das ist doch die Konsequenz.“ ….

Coming next: Hochradioaktive Neckar-Schifffahrt mit Castor

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Die beiden Reaktoren des AKW Neckarwestheim. Hier soll zusätzlicher hochradioaktiver Atommüll per Castor und Schiff aus dem AKW Obrigheim über den Neckar angeliefert werden.

Im beschaulichen Schwabenland gehen die Vorbereitungen für Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll auf dem Neckar still und leise voran. 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim sollen in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachtet werden. Jetzt ist einer der Schritte zur Umsetzung getan: Die Genehmigung für den Bau einer Schiffsanlege-Stelle am AKW Neckarwestheim ist ohne viel Aufhebens erteilt. Der BUND Baden-Württemberg kritisiert, dass nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, „obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat“.

Hintergrund der geplanten Castor-Transporte ist das fehlende Zwischenlager am schon seit Jahren stillgelegten AKW Obrigheim. EnBW will sich das Geld für ein solches Lager in Obrigheim sparen und hat deshalb den Transport der hochradioaktiven Brennelemente nach Neckarwestheim auf die Tagesordnung gesetzt. Der soll nicht über die Straße erfolgen, sondern über zahlreiche Staustufen und unter Brücken hindurch in das AKW nach Neckarwestheim bei Heilbronn. Der BUND Baden-Württemberg kritisierte heute die Genehmigung der Anlegestelle in Neckarwestheim per PM, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Atommülltransporte auf dem Neckar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, kritisiert die Genehmigung  der Schiffanlagestelle am Atomkraftwerk Neckarwestheim. „Die EnBW plant den Neckar als Drehscheibe für Atommüllverschiebungen zu nutzen. Hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW Obrigheim und radioaktiv belastete Materialien aus dem Abriss sollen hin und her geschippert werden. Die großen Risiken für Mensch und Umwelt, etwa bei einer Havarie eines Schiffes werden ausgeblendet, kritisiert die BUND Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der BUND widerspricht der  Behauptung der EnBW, die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien umfangreich geprüft worden.  „Das Landratsamt Heilbronn hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich, obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat, „ sagt Pilarsky-Grosch.

Den Verzicht auf eine UVP begründet das Landratsamt auf äußerst fragewürdige Weise, meint der BUND. So sind der Bau der Umschlaganlage mit einer massiven Spundwand einerseits und die Umgestaltung des Hangs mit Waldrodung andererseits nach Auffassung des Landratsamts zwar im Sinn der Planfeststellung ein zusammenhängendes Vorhaben, im Sinn der UVP aber getrennt zu betrachten. Diese juristischen Verrenkungen bei der Genehmigung haben einen Grund, vermutet BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch: „EnBW und Landratsamt scheuen eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie der Teufel das Weihwasser, weil dann Alternativen zum äußerst riskanten Atommülltransport auf dem Neckar untersucht werden müssten“.

Bemerkenswert findet der Umweltverband, dass die EnBW mit ihrer Pressemitteilung ein Foto verschickt, auf dem der Wald von 1 ha Fläche, den sie bereit im Frühjahr 2015 im Vorgriff auf die Genehmigung abholzen ließ, noch vorhanden ist. Auch die rote Ellipse, die das Vorhaben auf diesem Foto umreißt, umfasst weniger als 1/3 der abgeholzten Waldfläche.

Ein Foto der bereits gerodeten Fläche im Anhang.

Atomtransporte und Zwischenlager: Klagen gegen Planlosigkeit im Landkreis Landshut

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An den Atommüll-Standorten mit Castor-Lager formiert sich Widerstand. Nicht nur in der Region Landshut beim AKW Isar/Ohu. Foto: Martin Attenberger

„Die geplante Einlagerung von sieben Castoren – aus einer Wiederaufbereitungsanlage in England – im Brennelementezwischenlager „Bella“ am Kernkraftwerk Isar erhitzt die Gemüter. Die Nachricht ist nicht neu – neu ist aber, dass die Gemeinde sich auf eine Klage gegen die Einlagerung vorbereiten will. Offen ist noch, ob das im Alleingang geschehen soll, oder eventuell zusammen mit den anderen Standortgemeinden mit Zwischenlagern, die weitere der 26 Castoren aus der Wiederaufbereitung aufnehmen sollen“, heißt es auf IDOWA.

