Illegale Atommüllexporte: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Atommülltransport aus Jülich ein

„Gegen den geplanten Transport von 152 hochradioaktiven Castoren aus Jülich in die USA legt Greenpeace heute EU-Beschwerde ein. Der Export aus dem Forschungszentrum Jülich in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) verstößt gegen die Richtlinie 2011/70/EURATOM der Europäischen Union.“ So heißt es einer Presseerklärung der Umweltorganisation.

Weiter heißt es bei Greenpeace: „Schon im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit einem Rechtsgutachten, dass ein Export des kommerziell erzeugten Atommülls illegal wäre. Dennoch hält das Forschungszentrum Jülich weiter daran fest. „Bund und Land handeln illegal und verantwortungslos, wenn sie trotz besseren Wissens den hochradioaktiven Müll ins Ausland verschachern“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte bei Greenpeace. „Diese Pläne verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Der strahlende Müll muss in Deutschland bleiben.“

Die EU-Beschwerde richtet sich gegen Bundesforschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), und die nordrhein-westfälische Landesforschungsministerin, Svenja Schulze (SPD). Beide Ministerien haben eine offizielle Absichtserklärung („Statement of Intent“) an das US-amerikanische Department of Energy verfasst. Greenpeace fordert die Ministerinnen auf, diese Erklärung zurückzunehmen. Weitere Beschwerdegegner sind das Bundesumweltministerium unter Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und weitere Bundesämter.

Atomkraftwerk Jülich speiste 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom ins Netz ein

Die Verantwortung für den Atommüll liegt beim Forschungszentrum Jülich, dessen Gesellschafter zu 90 Prozent der Bund und zu zehn Prozent das Land NRW sind. Der Jülicher AVR-Reaktor diente der Stromerzeugung und der Entwicklung einer kommerziellen Reaktorlinie, dabei speiste er insgesamt ca. 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom in das kommerzielle öffentliche Netz ein. Aus diesem Grund kann er nicht als Forschungsreaktor gelten und unterliegt der Richtlinie 2011/70/EURATOM. Der Atommüll muss am Standort Jülich bleiben und das dortige Zwischenlager sicher ausgebaut werden. Die im Jahr 1993 auf 20 Jahre erteilte Aufbewahrungsgenehmigung der Castorbehälter im dortigen Zwischenlager ist am 31. Juli 2014 endgültig ausgelaufen. Bund und Land hatten es versäumt, ausreichenden Erdbebenschutz nachzuweisen.“

Atommüll: Rücktransporte der WAA-Castoren 2020

Was gestern noch so eilig schien, ist nun auf die lange Bank geschoben. Der Rücktransport der Castoren mit strahlenden Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) kann nun offenbar noch bis 2020 warten. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar (Fragen und Antworten unten im Text).

Die insgesamt 26 Behälter mit mittel- und hochradioaktivem Atommüll sollen nicht mehr wie bislang in das Zwischenlager nach Gorleben. Das ist im Rahmen des Standortauswahlgesetzes vereinbart worden. Weil der Salzstock in Gorleben trotz aller Mängel im Suchverfahren bleibt, hatte die Niedersächsische Landesregierung als Kompromiß weitere Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben verlangt. Gesetzlich geregelt ist nun, dass dieser Atommüll aus dem Ausland an die AKWs zurücktransportiert sollen und dort in den Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen. Doch bis heute konnte nicht geklärt werden, welche Standorte dies sein sollen. Das Bundesumweltministerium hatte schließlich die bisher „freiwillige“ Standortsuche für gescheitert erklärt und angekündigt, ein eigenes Konzept vorzulegen. Das BMUB will nun ein Konzept erarbeiten und die Castor-Behälter in einem „ausgewogenen Verhältnis“ über die Republik verteilen. Wie das aussieht, kann sie allerdings immer noch nicht sagen.

Auch die „Endlager-Kommission“, deren Mitglied Hubertus Zdebel ist, hatte die immer noch fehlende Lösung kritisiert. Siehe hier (PDF).

Dokumentation

Anlage 21 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:

Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

 

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.

Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

Zum Prozeß gegen Castor-Gegner am Landgericht Stralsund – Mutige Aktion gegen atomaren Wahnsinn

Vor über vier Jahren waren AtomkraftgegnerInnen zwischen Greifswald und Lubmin aus Protest gegen Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll mit einer Ankettaktion aktiv. Am 31.03.2015 nun kommt es zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stralsund. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE hat heute solidarische Grüße an die Betroffenen geschickt.

Berufung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die AktivistInnen gegen das Urteil des Amtsgerichts Greifswald eingelegt – natürlich aus unterschiedlichen Gründen, denn die Aktivist*innen fordern einen Freispruch. Hier informieren die AtomkraftgegnerInnen über die Aktion und das Verfahren.

Zdebel: „Es brauchte viele mutige Aktionen, um auf den unverantwortlichen Wahnsinn der Atomenergienutzung und die bis heute ungelöste sichere Lagerung von Atommüll aufmerksam zu machen und die Auseinandersetzungen sind noch längst nicht vorbei. Dazu habt ihr mit den vielen Aktionen rund um den Castor-Transport in das Zwischenlager Nord bei Lubmin beigetragen. Es ist zu wünschen, dass auch das Gericht einsieht, dass dieser Widerstand angesichts der unglaublichen Risiken der Atomenergie als Bürgerpflicht anzusehen ist. Deswegen darf es nur einen Freispruch geben. Während ihr im Dezember 2010 aktiv gegen die Atomgefahren wart, hatte die Bundesregierung sogar die Laufzeitverlängerung auf den Weg gebracht. Es ist bitter, dass erst die Katastrophe von Fukushima wenige Wochen nach eurer Aktion erforderlich war, um den Atomausstieg voran zu bringen. Danke für euren Mut und euren Widerstand!

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.“

Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus

Hochradioaktiver Atommüll, der außerdem hochangereichertes und damit militärisch brisantes Uran enthält, soll ab 2018 aus dem Forschungsreaktor Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus in NRW transportiert werden. Das ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (PDF) des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.

  • Update 22/12/2014: Auch der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über diese Atomtransporte und die Kleine Anfrage von Zdebel: Brennelemente: Lagerung in Ahaus

Der Betrieb des Forschungsreaktors in Garching ist auch wegen der verwendeten hochangreicherten Brennelemente bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare “Newcomer” davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.

Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.

In Garching ist lediglich eine “Abklinglagerung” vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.

Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: “Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.” (Antwort auf Frage 9)

Derzeit plant die Bundesregierung, die vor ihr als Proliferations-Risiko bezeichneten verbrauchten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich als eine bevorzugte Option in die USA zu exportieren.

Siehe dazu u.a. Keine Steuergelder für Atommüll-Export von Jülich in die USA

Atommüll in Ahaus: Immer mehr – immer länger

radioaktivBis 2036 sollte der hochradioaktive Atommüll im Zwischenlager Ahaus in NRW bleiben. Danach sollte er in ein unterirdisches Dauer-Lager verbracht werden.  Inzwischen ist klar, das strahlende Erbe der Atomenergie wird erheblich länger in Ahaus bleiben.“Über das Jahr 2040 hinaus“, so teilte der GNS-Geschäftsführer auf einer Veranstaltung jetzt mit, würden diese Abfälle in Ahaus bleiben. Und es kommt immer neuer Müll dazu. Auch die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle werden nicht, wie bislang genehmigt, 2020 abtransportiert. Frühestens zwischen 2022 – 2025 könnte der Abtransport beginnen, vorausgesetzt der Ausbau des dafür vorgesehenen Schacht Konrad in Salzgitter verschiebt sich nicht weiter oder scheitert möglicherweise ganz.

Auf einer Veranstaltung erklärte Holger Bröskamp, Geschäftsführer der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), dass „über das Jahr 2040 hinaus“ die Abfälle in Ahaus bleiben werden (Münsterland-Zeitung). Es könnte aber auch noch ein Jahrzehnt später werden. Experten zweifeln an den Zieldaten, die im Standortauswahlgesetz für die Entscheidung über ein dauerhaftes Lager für den hochradioaktiven Atommüll und dessen Errichtung vorgegeben sind. 2031, so steht es im Gesetz, soll die Entscheidung per Bundestagsbeschluss gefällt werden. Stefan Wenzel, Niedersachsens Umweltminister und Wolfgang König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz, haben diesen Fahrplan jüngst in der Endlager-Kommission als „äußerst ehrgeizig“ bezeichnet und eine Inbetriebnahme eines Dauerlagers eher um das Jahr 2050 für realistisch bezeichnet.

