Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

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AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

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