Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung

Radioaktiv-05.jpgInsgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden in der ehemaligen Forschungsanlage in Jülich auch künftig per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik Deutschland 2013!

Siehe hier und hier. Das rot-grün regierte Bundesland NRW hat jetzt zum zweiten Mal per Notverordnung die weitere Lagerung bis Mitte 2014 angeordnet. Am Ende des Jahres wäre die erste Notverordnung abgelaufen. Die Betreiber von Jülich haben es bis heute nicht geschafft, beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Genehmigung zu erhalten, weil wichtige Sicherheitsnachrüstungen bzw. Nachweise nicht erbracht werden können.

Der hochradioaktive Inhalt der Castor-Behälter, die derzeit in Jülich lagern, stammt aus dem THTR-300 (Wikipedia, Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor). Dieser Reaktor wurde kurz nach seiner Inbetriebnahme aufgrund eines schweren Störfalls schnell stillgelegt. Eigentlich war vorgesehen, die Brennelement-Kugeln in den Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus zu transportieren. Nachdem dieser Plan aufgrund zahlreicher Proteste nicht weiter verfolgt wurde und die Lagerung vor Ort erhebliche Sicherheitsprobleme zeigt, wird in der rot-grünen Landesregierung inzwischen sogar über einen Transport der hochradioaktiven Fracht in die USA debattiert, also per Schiffstransport quer über den Atlantik.

Das vermeintliche „Entsorgungs-Konzept“ für Atommüll bricht immer mehr in sich zusammen. Nicht nur in Jülich! Auch am AKW Brunsbüttel wird hochradioaktiver Atommüll faktisch ohne ausreichende Sicherheitsnachweise gelagert, wie jüngst das Oberverwaltungsgericht Schleswig urteilte. Dazu hat die schleswig-holsteinische Landesregierung auch schon erklärt, dass es per Ausnahmeverordnung die weitere Lagerung anordnen wird.

Siehe zum Atommülldesaster z.B. hier:

AKWs Gundremmingen: Mehr Atomstrom gibts nicht.

Radioaktiv-05.jpgRWE hat die Anträge zur Leistungserhöhung für seine beiden Atomkraftwerke in Gundremmingen zurück gezogen und damit das Genehmigungsverfahren beendet. Bürgerinitiativen hatten massiv gegen diese Pläne protestiert und über 30.000 Protestunterschriften gesammelt. Vor wenigen Tagen hatte bereits die bayerische Staatsregierung aufgrund der Proteste signalisiert, dass eine Leistungserhöhung für mehr Atomstrom „nicht in die Zeit“ passe.

Siehe auch:

Hier als Dokumentation die Pressemitteilung des „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e. V.“:

„Atomausweitung im AKW Gundremmingen – „Nicht genehmigungsfähig“

Der Antrag von RWE (LEW) und EON auf Ausweitung der Produktion von Atomstrom und Atommüll in Gundremmingen war nicht genehmigungsfähig.

Nachdem seit 1999 (fälschlich wird manchmal 2001 geschrieben) die zwei Atomkonzerne versucht haben, eine Ausweitung der Leistung in ihrem AKW Gundremmingen genehmigt zu bekommen, haben wir Umweltschützer im Frühjahr 2013 eine Petition gegen dieses gefährliche Vorhaben gestartet. Und wir haben bei einem anerkannten und sehr erfahrenen Fachmann eine Studie über die Risiken des AKW Gundremmingen in Auftrag gegeben.

12. Nov. 13 An der Universität Augsburg stellt Professor Renneberg die Studie „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmingen unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ vor. Fazit: „Der Antrag auf Genehmigung der Leistungserhöhung ist nach vorliegender Aktenlage nicht genehmigungsfähig.“

9. Dez. 13 Die österreichische Umweltorganisation Global 2000 beginnt mit der Sammlung von Unterschriften gegen die Gundremminger Atomausweitung.

