Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung auf dem Prüfstand

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Laufzeitverlängerung für Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Die Zwischenlagerung ist auf dem Prüfstand. Foto: Castor im Zwischenlager Brunsbüttel – Vattenfall

Die bisherige Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle steht vor dem Ende. Gutachter, Bundes- und Landesbehörden debattieren derzeit neue Konzepte für die Zwischenlagerung dieser brisanten Abfälle. Demnach soll die Anzahl der bisherigen Zwischenlager deutlich reduziert werden. Bereits Anfang letzten Jahres hatte das Bundesumweltministerium im „nationalen Entsorgungsprogramm“ von einem neuen „Eingangslager“ für ca. 500 Castoren gesprochen. Aber auch über „konsolidierte Zwischenlager“ wird derzeit intensiv debattiert. Gemeint ist damit: Von den derzeit 17 Castor-Lagern soll die Anzahl auf drei bis fünf Zwischenlager reduziert werden.   Hintergrund dafür sind nicht nur bestehende Sicherheitsdefizite (derzeit laufen überall Nachrüstungsmaßnahmen), befristete Genehmigungen oder das sich deutlich verzögernde „Endlager“ und damit erheblich längere Zwischenlagerzeiten. Auch neue Terrorszenarien erfordern ein neues Sicherheitskonzept.

Auch in der sogenannten „Endlager-Kommission“ ist das neue Zwischenlagerkonzept inzwischen Thema. Lange hatte sich die Kommission dagegen gesperrt. Man wollte sich vor allem auf das Thema „Endlagersuche“ konzentrieren, hieß es lange Zeit, obwohl Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände immer wieder betont hatten: Man könne keinen gesellschaftlichen Konsens erreichen, wenn nicht alle Probleme der Atommülllagerung auf den Tisch kommen. Damit war auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW-Standorten bzw. in den zentralen Lagern Ahaus, Gorleben und Lubmin gemeint.

Nicht nur das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, sondern vor allem die Bundesregierung selbst, sorgte für einen Sinneswandel: Anfang 2015 legte das Bundesumweltministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Dort war erstmals von einem „Eingangslager“ am zu findenden „Endlager“ die Rede. Im Kleingedruckten war die Rede von 500 Castor-Behältern, die hier eingestellt werden sollten. Gleichzeitig räumte die Behörde ein, dass die Zwischenlagerung vermutlich länger dauern würde, als diese Lager genehmigt sind. Während für Gorleben und Ahaus die Genehmigungen bereits Mitte der 2030er Jahre auslaufen, sind die AKW-Standortlager bis ca. 2046/47 genehmigt. Im August 2015 beschloss die Bundesregierung dieses „Nationale Entsorgungsprogramm“ mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse unter dem Vorbehalt der Beratungen in der „Endlager“-Kommission stünden.

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Backmann, siehe unten

Auf ihrer 22. Sitzung am 15. Februar debattierte die Kommission mit der Vorlage eines Entwurfs zur Zwischenlagerung (PDF, Bearbeitungsstand 11.2.2016) für den zu erstellenden Bericht. (Dieser Entwurf ist noch in der Debatte, ein dritter Entwurf ist auf dem Weg.) Zu lesen ist dort aber, dass die derzeit praktizierte Zwischenlagerung auf den Prüfstand muss. Neben diversen genannten Anforderungen für die Zwischenlagerung heißt es dort: „Daneben gibt es weitere Berührungspunkte: In den Zwischenlagern müssen die Behälterinventare in einem Zustand bleiben, in welchem sie noch ggf. in die dem jeweiligen Endlagerkonzept entsprechenden Behälter umgeladen werden können und sie müssen transportierbar bleiben. Zeitlich muss die Auslagerung aus den Zwischenlagern mit der entsprechend dem Endlagerkonzept erforderlichen Konditionierung am Endlagerstandort abgestimmt sein. Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.“

Eine Aussage, die man auch als Eingeständnis werten könnte, dass die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zur Atommüll-Debatte und der Kommission mehr als richtig waren. Doch offiziell gibt es dazu kein Statement. Stattdessen wird mit dem neuen Zauberwort „Konsolidierte Zwischenlagerung“ umschifft, was eigentlich Sache ist: So, wie heute betrieben, steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor dem Ende!

Hinter dem so unscheinbar wirkenden Nebensatz „etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat“ verbirgt sich nichts anderes als der Anti-Terror-Schutz. Seit 2011 haben sich Bundes- und Landesbehörden mit den Betreibern auf neue Sicherheitsanforderungen verständigt, weil von neuen Terrorszenarien auszugehen ist. An allen Standorten sollen daher Härtungen, neue zusätzliche Schutzmauern und Brandschutzmaßnahmen nachgerüstet werden. Bei einigen ist das bereits im Gange, bei anderen laufen die Genehmigungsverfahren noch.

