Umweltbehörde Hamburg hilft Vattenfall: Gewässerschutz für die Elbe soll für Betrieb des Kohlekraftwerk Moorburg reduziert werden
In scharfer Form hat der BUND Hamburg am Freitag die Hamburger Umweltbehörde kritisiert. Die Behörde unter der Leitung von Jutta Blankau, SPD, hat in der Auseinandersetzung um die Umweltschutzauflagen für das noch im Bau befindliche Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburg eingelegt. Darin ist Vattenfall verpflichtet worden, zum Schutz der Elbe nur begrenzt Kühlwasser zu entnehmen und stattdessen einen bereits im Bau befindlichen Kühlturm verstärkt einzusetzen, um die Elbe zu entlasten.
Die Pressemitteilung des BUND Hamburg: „Hamburger Umweltbehörde (BSU) versucht, bundesweit bedeutsame Rechtsprechung für effektiven Gewässerschutz zu kippen – BSU legt Revision gegen Moorburg-Entscheidung ein.
Mit scharfer Kritik reagiert der BUND Hamburg auf die aktuelle Entscheidung der Hamburger Umweltbehörde (BSU), gegen das jüngste Moorburg-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg Revision einzulegen. Obwohl der Energiekonzern das Kraftwerk mit Kühltürmen betreiben kann und gleichzeitig ein effektiver Gewässerschutz gewährleistet wäre, ficht die Stadt das Urteil an. Der Energiekonzern Vattenfall hatte bereits vor zwei Wochen aus reinem Profitinteresse Revision eingelegt. Damit stellt sich ausgerechnet eine Umweltbehörde gegen ein richtungsweisendes Urteil für die Verbesserung des Gewässerschutzes in ganz Deutschland.
„Das Vorgehen ist für den Gewässerschutz auch bundesweit ein fatales Signal. Obwohl das Gericht im Kern einen tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten und zum Wohle der Elbe auf den Weg gebracht hat, geht die Umweltbehörde in die Revision. Und obendrein macht sich die Stadt damit auch noch zum billigen Erfüllungsgehilfen von Vattenfall“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Außerdem verweist der BUND Hamburg auf das noch anhängige Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission (Az: CHAP(2010)3087). Der BUND Hamburg hatte die Beschwerde angestrengt, da nach seiner Auffassung mit dem bislang genehmigten Kraftwerksbetrieb und der angeblichen Schadensbegrenzungsmaßnahme Fischtreppe Geesthacht europäische Gesetzesnormen verletzt werden. Die Kommission hatte in einer Protokollnotiz diese Auffassung vorläufig bestätigt. Wenn die Stadt Hamburg das OVG-Urteil akzeptiert hätte, wäre es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Einstellung des Verfahrens gekommen.
Ein solcher Schritt wird nun voraussichtlich nicht erfolgen und Hamburg verantwortet erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.“