DGB Nord und Energiewende – Shareholder Value oder Daseinsvorsorge?
Im Mai hat der DGB Nord unter dem Titel „Energiewende – Ansätze für Norddeutschland“ ein Papier vorgelegt, mit dem er sich in die laufende Debatte um die Ausrichtung der Energiewende einmischen will. Darin nimmt der DGB Nord auch zu Fragen der Netze, der Kommunen, den Eigentumsverhältnissen, den Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer dezentralen Orientierung der Energiewende Stellung. (DGB Nord -Energiewende)
In den folgenden Auszügen aus dem Papier fällt auf, dass viele Aussagen höchst widersprüchlich sind und zu wichtigen gewerkschaftlichen Grundfragen keine Positionierung erfolgt. Offenbar sind die Differenzen zwischen den Einzelgewerkschaften über die Richtung der Energiewende und welche Prioritäten dabei zu setzen sind, ausgesprochen groß. Das hat nicht nur damit zu tun, in welchen Bereichen der Energiewende die jeweiligen Gewerkschaften ihr Standbein (Betriebe) haben, sondern auch in welchen gesellschaftlichen Sektoren sie überwiegend ihre Mitglieder haben. Oder anders ausgedrückt: Das Papier zeigt, dass die (betriebsorientierten) Interessen der Mitglieder aus den großen Strom- und Gaskonzernen einerseits und die Interessen der eher öffentlich Beschäftigten andererseits nicht so recht in eine klares Konzept zu bringen sind.
Daseinsvorsorge mit Shareholder-Value?
Dies soll hier nur an einem wichtigen Punkt deutlich gemacht werden. So bezeichnet der DGB Nord zwar die Gas- und Stromnetze „ihrem Charakter nach“ als „öffentliches Gut“ und unterstreicht das sogar noch mal, in dem er diese „als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge“ bezeichnet.
Mit dieser Einordnung wäre die Frage zu beantworten, wie denn der DGB zur Beteiligung privatwirtschaftlicher, am Shareholder-Value ausgerichteter Unternehmen in diesem zentralen Bereich steht. Dürfen solche Unternehmen an einem so bedeutsamen Teil der Daseinsvorsorge überhaupt beteiligt sein? Wenn ja, in welchem Umfang? Als Minderheits- oder auch Mehrheitsgesellschafter? Eine Frage, die nicht nur hinsichtlich der Preise von Bedeutung ist, sondern auch was gesellschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte angeht.
Doch genau vor einer solchen Positionierung drückt sich der DGB! Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen, konkreter E.on (Hanse) und Vattenfall, beteiligt sein dürfen, wird gar nicht gestellt, bzw. anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!
Überall laufen derzeit Konzessionsverträge aus, werden Verhandlungen über die Energienetze geführt, die bis heute überwiegend den beiden Stromkonzernen Vattenfall (in Hamburg ist das der Bereich der IG Metall) und E.on (Hanse, gehört zum Bereich von Verdi) gehören. Viele Kommunen wollen ihre Netze wieder in die eigene Hand bekommen und damit ein wichtiges Stück von Entscheidungskompetenz zurück in die Region holen. Gleichzeitig unterstützt dies auch den Ausbau von öffentlicher Beschäftigung.
Vattenfall und E.on versuchen das abzublocken bzw. wollen erreichen, dass kommunale Partner in jedem Fall in der Minderheit bleiben. Das aber bedeutet: Ihre wirtschaftlichen Interessen werden beim Netzbetrieb, beim Aus- und Umbau ausschlaggebend sein. Denn sonsts wären die Atomkonzerne nicht so sehr an den Netzen interessiert: Auch in regulierten Märkten gibt es ausreichend Gestaltungsräume, um gute Gewinne zu machen. Das aber ist nicht gemeinwohlorient und hat in einem Bereich der Daseinsvorsorge als wesentliches Handlungsmotiv nichts zu suchen!
Doch genau zu diesen bedeutsamen Fragen gibt der DGB Nord mit seinen „offenen“ Aussagen keine Antwort. Mit fatalen Folgen, denn das hat zur Folge: Er akzeptiert, dass gewinnorientierte Atomkonzerne hier ihre Geschäfte machen dürfen. (Siehe auch: Gewerkschaften und Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg.)
Diese Widersprüche ziehen sich auch durch andere Aspekte des DGB-Papieres, die mit der Energiewende im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun haben. Für die Beteiligung und Mitbestimmung von BürgerInnen ist es ein entscheidender Unterschied, ob Kommunen bzw. kommunale, bürgernahe Unternehmen die Basis der Energiewende sind oder ob Atomkonzerne bestimmend sind. Davon hängt auch ab, in welcher Weise genossenschaftliche Bürgermodelle in die Energiewende eingebunden werden können, um eine Demokratisierung zu erreichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten und zu vergrößern. So sehr der DGB Nord Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung in unterschiedlichen Formen bei der Energiewende fordert und sinnvolle Anregungen gibt: Mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Aktiengesellschaften, deren Interessen ausschließlich wirtschaftliche sind, werden diese Demokratisierungspotentiale kaum wirkungsvoll erschlossen werden können. Es ist ja kein Zufall, dass die Energiewende über jahrelange Kämpfe gegen die Atomkonzerne durchgesetzt werden musste und immer noch durchgesetzt werden muss!
