Vattenfall und das AKW Brunsbüttel: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager beantragt

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Schön sauber und hoch radioaktiv: Atommüll-Castorlager am AKW Brunsbüttel. Nach der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung unternimmt Vattenfall nun den zweiten Versuch. Foto: Vattenfall

Vattenfall hat heute für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel einen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesamt für Strahlenschutz auf den Weg gebracht. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, nach dem die erste Genehmigung rechtswidrig erteilt worden war. Seitdem lagern die neun Castorbehälter nur noch auf Basis einer Duldung durch die Landesregierung in Kiel. Das Ministerium teilt mit, dass der jetzt von Vattenfall gestellte neue Antrag nicht die Aufnahme von Castoren aus der Wiederaufarbeitung beinhalte. Einige der insgesamt 26 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Aufarbeitung in Sellafield (GB) waren für eine Zwischenlagerung in Brunsbüttel in der Diskussion.

Der NDR berichtet hier über den Antrag. Vattenfall hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht, die unten vollständig dokumentiert ist. Wie es aus Sicht von Vattenfall zur Aufhebung der Genehmigung kam, erklärt das Unternehmen hier.

Die Kieler Atomaufsicht und ihr grüner Minister Robert Habeck reagierte mit einer PM. Darin heißt es: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.“

Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberverwaltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung aufgehoben, weil nach Auffassung der Richter zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder gar falsch erbracht worden wären. Auch stellte das Gericht höhere Schutzanforderungen für die betroffene Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Auseinandersetzungen um den Geheimschutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, kurz SEWD.

Immer mehr Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen finden im Bereich dieses Geheimschutzes statt und werden so der Überprüfung selbst durch Gerichte entzogen.

In der PM nimmt Habeck auch zu dem Zusammenhang mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel Stellung. Ohne neue Genehmigung darf Vattenfall derzeit keine Castorbehälter mit den hochradioaktiven Brennelementen aus dem Reaktorgebäude in das Zwischenlager stellen. Das könnte zu Verzögerungen führen. Allerdings: Noch ist der Rückbau nicht genehmigt und es hat zahlreiche Proteste gegen den Umgang des Ministeriums mit dem Verfahren gegeben.

Seitens der Atomaufsicht in Kiel heißt es: „Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung„, sagte Habeck.“

Unklar bleibt auch, wie es mit der Rücknahme des Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield weiter geht. Schleswig-Holstein hatte angeboten, einen Teil der Behälter aus Sellafield in das Castor-Lager in Brunsbüttel aufzunehmen. Dazu wäre aber eine weitere Genehmigung erforderlich, denn bislang dürfen die Castor-Lager ausschließlich für den Atommüll vor Ort genutzt werden.

Die Atomaufsicht weiter: „Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben„, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.“

Dokumentation

Pressemeldungen | 16-11-2015 | 10:57 AM

Vattenfall stellt Antrag auf Neugenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel

Vattenfall hat heute (16.11.2015) für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel einen Antrag auf Neugenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, eingereicht. „Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen. Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel endgültig bestätigt. „Wichtig ist dabei, dass beide Gerichte – weder das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht – nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben“, so Pieter Wasmuth weiter. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“

Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.

Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.

Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.

Atommüll und die ASSE: Nicht nur radioaktive Erschütterungen

asse244_v-contentgross„Nichts rein, nicht raus“, so lautet ein Motto der Anti-Atom-Bewegung beim Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomindustrie. Für das durch Wassereinbruch und Einsturz gefährdete Atommülllager in der ASSE II gilt dies nicht. Über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelaktiven Abfällen sind hier unter – vorsichtig ausgedrückt – abenteuerlichen Bedingungen in einem maroden Salzstock versenkt worden. Der soll – mit einem vom Bundestag eigens beschlossenen Gesetz als Grundlage – zurückgeholt werden. Keine einfache Aufgabe, die im Umfeld der regionalen Akteure zu zahlreichen Auseinandersetzungen führt. Einer der vielen Streitpunkte ist die Frage, wohin das Zwischenlager soll, das für den Fall einer erfolgreichen Rückholung benötigt wird.

