Rückbau Atomforschungsanlage GKSS/HZG – Gemeinsamer Newsletter der Begleitgruppe und des Betreibers

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert

Östlich von Hamburg bei Geesthacht läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des ehemaligen Atomforschungsreaktors der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der „heißen Zelle“. Seit über zwei Jahren wird das in einem konsensorientierten Dialog-Prozess gemacht, an dem BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen auf der einen und das HZG auf der anderen Seite beteiligt sind. Nun steht der Scoping-Termin an, der im Mai stattfinden soll. Einige Monate verspätet, denn nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein neue Berechnungen für den Rückbau des Forschungsreaktors und der „heißen Zelle“ gefordert.

In einem gemeinsamen Newsletter haben die Begleitgruppe und das HZG mitgeteilt (hier als Dokumentation):

Newsletter März 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.

Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“.
Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert.
Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.

Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.

Zu den Downloads“ 

Auch der Reaktor des ehemaligen Atomschiffs Otto Hahn lagert noch in Geesthacht und soll mittelfristig demontiert werden. Über die Genehmigung zur Lagerung hat es im Dialog-Prozeß auseinandersetzungen geben, weil die bisherige Rechtslage von der Begleitgruppe kritisiert worden ist.

Hochradioaktive Brennelemente der Otto Hahn lager heute in Lubmin bei den Energiewerken Nord. Die Brennelemente aus dem FRG I und II sind in die USA zurücktransportiert worden. Außerdem sind Brennelemente aus Geesthacht in den 90er Jahren nach Dounreay geliefert worden.

Dirk Seifert

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