Einzelheiten zu dem neuen Konzept einer Zwischenlagerung macht der Berichts-Entwurf der Kommission kaum, allerdings ist von den drei Kommissionsmitgliedern Armin Grunwald, Energiewendeminister Robert Habeck und Michael Sailer zu lesen: „Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an zwei bis drei größeren (bestehenden oder neuen) Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung).“

„Konsolidierte Zwischenlagerung“ nennen die Autoren nun also das Scheitern des bisherigen Zwischenlager-Konzeptes. Auch der E.on-Vertreter Fischer verschließt sich in seinem Vorschlag nicht diesen „konsolidierten Zwischenlagern“. Bei ihm heißt es: „In Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt konkreter abzuschätzender Termine für die Inbetriebnahme des Eingangslagers bzw. für den Beginn der Einlagerung der radioaktiven Abfällen in das Endlager reicht das Spektrum der denkbaren Möglichkeiten gegebenenfalls dabei von einer weiteren notwendigen Zwischenlagerung an den existierenden Zwischenlagerstandorten bis hin zu einer konsolidierten Zwischenlagerung an einer reduzierten Zahl an Standorten.“

Wie umfangreich die Gründe dafür sind, das bisherige Zwischenlager-Konzept auf den Prüfstand zu stellen, macht auch der Chef der Atomaufsicht von Schleswig-Holstein, Jan Backmann, auf einer Veranstaltung des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel deutlich. Sein Vortrag ist unter das Thema „Notwendige Zwischenlagerung – Zeit für ein neues Konzept?“ (PDF) gestellt. Darin spricht Backmann auch von „veränderten Rahmenbedingungen“ bei der „Endlager“-Suche durch den Atomausstieg 2011 und kommt zu der Aussage: „Planungshorizont für Zwischenlagerung: Verlängerungen zu unterstellen“. Es gehe um neue „Herausforderungen“ teilt Backmann mit und listet diese in einer Übersicht auf. Backmann zitiert dann ausführlich auch die Debatte in der Kommission und hält ebenfalls fest: „Notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand stellen“.

Backmann zeigt in seinem Vortrag gleich drei Varianten der „Konsolidierten Zwischenlagerung“ auf. Er spricht dabei von dem „Eingangslager“ am Endlagerstandort, von der „Reduktion der bisherigen Standorte“ und über „Neue Zwischenlager in Großregionen“. Während im Kommissionsbericht allerdings von zwei bis drei neuen Zwischenlagern die Rede ist, spricht Backmann nun von „3 bis 5 Standorte“, die außerdem jeweils als Reparatureinrichtigung für defekte Castoren mit einer „Heißen Zelle“ ausgestattet sein sollen. Außerdem erwähnt er die „zusätzlichen Transporte“ als Nachteil. Als „ergänzende Forderungen“ nennt er auch: „Bundesweite Akzeptanz des Zwischenlagerkonzepts im gesellschaftlichen und politischen Raum“.

Auch der Physiker Wolfgang Neumann von der INTAC widmet sich auf der Veranstaltung ausführlich in einem Vortrag dem Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (PDF, Hinweis: Die hier veröffentlichte Datei ist neuer, als die auf dem Server des NMU!). Für Neumann steht außer Frage, dass es zu einer längeren Zwischenlagerung als bislang geplant kommen wird. Deutlich verweist er auf die derzeit schon bestehenden Mängel bei der Zwischenlagerung im „Normalbetrieb“ und spricht hier nicht nur die Risiken hinsichtlich eines Versagens der Behälterdichtungen an. Dabei kritisiert er fehlende Untersuchungen ebenso wie reale Versuche zum Sicherheitsnachweis und teilt mit, dass es bislang bei zwei Sekundärdeckeldichtungen von Castoren in den USA und Südafrika zum Versagen gekommen wäre. Ausführlich begründet er, warum schon heute die vorhandenen Zwischenlager mit Heißen Zellen ausgerüstet werden müssten. Für ihn ist klar: „Eine Zwischenlagerung deutlich über 40
Jahre hinaus erfordert neue Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Neumann reflektiert die derzeitigen Varianten, spricht dabei von einer Variante, nach der in jedem Bundesland mit Atomkraftwerk ein neues Zwischenlager als Alternative zum bisherigen Konzept entstehen könnte. Ausdrücklich sagt er: Das wäre „politischer Sprengstoff“.

Atommüll-Zwischenlager: Etwas Sicherheit wird nachgerüstet

Das Betriebsgelände des Brennelement Zwischenlager Ahaus am 27.04.2007
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage.  Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung:  Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“

Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.

Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.

Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.

Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.

Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“

Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“

Atommülllager: Mauern als Terror-Schutz

Mauer Reiner Flassig CC-by-sa 2.0de
Atommüll-Zwischenlager: Neue Mauern gegen den Terror. Foto: Reiner Flassig, CC-by-sa 2.0/de

An allen Atommüll-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen Genehmigungsverfahren bzw. Baumaßnahmen, um die Sicherheit zu verbessern. Das geschieht weitgehend im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Seit spätestens 2011 gelten neue Anforderungen für den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dabei spielt der Anti-Terror-Schutz eine herausragende Rolle, sowohl, was gezielte Flugzeugabstürze als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Auch am Castor-Zwischenlager in Ahaus steht die Genehmigung entsprechender Maßnahmen bevor.

Die Münstersche Zeitung berichtet vor wenigen Tagen über den Stand der Dinge. Demnach steht die Genehmigung für Nachrüstungen im Zwischenlager Ahaus kurz bevor. Da geht es um eine zusätzliche Schutzmauer, aber auch um Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass das Kerosin nach einem Flugzeugabsturz auf das Castor-Lager schneller abfließen kann.

Wann mit den geplanten Baumaßnahmen dann nach der Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz begonnen werden kann, ist offen, berichtet die MZ: „Aber auch danach könne nicht direkt vom Baubeginn gesprochen werden: „Ob dann die Bagger direkt anrollen, ist nicht klar“, so Rosen. „Die gesamten Arbeiten müssen ja auch nach der Genehmigung erst einmal ausgeschrieben werden“, erklärt er. Das sei jetzt noch nicht möglich. Denn: Aktuell wisse man ja noch nicht einmal, was genau in der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung stehen würde. Erst danach könne man den eigentlichen Bau der Schutzmauer vorbereiten. Doch selbst wenn die Arbeiten beginnen, werde nicht direkt sichtbar am BZA gebaut: Zunächst müssten erst einmal die geplanten Kerosinablaufkanäle in die Hallenwände gebohrt werden. Das geschehe von innen und sei von außen nicht zu sehen. Erst danach sollen die Vorarbeiten für die geplante, rund zehn Meter hohe Schutzmauer rund um das Atommüll-Zwischenlager beginnen.“ Mit dem Bau der Mauer soll noch 2016 begonnen werden.

Bei den Genehmigungsverfahren ist die Öffentlichkeit außen vor. Obwohl die Maßnahmen die Sicherheit der Zwischenlager erhöhen sollen weil offenbar mit deutlich massiveren Angriffsmöglichkeiten gerechnet wird, können betroffene BürgerInnen keinen Einblick in die geplanten Maßnahmen nehmen oder gar gerichtliche Überprüfungen auf den Weg bringen. Sämtliche Maßnahmen gelten im Rahmen der Terror-Abwehr als geheim. So ist eine sachverständige Überprüfung unabhängiger Experten nicht möglich. Behörden und deren Fachleute entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So wird eine öffentliche Sicherheitsdebatte unmöglich.

Nicht nur bei den Zwischenlagern stellt sich aber die Frage, ob die Maßnahmen ausreichen bzw. das leisten, was sie verhindern sollen oder ob nicht grundsätzlich über neue Formen der Zwischenlagerung nachgedacht werden muss. Das Problem wird besonders bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken deutlich. So wurden am AKW Brokdorf auf sämtlichen Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet. Die Behörden schweigen zu den Gründen für diese Maßnahme, aber es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, warum: Ein mit modernen Panzerfäusten ausgestattetes Terrorkommando soll daran gehindert werden, auf einem Dach direkt an der Reaktorkuppel zu landen.

Es ist logisch, dass die Behörden also davon ausgehen, dass ein solcher Angriff verheerende Folgen haben würde. Daher die Schutz-Maßnahme. Die Frage aber steht im Raum: Reicht das aus, um einen solchen Angriff zu verhindern? Könnte das Kommando nicht ebenso gut an anderen geeigneten Stellen in der Nähe landen? Das Problem wird klar: Wenn mit Sicherheitsnachrüstungen eine Abwehr gar nicht möglich ist, dann müssen die Reaktoren vom Netz. Genau darüber aber wollen die Behörden offenbar keine Debatte.

Atommüll-Lager AKW Krümmel: „Erweiterung des baulichen Schutzes“ ohne Umweltprüfung und Öffentlichkeit

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Castor-Lager am Vattenfall-AKW Krümmel: Bauliche Nachrüstungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Umwelt, stellt das Bundesamt für Strahlenschutz fest.