Begleitprozess mit Erschütterungen

Seit etwas über einem Jahr ruckelt es im Begleitprozess aus Kommunalpolitik, Behörden, Betreiber und Initiativen rund um die Asse-2-Begleitgruppe (A2B), eine Mediation scheiterte, die Landrätin verhängte eine „Denkpause“. Nun eskalierte der Konflikt weiter: Die SPD-Kreistagsfraktion entzog Heike Wiegel das Mandat, Udo Dettman, Bürgermitglied im Umweltausschuss, trat zurück (aufpassen und Facebook). Beide sind zwar in der SPD aber auch den Bürgerinitiativen stark verbunden. Letzte Woche beschloss der Kreistag eine Beschlussvorlage der Landrätin (siehe unten).

Der Kreistag, so ist es auf der Homepage zu lesen, hat diesen Antrag der Landrätin beschlossen (hier als PDF). Es mutet schon etwas kurios an, wenn angesichts der Kontroversen die Pressemeldung mit „Wolfenbütteler Kreistag gibt dem Asse-2-Begleitprozess einen äußeren Rahmen – Landrätin Steinbrügge: „Mit vereinten Kräften für die Rückholung des Asse-Atommülls““ überschrieben ist.

Worum es in den Konflikten rund um die ASSE und dem Begleitprozess geht, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

„Als offizielle, staatlich legitimierte Interessengemeinschaft der Region ist es das Ziel der Asse-2-Begleitgruppe, die Interessen der Zivilgesellschaft zu bündeln und mit den staatlichen Akteuren und Entscheidungsträgern zu agieren und zu verhandeln, um so den Rückholprozess des Asse-Atommülls zu begleiten und voranzutreiben. Im Kreistag herrscht weitestgehende Übereinstimmung darüber, dass der mittlerweile erreichte Konsens über die Notwendigkeit der Rückholung des Asse-Mülls vor allem der Arbeit der Begleitgruppe zu verdanken sei. Darüber, wie genau diese Rückholung aber vonstatten gehen soll, herrscht weiterhin Disput und zwar auch innerhalb der Asse-2-Begleitgruppe selbst.“ So schreibt die Regional Wolfenbüttel.

Von zahlreichen Problemen berichtet in dem Text die Landrätin. Und auch Heike Wiegel: „Deutliche Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Kreistagsmitglied Heike Wiegel (SPD). In dem Beschluss des Kreistages über die Rolle und Kompetenzen der Asse-2-Begleitgruppe sieht sie den Versuch der Verwaltung stückweise immer mehr die Begleitgruppe an Verwaltungsstrukturen anzupassen und ihr so die Unabhängigkeit zu nehmen. Heike Wiegel befürchtet deshalb, dass die Asse-2-Begleitgruppe durch den Kreistag „überregelt“ werden könnte und so zu einem bloßen „Abnickgremium“ werde. Heike Wiegel betonte, dass sie mit dieser Kritik nicht für die SPD-Fraktion im Kreistag spreche, die bis auf Ausnahme von Heike Wiegel selbst, den Beschluss des Kreistages zu einer klaren Regelung der Zuständigkeiten der Begleitgruppe nämlich ausdrücklich unterstützte.“

Der Streit, der nun zur Abberufung von Wiegel durch die SPD-Kreistagsfraktion führte, ist hier in der Wolfenbüttler Zeitung nachzulesen (online als PDF bei „aufpassen“). Auf der Seite von „aufpassen“ findet sich auch dieser Link, in dem über die Konflikte und Vorwürfe berichtet wird, u.a. mit einer Rede von Wiegel in einer Umweltausschuss-Sitzung im September.

Immer wieder hatten Initiativen-VertreterInnen den Verdacht geäußert, dass die Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle hintertrieben würden. Auch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wurde entsprechend kritisiert. Dieses wiederum betonte immer wieder, die Vorgaben aus dem Gesetz „Lex ASSE“ konsequent umzusetzen. Auch der Bundestag bzw. der Umweltausschuss befasste sich mit den „Erschütterungen“ und Auseinandersetzungen.

