Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt

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Sollen künftig im Zwischenlager Ahaus abgestellt werden: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW AVR Jülich.

Noch steht die Genehmigung für den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus. Aber jetzt hat das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, dass diese Behälter mit ihrer brisanten Fracht künftig im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Vor Ort in Ahaus reagiert die BI mit Protest und der Ankündigung, Widerstand gegen diese Atomtransporte zu organisieren. Anti-Atom-Verbände und -Initiativen fordern ein neues Zwischenlager vor Ort in Jülich, um die gefährlichen Atomtransporte überflüssig zu machen. Kritisiert wird auch, dass die Sicherheit in Ahaus nur unwesentlich besser sei als in Jülich, auch wenn dort derzeit Baumaßnahmen zum Terrorschutz erfolgen. Verwiesen wird auch darauf, dass die Genehmigung des Lagers in Ahaus bereits Anfang der 2030er Jahre auslaufe und dann erneut eine Zwischenlösung und abermals Atomtransporte erforderlich werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte jüngst auf Nachfragen eines Linken-Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass Gespräche zwischen NRW und ihrem Ministerium über die Durchführung der Atomtransporte stattfinden würden. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass es die vom Betreiber der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich geplanten Exporte dieses Atommülls in die USA zumindest in den nächsten Jahren nicht geben wird. „Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich darf ins Zwischenlager Ahaus – Aktionen angekündigt“ weiterlesen

„Endlager“-Kommission hat fertig – Konflikt bleibt – Eine Fotostrecke des Abschlusses

20160705-Abschluss-Endlager-Kommission-Protest-083Die „Endlager“-Kommission hat fertig. Heute überreichte sie ihren über 600 Seiten starken Bericht (PDF) dem Auftraggeber, dem Bundestagspräsidenten. 15-1 lautet das amtliche Spielergebnis, mit dem der Bericht von den stimmberechtigten Mitgliedern verabschiedet wurde. Nach dem schon fast alle Anti-AKW-Organisationen zum Beginn der Kommission Nein gesagt hatten und auf der gefühlten weißen Konsenskarte einen gravierenden schwarzen Fleck markierten, war am Ende auch der einzige Umweltverband, der BUND, der den Versuch unternommen hatte, zu prüfen, ob es wirklich den vielfach behaupteten Neustart geben würde,  ein NEIN-Sager. Unter den nach StandAG nicht stimmberechtigten Mitgliedern sagte nur die LINKE ebenfalls Nein. Es gibt gute Punkte. Aber es gibt zu viele ungeklärte Fragen, zu viele Dinge, die nach Gorleben riechen, zu wenig Öffentlichkeit an der Kommissions-Arbeit und zu wenig davon mit Klagerechten im kommenden Verfahren. (Die Fotos weiter unten!)

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Anti-Atom-Gruppen hatten aus Anlass der Präsentation des Berichts der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe heute zu einer Protestaktion aufgerufen. Die Bäuerliche Notgemeinschaft und die BI Lüchow Dannenberg aus Gorleben, die AG Schacht Konrad und .ausgestrahlt. Im Anschluss an die Bundespressekonferenz der Kommission präsentierten sie am gleichen Ort ihre Bilanz: Scheitern auf ganzer Linie. Außerdem präsentierten sie einen Reader mit Texten zu den Hintergründen: Atommüll-Kommission am Ende – Konflikte ungelöst (PDF). Der BUND und die LINKE hatte ihre Presseerklärungen zum Ergebnis und die entsprechenden Sondervoten bereits gestern veröffentlicht. Insgesamt gibt es sechs Sondervoten.

Und nun?

Einige grüne Umweltminister sind angezickt, weil der BUND Nein gesagt hat (Untersteller hier). Auch unter den Wissenschaftlern der AG3, in der sich heute spätbekennende BUND-Mitglieder zeigten, fand das kein Verständnis. Derweil ist der gescholtene Brunsmeier aka BUND heute gemeinsam mit dem Co-Vorsitzenden Michael Müller (Naturfreunde) in der Frankfurter Rundschau mit einem Gastbeitrag nachzulesen: „Der Bericht hat allerdings auch Schwachstellen. So bleibt unklar, wie der schwach- und mittelradioaktive Müll gelagert werden soll, wie Kristallin als Lagerstätte in der Auswahl bleibt, was Bayern und Sachsen zu verhindern suchen, und ob der Atomausstieg im Grundgesetz abgesichert wird. Vor allem aber: Durch die politische Vorgabe einer „weißen Landkarte“ war die Kommission nicht in der Lage, einen Schlussstrich unter das Kapitel Gorleben zu ziehen.“ Und: „Ein Nein zu Gorleben hätte den Willen der Kommission glaubwürdiger gemacht, zu einem Neustart zu kommen. Sie blieb gespalten in zwei unterschiedliche Sichtweisen der Endlagergeschichte.“