Während sich Anti-Atom-Initiativen aus Anlass des 30. Jahrestags der Atomkatastrophe von Tschernobyl auf eine Demonstration für die Stilllegung des Block 2 am AKW Isar in der Nähe von Landshut vorbereiten, bahnt sich eine neue Auseinandersetzung um die Castor-Transporte aus der Wiederaufarbeitung an. Diese insgesamt 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England sollten ehemals in das Zwischenlager Gorleben. Doch um einen „Neustart“ bei der Suche nach einem Atommülllager zu ermöglichen, bei dem Gorleben als Endlagerstandort weiter im Verfahren bleiben konnte, hatten sich Bundesregierung und rot-grüne Länder darauf verständigt, keine weiteren Castor-Transporte mehr in das Zwischenlager Gorleben durchzuführen.

Mehrere Jahre hat es gedauert, bis sich die Bundesregierung und Betreiber auf neue Zielorte für den Atommüll verständigt hatten. Vor allem das Bundesland Bayern hatte sich lange Zeit gesperrt. Erst im Herbst 2015 verkündete die Bundesumweltministerin, dass ein Kompromiss gefunden sei und die Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Philippsburg, Biblis und Isar aufgeteilt werden sollten.

Da die ganze Zwischenlagerei hochradioaktiver Abfälle aus dem Ruder läuft, sind nicht nur in Bayern die Standort-Regionen alarmiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sämtliche Zwischenlager ihre bislang genehmigten Fristen von 40 Jahren deutlich überschreiten. Experten rechnen damit, dass ein „Endlager“ für diese Abfälle möglicherweise erst ab den 2080er Jahren zur Verfügung stehen wird. Was bis dahin mit dem hochradioaktiven Abfall passieren soll, ist derzeit völlig unklar.

Daher, so ist in der IDOWA zu lesen: „Angesichts dieser scheinbaren „Planlosigkeit“ zu dem Problem Atommüll wollen die Niederaichbacher „nichts mehr hinnehmen“, wie Gemeinderat Thomas Ritzinger forderte. Ansetzen wolle man nun zunächst bei den sieben Castor-Behältern, die von der Wiederaufarbeitung aus England nach Niederaichbach kommen sollen. Im Februar gab es dazu ein Dialoggespräch mit den betroffenen Bürgermeistern, Landräten, dem Ministerpräsidenten und der Bundesumweltministerin in der bayerischen Staatskanzlei.“

Auf der Homepage wird weiter über die Hintergründe berichtet, warum sich die Region über die Zwischenlagerung vor Ort massive Gedanken macht: „Bevor sich die Gemeinderäte bei der Sitzung am Dienstagabend darüber berieten, welche Maßnahmen sie konkret gegen die Einlagerung der sieben Castoren unternehmen können, hatten sie Bürgermeister Josef Klaus gebeten, sie über den aktuellen Stand zum Thema Atommüll-Endlager zu informieren. Klaus ist in der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland (Asketa) und besucht daher zahlreiche Informationsveranstaltungen. Außerdem versorgen sich die Asketa-Bürgermeister gegenseitig mit Informationen. Klaus verlas eine Rede von Dr. Christian Götz, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, der im Februar 2015 bei einem Fachgespräch zu gesellschaftspolitischen, rechtlichen und technischen Fragen der Lagerung von Atommüll in Hannover sprach.