 Gewachsenes Misstrauen

Nicht nur über das Tempo bei der Rückholung gibt es immer wieder Konflikte. Auch die Fragen der Vorbereitungen für den erforderlichen neuen Schacht, durch den die Rückholung schließlich erfolgen müsste, sind immer wieder strittig. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Rückholung z.B. von Vertretern aus der Entsorgungskommission, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, nicht befürwortet wird. Hinzu kommen Maßnahmen, die seitens des BfS für den Fall eines Notfalls in der ASSE vorbereitet werden, also falls es zu unkontrollierbaren Wassereinbrüchen kommen sollte. Diese Maßnahmen stehen grundsätzlich auch immer unter dem Eindruck, dass sie eventuell nur deshalb gemacht werden, um eine Rückholung zu hintertreiben.

Diese Betrachtung ist eine Art Erblast des derzeitigen Verfahrens, denn die früheren Betreiber der ASSE hatten genau diese Maßnahmen bereits in Planung, als die Auseinandersetzungen um die ASSE eskalierten und schließlich darin mündeten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz den Betrieb vom der Helmholtz-Gesellschaft München übernahm, die ASSE unter Atomrecht gestellt und die Rückholung beschlossen wurde. Der damalige Betreiber favorisierte damals das gezielte absaufen-lassen der Abfälle in der ASSE. Erst das BfS stellte dann nach Untersuchungen klar, dass dies gegenüber der Rückholung die riskantere Variante wäre.

Angesichts gestörter über Jahrzehnte gewachsener Vertrauensstörungen zwischen BürgerInnen und Behörden also jede Menge Stoff, um einen extrem konfliktbehafteten Prozess durchzuführen, selbst wenn alle nur das beste wollten. Aber natürlich mischen sich die Realität und umliegende Interessen unterschiedlicher Akteure immer wieder ein und sorgen somit für weitere Konflikte.

Wohin mit dem Zwischenlager?

Ein weiteres Konfliktthema ist das Zwischenlager: Vor etwas über einem Jahr stellte das BfS die Suche nach einem erforderlichen Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle ein, die – sollte die Bergung gelingen – neu konditioniert („verpackt“) und gelagert werden müssten. Das BFS war – auch mit Blick auf Atomtransporte – der Auffassung, dabei könne nur ein Standort in der Nähe der ASSE in Frage kommen. Aus Initiativenkreisen aber wurde gefordert, einen Vergleich von Standorten durchzuführen, die auch weiter entfernt liegen könnten. Es braucht nicht viel Phantasie, dass sich hinter einem möglicherweise methodischen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Standorte ganz handfest auch andere Interessen sammeln, die vor allem damit zu tun haben: Weg mit dem Zeug. (Siehe auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit diesem Artikel im August 2015 und hier die Kreiszeitung).

Unter anderem hat nun in diesen Konflikt die Landräntin mit der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage eingegriffen. Auf der Sitzung des Kreistags Wolfenbüttel letzte Woche (5. Oktober) wurde dieser Antrag angenommen. „Aufpassen“ berichtet dazu hier und verweist außerdem auf die Seite des Kreistages mit weiteren Dokumenten hier.

Am Freitag schließlich berichteten auf einer Grünen-Veranstaltung in Wolfenbüttel auch Wolfgang Neumann von der Intac Hannover und ein Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz im Beisein der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Auf der Seite der Kreis-Grünen Wolfenbüttel wird ausführlich berichtet: „Moderator Michael Fuder fasste zu Beginn einige Befürchtungen zusammen, die es, so Fuder, im Zusammenhang mit einem möglichen ortsnahen Zwischenlager an der Asse gebe. „Es gibt die Befürchtung, dass ein Zwischenlager für alle möglichen anderen Atommüllarten umfunktioniert werden kann, falls es mit dem Herausholen des Mülls aus der Asse doch nicht funktioniert, unter anderem auch als Endlager“, berichtete Fuder“ .