Für zwei von Vattenfall im Zusammenhang mit dem Atommüll-Castor-Lager am AKW Krümmel gestellte atomrechtliche Genehmigungsanträge ist nach Auffassung des Bundesamts für Strahlenschutz keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Diese „Bekanntmachung“ teilte das Bundesamt für Strahlenschutz per Anzeige und auf seiner Homepage zwei Tage vor Heilig Abend mit. Dabei geht es im Rahmen „Sonstiger Einwirkungen Dritter“ (Anti-Terror-Schutz) bei einer Genehmigung um die „Erweiterung des baulichen Schutzes“. Im anderen Fall um Veränderungen an den Castorbehältern und den Beladevorgängen.

Was genau Vattenfall mit den beiden Genehmigungsanträgen erreichen bzw. verändern will, ist der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz nicht weiter zu entnehmen, obwohl dort die beiden folgenden Dokumente bzw. Links aufgelistet werden (abgerufen am 01.01.2016, 15.30Uhr). Hinter dem Link verbirgt sich in beiden Fällen lediglich die genannte Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung, mit der das BfS darüber informiert, dass aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichskeitsprüfung nicht erforderlich sei, ist auch hier zu finden (PDF, siehe auch hier im Text weiter unten). Insgesamt über die Genehmigungslage zum Standortlager in Krümmel informiert das BfS hier.

Die von Vattenfall beantragte Genehmigung zur „Erweiterung des baulichen Schutzes“ hat mit den seit 2011 erhöhten Anforderungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes zu tun. Darauf verweist der Hinweis „SEWD“ (Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, sogenannte Sicherungsmaßnahmen) auf der Seite des BfS. Der Link führt auf die Homepage des Bundesumweltministeriums: „Zwischenlager werden nachgerüstet“.

Dort stellt das Ministerium zwar fest: „Eine veränderte Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt nicht vor.“ Dennoch wurden im Sommer 2011 Nachrüstungen für alle Atommüll-Zwischenlager vereinbart: „Unter Leitung des Bundesumweltministeriums (BMU) haben sich die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder mit Zwischenlagern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie Vertreter der Innenbehörden der Länder mit den Betreibern auf ein gemeinsames generisches Sicherungskonzept zur Nachrüstung verständigt. Dazu werden in den kommenden Jahren auch bauliche Maßnahmen an allen Zwischenlagern durchgeführt, deren Kosten von den Betreibern zu tragen sind. Zur Einhaltung des erforderlichen Schutzniveaus bis zur Fertigstellung der Nachrüstmaßnahmen wurden temporäre Maßnahmen festgelegt, die inzwischen an den Standorten weitgehend realisiert sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um administrative und personelle Maßnahmen.“

Keine veränderte Gefährdungslage – aber bauliche Nachrüstungen!

Eine unabhängige Prüfung z.B. von AnwohnerInnen ist ohne die Kenntnis der Anträge aber gar nicht möglich. So kann auch die Behördenentscheidung nicht nachvollzogen werden. Dies gilt umso mehr, als dass für die Genehmigungsanträge nach SEWD die Behörden nicht nur BürgerInnen keine Auskunft erteilen. Auch Gerichte bekommen derartige Unterlagen nicht zu Gesicht. Das führte im Falle des Castor-Lagers in Brunsbüttel zur Aufhebung der Genehmigung. Das aber war nur möglich, weil in Brunsbüttel bereits eine Klage gegen die erste Genehmigung betrieben worden war!

Dokumentation der Bekanntmachung:

„Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standort-Zwischenlager in Krümmel
(Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG)
vom 22. Dezember 2015

Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG hat beim Bundesamt
für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Krümme!
folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung
vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 3. Änderungsgenehmigung
vom 9. Juli 2014 beantragt:

1. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport und
Lagerbehälters CASTOR® V/52 einschließlich zusätzlicher
Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom
28. Mai 2008 sowie

2. die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel mit
Schreiben vom 29. Juni 2011,

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die
friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565),, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. I S. 2053) geändert worden
ist, durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e
Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit§ 3c UVPG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI.
I S. 2053) geändert worden ist, durch allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach§ 12 UVPG
zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung
getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren
Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel
beantragten Sachverhalte für das SZL Krümmel einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der Kriterien in· Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen
des Einzelfalls haben ergeben, dass keine Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder
durch den Einsatz von modifizierten CASTOR® V/52-Behältern
einschließlich zusätzlicher Beladevarianten und Behälterinventare
noch durch die Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Krümmel
sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies
gilt auch unter Berücksichtigung der früheren Änderungen sowie der
parallelen Vorhabensänderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 22. Dezember 2015

Bundesamt ·für Strahlenschutz
Im Auftrag
Pautzke“

Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

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