10. Dez. 13 Im Bayerischen Landtag überreichen Bund Naturschutz und unsere Bürgerinitiative 27.000 weitere Petitionen und kommen so auf insgesamt 34.000 Petitionen. In diesen fordern wir den Landtag auf, sich gegen die gefährliche Leistungsausweitung auszusprechen und die Staatsregierung in die Pflicht zu nehmen.

13. Dez. 13 Die Bürgerinitiative FORUM fordert RWE (LEW) und EON auf, den Genehmigungsantrag für die Ausweitung der Atomproduktion in Gundremmingen endlich zurückzuziehen.

17. Dez. 13 RWE (LEW) und Eon ziehen den Antrag zurück.

Zusätzliche Gefahren verhindert – aber die Atomanlage in Gundremmingen wird immer riskanter

So konnten wir die zusätzliche Gefahr durch eine Atomausweitung abwenden. Aber die zwei alten Siedewasserreaktoren – die vier in Fukushima zerstörten Anlagen waren auch Siedewasserreaktoren – sind noch in Betrieb. Acht von früher zehn Siedewasserreaktoren wurden in Deutschland bereits still gelegt. Nur die zwei in Gundremmingen laufen noch. Und sie haben sehr schwerwiegende Sicherheitsmängel, wie die Studie von Professor Renneberg aufgezeigt hat: Die Stabilität des Reaktordruckbehälters und somit auch der Einführungen für die Steuerstäbe ist fraglich. Die beiden Gundremminger Blöcke verfügen nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven an Not- und Nachkühlsystemen. Beide Reaktoren könnten heute nicht mehr genehmigt werden. Bald sind sie 30 Jahre alt. Sie sind durch den Betrieb und gerade auch die Neutronenstrahlung abgenutzt und sie sind längst abgeschrieben.

Atommüllentsorgung seit 50 Jahren ungelöst

Man hat sich an das Umweltverbrechen gewöhnt, dass seit Inbetriebnahme des Blocks A in Gundremmingen im Jahr 1966 beim Spalten von Uran und Plutonium hochradioaktiver Atommüll erzeugt wird und noch kein Kilo entsorgt ist. Nimmt man die Radioaktivität als Maßstab, wird täglich in Gundremmingen dreimal so viel Atommüll neu erzeugt wie insgesamt in allen Atommüllfässern im Skandalbergwerk Asse zusammen enthalten ist. In Gundremmingen lagert jetzt gefährlich oberirdisch weit mehr Atommüll als an jedem anderen Ort Deutschlands. Und RWE (LEW) und EON finden seit fünfzig Jahren keine Entsorgung.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de“

AKWs stilllegen – Vattenfalls AKW Brunsbüttel auf dem Weg zum Rückbau – und einige Probleme dabei

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Castor-Behälter im AKW Brunsbüttel. Foto: Vattenfall

In Sachen Rückbau des Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist gestern ein weiterer Verfahrensschritt im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Bühne gegangen. Auf dem Scoping-Termin wurde über den Umfang der Untersuchungsthemen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Info der Atomaufsicht Schleswig-Holstein) beraten. Vattenfall will den nach Fukushima endgültig abgeschalteten Atomreaktor zurückbauen. Um das auf den Weg zu bringen, ist der Stilllegungsantrag im Oktober 2012 gestellt worden. Rund ein Jahr danach hatte Vattenfall einen Sicherheitsbericht (siehe unten) vorgelegt, der auf dem Scoping-Termin als Grundlage für die weitere Vorgehensweise diente. Einen Pressebericht über den Termin gibt es hier.

Vattenfall erklärte auf dem Termin u.a., dass noch nicht entschieden sei, ob für den Rückbau eine neue Lagerhalle für die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle auf dem Reaktorgelände gebaut werden müsse. Allerdings sei das eher die wahrscheinliche Variante, da derzeit nicht absehbar sei, wann das für diese Abfälle geplante Endlager im Schacht Konrad zur Verfügung stehe.