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte fest: „Atommüll ist Belastung. Aber wir müssen lernen mit ihm zu leben“, führte sie weiter aus. Damit das funktionieren könne, brauche es gesellschaftlich akzeptierte und best geeignete Lösungen für Zwischen- und Endlager.“ Jörg Tietze, Abteilungsleiter für nukleare Sicherheit beim Bundesamt für Strahlenschutz, erläuterte die Überlegungen im BFS: In der ASSE lagerten derzeit „47000 Kubikmeter radioaktiven Abfall“, erklärte er. Wenn er für die Endlagerung aufgearbeitet werde, so Tietze, würde daraus ein bis zu fünfmal so großes Abfallvolumen entstehen. „Keine Strahlenexposition ist die beste Lösung“, sagte er. Für die Verarbeitung des Mülls würden strengste Sicherheitsregeln gelten, um Strahlenbelastungen Mitarbeiter und Bevölkerung zu vermeiden. „Eine Anlage im näheren Umfeld der Schachtanlage hat viele Vorteile“, erklärte er. Die Abfallgebinde müssten dafür nicht auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, eine potenzielle Belastung durch zusätzliche Transporte oder den Umgang mit dem Material könne dadurch verhindert werden, so der Abteilungsleiter.“

Als unabhängiger Experte war Wolfgang Neumann von der Intac Hannover geladen. Zu seinem Beitrag heißt es auf der Grünen-Seite: „Jeder Umgang mit Atommüll birgt Risiken. Über die sprach Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann. „Der Assemüll ist auch deshalb gefährlich, weil das Radioaktivitätsinventar derzeit nicht sicher bekannt ist“, sagte er. Davon unabhängig könne es im Normalbetrieb Strahlenbelastungen geben, wenn sich im direkten Umfeld der übertägigen Zwischenlageranlage aufhalte oder in der Nähe der Transportstrecke. „Abluft und Abwasser können bei der Rückholung und bei der Konditionierung kontaminiert werden“, so Neumann. „Das lässt sich alles besser regeln, wenn das Inventar im Rahmen der Rückholung besser bekannt ist“, führte er aus. Grenzwerte für Strahlenbelastungen seien in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Neumann machte deutlich, dass ein Verbleib der Abfälle in der Asse durch Kontamination von Grund-, Oberflächen- oder Trinkwasser gefährlich sei. „Eine BfS-Studie stellt fest, dass bei einem an Minimierung orientierten Zwischenlagerkonzept keine relevanten Strahlenbelastungen zu erwarten seien“, führte er weiter aus. Die BfS-Argumentation für einen  nahen Standort sei grundsätzlich schlüssig und erfülle die strengen gesetzlichen Vorgaben, so Neumann. „Dann müssen jedoch auch mit Blick auf sowohl mögliche Störfälle als auch den Normalbetrieb die benötigten Abstände zu Wohnbebauungen betrachtet werden“, schloss er.“

Fehlstart: Atommüll-Kommission und die regionale Öffentlichkeit – Anmeldefrist abgelaufen

Während die Atommüll-Kommission gerade die Grenzen ihrer Möglichkeiten erreicht, bahnt sich die nächste Krise an. Im Rahmen der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die Regionen mit Atommüll einbezogen werden und in Workshop-Reihen zu ihren Vorstellungen für die Endlagersuche gehört und an dem späteren Bericht der Kommission beteiligt werden. Gestern lief mit einer Frist von real nicht einmal einer Woche (!) seit Eingang des Einladungsschreibens an die Landräte die Anmeldefrist für die Teilnahme an den Regional-Workshops aus.

UPDATE 17/9: Die Kommission selbst wird noch in dieser Woche eine Einladung an die Landräte schicken, in der eine veränderte Anmeldefrist enthalten sein wird.

Nun sorgt das Einladungsschreiben von Prognos, dem beauftragten Dienstleister für die Workshop-Reihe mit den Regionen, für Wirbel. Nicht, weil es sich lediglich an die Landräte richtet und ihnen eher nebenbei auch nahelegt, evt. Vertreter von Bürgerinitiativen anzusprechen. Der Clou ist: Der Brief ist mit Datum 7. September versehen, hat die Landräte teilweise erst am 9. September erreicht und war mit einer Anmeldefrist für den (gestrigen) 15. September versehen! Kein Wunder, wenn da welche von „Beteiligungssimulation“ sprechen, z.B. die BI Lüchow Dannenberg (siehe unten und auch hier Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik).