Nach der Sommerpause wird der Bundestag und der Bundesrat die Umsetzung der Kommissions-Beschlüsse angehen und sowohl das Atomgesetz, das Standortauswahlgesetz und noch einiges mehr novellieren müssen. Außerdem wird – das ist schon durch den Bundestag und diese Woche wohl auch im Bundesrat beschlossen – ein Nationales Begleitgremium auf den Weg gebracht. Außerdem schon gesetzlich auf den Weg gebracht der Aufbau der neuen „Endlager-Behörde“, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung samt der Verstaatlichung der DBE. Vor allem aber: In Lubmin bei Greifswald wird der Antrag für den Neubau einer Castor-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll beantragt, weil es da mit der Sicherheit und den Zwischenlagern irgendwie Probleme gibt.

Alle Fotos Copyright: Dirk Seifert.

 

Atommüll und Endlagerung in der Evangelischen Akademie Loccum

P1050967Wie geht das mit der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll, welche Probleme gibt es mit der Zwischenlagerung dieser Abfälle und wer zahlt das? Das waren einige der Fragen, die vom 3. bis 5. Juni 2016 bei der Tagung in der evangelischen Akademie Loccum kritisch von unterschiedlichen Blickwinkeln debattiert wurden. (Die Präsentationen werden demnächst von der Akademie veröffentlicht). Deutlich wurde auf der von Monika Müller organisierten Tagung, dass nicht nur die Endlagersuche – und wie man sie macht – von Bedeutung ist. Weil diese Suche länger als bislang behauptet dauern wird, kommt eine immer größere Bedeutung auch der Zwischenlagerung zu. Dieses Thema müsse jetzt (sofort) auch in einem breiten öffentlichen Raum auf die Tagesordnung, so eines der Ergebnisse aus den Diskussionen mit rund 90 TeilnehmerInnen in Loccum. (Viele der einschlägigen Anti-Atom-Gruppen aus der Atommüllkonferenz hatten aufgrund ihrer Kritik an der „Endlager“-Kommission abgelehnt, an der Tagung teilzunehmen.)

Hier Fotos der ReferentInnen, die auf der Tagung mit ihren Beiträgen für den Input in die jeweiligen Debatten sorgten. Für alle Fotos gilt bei einer nicht-kommerziellen Verwendung im Internet: Foto: Dirk Seifert/umweltFAIRaendern.de (alles andere auf Anfrage)

Atommüll-Kommission: Längere Zwischenlagerung – „Endlagerung“ kommt später

P1050378„Heute im Bundestag“ berichtet über die letzte Sitzung der „Endlager“-Kommission, die bis Ende Juni noch mit Hochdruck an ihrem Bericht arbeitet. Klar ist nun: Die bislang genannte Festlegung eines Standorts für die dauerhafte unterirdische Lagerung hochradioaktiver Abfälle wird sich gegenüber bisherigen Planungen deutlich verzögern. Auf der Bundestags-Homepage ist zu lesen: „Der bisher im Standortauswahlgesetz vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem Endlager ist nach Ansicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) „unrealistisch“.“

Weiter heißt es dort (vollständige Dokumentation): „Im Standortauswahlgesetz heißt es, dass ein Standort für das Endlager bis 2031 gesucht und festgelegt werden soll. Die Kommission, die am Donnerstag, 2. Juni 2016 unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser tagte, hält aber auch einen Zeitraum von 40 bis 60 Jahren für denkbar. Dies geht aus einem einstimmig in dritter Lesung beschlossenen Kapitelteil des Abschlussberichts der Kommission zum Zeitbedarf der Endlagersuche hervor.

Ein Standortbeschluss könnte nach diesem Szenario daher frühestens 2058 fallen, wenn die Endlagersuche 2018 beginnt. Mit einer Inbetriebnahme des Standortes und der Einlagerung der Abfälle kann laut Endlagerkommission dann erst im nächsten Jahrhundert gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hatte bisher den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Jahr 2050 angegeben.

Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Verfahrensdauer

Die Kommission verzichtet in dem Kapitel auf eine genaue Zeitplanung für die Endlagersuche. Diese Rahmenplanung soll vom Vorhabenträger, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, frühzeitig erfolgen. Die Kommission stellt in dem Kapitel fest, dass ein Zielkonflikt zwischen größtmöglicher Sicherheit und weitestgehender Beteiligung der Öffentlichkeit auf der einen und einer kurzen Zeitdauer des Verfahrens auf der anderen Seite besteht.

Nach Auffassung der Kommission sollen mögliche Ansätze zur Verkürzung der Zeitdauer nicht zulasten von Sicherheit und Beteiligung gehen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass durch das längere Verfahren auch die Situation an den Zwischenlagerstandorten zu beachten ist.““

Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

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