Da der Schacht Konrad in keinem Fall bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen wird, soll spätestens 2016 die Verlängerung der Lagerungsfrist für den in Ahaus befindlichen leicht- und mittelradioaktiven Atommüll beantragt werden. Für wie lange die weitere Lagerung dann beantragt wird, ist offenbar nicht berichtet worden. Aber die MN berichtet: „“Wir werden die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle so lange in Ahaus aufrechterhalten, bis wir sie an Konrad abgeben können. Sie werden nicht an andere Lager abgegeben“, betonte GNS-Pressesprecher Burghard Rosen. Für die nahe Zukunft heißt das, dass möglicherweise noch deutlich mehr radioaktiver Abfall in Ahaus gelagert wird.“

So werden ab 2018 Castortransporte mit hochangereicherten und -radioaktiven Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching bei München nach Ahaus rollen. Aber offenbar rechnen die Betreiber auch damit, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich möglicherweise demnächst ebenfalls nach Ahaus rollen sollen. In dem Lager in Jülich kann derzeit nicht der Nachweis erbracht werden, ob die Anlage ausreichend gegen Erdbeben ausgelegt ist. Die Bundesregierung würde am liebsten diesen besonderes schwierigen, weil mit Graphit vermischten Atommüll in die USA abschieben. Das aber halten viele Umweltverbände für rechtswidrig. Außerdem fordern sie, dass man die ungelösten Atommüllprobleme nicht Anderen aufhalsen könne. Statt gefährlicher Atomtransporte, müsse in Jülich selbst für ein sicheres Lager gesorgt werden. So steht es auch im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung. Dort werden jegliche Atomtransporte – mit Ausnahme derer in ein Endlager – abgelehnt. Da steht die Landesregierung also im Wort.

Ob der Schacht Konrad nach etlichen Verschiebungen tatsächlich irgendwann zwischen 2022 und 2025 in Betrieb gehen wird, steht in den Sternen. Immer wieder ist es wegen erheblicher Probleme beim unterirdischen Ausbau und den Schächten zu massiven Verzögerungen gekommen. Und weiterhin bestehen erhebliche Bedenken, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für viele hunderttausend Jahre überhaupt tragfähig ist. Mit Blick auf das Atommülldesaster in der ASSE ist außerdem eine neue Frage bedeutsam geworden, nämlich ob und wie eine Rückholung der Abfälle berücksichtigt werden muss. Jetzt ist das nicht vorgesehen. Aber nicht nur der niedersächsische Umweltminister Wenzel fordert eine Neubewertung des Lagerkonzepts im Schacht Konrad. Auch der Grüne Parteitag hat sich jüngst dafür ausgesprochen.

Allerdings: Inzwischen sind die Grünen mit Ausnahme von Bayern in allen Bundesländern direkt oder indirekt für den Atommüll in der Landesregierung zuständig. Das führt zu immer mehr Auseinandersetzungen im Umgang mit den Atommüllabfällen. So hat Baden-Württemberg vor wenigen Wochen für eine Absenkung der Einlagerungs-Anforderungen plädiert, damit der Schacht Konrad schneller in Betrieb gehen kann.

Zusätzlichen Ärger gibt es rund um den Schacht auch, weil vor wenigen Wochen die Bundesregierung in einem Entwurf für ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ erstmals eingeräumt hat, dass es möglicherweise rund doppelt soviel leicht- und mittelradioaktiven Atommüll geben wird, als derzeit zur Einlagerung im Schacht Konrad zugelassen ist.

IG Metall, der Oberbürgermeister, der Landvolkverband und zahlreiche Anti-Atom-Organisationen fordern daher Klarheit, wie mit dem Müll und dem Schacht Konrad weiter umgegangen werden soll. Ihre Befürchtung: Die Bundesregierung wird irgendwann auf dem „kleinen Dienstweg“ auch diese neuen Atommüll-Mengen einfach in den Schacht schieben – Deckel drauf. Fertig. Sicher nicht.

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