Im folgenden nun die wichtigsten Aussagen aus dem Papier des DGB Nord zu den hier angesprochen Themen:
Der DGB Nord stellt fest: „Gas- und Stromnetze sind wie Wasser und Schienen ihrem Charakter nach ein öffentliches Gut. Die Regulierungsbehörden sollen durch eine gezielte, öffentlich transparente Kontrolle und Steuerung aktiv einen Missbrauch verhindern. Um die dezentrale Energieversorgung zu stärken und BürgerInnen an der Ausgestaltung und der Nutzung der Netze zu beteiligen, sind genossenschaftliche Modelle und Modelle zur Beteiligung der Kommunen am Netzgeschäft, wie sie in den letzten Jahren vermehrt gegründet wurden, zu prüfen.
Dabei sind vorurteilsfrei Chancen und Risiken der Modelle in diesem regulierten Markt gegeneinander abzuwägen. Durch die Förderung von dezentralen „Energie-Genossenschaften“ könnte zusätzlich ein Schub zur Demokratisierung der Energieversorgung erreicht werden.“ Seite 17 ….
„Die umfangreichen Maßnahmen zum Aus- und Umbau der Strominfrastruktur stellen ein industrielles Großprojekt dar und können als weiterer Motor für die Konjunktur wirken. Sie müssen aber von vornherein die Beteiligung der betroffenen Kommunen und Menschen vorsehen, damit die Akzeptanz der neuen Leitungen bei der Bevölkerung wie bei Beschäftigten erhöht wird.
Sie schließen zudem neue Beteiligungs- und Organisationsformen bei den Netzen und der Energieerzeugung bzw. -verwendung mit ein. Ein diskussionswürdiger Ansatz in diese Richtung ist die Idee einer „Deutschen Netz AG“ unter massiver staatlicher Beteiligung, die die Hochspannungsnetze in einer einheitlichen Gesellschaft bündelt. Abstimmung und Effizienz der Stromversorgung könnten dadurch erheblich verbessert werden.“ Seite 18
Zum Thema „Dezentralisierung und Rekommunalisierung – ein Motor für den Umstieg“ führt der DGB Nord dann weiter aus: „Wichtige Träger des Umbaus der Energiesysteme können kommunale Unternehmen und leistungsfähige Netzgesellschaften mit kommunaler und privatwirtschaftlicher Beteiligung sein. Unter Rekommunalisierung kann sowohl die direkte Gründung von Stadtwerken, die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, als auch die kommunale Beteiligung an größeren Netzgesellschaften verstanden werden.
Kommunale Unternehmen spielen als Träger einer dezentralen Energieversorgung und bei Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien eine wachsende Rolle. In Hamburg hat sich beispielsweise 2009 das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Hamburg Energie“ gegründet, mit dem Ziel Stadt und Region mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.
Die Kommunen können Konzessionen souverän erteilen, wenn öffentliche Wege für Aufgaben der leistungsgebundenen Energieversorgung genutzt werden sollen. In den nächsten Jahren stehen in vielen Kommunen Entscheidungen an, die Konzessionen neu zu vergeben, da viele Konzessionsverträge auslaufen. Die Gemeinden und Städte müssen selbst entscheiden, wer in den Bereichen der Energiewirtschaft als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge die besten Leistungen für die BürgerInnen erbringt. Aktuelles Beispiel ist Hamburg, wo politisch und wirtschaftlich zu klären bleibt, inwieweit der Rückkauf des Energienetzes (Strom, Gas und Fernwärme) in den nächsten Jahren sinnvoll und gewinnbringend für Verbraucher und öffentliche Hand sein kann. Zielsetzung dabei muss sein, dass die Veränderungen in der Akteursstruktur nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen erfolgen, da die Energiewende wie kaum ein anderes Thema eine leistungsfähige, erfahrene und motivierte Belegschaft erfordert.
Die etwa 350 Stadtwerke mit eigener Energieerzeugung haben in Deutschland derzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 10%. Ein wachsender Anteil der Erzeugung und Versorgung durch Stadtwerke ist zu begrüßen. Dies darf jedoch nicht zu einer einseitigen Förderung einzelner Marktakteure mit negativen Effekten für die Beschäftigung in der Energiewirtschaft führen. Um kommunale Unternehmen gleichzeitig zu nachhaltigem Wirtschaften zu verpflichten, ist ein kommunales Versorgungs- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordern darf.“ Seite 19/20
DGB betont die soziale Dimension der Energiewende
„Der Umbau muss eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung über Konzepte sicherstellen, die unabhängig von kommunal oder privatwirtschaftlich verantworteter Umsetzung die ArbeitnehmerInneninteressen ausreichend berücksichtigen und für die Kunden eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung bieten. Das heißt, Konzepte mit fairen Bedingungen und neuen Perspektiven für die von der Energiewende negativ Betroffenen: Neue Beschäftigung, Umschulung und Qualifizierung für betroffene ArbeitnehmerInnen sowie gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen für die neu entstehenden Arbeitsplätze. In Teilen der Energiebranche, wie der Solarindustrie, bedarf es darüber hinaus der Regulierung, um zukünftig faire und saubere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Gute Arbeit ist Voraussetzung um den Anspruch eines nachhaltigen Umbaus im Sinne von wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.“ Seite 4