Probleme könnte es beim Rückbau auch noch mit den hochradioaktiven Abfällen in Form der abgebrannten Brennelemente geben. Nicht nur, dass es ein Endlager für diese Abfälle bis heute nicht gibt. Noch immer gibt es keine ausreichende Anzahl von Castor-Behältern, um die Brennelemente aus dem Reaktor zu entfernen. Schwieriger aber: Das OVG Schleswig urteilte jüngst, dass der Sicherheitsnachweis für das Atommüll-Zwischenlager am Standort nicht erbracht sei und hatte die Genehmigung für den Betrieb des Lagers aufgehoben. Nur durch das Einlegen von Rechtsmitteln ist das Urteil derzeit noch nicht verbindlich.

Siehe dazu: Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben

Trotz der vom OVG festgestellten fehlenden Sicherheitsprüfungen, hat die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel bereits erklärt, was passiert, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Nämlich fast nichts. Auf der Homepage des zuständigen grünen Ministers Robert Habeck ist zu lesen:

„Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen. Entscheidend dabei ist, dass die Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel bleiben müssen. Denn unabhängig davon, ob das aktuelle OVG-Urteil rechtskräftig wird oder nicht, gibt es für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe aktuell jedenfalls keine geeignetere Lagerstätte als das Standort-Zwischenlager. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, dass das Urteil des OVG keine Aussage dazu trifft, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht sicher ist. Das Urteil trifft die Aussage, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichend ermittelt hat, welchen Einwirkungen das Standortzwischenlager Brunsbüttel standhalten kann.“

Es gibt also keinen Sicherheitsnachweis und damit ist zumindest unklar, ob das Lager als wahrscheinlich anzusehenden Unfällen „begegnen“ kann, aber das macht aus Sicht der Atomaufsicht nichts. Weil es schlicht keine andere Möglichkeit der Aufbewahrung gibt, bleibt es eben, wie es ist. Das nannten auch die Grünen vor noch nicht allzu langer Zeit Entsorgungs-Notstand.

Und es dürfte sicherlich spannend werden, ob es zulässig wäre, neue Castor-Behälter – wenn sie denn endlich zur Verfügung stünden – angesichts dieser fragwürdigen Rechtslage einzulagern.

Weitere Informationen:

Zu den Sicherheitsproblemen im Schacht Konrad:

Zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel auf dieser Seite:

Bundesgerichtshof urteilt zur Rekommunalisierung von Energienetzen.

Strommast-HetlinerSchanze0015Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kommunen und Energienetze geurteilt. Darin wird betont, dass Kommunen eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Konzessionen für die Energienetze vornehmen müssen, auch wenn sie selbst das Netz künftig betreiben wollen. Angesichts zahlreicher Verfahren zur Rekommunalisierung von Energienetzen, ist das Urteil für die weiteren Verfahren von großer Bedeutung.

Attac Hamburg hatte noch vor wenigen Tagen in einer Erklärung die Ausschreibung der Konzessionen für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ kritisiert und geschrieben: „Ausschreibung der Netze widerspricht dem Volksentscheid. Senat und Bürgerschaft haben den Auftrag, den Beschluss der Bevölkerung ohne Umwege umzusetzen.“(PDF, der Text steht bislang nicht auf der Seite von Attac Hamburg). Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 22. September muss die Stadt Hamburg nun die bislang von E.on und Vattenfall betriebenen Energienetze für Gas, Strom und Wärme zu 100 Prozent in die öffentliche Hand überführen.

Zu den Reaktionen der betroffenen Gemeinden siehe hier und hier.

Mehr zu dem Urteil des BGH ist auf der Homepage der Kanzlei „Becker, Büttner und Held“ nachzulesen und natürlich auch bei den Klimarettern.

Dort ist zu erfahren: „Eine Erschwerung für die Rekommunalisierung durch Städte und Gemeinden sehen die beiden Experten Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal-Institut nach dem Urteil nicht. Im Gegenteil: „Kommunale Unternehmen haben ungeachtet dieses BGH-Urteils gute Argumente und weiter aussichtsreiche Möglichkeiten, sich in einem wettbewerbsrechtlich konformen Verfahren durchzusetzen“, sagen die Experten auf Nachfrage von klimaretter.info.“

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