Dabei gab es folgende Infos: „450 Behälter mit Brennelementen aus Leistungsreaktoren lagern derzeit in zwölf Standortzwischenlagern. Nach dem Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie werden rund 1.100 Behälter mit Brennelementen aus Leistungsreaktoren in den Zwischenlagern stehen. Hinzu kommen weitere 300 Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und etwa 500 Behälter mit Brennelementen aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren.“ Dabei wird auf eine trockene Lagerung gesetzt. Das bringt aber wiederum ein Problem für die Zukunft mit sich: Wenn alle Kernkraftwerke zurückgebaut sind, gibt es auch keine Lagerbecken mehr, die für die Abwicklung von Reparaturarbeiten notwendig wären, so die Erklärung von Bürgermeister Klaus.“

 

Atomgefahren in deutschen AKWs: BUND-Studie zeigt gravierende Mängel

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Die Physikerin Oda Becker warnt in einer Studie im Auftrag des BUND: „In jedem deutschen Atomkraftwerk ist ein schwerer Unfall möglich. Das wird inzwischen auch von den Behörden so gesehen, dafür erforderliche umfangreiche Katastrophenschutzpläne sind aber nicht vorhanden.“

Wenige Tage vor dem fünften Jahrestag des dreifachen Super-Gau in den japanischen AKWs von Fukushima hat der BUND eine Studie über den aktuellen Stand der Sicherheit deutscher Atommeiler vorgelegt. Die Gefahren werden nicht kleiner, sondern größer, weil nötige Nachrüstungen aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben. „Auch in Deutschland ist jederzeit ein größerer Störfall oder ein Super-Gau möglich. Diese Risiken sind der Bevölkerung nicht länger zumutbar, genauso wie die Risiken altersschwacher Atommeiler in unseren Nachbarländern“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bei der heutigen Vorstellung der Studie der Atomexpertin Oda Becker.

Auf über 70 Seiten zeigt die Physikerin Oda Becker in der vom BUND beauftragten Studie (PDF) unter dem Titel „Atomstrom 2016: Sicher, sauber, alles im Griff? Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Atomkraftwerken und Zwischenlagern“ die Schwachstellen  auf. Eines der zentralen Probleme für erforderliche Nachrüstungen: Angesichts der begrenzten Restlaufzeiten bis 2021/22 würden in den Atommeilern aus wirtschaftlichen Gründen sicherheitsverbessernde Maßnahmen unterbleiben.

Die Studie liegt auch bei umweltFAIRaendern hier zum download bereit (PDF).

AKW-Betrieb: Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit?

Außerdem ist in vielen Punkten unklar, inwieweit aus den nach Fukushima erfolgten Stresstests und neuen internationalen Regeln dargelegte Anforderungen umgesetzt werden. Einerseits würden Informationen seitens der Atomaufsichtsbehörden nicht öffentlich zugänglich sein, andererseits würde an vielen Stellen die Aufsicht zu betreiberfreundlich erfolgen.

Neue Probleme in den Reaktoren beschreibt die Physikerin auch bei zunehmenden Schäden der eingesetzten Brennelemente. Diese würden mit höher angereichertem Uran betrieben und würden immer öfter Verformungen zeigen, über deren Ursachen die Betreiber und Aufsichtsbehörden nicht Bescheid wissen.

In der PM des BUND heißt es: „Die Physikerin Oda Becker sagte: „In jedem deutschen Atomkraftwerk ist ein schwerer Unfall möglich. Das wird inzwischen auch von den Behörden so gesehen, dafür erforderliche umfangreiche Katastrophenschutzpläne sind aber nicht vorhanden. Auslöser eines schweren Unfalls kann ein Erdbeben wie im Fall von Fukushima oder einen Terroranschlag sein. Eigentlich dringend nötige Nachrüstungen und Sicherheitsüberprüfungen werden mit Blick auf die verbleibenden Restlaufzeiten jedoch nicht mehr durchgeführt. Wir brauchen endlich einen Paradigmenwechsel: Weg vom Schutz der AKW-Betreiber hin zum Schutz der Bevölkerung.““

Neue Terrorgefahren

Ausdrücklich geht die Studie auch auf die wachsenden Terrorgefahren für den Betrieb der Atommeiler ein. Gezielte Flugzeugabstürze, Beschuss mit panzerbrechenden Waffen, Angriffe per Hubschrauber, Drohnen, Cyberattacken und auch die Risiken sogenannter „Innentäter“ werden von Oda Becker beleuchtet.

