Volksentscheid unterstützen: Rolf Becker und Kai Degenhardt – Hommage an Franz Josef Degenhardt

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Musikalische Lesungen für den Volksentscheid

Weiter geht es mit musikalischen Lesungen für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz„. Am 20. September gibt es eine Hommage für Franz-Josef Degenhardt. Gelesen von dem Schauspieler Rolf Becker und gesungen von Kai Degenhardt. Unterstützt wird das ganze vom Falco Trio (Duo Session), mehr Infos hier.

KNUST, Neuer Kamp 30, 20 Uhr, Eintritt: SPENDE
ROBIN WOOD in Kooperation mit »unternehmen gegen atomkraft«

Weitere musikalische Lesung für den Volksentscheid:

15.9.: IN DIESEM DRECKSNEST GIBT ES NUR EINE VERNÜNFTIGE FRAU, Calamity Jane`s Briefe an ihre Tochter

19.9.: Firmen-Hymnen: Ebermann und Schreuf für den Volksentscheid

21.9.: Die Buchschwestern, The Man in black, Johnny Cash Lesung mit Musik: Hannes Klock, 20 Uhr, Werkstatt3, Nernstweg.

 

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Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Vattenfall-Brunsbuettel-Rost
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.

Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).

Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!

Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.

Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung

Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.

Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.

Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.

Klagewelle gegen Atomanlagen?

Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.

Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.

Folgen auch für Atomkraftwerke?

Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)

Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.

BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!

Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:

„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.

Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“

Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.

Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?

Siehe auch:

Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.

Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)

„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)

Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).

Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)

Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)

Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.

„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des  atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)

Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“

„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte –  Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)

Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)

Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)

Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem  Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)

Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)

T S C H Ü S S V A T T E N F A L L S A G E N

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Das Bild irrt sich…

Bilder sagen mehr als 1000 Worte, heißt es. Ob das stimmt? Versuchen wir es doch mal. Hier sind ganze 18 Bilder, die hoffentlich 18.000 Worte ersetzen: Was die euch sagen, könnt ihr bei ROBIN WOOD berichten und online stellen…  Bundesweit für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegen Vattenfall und E.on! Mitmachen und Tschüss Vattenfall sagen hier!

 

Firmen-Hymnen: Ebermann und Schreuf für den Volksentscheid

Sound of UNSER NETZ.
Musikalische Lesung für den Volksentscheid

Es gibt sie, diese komischen Hymnen, die sich Firmen schreiben lassen und in denen gern die Belegschaften aufgefahren werden, um mit fröhlicher oder vermeintlich witziger Mine oder wie auch immer herüberzusingen, wie toll die Firma doch ist, für man täglich schuften geht. Thomas Ebermann hat aus diesen Firmen-Hynmen einen „analytisch-satirischen“ Abend zusammen gestellt und diese erfolgreich auf Kampnagel zum Besten gegeben. Als Unterstützung für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gibt es die Firmen-Hymnen nun im Centro Sociale. Gemeinsam mit dem Musiker Kristof Schreuf wird „gute – und schlechte – Musik zur Erforschung eines Phänomens geboten“, die „Schlüsse auf die Verrücktheit des Ganzen“ erlauben. Wow! Klingt irgendwie nach Vattenfall?

Thomas Ebermann & Kristof Schreuf: „Firmenhymnen“. Ein analytisch-satirischer Abend mit guter und schlechter Musik, zur Erforschung eines Phänomens, das Schlüsse auf die Verrücktheit des kapitalistischen Ganzen erlaubt.

Donnerstag, 19. September // 20 Uhr // Centro Sociale (Sternstraße 2, gegenüber der U-Bahn Feldstraße). Eintritt gegen Spende. Veranstalter: Gruppe für den organisierten Widerspruch, Kritikmaximierung und Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Erlös der Veranstaltung kommt vollständig dem Netzwerk „Unser Hamburg – Unser Netz“ zugute.  FH_A6_flyer_vorne

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Volksentscheid Energienetze Hamburg: Oops, sie tun es schon wieder. SPD-Linke für JA zum Volksentscheid. Diskurs Teil 2

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Sie tun es schon wieder: SPD-Linke widersprechen der Obrigkeit in der SPD Hamburg

Sie tun es schon wieder. Der Hamburger Diskurs – Teil 2 ist erschienen und erneut widersprechen SPD-Linke der offiziellen Politik des großen Vorsitzenden Olaf Scholz. Also der Obrigkeit. Grenzt das an Gotteslästerung? Dabei hatte die Parteispitze alles aufgefahren, um die SPD-GenossInnen nach dem Erscheinen der Nummer 1 des Hamburger Diskurses klein zu machen: Das Headquarter setzte die Akteure, die es wagten, öffentlich ihre Namen zu nennen, nicht nur intern massiv unter Druck. In der Bild-Zeitung und anderen Hamburger Medien wurden sie auch zum Abschuss freigegeben, da durften sie so richtig unter der Gürtellinie beschimpft werden. Siehe hier: Volksentscheid Energienetze Hamburg – SPD-Spitze zeigt dünne Nerven

Doch sie tun es wieder und veröffentlichen nun eine weitere Ausgabe des Diskurs. Hier ist die Ausgabe 2 als PDF.

Darin u.a. ein Interview mit Franz Alt, der sich entschieden für die Energiewende einsetzt. Darin auch die Frage, wie schlau es von der Hamburger SPD ist, sich mit einem breiten Bürgerbündnis anzulegen und stattdessen das Super-Bündnis mit der CDU und FDP anzustreben, um die Scholz-Linie zum Volksentscheid durchzusetzen. Die SPD-GenossInnen gehen auf Sachargumente ein, sie diskutieren die vielen Aspekte zum Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“, informieren über die neue Energiegenossenschaft, die sich – gegen Vattenfall und damit gegen die SPD-Scholz-Linie – um die Stromnetze bewerben will.

Vor allem aber: Trotz der massiven Einschüchterungen durch die SPD-Führung, zeigen die Initiatoren der zweiten Ausgabe des Hamburger Diskurses, dass ein Contra gegen die Macht der Scholz-Politik möglich ist.

Mehr zur SPD und dem Diskurs über den Volksentscheid und die Energienezte hier

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