Dass die Kommission angesichts der ohnehin schon bestehenden Aufgabenfülle auch zeitlich mit dem Rücken zur Wand steht, hat sich in den letzten Wochen rumgesprochen. Das hat – wie beschrieben – jetzt schon katastrophale Folgen für die mit großer Bedeutung vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – in diesem Fall die Beteiligung der Regionen: Wie  es in dem nur auf wenige Tage begrenzten Zeitraum für die Anmeldung möglich sein soll, eine vernünftige und ernsthafte Beteiligung vor Ort zu klären, kann vermutlich nicht mal Prognos selbst erklären.

Dieses „Einladungs-Desaster“ ist nur ein Hinweis, dass unter dem enormen Zeitdruck, unter dem die Atommüll-Kommission steht, die Öffentlichkeitsbeteiligung in die Enge getrieben wird. Erst am Montag wurde halbwegs offiziell klar, dass die Folgen aus dem von der Bundesregierung jüngst beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ die ohnehin vorhandenen „Engpässe“ noch um ein Vielfaches vertiefen. Immer wahrscheinlicher wird, dass der Bundestag sich erneut mit dem Thema befassen muss und das StandAG mindestens an einem Punkt ändern muss: Um eine Laufzeitverlängerung über den Juni 2016 hinaus zu ermöglichen.

Ein Pulverfass, um es vorsichtig zu sagen! Und ein deutlicher Beleg dafür, dass man auf die massiven Kritiken aus den Reihen der Anti-Atom-Verbände hätte hören sollen, als sie auf die Strickfehler und Beschränkungen in der Entstehungsphase des Gesetzes und der Kommission hinwiesen.

Es scheint langsam Zeit, dass die Kommission sich selbst ernst nimmt und Beteuerungen zur eigenen Praxis erhebt: Man muss in solchen Verfahren „inne halten“ können, wenn es nötig ist einen „Rücksprung machen“ können und einen neuen Weg für das Ziel verabreden! Das sollte nun langsam auch geschehen!

Was Prognos im Auftrag der Kommission vor hat:

Als Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. In dem Schreiben von Prognos heißt es u.a.: „Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.“ Doch nicht nur die sind  angesprochen: „Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.“

Konkret zur Auswahl der möglichen TeilnehmerInnen schreibt Prognos dann: „Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von Bürgerinitiativen, besonders engagieren.“

Für die BI Lüchow Dannenberg – die schon länger von einer „Beteiligungssimulation“ spricht, schreibt Wolfgang Ehmke heute in einer Pressemitteilung: „Diese Einladung richtet sich gleich doppelt an den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Einmal, so schreibt die Berliner Prognos AG, die mit der Vorbereitung befasst ist, seien die Regionen gebeten, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind, an den Workshops teilzunehmen. In Gorleben gibt es das Brennelementzwischenlager, dort lagern bisher 113 Castoren. In unmittelbarer Nähe befindet sich das sogenannte Erkundungsbergwerk.“ Und zum zweiten gibt es den Salzstock in Gorleben, der als bundesweit einziger Standort für ein „Endlager“ namentlich auf der vermeintlich weißen Landkarte genannt wird.

Die Themen der Workshop-Reihe kritisiert Ehmke so: „Thematisiert werden soll auch ein „heißes Eisen“ – das Geld! „Welche Chance hat eine finanzielle Kompensation jenseits des Makels der Bestechlichkeit“, darüber soll geredet werden. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:“Mit Geld als Schmiermittel für Akzeptanz sollen potentielle Standorte gelockt werden. Wir sind gespannt, wie die bundesweite Resonanz ausfällt und wie der Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz auf diese Einladung reagiert.““

DOKUMENTATION: Prognos AG Goethestraße 85 Berlin – Berlin, 7. September 2015

Einladung zur Beteiligung an der Standortsuche für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

<Anrede>,

die ab 2016 beginnende Suche nach einem Standort für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Dies ist nicht
allein Sache der Bundesregierung sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der
die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in besonderer Weise gefragt sind.
Die von Bundesrat und Bundestag einberufene Kommission zur Lagerung hoch
radioaktiver Abfallstoffe erarbeitet derzeit einen Bericht zur Vorgehensweise der
anstehenden Standortsuche und -auswahl. Mitte 2016 wird der Bericht an Bundesrat,
Bundestag und Bundesregierung übergeben. Die Suche nach einem bestmöglich
geeigneten Standort wird das gesamte Bundesgebiet, ohne Vorfestlegung, umfassen. Für
die Kriterien und das Vorgehen der Standortsuche stellt die Kommission mit ihrem Bericht
die Weichen.

Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der
Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale
Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung
radioaktiver Abfälle betoffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.
Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick
auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber
sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich
deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht
diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse
überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.

Prognos wurde beauftragt, hierzu eine Workshop-Reihe an insgesamt drei Veranstaltungstagen durchzuführen. Der Deutsche Landkreistag unterstützt die
Workshop-Reihe.

Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst
teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können
zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik
oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem
Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von
Bürgerinitiativen, besonders engagieren.

Die Workshop-Ergebnisse werden von der Kommission in ihren Bericht aufgenommen.
Um dies sicher zu stellen, nehmen Mitglieder der Kommission, wie beispielsweise Frau
Sylvia Kotting-Uhl, MdB, als Botschafterinnen und Botschafter an den Workshops teil. Sie
werden selbstverständlich auch die bisherigen Überlegungen der Kommission einbringen.
Wir bitten an dieser Stelle bereits darum, im Interesse der Ergebnisfindung kontinuierlich
an allen drei Workshops teilzunehmen.

Die drei Workshops werden sich inhaltlich mit unterschiedlichen Fragestellungen
beschäftigen:

Workshop I: Wie soll die kommunale Mitwirkung am Suchprozess gestaltet
werden?
Mögliche Teilfragen:
 Bedarf es eines Endlagers und welche Alternativen wurden geprüft?
 Welche Überlegungen führten zum Katalog der Auswahlkriterien
und was heißt bestmöglicher Standort?
 Welche Kriterien lassen sich von uns beeinflussen, was sind
Abwägungskriterien?

Workshop I
Montag, 12.10.2015
Neue Mälzerei
Friedenstraße 91
10249 Berlin

Workshop II
Freitag, 20.11.2015
Haus Zwingli
Rudolfstraße 14
10245 Berlin

Workshop III
Freitag, 15.01.2015
Der Ort für den letzten Workshop wird in der ersten Sitzung gemeinsam mit den Teilnehmenden bestimmt

Workshop II: Welche Formen und Formate der Bürgerbeteiligung sind aus kommunaler Perspektive sinnvoll?

Mögliche Teilfragen:
 Welchen Raum eröffnet das Beteiligungsverfahren?
 Haben wir ein Vetorecht?
 Gibt es eine Chance auf Kompensation jenseits des Makels der
Bestechlichkeit (Konzept der Regionalentwicklung nach AKEnd)?

Workshop III: Ist das Leitbild der Kommission geeignet, die Grundlagen für einen
gesellschaftlichen Konsens zu untermauern?

Mögliche Teilfragen:
 Wie wurden die Konflikte in der Vergangenheit (nicht) angegangen?
 Welche Fragen aus den ersten beiden Workshops sind zu
vertiefen?

Zur Vorbereitung werden wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, ebenso ein
detailliertes Programm sowie organisatorische Hinweise.

Für An- und Abreise zu den Workshops stellt die Kommission ein Veranstaltungsticket der
Deutschen Bahn zur Verfügung. Die Kosten für das Ticket in Höhe von 99,- € übernimmt
die Kommission.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie aus Ihrem Landkreis Teilnehmende gewinnen
können. Wir bitten Sie, sich und die anderen Teilnehmer bis zum 15.09.2015 verbindlich
bei uns anzumelden. Gerne können Sie dazu das Anmeldeformular verwenden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantwortet Ihnen diese Frau xxxxxxxxxx sehr
gerne. Sie ist unter der Telefonnummer 030 52 00 59 xxxx zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Prognos AG
Principal Planung & Dialog

Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg

ra_ulrich_wollenteitÜbernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.

Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.

Außerdem zum Thema:

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

Cloosters-Hart-BMU-2015
Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

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