Ihr Fazit in der Studie: „Seit 2002 ist bekannt, dass die Gefahr eines Kernschmelzunfalls in Folge eines Absturzes eines Verkehrsflugzeuges besteht. Schutzbauwerke wurden bisher aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen nicht errichtet. Stattdessen soll eine Vernebelung des Reaktorgebäudes Schutz vor Angriffen aus der Luft gewährleisten. Allerdings mindert der militärische Nebel, der für ganz andere Bedrohungsszenarien entwickelt wurde, die Trefferwahrscheinlichkeit eines Verkehrsflugzeugs nur unwesentlich. Insofern wurde dieser nur an zwei Standorten installiert. Die anderen Atomkraftwerke bleiben vollkommen „ungeschützt.“ Es ist kaum zu erwarten, dass die neue GRS-Studie zu einem anderen Ergebnis kommen wird als die Untersuchung 2002, insbesondere da inzwischen größere Verkehrsflugzeuge einzubeziehen wären.

Ein als potenziell möglich zu erachtender Terrorangriff kann erhebliche Auswirkungen für die Bevölkerung haben. Neben dem Absturz eines Verkehrsflugzeugs sind auch andere Szenarien mit gravierenden Auswirkungen möglich. Die Bedrohungssituation erhöht sich nicht nur durch die weltpolitische Lage, sondern auch durch die Wahrnehmung bestehender Gefahren (Cyberattacken) oder durch die Verwendung neuer Hilfsmittel (wie Drohnen).“ (S. 45)

Der BUND-Vorsitzende Weiger kritisierte auf der heutigen Pressekonferenz auch den Versuch der Atomkonzerne, sich vor der Verantwortung bei ihrem Atomerbe zu drücken: „Anstatt mit milliardenschweren Klagen gegen die Bundesregierung vorzugehen, weil nach Fukushima Atomkraftwerke abgeschaltet wurden, müssen sich die Energiekonzerne schneller als vorgesehen von dieser Risikotechnologie verabschieden“, forderte Weiger.

Hochradioaktiver Atommüll – Welche Zwischenlager braucht es?

Wachsende Probleme und Risiken gibt es auch im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Diese wird nach heutiger Einschätzung nicht wie bislang geplant 40 Jahre, sondern wohl eher 80 und mehr Jahre dauern. Darauf sind die Sicherheitskonzepte aber nicht ausgelegt. Außerdem sind die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend geschützt. Dazu in der PM des BUND: „Selbst wenn sämtliche Atomkraftwerke schließlich abgeschaltet seien, endeten die Risiken der Atomkraft in Deutschland noch lange nicht, sagte Becker.

Der hochradioaktive Atommüll müsse dann für weitere Jahrzehnte in oberirdischen Zwischenlagern verbleiben, die leider nur unzureichend geschützt seien. Becker: „Die Zwischenlager weisen einen mangelhaften Schutz gegen Flugzeugabstürze und Terrorgefahren auf. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen zurzeit begrenzte Nachrüstungen. Wenn neben den Lagern schließlich die Atomkraftwerke rückgebaut werden, fehlt außerdem die Möglichkeit zur Reparatur von Castor-Behältern. Das ist inakzeptabel, weil voraussichtlich noch sehr lange Zwischenlagerzeiträume notwendig sind. Es muss jetzt diskutiert werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.““

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